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Fyodor

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  1. BTT: Hat eigentlich jemand schonmal an die armen Maschinenpistolen gedacht? Was die fühlen, wenn man sie so ausgrenzt? Das entspricht gar nicht meinem Verständnis von Toleranz und Inklusion. Das macht mich ein klein wenig betroffen, und auch ein Stück weit traurig.
  2. Ist sie das? Unser örtlicher Polizeiposten hat zwar blickdichte Jalousien im Erdgeschoß, die Tür steht aber immer weit offen.
  3. Zum Zustand dieses unseres Landes mit all seinen 6mm-Flobert-Einzellader-schwingenden 90-Jährigen fällt mir nur eins ein: Ein Lied! "Wir werden alle sterben, haltet Euch bereit! ..."
  4. Es kommt drauf an, was das Ziel war. Wenn man gewollt hätte, daß der "Mangel" abgestellt wird, dann ja. Wenn man aber ganz andere, politische Ziele verfolgt, dann muß man wie geschehen vorgehen.
  5. Leider führt Dein Link ins Leere...
  6. Gibt es nicht. Der Angriff muß rechtswidrig sein (das ist meist einfacher festzustellen), und gegenwärtig. Im Endeffekt mußt Du in Sekundenbruchteilen entscheiden, was später ein Heer von Anwälten und Richtern monatelang analysieren, und dann entscheiden daß Du eine Zehntelsekunde zu spät zurückgeschlagen hast, oder so. Auch ein Unterschied zwischen Recht und "Recht". Nur weil es richtig ist, heißt das nicht daß Du dafür nicht trotzdem verurteilt werden kannst.
  7. In Deutschland muß nur die Verhältnismäßigkeit der beeinträchtigten Rechtsgüter gewahrt bleiben. Wegen einer einfachen Beleidigung darf man niemanden erschießen. Eine Verhältnismäßigkeit der Mittel gibt es in Deutschland nicht. Wenn er außerhalb Deines Einflußbereichs ist, dann ist der Angriff wohl auch vorüber. Da kann man dann aber auch nicht mehr von Flucht reden. Solange der Täter die Beute in der Hand hat und sich am Tatort befindet, auch wenn er versucht ihn zu verlassen, dauert der Angriff aber an. Nur weil er es geschafft hat Dir den Rücken zuzudrehen heißt das nicht, daß alles vorbei ist.
  8. Wobei die Frage grundsätzlich ganz einfach ist: Daß ein Diebstahl immer ein rechtswidriger Angriff ist, dürfte unstrittig sein. Zum Thema gegenwärtig: Gegenwärtig ist ein Angriff, solange er nicht beendet ist. Ist ein Angriff auf Dein Eigentumsrecht beendet, solange der Dieb Dein Eigentum noch in seinem Besitz hält?
  9. Hast Du Deine Sachen wieder? Nein? Dann ist der Diebstahl NICHT zu Ende. Als Opfer mußt Du in Deutschland das mildeste zur Verfügung stehende, sofort wirksame und für Dich gefahrlose Mittel wählen. Die beeinträchtigten Rechtsgüter müssen halbwegs verhältnismäßig sein. Bei manchen Dingen kann Diebstahl auch tödliche Gewalt als Abwehr rechtfertigen. Bei Dingen mit geringem Wert eher nicht. Das ist dann eben vor Gericht zu klären. Offenbar wurde es auch geklärt, und das Opfer hat Recht bekommen.
  10. Unser deutsches Notwehrrecht ist eigentlich ein sehr gutes und "opferfreundliches" Gesetz. Das ist in vielen anderen Ländern nicht so gut geregelt. Ein Dieb der mit seiner Beute davon rennt hat den Angriff selbstverständlich noch nicht beendet, obwohl er dem Opfer den Rücken zu dreht. Und genau so wird es bei uns gehandhabt. Läßt er die Beute fallen, ist der Angriff vorbei, auch wenn er noch frontal steht. In Deutschland hat die Bewegungsrichtung des Täters glücklicherweise nichts mit der zulässigen Notwehr zu tun.
  11. Das kann man so pauschal nicht sagen. Hat der Täter seine Beute noch in der Hand und rennt weg, ist es selbstverständlich Notwehr gegen den andauernden, rechtswidrigen Angriff gegen das notwehrfähige Rechtsgut des Eigentums.
  12. Wer mit dem Sportschießen danach weiter gemacht hat konnte den doch aber bestimmt irgendwann nachtragen lassen, oder?
  13. Entschuldigung, daß wir das nicht per PN besprechen, aber BigMamma kann keine empfangen. @ BigMamma: Jemanden auf die schwarze Liste zu setzen, weil derjenige Dich schon auf der schwarzen Liste hat, und Du das doof findest, hat schon was
  14. Ich nutze lediglich die mir zustehende Freiheit selbst zu entscheiden, was ich lesen will und was nicht. Tut mir leid, Deine Postings gehören (meistens) nicht dazu. Das ist keine Ignoranz, sondern die gelebte Freiheit nicht alles lesen zu müssen.
  15. Auch ein Händler darf eine Waffe kostenlos verwahren, warum denn nicht? Wenn er dafür immer dort seine Munition (vielleicht etwas überteuert) kauft, dann ist das lediglich Kundenbindung.
  16. Ist halt eine belgische Patrone. Die hieß aber noch nie .380 ACP oder .380 Auto, zumindest nicht in den CIP-Mitgliedsstaaten.
  17. Das ist die einzige Abweichung die ich jetzt auf die Schnelle finden konnte. Aber die oben genannte .45 ACP hieß laut CIP schon immer .45 Auto, die 9mm Para hieß schon immer 9mm Luger, etc.
  18. Komischerweise scheinen die Bezeichnungen nach NWR den Bezeichnungen nach CIP verblüffend ähnlich zu sein: CIP: .45 Auto NWR: .45Auto CIP: 9 mm Luger NWR: 9mmLuger ...
  19. Das NWR betrifft ausschließlich Deutschland. Und das IST Mitglied der CIP, internationale Bezeichnungen sind daher aber sowas von irrelevant. Wenn Du nicht nur lesen, sondern auch verstehen würdest, wenn möglich mehrere Beiträge in einer Reihe, hättest Du kapiert, daß damit die nun einzige offizielle Bezeichnung laut NWR-Katalog gemeint war, und nicht was sonst irgendwo draufsteht. Mein Gott, warum habe ich den Beitrag nicht so gelassen wir er vor dem Klick war:
  20. Das ist die militärische NATO-Bezeichnung. Die hat sich nirgends durchgesetzt. Zumindest habe ich beim Überfliegen keine gefunden.
  21. Nein, das ist alles exakt und absolut die selbe Patrone. Es wurden KEINE verschiedenen Kaliber zusammengelegt! Das sind alles Namen, unter denen eben genau diese eine Patrone in der Vergangenheit eingetragen worden war. Geh mal zum Händler, und verlange "1000 Schuß 9mm Englische Pistolenpatronen"... In der Auflistung fehlen auch noch die: - Pistolenpatrone 08 - Pistolenpatrone 41 - 9mm S-Patrone 08 Welcher Händler würde Dir unter all diesen Namen wohl das richtige verkaufen?
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