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Fyodor

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  1. Für die PERSON! Das Magazin ist weiterhin ein verbotenes Magazin. Diese PERSON benötigt jedoch keine Erlaubnis zum Umgang damit. Das Verbot wird dem Besitzer gegenüber nicht wirksam. Und nicht: Das gemeldete Magazin ist dann nicht verboten.
  2. Gar keinen Unsinn ausdenken. Das kann immer auf Euch zurück fallen. Wenn kontrolliert werden soll, egal ob sie allein zu Hause ist oder nicht: Namen der Kontrolleure geben lassen, und beim Amt nachfragen ob auch wirklich diese Personen zu diesem Zeitpunkt beauftragt waren bei genau Euch eine Kontrolle durchzuführen. Und dann beim Amt direkt einfach Termin ausmachen. Dass es nicht gut ist, völlig Unbekannten Zugriff auf alle Waffen zu gewähren sollte auch das Amt verstehen.
  3. Wenn sie alleine überhaupt keinen Zugriff auf ihre Waffen hat, Du aber alleine auf alle Waffen, dann bewahrt Ihr nicht gemeinschaftlich auf. Sondern Du hast alle Waffen in Besitz.
  4. Das war nicht die Frage. Willst Du nicht antworten, dann lass es.
  5. Eine Öffnungsverzögerung kann ich mir nicht vorstellen dass überhaupt zulässig ist. Beispiel: 180 Verzögerung eingestellt. Ich gebe dir richtige PIN ein, jetzt läuft die Zeit. Nach zwei Stunden fällt mir die Deckenleuchte auf den Kopf, und ich werde ins Krankenhaus gebracht. Eine Stunde später geht die Tür auf... Oder funktioniert das anders als ich es vermute? Eine Sperre zu bestimmten Zeiten, daß z.B. der Schrank zwischen 2200h und 0600h gar nicht zu öffnen geht könnte ich mir noch vorstellen, aber der Sinn erschließt sich mir hier auch nicht.
  6. Das wird hier gerne erwähnt, ist aber Unsinn. Wenn die Behörde dem Vorgang alle vier Wochen auf die andere Seite des Schreibtisches schiebt, war sie daran tätig, nur konnte der Vorgang noch nicht abgeschlossen werden.
  7. Das ist sportlich aber eine kleine Nische. Und wenn es bei Wurfscheibe erstmal da ist, wird es immer weiter ausgeweitet werden.
  8. Sagt ein Neumitglied mit gerademal hundert, sicher ausnahmslos alle sehr wertvollen, Beiträgen.
  9. Es gibt keine. Der Besitz verbotener Magazine ist straffrei. Aber da es ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist, wird bei legalen Waffenbesitzern die Zuverlässigkeit aberkannt, mit allen entsprechenden Folgen. Das WaffG seit 2017 ist nur noch irre. Keinerlei Augenmaß und innere Logik mehr. Und gerade wird die nächste Runde durchgepeitscht. Mal wieder an der Realität vorbei. Gestern im Radio gehört: die Koalition hat auch auf Änderungen am "Sicherheitspaket" geeinigt, nächste Woche soll darüber abgestimmt werden. Die Änderungen sind nicht veröffentlicht worden.
  10. Dadurch unterstellt die Behörde dem Verband, Gefälligkeitsbescheinigungen auszustellen. Die Behörde erteilt die Genehmigung letztendlich, und wenn sie Zweifel an den Bescheinigungen hat, darf die das natürlich nochmals prüfen. Das steht nirgends, ergibt sich aber daraus dass die Behörde die Erlaubnis erteilt. Sie hat deshalb das Recht zweifelhafte Angaben erneut zu prüfen. Allerdings braucht es dazu schon einen Grund. Pauschal sehe ich das nicht. Sie sollen Die mal erklären warum sie Deinem Verband unterstellen dass er nicht korrekt prüft. Was für ein Verband ist das denn? Mein Verband besitzt diese Angaben gar nicht. Die Unterlagen die ich einreiche werden nach Prüfung und Bestätigung an mich zurück geschickt.
  11. Ja und? Jeder ist krank. Wenn er keine Diagnose hat, wurde er nur nicht genug untersucht. Und wo ist die Grenze? Soll er doch Höhenangst haben (eine Angststörung), und Depression gibt es in sehr vielen Formen, die meisten davon für niemanden gefährlich. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung ist klar, dann darf er keine Waffen haben. Aber genau das war gerichtlich bestätigt nicht der Fall. Die Behörde hat anhand der Faktenlage zu entscheiden. Die Gerichte sind dazu da, falsche Entscheidungen zu korrigieren. Wenn die Behörde die Urteile (drei Stück!) einfach ignoriert dann ist das keine richtige Entscheidung, sondern Willkür und Rechtsbeugung. Wenn eine örtliche, kleine Behörde über den Gerichten steht, läuft etwas falsch.
