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Fyodor

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  1. Ich kann von einem Nonstop 60 km, vom anderen mindestens 40km weit fahren. Und in beiden Fällen beginnt die Fahrt nicht dort, sondern schon weit vorher. Zählt das als Fernverkehr?
  2. Ich habe vorhin beim Lesen der Zusammenfassung festgestellt dass ich nicht mehr zu Fuß von der Altstadt in die Nordstadt gehen darf. Da geht nämlich eine Bahnlinie quer durch, und dort sind Messer auch verpackt verboten. Überquerung geht ab zwei Haltepunkten (diese sind explizit im Gesetz erwähnt), oder mitten über eine große Kreuzung ohne Fußgängerweg. Oder mit einem Kilometer Umweg zum beschrankten Fußgängerübergang am anderen Ende der Stadt.
  3. Danke! Es wäre zum Lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre...
  4. Stimmt. Aber das eine hat mit dem anderen trotzdem nichts zu tun und sollte nicht verwechselt werden.
  5. Hallo Forum, ich habe bereits einige dieser Boxen im Einsatz. Sie passen exakt in mein Regal, haben einen Deckel und eine Trennwand und eine aufklappbare Front. Für mein Aufbewahrungssystem sind die ideal. Leider habe ich nicht genug davon... ich könnte noch ein paar gebrauchen, maximal zwölf Stück. Aber jede einzelne würde mein System einheitlicher und übersichtlicher machen. Wird bei jemandem von Euch auf der Arbeit das Aluprofilsystem von minitec eingesetzt? Das Befestigungsmaterial kommt immer in diesen Boxen, so dass sie regelmäßig als Abfall anfallen.
  6. Die Gewährleistung bleibt bestehen. Lediglich die zusätzliche, freiwillige Garantie verfällt. Wie will der Hersteller das herausfinden? Wenn das Gewehr unter beschleunigter Selbstzerlegung leidet wird die erste Frage sein welche Munition verwendet wurde. Auch die Hülsenreste können das Hinweise drauf geben. Solange fünf Jahre nichts mit dem Gewehr passiert, läuft die Garantie einfach regulär ab. Defekte an Kleinteilen werden ohne Rückfragen über die Gewährleistung geregelt. Die Garantie wird üblicherweise überbewertet.
  7. Gibt es eigentlich eine lesbare Zusammenfassung der Änderungen?
  8. Fyodor

    Halloween

    Doch. Halloween setzt sich immer mehr durch, und ist mittlerweile ein großes Fest geworden. St. Martin gibt es trotzdem noch.
  9. Im Zusammenhang mit dem Sport. Beim Joggen eher nicht. Ich würde mich nicht drauf verlassen.
  10. Welche Sportordnung sieht ein Messer vor, oder in welcher Art ist ein Messer dafür nötig? Nur praktisch reicht ja nicht um allgemein anerkannt zu sein. Sonst wäre jedes Taschenmesser OK.
  11. Fyodor

    Halloween

    Das ist ein Troll. Eine Karikatur eines "freiheitsliebenden" Amis, der alles freiheitliche geil findet, bis andere es tun. Dann ist es sein Recht diese zu töten, weil sie ihn stören. Nimm ihn nicht allzu ernst.
  12. Fyodor

