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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich meine mich an eine Diskussion hier zu einem Fall zu erinnern, in dem das Gericht den Waffenbesitzer verurteilt hat, und auch das Verbotsirrtum nicht anerkannte, weil er zwar seine Meinung stützende Auslegungen vorlegen konnte, es aber eben auch gegensätzliche gab, und er deshalb wissen musste dass immer der strengere Rahmen gewählt werden muss. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist und bleibt Wunschdenken. Aber erkläre das gerne einem Richter, falls es ein Aufbewahrungskontrolleur mal anders sieht. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Fyodor antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ist doch heute schon so: mit 21 Jahren die geladene MP durch die Fußgängerzone zu schleppen ist völlig in Ordnung, wenn man vorher gründlich geübt hat damit effektiv zu töten, solange man die richtige Mütze trägt. Am Abend im Schützenverein muß die selbe Person dann Luftgewehr schießen im Namen der öffentlichen Sicherheit, und wehe das Ziel könnte mit -7 Dioptrien und viel Phantasie irgendwie als eine menschliche Silhouette durchgehen, dann ist aber was los! Was ist eigentlich mit einem Polizisten der privat ein persönliches Waffenverbot auferlegt bekommen hat? Im Dienst gilt das ja nicht. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Fyodor antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ein Problem mit sowas ist, dass ein deutscher Staatsbürger für etwas bestraft werden kann das in Deutschland verboten ist, auch wenn er es im Ausland tut wo es erlaubt ist. Die Behörden sind mittlerweile per Gesetz dazu verpflichtet, die asozialen Medien und andere Internetquellen aktiv zu durchsuchen nach möglichen Anhaltspunkten für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Wer von der Behörde gefunden wird in einem Video das ihn bei Übungen zeigt die in Deutschland zur Unzuverlässigkeit führen würden, auch wenn es im Ausland war, kann da tatsächlich Probleme bekommen wenn die Behörde das will. Zumindest theoretisch. Und selbst wenn er später vor Gericht Recht bekommen sollte, hat er den Ärger. Ganz ehrlich: so cool kann das tactical Training gar nicht sein, dass ich für sowas extra ins Ausland fahren würde, um danach Videos ins Netz stellen zu können. -
Möglich wäre wenn irgendwas im Magazin hinter dem Zündhütchen steckt, und die Patrone durch den Rückstoß da drauf gestoßen wird. Zumindest theoretisch denkbar, auch wenn es mir in der Realität nicht wahrscheinlich erscheint. Da wir aber außer ein paar Bildern nichts wissen, ist das alles haltlose Spekulation.
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Das geht auch zwischen zwei SB im selben Büro, wenn einer für die Stadt und der andere für den Landkreis verantwortlich ist.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Genauso wie bei den Magazinen auch. Der Umgang damit bleibt verboten, lediglich die behördliche Sondergenehmigung dazu ist für den einen aktuellen Besitzer nicht nötig. Die juristischen Erklärungen von @ASEmögen vielen nicht gefallen, will sie üblicherweise sehr streng ausgelegt sind. Aber er hat bisher sehr oft Recht gehabt damit, weil es die Behörden und Gerichte meistens genauso auslegen. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die ÜBERSCHRIFT im Gesetz selbst lautet "verbotene Waffen". Das Gesetz selbst bezeichnet sie also als solche. Und natürlich ordnet das Gesetz dann ein Umgangsverbot an. Was denn sonst? Eine verbotene Waffe ist eine Waffe mit der der Umgang verboten ist. Wie soll sie denn sonst verboten sein? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das Magazin ist und bleibt verbotener Gegenstand. Das wird in der Anzeigeregelung auch nicht negiert. Es handelt sich weiterhin um ein verbotenes Magazin. Lediglich wird das Besitz- und Umgangsverbot dem Altbesitzer gegenüber nicht wirksam. Die Eigenschaft als verbotener Gegenstand wird nicht angetastet. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen. -
Das stimmt leider. Früher konnte ich (nach kurzem Anruf) direkt zum SB ins Büro, alles erledigen, und direkt im Büro mit Karte zahlen. Heute gibt es noch nicht mal mehr Termine, gar keinen Kundenkontakt mehr. Begründung: der SB ist in ein anderes Stockwerk gezogen, dort fährt der Aufzug nicht hin. Ist also nicht behindertengerecht. Und im Namen der Gleichbehandlung darf halt jetzt gar niemand mehr hin.
