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Neu daran ist lediglich, daß man die Entrechteten vorher dazu bringt diese Entrechtung selbst für gut und richtig zu befinden und zu fordern! Neu ist, daß man das Volk dazu bringt seine eigene Entwaffnung zu verlangen!
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Eine Glock 22, ist das eigentlich ein taugliches Gerät? So eine liegt nämlich zufällig bei mir rum und langweilt sich...
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Freut mich daß es weiter geht! Irgendwann muß ich da auch mal mitmachen, aber diesmal paßt es terminlich nicht. Gibt es eigentlich jemanden, der gelegentlich in P'burg trainiert? Ansehen würde ich mir das ganze schon auch mal ganz gerne.
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Wenn sie gute Argumente haben können die sich selbst in Schutz nehmen. Für das was da abgezogen wird gibt es aber keine guten Argumente.
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Ich weiß... manchen kann es halt nicht streng genug sein. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Das ist zumindest eine in sich schlüssige und logische Argumentation. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Quatsch... wenn es eine Disziplin gibt, bei der die Flinte mit gezogenem Lauf nicht ausgeschlossen ist, dann darf sie dort auch verwendet werden. Wie sinnvoll das ist geht weder den Verband noch den SB was an. Auf grün bekommst Du die selbstverständlich. Die Frage war doch ob es auf gelb geht. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Es wäre alles so einfach, wenn wir statt verschieden bunter WBKs nur noch einen "Waffenbefähigungsschein" hätten, der auf Antrag ausgestellt wird, sofern der Antragsteller keine Vorstrafen hat und mündig ist, und dann viel Spaß! Aber nein, es muß ja alles bis ins Kleinste geregelt und beschränkt sein... :( -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Meine VRF ist auch auf grün. Und wenn ich will, bekomme ich auch noch eine. Kein Problem. Ich kann es nur nicht leiden, wenn Leute versuchen das Gesetz zu verbiegen, bis es endlich noch etwas mehr verbietet. Ich sehe in VRF mit gezogenem Lauf überhaupt keinen Mehrwert, da man auch noch spezielle Munition dafür braucht. Und selbst wenn, würde ich die einfach auf grün kaufen, das geht nämlich auch, egal ob es auf gelb zulässig wäre oder nicht. Da wäre es dann grad egal, ob mit gezogenem oder glattem Lauf. Trotzdem ist es nicht durch das Gesetz verboten, und das möchte ich richtig gestellt wissen. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Was Büchsen- und was Flintenmunition ist wird von der CIP festgelegt. Aber auch das Jagdgesetz behandelt lediglich die Munition. Daraus könnte man zwar schließen, daß eine Langwaffe, die Flintenmunition verschießt wohl eine Flinte sein muß. Was eine Flinte ist, wird dort aber ebenfalls nicht definiert. Ist aber sowieso egal, da das WaffG wiederum nicht den Erwerb von VR-Flinten verbietet. Sonst würde das nämlich so drin stehen. Oder zumindest "Langwaffen in Flintenkalibern". Aber auch die sind nicht eingeschränkt. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
ad A: Da das deutsche Gesetz keine Büchsen oder Flinten kennt (mit der Ausnahme, daß es bestimmte Flinten verbietet ) ist das nicht relevant. Werbung für Gerichtsentscheide heranzuziehen halte ich jetzt auch für etwas weit her geholt. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
ad 1: Damit zu drohen, die "Informationen an der richtigen Stelle zu platzieren" ist ja wohl eine verklausulierte Ankündigung Anzeige zu erstatten. ad 2: Was ist daran "zerpflücken", wenn man das Gesetz liest und wortwörtlich das umsetzt was dort geschrieben steht? ad 3: Der Gesetzgeber hat ganz klar bestimmt Waffen vom erleichterten Erwerb durch Sportschützen ausgeschlossen. Und er hat das EINZIG am Laufinnenprofil festgelegt. Es war ganz offensichtlich der Wille des Gesetzgebers, daß das Laufinnenprofil zur Unterscheidung herangezogen wird, ansonsten wäre es nicht das einzige Kriterium geworden. ad 4: Warum nicht? ad 5: Ich kenne viele Stände auf denen mit FLG, nicht jedoch mit Schrot geschossen werden darf. Das betrifft eigentlich alle Schießstände die keinen Sand als Kugelfang verwenden. Und da kenne ich noch einige. ad 6: Es zerreißt das Bild des Forums, macht es unübersichtlicher. Noch mehr stört mich aber der Fettdruck, der den Post künstlich vergrößert, und somit weniger Information auf gleichem Raum zuläßt. Außerdem steht Fettdruck in Foren für Hervorhebung, Betonung oder Schreien. ad 7: Eine Frage vorzulegen ist etwas anderes als "Informationen zu platzieren". Das erkennst Du schon, oder? Außerdem: Was ist die "richtige Stelle"? Im Einzelfall entscheidet das ohnehin zuerst der bearbeitende SB, später dann ein Richter, ebenfalls für genau diesen Einzelfall. Richterliche Entscheidungen haben nur sehr selten Allgemeingültigkeitscharakter. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Selbsternannte Ordnungshüter könnte ich noch nie leiden. Spätestens nach dem Satz kann ich Sich nicht mehr ernst nehmen. Wer Kameraden denunzieren will, weil die Fragen zu Rechtslage stellen die eben nicht eindeutig sind, ist einfach üben durch. Zum Glück gibt es hier auf WO ja die "blaue-Beiträge-entfern-Liste" -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Wenn ich verurteilt werde, dann aufgrund von was? Dem Gesetz. Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Richtlinien und Sportordnungen sind nichts, nach dem ein Richter "Recht" sprechen kann. Vor Gericht gilt das Gesetz, und eine Verordnung nur, wenn sie dem Gesetz nicht widerspricht. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Wenn schon das blau unbedingt sein muss dann lass bitte wenigstens das Schreien sein. Es ist Kauz Gesetz völlig egal ob es sich um eine Flinte oder eine Büchse handelt, dem die Begriffe existieren im Gesetz nicht. Oder zeig mir, wo der Erwerb von Flinten im Gesetz überhaupt geregelt wird. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
In Deutschland sind Flinten gar nicht allgemeingültig definiert. Es kann sich also jeder seine eigene Definition stricken. Ob da das Laufprofil oder das Patronenlager entscheidend ist, genau das ist doch seit 14 Seiten hier der Streitpunkt. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Warum läßt Du was AUStragen? -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Ja, sie ist geeignet um an der Disziplin teilzunehmen. Nein, sie ist nicht geeignet um zu gewinnen. Das sind aber viele andere Waffen auch nicht. Denen man aber die Zulassung nicht streitig macht. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Sage ich doch. Man darf auch ganz bewußt mit Waffen antreten, mit denen man keinen Blumentopf gewinnen kann, schließlich muß auch jemand letzter werden. Solange sie nicht durch die Sportordnung ausgeschlossen ist. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Nein. "zugelassen": Das heißt, die Waffe ist von dieser Disziplin nicht ausgeschlossen. "erforderlich": Das heißt, Du verfügst noch nicht über eine für die Disziplin zugelassene Waffe. Es heißt aber NICHT, daß man damit konkurrenzfähig sein muß. Sondern nur, daß man startberechtigt ist. Wäre die "Geeignetheit" nachzuweisen, dann müßten alle Schützen in einer Disziplin mit der gleichen Waffe starten, nämlich mit der "besten" verfügbaren. Alles darunter wäre nämlich nicht "geeignet" oder "konkurrenzfähig". -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Nein, das ist nicht gefordert. Sie muß in einer genehmigten Sportordnung zugelassen sein, sprich: sie darf nicht ausgeschlossen sein. Welche Zentralfeuer-Langwaffendisziplinen kennst Du, die das Thema Laufprofil überhaupt ansprechen? Mir fällt ehrlich gesagt keine einzige ein. Damit dürfte ein .308Win Glattlauf-Repetierer in allen Disziplinen zugelassen sein, in denen ein .308Win Repetierer mit gezogenem Lauf auch zugelassen wäre. Es ist nicht gefordert, daß die Waffe in der Disziplin konkurrenzfähig ist, sie muß nur zugelassen sein. -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Mir ist das schon irgendwie klar, ich bezeichne eine Flinte mit gezogenem Slug-Lauf auch weiterhin als Flinte. Die Begründung der Behörde, für die Einstufung einer Waffe wäre das Laufprofil unerheblich, obwohl genau das als einziges (!) Unterscheidungsmerkmal vom Gesetzgeber genannt wurde, ist trotzdem nicht nachvollziehbar. Entweder das Laufprofil ist Entscheidungskriterium, dann steht es im Gesetz und muß auch so behandelt werden, oder es ist es nicht, dann steht es aber auch nicht im Gesetz. Die Begründung ist in sich logisch nicht schlüssig. An der beknackten Einstufung ändert das zwar nichts, im Gegenteil, die Einschätzung des LKA ist eigentlich viel logischer, aber im Gesetz steht es halt eben anders. Und an das müssen wir uns halten, um nicht bestraft zu werden. Das sollte für die Behörden jedoch genau so gelten. -
Es gibt einen ganz großen Unterschied zwischen "Alkohol auf dem Tisch von der durchzechten letzten Nacht" und "massives Alkoholproblem". Es gibt auch einen massiven Unterschied zwischen "einen Schluck getrunken" und "besoffen bis zum Verlust der Muttersprache". Also immer schön Ball flach halten...
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Wieso bitte hat dann der Gesetzgeber ausschließlich das Laufprofil als Unterscheidungskriterium genannt? -
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Fyodor antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
In dem Fall wird der Büchser sie zurück nehmen... denn wenn Du die "Büchse" nicht erwerben darfst, dann darf er sie Dir auch nicht überlassen.