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Hallo Forum, gleich vorweg, natürlich habe ich NICHT vor, dieses Gewehr illegal am 3D-Drucker nachzubauen. Ich möchte freie Teile konstruieren. Dazu brauche ich aber die Geometrie der angrenzenden Teile. Was ich dafür suche ist ein exaktes 3D-Modell des Receivers eines gewöhnlichen Ruger 10/22. Wenn ein gewöhnliches Triggerpack noch dabei ist wäre Klasse, aber nicht dringend nötig. Wichtig ist aber die korrekte Geometrie des Gehäuses. Ich habe leider keine Möglichkeit das selbst auszumessen. Keine Sucht auf den üblichen Portalen war nicht erfolgreich. Hat jemand diese schon gefunden oder selbst erstellt, und würde es mit mir teilen? Viele Grüße, Jochen
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Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
Fyodor antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Schütze hat den Schlüssel und war zuerst da, die anderen kamen später. -
Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
Fyodor antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Wenn der Schießstand für diese Entfernung nicht zugelassen ist, nein. -
Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
Fyodor antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Nicht innerhalb einer zugelassenen Schießanlage für das was er tut. Die Zulassung beschreibt für welche Übungen sie zugelassen ist. Ist die für diese Übung nicht zugelassen, schießt er außerhalb einer zugelassenen Schießstätte. -
Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
Fyodor antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Das schießen ist nur erlaubnisfrei auf zugelassenen Schießständen. Für das was er geschossen hat war der Stand nicht zugelassen. Also hat er außerhalb einer genehmigten Schießstätte ohne Erlaubnis geschossen. Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. So zumindest meine laienhafte Auslegung. -
Waffenkauf per Vorkasse - wie schützt man sich im Falle der Insolvenz?
Fyodor antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das tut niemand, außer Schwarzwälder. Der rechnet sich gerne zum Meister... einer er das eigentlich gar nicht nötig hat. Wahrscheinlich bin ich in anderen Welten unterwegs, ich habe noch immer keine Ahnung welcher Betrieb eigentlich damit gemeint ist. -
Waffenkauf per Vorkasse - wie schützt man sich im Falle der Insolvenz?
Fyodor antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Kauf einfach nicht bei Unternehmen in Insolvenz. Deine Familie sammelt doch ohnehin DM-Titel wie andere Briefmarken, das eine WS wird es nicht fett machen. -
Erbärmliche Pressearbeit zu Waffenneuheiten und Waffenmessen.
Fyodor antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Das ist ein YouTuber. Das ist ein Beruf. Natürlich geht es da nur ums Geld verdienen. -
Erbärmliche Pressearbeit zu Waffenneuheiten und Waffenmessen.
Fyodor antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Ohne den Kanal zu kennen: meine alte Küchenwaage sah fast genauso aus. -
Nicht wenn es offensichtlich an der Realität vorbei geht.
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BSV. Den habe ich damals auch angeschrieben. Und mit Dir habe ich auch telefoniert 😉
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Als der Schrieb in unserem Verein zum ersten mal auftauchte, habe ich das damals gleich gemacht. Den LV, den Bundes-BDS, und den DSB. Allgemeiner Tenor: aktiv werden kann man erst wenn was passiert.
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Meiner VRF wäre kein Thema, die Waffe wird oft genug bewegt. Aber meine Behörde hat bereits geschrieben wie sie bald zu prüfen gedenkt, und die VRF sehen sie dort als ÜK. Was ich tun werde wenn es soweit ist, weiß ich noch nicht. Einfacher wäre einfach den Nachweis vorzulegen. Richtig wäre Widerspruch. Keine Ahnung, hat noch Zeit.
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Dass ist zwar richtig. Aber es macht uns in BW eben dass Leben schwer. Entweder erfüllen wir diese illegalen Forderungen, oder gehen vor Gericht. Beides ist sch...
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Ein vom Hersteller auf 10-Schuss umgebautes, ehemaliges 30er Magazin legal?
Fyodor antwortete auf Qnkel's Thema in Waffenrecht
Dass leere Gehäuse ist bereits verboten, die Verplombung ist dabei unerheblich. Meiner Einschätzung nach. -
Ein vom Hersteller auf 10-Schuss umgebautes, ehemaliges 30er Magazin legal?
Fyodor antwortete auf Qnkel's Thema in Waffenrecht
Da bereits der leere und funktionslose Magazinkörper verboten ist, der aber scheinbar intakt bleibt, ist meine Einschätzung: nicht legal in Deutschland. -
Natürlich das Waffengesetz, genauer §36(4). Dort steht, daß die alten A/B-Schränke weitergenutzt werden dürfen, wenn sie a) zum Stichtag 2017 vom aktuellen Nutzer bereits zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtig Waffen genutzt wurden b) UND diese Nutzung seither aufrechterhalten wurde, es also keine Unterbrechung gab.
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Die habe ich benutzt um meine Waffenschränke geruchsdicht zu bekommen (sie standen eine Weile lang im Kinderzimmer). Es waren zwei Lagen nötig, eine im Rahmen und eine in der Tür. Hat aber sehr gut funktioniert. Aber eine Warnung vorweg: Feuchtigkeit funktioniert anders. Sie diffundiert als Dampf hinein und kondensiert an der kalten Rückwand, kann dann als Tropfen aber nicht wieder raus. Gegen Feuchtigkeit hilft lüften, nicht versiegeln. So dicht bekommt man das nur mit schweißen, und "fast dicht" sammelt die Feuchtigkeit im Inneren!
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Aber eben nicht für Wald-und-Wiesen-Magazine.
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Stuhl und Tisch sind keine Kriterien. Ich habe nochmal nachgelesen, Hobby- und Arbeitszimmer scheinen aber als bewohnt zu gelten, egal wie selten sie genutzt werden. Badezimmer dagegen nicht.
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Wenn die Tür abgeschlossen bleibt solange niemand drin ist, ist das genauso gut wie in der Wohnung. Im Gegenteil, die Diskussion ob es ein ständig bewohntes Zimmer ist (dann darf dort kein Pulver aufbewahrt werden) ist damit eindeutig beendet.
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Ist im Gegensatz zum Waffengesetz nicht genau geregelt, und deshalb kochen einige Behörden da ihr eigenes Süppchen.
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Wenn Du den Fehler gemacht hast und die Waffe zu früh hat eintragen lassen, dann ja. Wenn Du alles richtig gemacht hast und die Erwerbsanzeige erst nach Erwerb machst, bist Du da völlig raus, und musst gar nichts tun.
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Das ist ein anderes Thema.
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Welche Zulassung so das denn sein? Du musst sicherstellen dass nur der Berechtigte das Paket ausgehändigt bekommt. Das Gesetz verlangt aber keinen "zugelassenen Waffenkurier". Jeder Versanddienstleister der mit Ident-Prüfung zustellt geht. Die haushaltsüblichen Paketdienste machen das nicht für privat. Aber jede Spedition zum Beispiel. Und da kann ich auch morgen abholen, aber erst in einer Woche zustellen lassen. Das ist nicht verboten, nur unüblich, und meistens auch nicht gewünscht.