    Halloween

    Die "räuberische Erpressung" läuft übrigens so ab, dass die 4 bis 10 jährigen Kinder (ältere habe ich bei uns nicht gesehen) zur Tür gehen und klingeln. Und zwar nur bei Häusern mit Deko. Bis dahin kann erstmal kein Hausfriedensbruch vorliegen, denn genau dazu ist die Klingel da. Dann wird lautstark der Spruch aufgesagt und schaurig geheult. Geht die Tür nicht auf, ziehen sie weiter. "Saures" gibt es nie. Es werden keine Eier oder Tomaten geworfen. Wer auf kleine Kinder, die einen Brauch ausüben mit einer Schusswaffe bedroht, hat sie nicht alle, und bekommt zu Recht alle Erlaubnisse entzogen. Die Älteren sollten daran denken: sie kennen diesen Brauch nicht aus ihrer eigenen Kindheit. Aber die Kinder von heute kennen keine Welt ohne diesen Brauch. Er ist älter als diese Kinder.
  13. Ich habe schon viel Geld bei meinem örtlichen Händler gelassen, vor allem für Pulver und Munition. Ich habe dort (allerdings aus anderen Gründen) auch schon Waffen zwischengelagert. Aktuell ist gerade wieder eine auf dem Weg zu ihm, bis ich meine EWB habe. Bisher war das immer kostenlos.
  14. Dafür haben wir Cowboys unsere "Screwknives". Sieht aus wie ein Messer, hat aber nur ein kurzes Stück oder gar keine geschliffene Klinge, die Spitze ist zum Schraubendreher geschliffen, der genau in die Auszieheraussparung an Lauf der UHR passt. Das ist ganz eindeutig ein Werkzeug für den Sport.
  15. Ehrlich gesagt habe ich das fertige Machwerk noch gar nicht gelesen, nur die Diskussionen vorher verfolgt. Das "prüft" der Gesetzgeber im Vorfeld.
  16. Doch, gibt es. Gesetze müssen notwendig (es gibt ein objektives Problem), geeignet (sie lösen dieses Problem) und angemessen (es gibt keine mildere Möglichkeit) sein. In der Theorie...
  17. Ich möchte darauf hinweisen dass außer bei Western mir keine Schießsportdisziplin bekannt ist, die fordert dass man ein Messer führt. Ein Multitool wäre, da auch Schraubendreher dran sind, sicher einfach zu begründen. Aber ein richtiges Messer eher nicht. Ich hatte bisher ein kleines Messer an Schlüsselbund, beidhändig zu bedienen. Habe ich oft benutzt. Die Klingenlänge war angegeben mit 6,5cm. Sollte ich nochmal nachmessen und ggf. am Schleifbock "korrigieren". Man stelle auch nur vor welche Massaker da passieren könnten, wenn das Messer drei Millimeter zu lang ist, während ich mit 20 Waffen und 1.000 Schuss Munition auf eine mehrtägige BM fahre. Die Opinels in allen Rucksäcken und Autos mit 10cm Klinge die jahrelang treu ihren Dienst getan haben müssen jetzt halt zu Hause bleiben. Gibt es für die Kinder eben keine frisch geschnittenen Äpfel und Gurken mehr, sondern nur nur datschige zu Hause vorbereitete. Aber wenn wir die Welt dadurch guterer machen können, und die täglich tausend Massaker mit 7cm-Zweihandmesser verhindern können, dann tuten wir das doch am gernigsten.
  18. Allein das ist schon Wahnsinn... Resultat ist identisch, einziger Unterschied sind Einträge in einer Datenbank. Ein Büchsenmacher darf das meines Wissens. Ein reiner Händler vermutlich nicht. Es Ist nunmal eine magische Handlung, zwei zum Wechsel bestimmte Teile zu wechseln...
  19. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass drei Merkmale praktisch immer erfüllt sind, wenn der Arzt das will. Die ist dabei irrelevant. Wenn die Waffenbehörde Zugriff darauf will, dann weiter die Wahlfreiheit einfach abgeschafft. Oder die eAkte wird ohne Dein Wissen und ohne den Nutzen geführt. Außerdem müssen die Ärzte auch jetzt schon ziemlich viel melden.
  20. Nummern 1 und 6 sind praktisch immer erfüllt, auch bei Schokolade oder einem Glas purem Orangensaft.
  21. Wenn man mehr als fünf Tage Nasenspray nimmt, ist man körperlich abhängig. Gilt das als Sucht? Bei Ohrentzündungen ist das manchmal nötig. Aber was macht man nicht alles mit, damit kein Wahnsinniger mehr mit einem Küchenmesser Menschen tötet...
  22. Nein, das WaffG macht diesen Unterschied nicht. Es ist extra schwammig und unklar formuliert, damit vor Gericht mit Augenmaß die Lebenswirklichkeit der Bürger im Einzelfall berücksichtigt werden kann. Wir alle wissen wie das ausgeht.
  23. Er ist halt Sammler... keine Ahnung was er da so erwerben will. Aber es gibt Sachen die darf mancher Sammler erwerben, die kann man nicht so einfach mit der Post verschicken.
  24. Psychisch abhängig kann man von allem sein. Aber eine körperliche Abhängigkeit gibt es bei Cannabis meines Wissens nicht, und es macht im Unterschied zu Alkohol und harten Drogen auch nicht aggressiv. Diese Diskussion zeigt mal wieder wie bescheuert unser Waffenrecht ist. Einiges was nicht verboten ist, dürfen wir als Waffenbesitzer trotzdem nicht tun. Jedes Jahr sterben tausende auf der Straße. Trotzdem darf man mit messbaren Mengen Alkohol im Blut autofahren, und es gibt nicht nicht mal ein Verbot direkt während der Fahrt das Bier zu trinken. Aber die im verschlossenen Kofferraum in verschlossenen Koffern liegenden, ungeladenen Waffen herumfahren dürfen wir dann nicht mehr. Auch bei psychischen Problemen ärztlich behandelten zu lassen ist auch kritisch, erstens weil man dann nachweislich "psychisch krank" ist, und zweitens oft abhängigmachende Medikamente nimmt. Lässt man sich mit seinen Problemen nicht behandeln, wird man zwar eventuell zur Zeitbombe, aber das Risiko das Hobby aufgeben zu müssen ist geringer.
  25. Wo denkst Du hin! Wir sind in Deutschland! Wir setzen das richtige in den Sand! Die Händler können noch nicht mal ihren eigenen Bestand im NWR sehen.
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