  12. Nicht bei Altbesitz erster Klasse, da gibt es nur eine Eingangsbestätigung vom örtlichen Ordnungsamt.
  13. Die sind verboten, aber dank der unendlichen Weisheit unserer großen Führer nur, wenn sie keinen Hinterschaft haben. Karlyman hat das schon gesagt. Ansonsten sind sie in Deutschland als eines von wenigen Ländern in der EU nicht verboten.
  14. In diesem Punkt ja. Meine Magazine liegen, trotz Altbesitz 1. Klasse auch im 1er. Zum Glück war der ohnehin schon da.
  15. Das ist schon lange her. Vielleicht läuft es heute besser, keine Ahnung. Der Pulverkurs war aber ähnlich haarsträubend.
  16. Schwierig... den der einfache Bürger kann nur das Gesetz lesen. Jeder weitere Interpretation anhand des sogenannten "Willen des Gesetzgebers" darf daher dem Gesetzestext nicht widersprechen. Und das Gesetz muss eindeutig geschrieben sein. Der einfache Bürger muss anhand des Gesetzes erkennen können was erlaubt und was verboten ist. Ich weiß, leider ist das immer seltener der Fall...
  17. In meinem Kurs damals habe ich die (damaligen) Regelungen zur Notwehr gelernt, sowie das zerlegen einer CZ75. Ansonsten nicht viel. Erst Recht nicht welche Waffen wie zu erwerben sind, denn man wollte ja verhindern dass Sportschützen Waffen sammeln... Grundzüge natürlich schon, aber Details wurden bewusst nicht besprochen.
  18. Grundsätzlich brauchst Du in Deutschland für jede Waffe ein Bedürfnis. Nur für eine Auswahl an Waffen muss es nicht einzeln nachgewiesen werden. Diese waren gegen auf WBK gelb. Aber auch bei diesen Waffen gilt, dass sie in der Sportordnung eines Verbandes zugelassen sein müssen. Hier gehen die Repetierlangwaffen drauf, außer die Vorderschaftrepetierflinte, die muss auf grün. Eine Unterhebelrepetierflinte geht aber auf gelb. Frag nicht... @Pikolomini liegt da falsch, natürlich bekommt man auch eine VRF, nur eben nicht auf gelb. Im BDS sehe ich für Deine "Wunschliste" keine Probleme.
  19. Auch im Home-Office bist Du bei der Arbeit, und Deine Zeit gehört währenddessen nicht Dir. Du hast die Pflicht die Kontrollen zuzulassen. Ja, auch gegen Deinen Willen. Das mit den Wohnräumen steht da drin, weil die reichen Politiker die das geschrieben haben sich nicht vorstellen können dass jemand keinen extra Waffenraum im Keller hat. Gemeint sind damit alle Räume in denen keine Waffen aufbewahrt werden. Deine Pflicht ist aber auch erfüllt wenn Du einen Termin ausmachst, wenn Du nicht arbeiten musst.
  20. Für jemanden der so viel OT-Blödsinn redet bist Du ganz schön leicht irritiert von grundsätzlich berechtigten Fragen. Die eigentlich Frage wurde bereits beantwortet. Der OP hat eine vorsätzliche Straftat begangen. Damit ist er nachweislich nicht Willens sich an die Regeln zu halten. Daher wird die Unzuverlässigkeit angenommen (nicht gefährlich, unzuverlässig). Fünf Jahre später darf die Behörde da drüber weg sehen. Muss aber nicht. Probiere es in fünf Jahren nochmal.
  21. Meine Behörde hat unterstellt, dass Waffenbesitzer Lügner sind, und erst zwei Zeugen die Eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben sowie ein Schreiben eines bekannten Waffenrechtsanwalts, konnten das ändern.
  22. Ist doch bei uns nicht anders. Und seit der Wahlrechtsreform noch mehr. Der Einfluss des Wählers wird so weit wie möglich reduziert. Die Parteien liegen über die Listen zwei Drittel der Bundestagsmitglieder schon vor der Wahl fest, und die Verlierer können sich gemeinsam zum Sieger erklären.
  23. Die Kartons in denen die Munition angeliefert wurde. Alte Kartons von Schrotmunition sind zum Beispiel sehr stabil gebaut. Die Hülsen dann in ein oder zwei Müllsäcke verpacken, und den Karton ganz voll machen. Wenn Luft ist, auffüllen mit alter Zeitung.
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