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Fyodor

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  1. Ähm, nein. Das waren vorher schon alles die gleichen Patronen. Das sind nur die am häufigsten anzutreffenden Bezeichnungen in WBKs, die nun in Zukunft alle gleich heißen sollen. Eben "9mmLuger", so wie es die CIP schon seit... Ewigkeiten festgelegt hat. Si vis pacem, para bellum - Der den Frieden will, bereite den Krieg [vor]. Auch die 9mmPara war schon immer eine 9mmLuger...
  2. Der Dornsberg ist übrigens eine wunderschöne Schießanlage, und bei jedem Besuch anders, weil sie ständig die Wurfmaschinen neu aufstellen. Und das Restaurant (mit Wild aus eigener Jagd) ist auch hervorragend! Da fällt mir ein, daß ich meinem Vater mal versprochen habe, daß wir da einen Tag Tontauben schießen gehen... muß mal einen Termin ausmachen.
  3. Genau da sehe ich auch den Knackpunkt. Das hieße nämlich auch, daß die immer wieder vorgeschlagene Lagerung im Schützenhaus zum gleichen Ergebnis führen MUSS, wenn das Beispiel Bestand hat... egal, ob diese freiwillig (kein Platz oder Geld für eigenen Tresor, kein Tresor für nur eine Waffe, etc.) oder erzwungen (Zentrallagerung) geschieht.
  4. Quatsch... er hat doch einer sicheren Fremdverwahrung zugestimmt. Woran kannst Du da seine Unzuverlässigkeit festmachen? Nur weil er nicht darauf besteht, sie zu Hause zu lagern?
  5. Ergänzung: Deine SBine sollte dann aber mal auf eine Nachschulung gehen: Wenn sie Dir das falsche Kaliber einträgt, hast nachher zuersteinmal DU das Problem! Übrigens sollte man die .380ACP nicht mit der .38ACP verwechseln... vielleicht auch ein Grund, warum die Bezeichnungen nun teilweise sehr kryptisch sind, aber sie sind immerhin eindeutig.
  6. Das ist die offizielle "Übersetzungsliste". Nicht alles daran muß man verstehen, aber jetzt hat eben jedes Kaliber nur noch einen Namen (was grundsätzlich gar nicht so schlecht ist, und Verwirrungen vermeidet) und eine Katalognummer. Die .380ACP wird unter Nummer 475 geführt, und heißt offiziell "9mmBrowningK". NWR-Munition-undKaliberbezeichnung-1.pdf
  7. Mein Gastvater hat sich, als sein Sohn geboren wurde, auch Gedanken über die sichere Aufbewahrung der Jagdwaffe gemacht. Er hat sie dann im Schlafzimmer auf den Kleiderschrank gelegt. Da alle noch leben war das nachweislich sicher genug. Allerdings ist das auch nicht Deutschland, sondern Südstaaten... scheinbar sind die Menschen dort weniger mordlüstern.
  8. Auch da gab es schon Fälle, wo die illegale Waffe zwar eingezogen wurde, der "Täter" aber straffrei blieb, da bereits die Beschaffung der Waffe als von der Notwehr gedeckt erkannt wurde.
  9. Wenn Du einen "sportlichen" Wettkampf ausschreibst, ist das eine öffentliche Veranstaltung, auch wenn sie bei Dir zu Hause stattfindet.
  10. Die Idee ist zwar gar nicht so schlecht, aber in den Schrank befinden sich Waffen. Sobald der offen ist wird daß ganz schnell ein Führen oder überlassen. Vielleicht gibt es aber so einen Club in der Nähe, die trotzdem helfen können. Aber nicht als Wettbewerb.
  11. So pauschal kann man das nicht sagen. Hängt von der Schutzklasse ab, und vom Aufbau (senkrecht geht eher durch, schräg nicht).
  12. Ehrlich gesagt sieht es bei meinem lokalen Waffenladen ganz ähnlich aus. Da ist aber der gesamte Verkaufsraum eine Art Tresor, und das scheint so in Ordnung zu sein. Die Räumlichkeiten wurden erst letztes Jahr gebaut.
  13. Ich war heute bei meinem Dealer... der hat allen Ernstes noch eine Ausgabe der 2. (!) Auflage im Regal stehen.
  14. Das scheint bei Büchsenmachern eine ansteckende Berufskrankheit zu sein...
  15. Der Besitz von Waffen gehört zur normalen Haushaltsführung, und deshalb geht das den Vermieter überhaupt nichts an. Er kann es Dir nicht verbieten. Bei Treibladungsmitteln bin ich nicht ganz sicher, ob er zustimmen darf/muß wegen der Brandgefahr, ich glaube aber auch hier, daß Du ihn nicht fragen mußt.
  16. Im Gegensatz zum Code kann man den Fingerabdruck hält nicht nach Belieben wechseln.
  17. Natürlich, es liegt aber im System, daß es überlistbar ist. Es ist zwar eine Frage des Aufwands, aber der früher als total sicher geltende Lebend-Sensor hat sich auch recht schnell als völlig nutzlos herausgestellt.
  18. Aber nur wenn Du einen findest, in den es rein paßt! Außerdem muß der Architekt sein OK geben.
  19. Sekundenkleber und Tesa reichen aus...
  20. Lese ich auch so. Bei Schloß ohne Notschlüssel ist nur der Fingerabdruck der Schlüssel. Die Elektronik im Schloß ist wohl vor allem die motorische Öffnung.
  21. Viele Zulassungen sind nicht nur in der Energie, sondern auch im Kaliber begrenzt. Und .50BMG auf 50, maximal 100 Meter ist nun wirklich irgendwie... komisch.
  22. Das Bedürfnis dürfte gar nicht so sehr das Problem sein, dazu kenne ich zu viele Leute die Waffen in dem Kaliber haben, auch HA. Das Problem ist eher: Wo kann man damit schießen gehen, und kann man mit diesem Monstrum überhaupt irgendwas anfangen? Die letzte Frage betrifft uns als Deutsche nunmal aus rechtlicher Sicht.
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