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Fyodor

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  1. Ja, wir erinnern uns als an die marodierenden Jägerbanden die wild um sich schießend durch die Gegend zogen, als der Jagdschein noch den Waffenschein ersetzte...
  2. Nochmal: Wo ziehst Du die Grenze? Sind 1500m in die entgegengesetzte Richtung OK bei einer Gesamtstrecke von 800m (ca. x2)? Bei 2km (< x1)? Bei 45km (x0,03)? Wie lang muss die Strecke sein, damit man eine Pinkelpause machen oder etwas essen gehen darf? Gibt es da Faktoren für ältere Menschen, oder ob am Abfahrtsort eine Toilette vorhanden war? Ich sage nicht dass es schlau war das so zu machen. Aber das Gesetz erlaubt Willkür. Und das ist schlecht.
  3. Wo ziehst Du die Grenze? Was ist OK, was nicht? Mein Beispiel oben zeigt, dass das nicht so einfach ist. Es fängt schon mit der Wahl der Strecke an. Was ist der einzig zulässig direkte Weg? Der kürzeste? Der schnellste? Die sind häufig nicht der selbe. Welcher der beiden ist jetzt die Grundlage für die Messung des Umwegs? Ist 1,5x kürzeste Strecke zulässig? Oder 1,25x schnellste Strecke? Nehmen wir hier jetzt die Strecke oder die Zeit als Maßstab? Was ist wenn die schnellste Strecke durch Unfall blockiert ist, darf ich dann die kürzeste wählen obwohl sie viel länger dauert? Welche Alternative ist zulässig, und was ist ein "selbst schuld" langer Umweg? Die Regelung ist scheiße, und lässt mal wieder den Richter entscheiden. Damit ist das Gesetz nicht bestimmt, und damit eigentlich gar nicht zulässig. Der Bürger muss jederzeit nachlesen können ob das was er gerade tut zulässig ist oder nicht. Ich weiß dass diese Unbestimmtheit in einigen modernen Gesetzen ganz gezielt eingebaut ist. Vordergründig damit der Richter im Einzelfall wohlwollend entscheiden kann. Wie gut das klappt wissen wir ja.
  4. Ich hatte schon Wettkämpfe 400 km von zu Hause. Wenn dann noch scheiß Wetter dazu kommt, fährst Du da für den Heimweg die halbe Nacht. Wann und wo darf ich das aufs Klo, oder muss ich beim Mäckes an der Autobahn Essen oder darf ich fünf km runter fahren in ein besseres Restaurant? Darf ich gar nicht aufs Klo und nichts essen und muss bei Nacht und schwerem Schneegestöber den kürzesten Weg querfeldein nach Hause fahren? Ist die Strecke über die Autobahn ein Umweg, sie ist immerhin 60 km weiter, aber eine Stunde schneller?
  5. Ja klar. Schieße ich sportlich im BSSB, bin ich versichert über alles was der BSSB anbietet. Schieße ich im BDS, bin ich versichert über alles was der BDS anzubieten hat. Bietet der BSSB dynamische Flintendisziplinen an? Nein, also ist es in der Versicherung des BSSB auch nicht enthalten. Kann ich auf einen Schießstand eines BSSB-Vereins dynamisch Flinte schießen? Nein. Also alles in Ordnung. Will ich als BSSB-Mitglied dynamisch Flinte schießen, muss ich auf einen Schießstand gehen wo das erlaubt ist, sowohl von der Ausstattung als auch der Sportordnung. Bin ich dort Mitglied ist alles gut. Bin ich kein Mitglied, muss ich eine Gastgebühr bezahlen, die eine Versicherung beinhalten. Wieder alles gut.
  6. Wenn die Übung durch das Bedürfnis als Sportschütze gedeckt ist, dann ist es sportliches schießen und damit auch versichert.
  7. In der ersten Augustwoche ist in Philippsburg dir Europameisterschaft Western.
  8. Wenn es so abläuft wie bei den Western-Wettkämpfen, oder bei den Standard-Meisterschaften, sind Gäste gern gesehen. Augen- und Ohrenschutz für alle muss dabei sein.
  9. Es gibt zwei Varianten: Fertigkeit, da ist es so wie Du beschreibst. Das darf jeder schießen Parcours, da gibt es nur eine Zeitnahme, und alle Waffen werden direkt nacheinander geschossen. Dazu braucht man in Deutschland aber den IPSC SuRT Kurzwaffen UND Langwaffe. Mit drei Waffen gleichzeitig zu hantieren ist halt so kompliziert dass man dazu viel Geld und Zeit investieren muss. Zumindest für normale Schützen. Als Westernschütze darf ich es auch nicht, weil ich die beiden IPSC-Kurse besucht um mich gedanklich auf die Ebene von drei Waffen herunter zu begeben. Mein SuRT erlaubt leider nur 4 Waffen gleichzeitig. Schade, ich hätte 3gun gerne geschossen, aber das ist für mich wohl zu einfach.
  10. Bei Western dagegen ist das völlig normal. Da kann man mit bis zu vier Waffen gleichzeitig unterwegs sein. Also auch das ist sportlich nicht ausgeschlossen. Außerdem wird es schon immer so gehandhabt, was für die Disziplin sinnvoll ist, darf auch einzeln trainiert werden. Niemand verklagt einen DSB-Pistolenschützen weil er heute nur zehn oder aber 60 Schuss geschossen hat. Beides ist nicht die Anzahl eines Durchgangs laut Handbuch. Ist das also überhaupt die genehmigte Disziplin? Ja, natürlich. Und Trockentraining Zuhause auch.