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Und warum? Dadurch kommt es nicht sicherer an, nur teurer. Meine Behörde schickt ihr Unterlagen mit einem regionalen Billiganbieter, wo sie auch mal 10 Tage unterwegs sein können. Ja, auch wenn ich dabei eine Frist einzuhalten habe. Warum sollte ich dann extra teures Porto bezahlen?
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Er hat Recht. Angebote die lange stehen bleiben sind nicht geeignet einen richtigen Preis zu ermitteln. Und manche der angebotenen Waffen existieren gar nicht, sondern sind nur Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes.
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eGun ist Marktführer, richtig. Deshalb geht es dort am schnellsten und zum höchsten Preis weg. Aber seriös... Immerhin hat man nur fünfzehn Jahre nach allen anderen das Passwort bei Übertragung verschlüsselt. Die Sicherheitstechnik ist damit immerhin auf dem Stand von 2001 angekommen. Das Design ist genauso modern. Und die Kontaktfreudigkeit geht gegen Null. Eine echte Alternative gibt es nicht wirklich.
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Da Schießsport nicht ganz billig ist, dürften die meisten Sportschützen im Berufsleben stehen. Die Behörde steht unangekündigt während der Dienstzeit vor der Tür. Dass sie da jemanden tatsächlich antreffen dürfte generell recht selten sein. Aber selbst wenn ich da wäre, da wir als Waffenbesitzer ja generell vorsichtig sein müssen, lasse ich natürlich niemanden der plötzlich vor der Tür steht einfach so an meine Waffen. Die schicke ich erst wieder weg, und frage erst auf dem Amt nach ob das auch wirklich die richtigen Personen sind. Beim letzten Mal wurde diese Begründung auch akzeptiert.
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Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren
Fyodor antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
Nicht bei Erbschaftsauflösungen. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Fyodor antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Das ist tatsächlich Teil des Problems. Durch die drakonischen Strafen selbst bei kleinsten Vergehen, und die drohende Regelunzuverlässigkeit bei psychischen Problemen wird begünstigt dass Fehler eben nicht angezeigt sondern vertuscht, und bei seelischen Problemen keine Hilfe in Anspruch genommen wird. Das Waffenrecht ist eigentlich ein Ordnungsrecht, und Behörden sind eigentlich Dienstleister um den Bürgern im Rahmen der Gesetze das beste zu ermöglichen. Waffenrecht und Waffenbehörden sind mittlerweile sehr weit weg davon, und agieren gegen den Bürger. Auch die Gebühren bei beanstandungslosen Aufbewahrungskontrollen sind ja ein Teil davon. Die wurde mir gerade angekündigt. Voraussichtlich 150-200€. -
Laut Gesetz lagern Wiederlader keine Treibladungsmittel, sondern bewahren sie auf. Juristisch ist das ein Unterschied. Zu behaupten man lagere nicht ist also die Wahrheit.
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Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Fyodor antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Seit wann kümmern sich Straftäter um die Folgen für die Opfer? -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Fyodor antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
In den Auswirkungen ja. Beim Begehen der Tat eher nicht. -
Und buche auch gleich ein Werbebanner.
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Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Fyodor antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Das ist eine schöne, aber naive Sichtweise. Waffenbesitzer sind ein Querschnitt durch die Bevölkerung. Und manchmal sind ja auch Gäste da. Mir selbst wurde bereits zweimal (!) mein UpLula geklaut. Auf dem Stand, während ich meine Stage schieße. Es waren nur Leute da die ich kenne und als Freunde bezeichne. Trotzdem muss es davon jemand gewesen sein. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Fyodor antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Wo sie dann tatsächlich weniger sicher sind als im verschlossenen Kofferraum, solange ich vorne meine Runde schieße. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Fyodor antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Je nach Situation nicht. Zwei Beispiele aus der Realität: Wettkampf mit mehreren Starts an einem Tag. Jedesmal fünf Koffer aus und ein laden statt nur den einen den man jetzt braucht? Nach Wettkampf oder Training noch Abendessen mit den Freunden im Restaurant im Schützenhaus, wo aber keine Waffen am Tisch stehen sollen? -
Das ist aber leider kein Alleinstellungsmerkmal der Nürnberger.
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Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Fyodor antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Das ist nicht unbedingt so. Nur der eigene Waffenbesitz muss u.U. (vorübergehend) aufgegeben werden. Ich kenne jemanden der für fünf Jahre seine Zuverlässigkeit verloren hatte, aber in der Zeit sehr erfolgreich weiter geschossen hat. Er musste seine Waffen halt solange bei einem Freund unterbringen (zum Glück hat das mit Bedürfnis etc. geklappt), und sich jedesmal mitbringen lassen. Sehr unpraktisch, funktionierte aber.