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Dann freu Dich. Bei uns kostet der Eintrag einer Waffe 38,-€, und der Munitionserwerb 39,-€ obendrauf. Der Voreintrag hat dann auch schon 48,-€ gekostet.
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Die Behörde bekommt die normalerweise nicht zu Gesicht. Aber beim Verband sitzt jemand, der diese Angaben bestätigen soll. Das fällt üblicherweise leichter wenn es "Zeugen" gab, sprich jemand anders war dabei und hat unterschrieben. Wenn Du alle Deine Termine selbst unterschreibst brauchst Du gar keine Termine, sondern kannst einfach die Bestätigung selbst schreiben und beim Verband nur zur Unterschrift vorlegen... "Ich verspreche dass es stimmt, ehrlich!"
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§14(3) Dort steht, dass der Verband bescheinigen muss. Und der wird das nur tun, wenn er es vorher prüfen kann. Ich schrieb doch, welchen Nachweis Du beim Verband vorlegen musst, das musst Du mit der verantwortlichen Person dort klären. Wenn der mit einer einfachen Behauptung zufrieden ist, dann ist ja alles gut. Wenn der aber Unterschriften von Personen anders als der Antragsteller sehen will, dann musst Du die halt bringen.
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die Kosten der Behörde für Stempeltinte nicht explodieren, indem es für jede Patrone nur genau eine EWB gibt, auch wenn ich beim Antrag den mit angekreuzt habe. Außerdem ist es ein toller Service am Bürger, weil es die Kosten niedriger hält. Verkaufe ich dann die Waffe mit dem Stempel, bekomme ich ihn auf Antrag und gegen Gebühr natürlich bei reiner anderen passenden Waffe eingetragen.
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Irgendjemand muss dafür unterschreiben dass Du ausreichend oft schießen warst. Wir müssen das nicht mögen, aber es ist so. Und dieser jemand möchte nicht wegen Gefälligkeitsbescheinigungen selbst Probleme bekommen. Also prüft er Deine Angaben. Wenn Du alles einfach nur behauptest, und selbst zu unterschreiben ist genau das, dann kann er das natürlich anzweifeln. Eine Schießbuchpflicht gibt es nicht. Aber nachweisen musst Du es. Wie Du das tust musst Du mit demjenigen ausmachen der Deine Angaben bestätigen soll. Akzeptiert der eine einfache Behauptung, ist ja alles gut. Hier bei uns reicht das nicht. Einzelne "selbst bestätigte" Termine sind kein Problem. Aber alle Termine nur selbst behauptet? Da kann ich jeden verstehen der das nicht bestätigen will.
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Ist aber was dran. Man führt auch ein Fernrohr automatisch an das dominante Auge, die Klorolle ebenso.
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Bezüglich Reihenfolge, wenn eine Waffe hauptsächlich für den Spaß an der Freude ohne Ambitionen sein soll: diese im Kontingent erwerben. Denn bei ÜK-Waffen muss auch zum weiteren Besitz ein Bedürfnis nachgewiesen werden, am einfachsten geht das mit Wettkampfteilnahmen.
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@Nebu88 Welche Disziplinen möchtest Du mit den Waffen denn schießen? Einfach nur "ich will halt einfach drei 9mm haben" ist halt schwierig. Die erste ist IPSC Open? Also mit Comp und/oder Optik? Dann könnte die zweite für 25m offenes Visier sein, das darf abgesehen vom Visier sogar die gleiche Waffe sein. Und Revolver gibt es dann auch einige Möglichkeiten. Wichtig ist aber was Du haben willst und für was.
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Da kenne ich den BDS aber auch anders. Natürlich gibt es ein neues Bedürfnis nur, wenn es nachgewiesen werden kann. Dazu gehört aber kein Umbau an der Waffe. Sogar Optik und offenes Visier ermöglicht regelmäßig zwei Waffen, obwohl das oft sehr einfach und schnell zu wechseln wäre. Und Kompensatoren, Magazintrichter oder Abzüge (!) müssen niemals auf dem Stand zwischen zwei Starts umgebaut werden. Nein, das tun sie nicht, ganz besonders nicht der BDS. Warst Du jemals auf einer internen Veranstaltung des BDS, wo auch rechtliche Themen besprochen wurden? Delegiertentagungen zum Beispiel? Das Gegenteil ist der Fall! ABER: Der BDS muss sich bei den Bestätigungen an Recht und Gesetz halten, so schlecht wie es ist. Würde er hier "eine freiheitliche Linie vertreten", die vom Gesetz nicht gedeckt ist, hätte das sehr schnell sehr unangenehme Folgen für den BDS selbst, seine Funktionäre und alle im BDS organisierten Schützen. Ich ärgere mich auch gerade, dass ich die Ersatzwaffe die schon bezahlt beim Händler liegt nicht mit nach Hause nehmen darf. Da mache ich aber dem BDS keinen Vorwurf, derjenige der das Bedürfnis bestätigt muss sicher sein dass es wasserdicht ist, hat er Zweifel, unterschreibt er nicht. Er kann für Gefälligkeitsbescheinigungen persönlich Probleme bekommen, warum sollte er das tun? EDIT: Warum eigentlich immer diese Diskussion über Waffen im gleichen Kaliber? Wir sind hier nicht in DSB, sondern im BDS, das Kaliber ist hier ziemlich zweitrangig.
