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Fyodor

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  1. Er war auch damals willkürlich, nur hatte man andere Daten im Kopf, die da irgendwie dazu paßten. Das WaffG erhebt den Anspruch, die ÖffSi und Ordnung gewährleisten zu wollen. Eine Steinschloßwaffe die 1870 konstruiert wurde ist in dieser Hinsicht gleichbedeutend wie eine Steinschloßwaffe die erst 1872 (oder 2010) auf den Markt kam. Das Datum als Beurteilungskriterium für die Gefährlichkeit und Deliktrelevanz einer Waffe ist grundsätzlich untauglich.
  2. Es ist auch heute nicht verboten, einen Zündnadel-Vollautomaten zu bauen, oder eine Gatling mit Steinschloßzündung... nur unterliegen die eben den "normalen" Regeln, und sind nicht freigestellt. Ich bin auch der Meinung, daß eine rein technische Unterscheidung sinnvoller ist als eine technische Unterscheidung plus ein willkürlicher Stichtag. Das berühmteste Beispiel ist wohl die Tingle-Pistole... aber auch die Inline-Vorderlader sind betroffen: ein Steinschloß-Inliner kann entweder frei (sogar zu führen) sein, wenn er einen Holzschaft hat, mit Kunststoffschaft ist er aber bedürfnispflichtig. Warum? Weil es vor 1871 zwar Steinschloß-Inline gab, aber eben nicht mit Kunststoffschaft.
  3. Eben. Und um allen Unwägbarkeiten aus dem Weg zu gehen wird er die Vorlage durch den Klienten gerne ausfassen, sich das Originalurteil dann aber auf seinem eigenen Weg besorgen.
  4. Weil der Anwalt weiß dass er das nicht verwenden darf, wenn die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Der holt es sich aber eh nochmal und aus anderen Quellen.
  5. Warum nicht? Im WaffG ist fast alles aus der Luft gegriffen und ohne sinnvolle Begründung.
  6. Der "Urdeutsche Aufpasser" ist in diesem Moment bei den Flüchtlingen zu Hause, und sollte nicht allzu autoritär und überheblich auftreten, wenn er dazu aktuell keinen Grund hat (außer daß er "Urdeutscher" ist, und sein Gegenüber nicht). Solange die Flüchtlinge sich nichts zu schulden kommen lassen sind sie zu behandeln wie jeder andere auch. Das Spielen mit frei erhältlichen Spielzeugen, für gleichaltrige "Urdeutsche" Kinder ganz normal, hat deshalb auch bei Flüchtlingskindern normal zu sein. Da den Großkotz raushängen zu lassen ist weder angebracht noch zielführend.
  7. Du meinst also, die Kinder von Flüchtlingen dürfen nicht die gleichen Spielzeuge verwenden wie gleichaltrige "Urdeutsche", weil sich dann die "Urdeutschen Beschützer" auf den Schlips getreten fühlen könnten? Oder sind Spielzeugwaffen in den Händen von "Urdeutschen" Kindern weniger dafür anfällig, auf "Beschützer" gerichtet zu werden?
  8. Eben. Nur muss das Bedürfnis im Einzelfall nicht nachgewiesen werden. Die Behörde darf aber jederzeit prüfen, und dann eben auch ablehnen.
  9. Sehr gute Empfehlung!
  10. Deine Posts...
  11. Er ist/war Polizist. Angeblich. Das erklärt seinen bedingungslosen Kadavergehorsam jeglichem Gesetz gegenüber, egal wie bekloppt es ist, und auch seine Meinung alles zu dürfen, wenn es "richtig © ® ™" ist.
  12. Ich darf also ganz legal einem Kind sein (als solches bereits eindeutig identifiziertes) Spielzeug, von dem keine Gefahr ausgeht, einfach so wegnehmen? Und ich gehe dann straffrei aus, weil ich es der Polizei gegeben habe? Aha.
  13. Also war es eine illegal eingeführt Softair? Und das hast Du erkannt? Respekt!
  14. Eben. Wie viel Gefahr geht (objektiv) von einer frei erhältlichen Plastik-Softairwaffe aus?
  15. Das ist nicht die Frage. Du hast selbst behauptet, bereits vor der Wegnahme gesehen zu haben daß es ein Spielzeug war. Daran mußt Du Dich messen lassen.
  16. Wenn ein Erziehungsberechtiger entscheidet, daß das Kind damit nicht spielen soll, dann ist das sein gutes Recht. Als Fremder hat man dieses Recht nicht.
  17. Wie viele dieser Vergehen werden von Kleinkindern begangen? Also sind Spielzeugwaffen in den Händen von Kleinkindern, die in bestimmten Gegenden wohnen, verboten?
  18. Eben. Aber nicht, eine bereits als solche erkannte Spielzeugwaffe einem Kleinkind "entreißen", und sich dann öffentlich damit brüsten.
  19. Wenn bereits VORHER erkannt wurde daß keine Gefahr vorliegt (er hat ja sogar Zeit gehabt sich die Sicherung der "Waffe" anzusehen bevor er sie dem Kind weggenommen hat), dann war es auch keine "Gefahrenabwehr".
  20. Wer nimmt denn einem Kind sein Spielzeug weg? Sowas ist Diebstahl und wird hoffentlich zur Anzeige gebracht. Den sicheren Umgang mit Waffen erlernt ein Kind nur durch... Umgang mit Waffen. Auch wenn das Spielzeuge sind. Nicht aber durch Wegnehmen derselben.
  21. Falle nicht mit der Tür ins Haus, sprich: laß nicht den Anwalt die Kommunikation zwischen Dir und Deiner Behörde übernehmen. Die Behörden haben bei allem einen gewissen Ermessensspielraum, und wenn Du gleich lospolterst werden sie den nicht zu Deinen Gunsten nutzen. Mit dem Anwalt zu sprechen, und den Antrag gegenlesen zu lassen ist dagegen sicher nicht falsch. Die meisten Behörden sind da ziemlich restriktiv. Ohne Auftrag keinen Waffenschein, aber ohne Waffenschein auch keinen Auftrag... da beißt sich die Katze in den Schwanz. Das muß nicht überall so kommen, kann aber.
  22. Quatsch. Zu Artillerie und Luftwaffe hatte der Normalsterbliche noch nie Zugang. Und die gibt es auch schon eine ganze Weile.
  23. Doch, zum Schluß schon.
  24. Hat aber damals die Bevölkerung selbst nach ihrer eigenen Entwaffnung geschrien?
  25. Weil ein "active shooter" an einer deutschen Schule damals sich illegal eine solche Waffe beschafft hat, aber in der Schule damit gar nicht geschossen hat.
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