-
Gesamte Inhalte
34.871 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Fyodor
-
Wo diese möglich ist, steht es aber auch dabei. Und das mit der zweiten Verwarnung... das ist ein zahnloser Papiertiger, völlig sinnlos. Eine Verwarnung hat keine Relevanz für den Wettkampf, weil sie folgenlos ist.
-
Nein. Entweder ist ist eine Regel, die ist dann einzuhalten. Oder es ist keine, dann sagt man gar nichts. Ansonsten werden verschiedene Schützen verschieden behandelt für den gleichen Verstoß. Und das ist unsportlich. Ich habe als Schütze schon DQs erhalten, und als RO vergeben. Als Schütze habe ich sogar einmal einen Verstoß selbst angezeigt und den DQ eingefordert, aber nicht bekommen. Das war dann eine ganz seltsame Situation. Wenn ich als RO einem neuen Schützen einen DQ verpassen muss gebe ich danach gleich den Timer an einem anderen RO ab, und erkläre dem Schützen genau was passiert ist. Viele Neulinge bekommen das nämlich gar nicht richtig mit. Aber weder alte Hasen mit großen Namen noch Neulinge bekommen statt DQ nur eine Verwarnung, weil mir ihre Nase so gut gefällt. Verwarnungen sind nichts wert. Die haben keine Relevanz, und werden genau so behandelt. Die einzige Situation wo ich regelmäßig Schützen drauf ansprechen ist wenn sie mehrfach sehr knapp an den Sicherheitswinkeln dran sind. Aber das ist keine offizielle Verwarnung, sondern eher eine freundliche Erinnerung dass sie es nicht zu weit ausreizen. Aber klare Verstöße werden auch geahndet. Bei großen Namen die dadurch einen Titel verlieren, genauso wie beim Neuling der dann gefrustet ist. DQs gibt es normalerweise nicht für Lappalien.
-
Wasch mich aber mach mich nicht naß... Wenn die SpoO einen DQ vorsieht, dann gibt man den, und keine Verwarnung. Wenn die SpoO keine Strafen vorsieht, dann gibt man auch keine Verwarnung.
-
Nein, das natürlich nicht. Aber wer einen DQ nicht vergibt, bestraft damit alle anderen, die sich dran halten.
-
Ich habe eine Quote von BM zu DM von etwa 15%. Über 70% ist ja Wahnsinn! Mit meinen 25 Starts musste ich schon gut planen. Wir geht das überhaupt mit 100 Starts?
-
Zu meiner besten Zeit (kurz vor Corona) kann ich auf der BM auf über 30. Aber fast 60 auf der DM? Gibt es da überhaupt eine Disziplin wo Du nicht qualifiziert bist?
-
Dann bis morgen! Ich bin auch mit vier Starts dabei.
-
Winchester 70 Pre-64 .300WM mit extremen Tiefschuss!
Fyodor antwortete auf Stefan 1911's Thema in Allgemein
Ich dachte der ist gerade? Dann ist der Lauf doch gar nicht das Problem? -
WBK liegt wg. Eintragung beim Amt, trotzdem zum Training?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Wir sind gesetzlich verpflichtet schießen zu gehen. Mehr als eine Woche ist in dem Zusammenhang Zumutung. -
WBK liegt wg. Eintragung beim Amt, trotzdem zum Training?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Meine Behörde ist eigentlich auch immer schnell. Früher war das nie ein Problem, Antrag vorab, wenn alles OK kurz vorbei kommen, Stempel drauf, wieder gehen. Mittlerweile läuft vieles anders. Der Antrag wird erst als eingegangen betrachtet wenn auch die WBK dort liegt. Dann wird irgendein Billiganbieter für die Briefzustellung genutzt. So bin ich jetzt auch schon über eine Woche ohne WBK (also eine davon). Das kann schon nerven, vor allem weil es früher so viel einfacher und schneller ging. -
An dem Gurt fehlen noch ein paar, weil die eine abweichende Befestigung haben, da muss ich noch etwas basteln.
-
Mit Permanentmarker nach dem verkleben markiertes Klebeband erfüllt diese Bedingung auch.