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Ab heute gültig: Großer Messerschein! (Aprilscherz)
Fyodor antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
"Tactical knives", also solche mit schwarzen Griffen, mit Kordel umwickelten Griffen, Griffen aus Kunststoff oder Holz oder Metall, unterliegen ebenfalls den Führverbot. Wenn die Messerscheide eine Vorrichtung zur Befestigung am Gürtel, oder theoretisch ein "Tactical knive" aufnehmen kann, ist es eine "Tactical Messerhülle" deren Zweck per Definition das Führen eines verbotenen Messers dient, und unterliegt daher einen Besitzverbot. -
Suche für 1911er Griffschalen
Fyodor antwortete auf kurzwaffen's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Andere Idee: "Sweetheard Grips" Haben die Soldaten aus den Cockpithauben abgeschossener Flieger gemacht. Durchsichtige Griffe, auf der rechten Seite kam ein Foto der Liebsten drunter (daher der Name). Die linke Seite blieb frei, so konnte man den Füllstand des Magazins sehen. -
Das ist was anderes. Natürlich können Gase sich mit Überschallgeschwindigkeit bewegen. Dann bilden sie eine Stoßwelle, und das ist das was sie Zerstörung bewirkt.
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Die Behörden schätzen dass nur 20% der in Deutschland befindliche Waffen legal sind, also 80% bereits heute in den Händen "der anderen" sind. Das allein ist schon ein Beweis dass diese Befürchtung nicht begründet ist.
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Die Schweizer Bürger haben in freier Wahl entschieden nicht der EU beizutreten, aber dem Schengen-Raum. Damit haben sie sich selbst verpflichtet alle Regeln der EU umzusetzen, ohne dass sie diese mitgestalten können. Den Bückling vor der EU haben die Schweizer selbst gemacht. Die offenen Grenzen waren wohl wichtiger.
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Jahresbericht des Landesrechnungshofs // Verschwundene Waffen aus LKA-Sammlung
Fyodor antwortete auf manfrommuc's Thema in Allgemein
Ja, aber so richtig schlimm ist das nicht. Die verschwundenen Granatwerfer sind ja nicht gefährlich. Sagt die Polizei. -
Durch irgendwen aber schon. Ich habe meine Paradedisziplin bei denen ich vorne stehen will. Und andere da habe ich einfach Spaß dabei. Da gerätst Du in die Falle der Waffengegner. Ein Sportschütze mit zwei Waffen ist genauso gefährlich wie ein Sportschütze mit 30 Waffen, und ein Sammler mit 100 systematisch gesammelten Waffen genauso wie ein "Anhäufer" mit 100 nach reinem Gefallen ausgesuchten Waffen. Eine Anhäufung nach Geschmack ist nicht gefährlicher als eine Sammlung nach Plan. Sowohl als auch. In meiner Gehaltskasse gäbe es noch genug erhältliches, aber so ein freies Thema wird nicht genehmigt. Wir diskutieren hier zwar sehr interessant, aber mittlerweile am Thema vorbei.
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Also genau das was eine Sammlung ist. Kein Briefmarkensammler darf nur Marken einer Nationalität sammeln, sondern kreuz und quer was er will. Was das Waffenrecht hier fordert ist auch ständig wiederholende gleiche Sammlungen durch Personen die eigentlich schon alles wissen über das Thema, die tatsächlichen Gegenstände also eigentlich gar nicht mehr zum Erkenntnisgewinn brauchen. Sondern nur zum "anhäufen", nur eben mit behördlich abgesegnetem System. Ich persönlich interessiere mich für die technische Entwicklung. Mich interessieren Modelle die etwas zuerst oder als erste erfolgreich geschafft haben, die in ihrer Zeit technisch etwas besonderes waren. Weiter über Jahrhundert und Nationalitäten. Meine Sportwaffen suche ich mir unter anderem danach aus. Natürlich gewinne ich dann eben nicht den Titel damit. Ja und? Jeder Platz muss belegt werden, auch der letzte. Nur wenige Waffen die ich besitze wurden nach 1930 entwickelt. So eine Sammlung ist in Deutschland nicht so einfach umzusetzen.
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Leider ist das einfache Sammeln von Waffen in Deutschland nicht vorgesehen. Es muss einen höheren Ziel (kulturhistorisch bedeutsam) und streng geregelt ablaufen. Gefühlt haben wir in Deutschland hunderttausend Sammler von deutschen Militärwaffen vor 1945 oder Waffen von Walther. Aber einfach sammeln was gefällt geht nicht.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Waffen. Ich habe einen 260kg B-Schrank aus Altbesitz. Da ist mechanisch Platz für 20 Kurzwaffen drin, juristisch aber nur für 10. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Mein für Kurzwaffen gedachter 1er Würfel ist jetzt halbvoll mit Magazinen. Im B-Schrank wäre physisch noch Platz für mindestens 10 weitere kurze, aber juristisch ist er voll. Schade. -
Das Thema mit der Mitgliedschaft im Verband ist ja nun nicht mehr neu. Dort sollte er ebenfalls gemeldet sein. Wenn ich an meine eigene Sachkunde und die Infos vom Stammtisch zurückdenke ist es ehrlich gesagt ganz positiv wenn er hier und nicht dort fragt. Ich habe in meinem Sachkundekurs damals zwar gelernt eine CZ-Pistole zu zerlegen, aber nicht wie ich die Nachweise für eine WBK richtig erbringe. Eine 1911 zu zerlegen, oder einen Selbstlader sicher zu entladen habe ich dort auch nicht gelernt, weil Sportschützen sowas nicht brauchen.
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Nein, im Grundsatz nicht. Wobei ich diese Forderung auch in gewisser Weise verstehen kann, wenn man die Prämisse dass das Waffengesetz den Waffenbestand gering halten und an ein Bedürfnis knüpfen soll als gesetzt sieht. Da ich alle Sportwaffen mit einer ernstgemeinten sportlichen Begründung erworben habe, erfülle ich diese Anforderung ohne Nachdruck von ganz allein. Und wenn ich alle Anforderungen erfülle bin ich persönlich nicht eingeschränkt und hätte gar nichts gegen das ich mich wehren müsste.