  11. Dein Argument ist aus den ersten Blick sinnvoll und in sich schlüssig. Nur: es wäre ein Gesetz das ein Problem löst, das wir gar nicht haben. Jäger die Tiere krank ballern sind nicht unbedingt die Revierinhaber, und auch nicht die alten reichen Säcke. Die lassen eher mal den Finger gerade. Wir haben schlicht kein Problem das einer Lösung erfordert. Und die freiheitliche Rechtsordnung verlangt dass wenn es nicht notwendig ist eine Regelung zu erlassen, dann ist es notwendig keine Regelung zu erlassen.
  12. Laut mündlicher Auskunft sind das alle Wettkämpfe für die man auch qualifizieren muss. Wer also auf der BM ankreuzt dass er nicht zur LM will, da ist das fraglich. Diese Auskunft ist aber nicht verbindlich.
  13. "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" ist legalisierte Willkür. Es muss gar nichts vorgefallen sein, es reicht wenn etwas unter bestimmtem Blickwinkel den Anschein erwecken könnte es wäre... eine schwach begründete Vermutung reicht hier völlig aus.
  14. Diese Karten zeigen nur den Umriss, es sind noch nicht einmal Teile zum ausbrechen. In Deutschland sind das einfach nur Karten. In den USA eigentlich auch. Ein Spezialist hat 40 Minuten gebraucht und ein elektrisches Werkzeug, um daraus das Teil zu fertigen. Das Problem in diesem Fall ist, dass hier ganz Objektiv nicht das Teil vertrieben wurde, sondern nur der Bauplan. Die Definition eines machine gun nach ATF ist damit eigentlich klar nicht erfüllt.
  15. Vorher: Magazin mit einer Kapazität von zwei Schuss Nachher: Magazin mit maximal drei Schuss geladen
  16. Dann hätte die Behörde das aber auch sagen können: "Beim Umzug der Akte sind möglicherweise Unterlagen verloren gegangen. Wir bitten sie x y und z nochmal wenn möglich in Kopie nachzureichen oder bei einem Termin zu erörtern." Das ist was anderes als "Hallo Neuanwohner, wir beabsichtigen Ihre WBK zu widerrufen weil sie rechtswidrig erlangt wurde. Was haben Sie dazu zu sagen?"
  17. Ich habe zweimal einen Sachkundelehrgang gemacht. Einmal vor vielen Jahren als DSB-Schütze, und einmal im Rahmen des Jagdkurses. Im ersten habe ich den sicheren Umgang mit einem KK-Einzellader und einer GSP gelernt, im zweiten mit Drilling und PPK. Es ist gar nicht die Zeit, auch nur die gebräuchlichsten Systeme alle durchzugehen. Bei meiner Kontrolle haben die Prüfer sich die Waffen bzw. Nummern darauf von mir zeigen lassen, niemand außer mir hat meine Waffen angefasst. Und so wird das beim nächsten Mal auch wieder laufen.
  18. Ich verstehe Deinen Ärger, den Mist habt aber einzig und alleine Ihr gebaut. Unberechtigte dürfen nunmal keinen Zugriff haben. Korrekt wäre gewesen: "Vadder is nich da, müssen Sie einen Termin ausmachen." Aber dafür ist jetzt zu spät. Überlassen von Waffen an unberechtigte kann auch anders bestraft werden als nur durch Entzug der WBK. Ich würde es hinnehmen und mich im stillen über mich selbst ärgern. Es gelten aber die heutigen Regeln. Überlässt Du auch regelmäßig Waffen an unberechtigte? Nicht nur Dein Vater?
  19. Dokumentiert vielleicht nicht, aber laut Vertrag wird der Ausweis kontrolliert.
  20. Aber nicht zu jeder Jahreszeit. Getrocknet: zusammengeschrumpelt und mit Restfeuchte. Geschmack ist konzentriert und gefühlt süßer als frisch. Gefriertgetrocknet: sieht aus wie frisch, ist aber staubtrocken und krümelt. Schmeckt aber eher nach frisch.
  21. Nein, dort wird nicht der Ausweis kontrolliert. Da kann jeder abholen der den QR-Code dabei hat.
  22. Witzigerweise ist es bei Filial-direkt mit Kundenkarte kostenlos mir dabei. Es muss halt der EMPFÄNGER Kunde sein, nicht der Versender. Aber da das kostenlos ist...
  23. Das ist falsch. DHL transportiert kein Gefahrgut. Waffen sind kein Gefahrgut. Der Versender ist aber verantwortlich dass nur ein Berechtigter das Paket ausgehändigt bekommt. Und diesen Service bietet DHL nur für Gewerbliche an. Es gibt aber einen Umweg: der Empfänger nur eine kostenlose DHL-Kundenkarte haben dann kannst Du statt nach Hause direkt zur Postfiliale liefern lassen. Und dort bekommt laut Vertrag nur der Inhaber der Karte gegen Vorlage von Karte und Ausweis das Paket ausgehändigt.
  24. Wahrscheinlich ja. Als Waffenbehörde sind sie aber vom gesamten Waffengesetz ausgenommen. Sie können es also nicht brechen, weil es für sie schlicht nicht existiert.
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