-
Dazu brauchen sie die Parkscheibe nicht. Sie wird immer weniger gefordert. Da fährt alle halbe Stunde ein kleines Auto der Stadt durch, dessen Kameras sehen sogar wenn Du auf dem selben Parkplatz nur den Stellplatz gewechselt hat um die Parkzeit zu verlängern (ist nämlich auch nicht erlaubt, da der Parkvorgang nicht wirklich unterbrochen war).
-
Bei mir kam bisher immer DHL. Mit dem DHL Fahrzeug in DHL Uniform. Beauftragt von dem Dienstleister. DHL versendet Waffen und führt ID-Prüfungen durch. Nur als Privatmensch kannst Du das nicht buchen. Ich habe bisher zwei Waffen versendet, mit verschiedenen Dienstleistern. Beide Mal kam DHL mit einem Abholauftrag.
-
Genau das habe ich doch geschrieben...
-
Der muss neutral in Karton verpackt sein. Bei allen Dienstleistern die ich kenne.
-
Das stimmt nicht. Der Versand von Munition ist ausgeschlossen, Waffen gehen. Problem: als Privatperson kannst Du keine ID-Prüfung dazu buchen. Versand an eine Büchsenmacherwerkstatt geht damit aber. Dort gelten per Definition alle Angestellten als berechtigt.
-
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Als Empfänger bin ich verpflichtet den Erwerb zu melden. Was und wann das ist steht unmissverständlich im Gesetz. Beispiel: Ich bestelle eine Custom-Waffe, Lieferzeit ca. ein halbes Jahr. Den Voreintrag lasse ich rechtzeitig machen. Der Büchsenmacher versendet, vergisst aber mich zu informieren. Die Waffe geht auf dem Postweg verloren. Drei Wochen später ruft er mich an und fragt ob ich sie bekommen habe. Habe ich nun versäumt den Erwerb anzuzeigen und verliere dadurch meine Zuverlässigkeit? Kann ich überhaupt eine Waffe unwissentlich anzeigepflichtig erwerben? Natürlich nicht. Der Erwerb ist anzeigepflichtig. Und was Erwerb ist steht im Gesetz. Überlassung und Erwerb sind zwei getrennte Dinge. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Eigentlich nicht. Überlassen und Erwerb sind zwei völlig getrennte Tatbestände. Der Versender überlässt juristisch an den Empfänger und nicht an den Dienstleister, damit dieser keine Erlaubnis für den Erwerb braucht. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Nein. Es überlässt, wer die tatsächliche Gewalt einem anderen einräumt. Das ist der Verkäufer bei der Übergabe an den Versanddienstleister. Es erwirbt, wer die tatsächliche Gewalt erlangt. Das ist der Käufer beim Empfang des Pakets. Rechtlich übergibt der Versender direkt an den Empfänger, der Versanddienstleister erwirbt die Waffe juristisch nicht. Aber zwischen Überlassung und Erwerb vergeht eben etwas Zeit. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Du weißt das Versanddatum gar nicht immer. Du lässt die Waffe sofort eintragen, aber die Post braucht länger. In der Zwischenzeit kommt eine Kontrolle. Wo ist die Waffe? Du lässt die Waffe eintragen, aber sie geht auf den Weg verloren. Das ist jetzt Dein Problem, obwohl Du noch nicht einmal einen Suchauftrag beim Paketdienst stellen darfst. Nein, das Gesetz ist klar: Eingetragen wird der Erwerb. Und der Erwerb ist die Erlangung der tatsächlichen Gewalt. Also der Empfang des Pakets. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Nein und ja. Das Versanddatum ist das Datum der Überlassung vom Verkäufer. Aber das Empfangsdatum ist das Datum des Erwerbs durch den Käufer. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Du verwechselst waffenrechtlichen Erwerb und Eigentum. Du hast nicht die Waffe erworben, sondern das Eigentum daran. Die Waffe erwirbst Du erst mit der Zustellung des Pakets. -
England hat den Revolver in der Türkei gelassen. Der Papierkram sei zu kompliziert.
-
Diplomatische Geschenke gehören dem Staat, nicht den Empfänger. Das geht alles in die Schatzkammer.