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Fyodor

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  1. Das ist sportlich aber eine kleine Nische. Und wenn es bei Wurfscheibe erstmal da ist, wird es immer weiter ausgeweitet werden.
  2. Sagt ein Neumitglied mit gerademal hundert, sicher ausnahmslos alle sehr wertvollen, Beiträgen.
  3. Es gibt keine. Der Besitz verbotener Magazine ist straffrei. Aber da es ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist, wird bei legalen Waffenbesitzern die Zuverlässigkeit aberkannt, mit allen entsprechenden Folgen. Das WaffG seit 2017 ist nur noch irre. Keinerlei Augenmaß und innere Logik mehr. Und gerade wird die nächste Runde durchgepeitscht. Mal wieder an der Realität vorbei. Gestern im Radio gehört: die Koalition hat auch auf Änderungen am "Sicherheitspaket" geeinigt, nächste Woche soll darüber abgestimmt werden. Die Änderungen sind nicht veröffentlicht worden.
  4. Dadurch unterstellt die Behörde dem Verband, Gefälligkeitsbescheinigungen auszustellen. Die Behörde erteilt die Genehmigung letztendlich, und wenn sie Zweifel an den Bescheinigungen hat, darf die das natürlich nochmals prüfen. Das steht nirgends, ergibt sich aber daraus dass die Behörde die Erlaubnis erteilt. Sie hat deshalb das Recht zweifelhafte Angaben erneut zu prüfen. Allerdings braucht es dazu schon einen Grund. Pauschal sehe ich das nicht. Sie sollen Die mal erklären warum sie Deinem Verband unterstellen dass er nicht korrekt prüft. Was für ein Verband ist das denn? Mein Verband besitzt diese Angaben gar nicht. Die Unterlagen die ich einreiche werden nach Prüfung und Bestätigung an mich zurück geschickt.
  5. Ja und? Jeder ist krank. Wenn er keine Diagnose hat, wurde er nur nicht genug untersucht. Und wo ist die Grenze? Soll er doch Höhenangst haben (eine Angststörung), und Depression gibt es in sehr vielen Formen, die meisten davon für niemanden gefährlich. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung ist klar, dann darf er keine Waffen haben. Aber genau das war gerichtlich bestätigt nicht der Fall. Die Behörde hat anhand der Faktenlage zu entscheiden. Die Gerichte sind dazu da, falsche Entscheidungen zu korrigieren. Wenn die Behörde die Urteile (drei Stück!) einfach ignoriert dann ist das keine richtige Entscheidung, sondern Willkür und Rechtsbeugung. Wenn eine örtliche, kleine Behörde über den Gerichten steht, läuft etwas falsch.
  6. Nicht bei Altbesitz erster Klasse, da gibt es nur eine Eingangsbestätigung vom örtlichen Ordnungsamt.
  7. Die sind verboten, aber dank der unendlichen Weisheit unserer großen Führer nur, wenn sie keinen Hinterschaft haben. Karlyman hat das schon gesagt. Ansonsten sind sie in Deutschland als eines von wenigen Ländern in der EU nicht verboten.
  8. In diesem Punkt ja. Meine Magazine liegen, trotz Altbesitz 1. Klasse auch im 1er. Zum Glück war der ohnehin schon da.
  9. Das ist schon lange her. Vielleicht läuft es heute besser, keine Ahnung. Der Pulverkurs war aber ähnlich haarsträubend.
  10. Schwierig... den der einfache Bürger kann nur das Gesetz lesen. Jeder weitere Interpretation anhand des sogenannten "Willen des Gesetzgebers" darf daher dem Gesetzestext nicht widersprechen. Und das Gesetz muss eindeutig geschrieben sein. Der einfache Bürger muss anhand des Gesetzes erkennen können was erlaubt und was verboten ist. Ich weiß, leider ist das immer seltener der Fall...
  11. Sorry, Du hast Recht.
  12. In meinem Kurs damals habe ich die (damaligen) Regelungen zur Notwehr gelernt, sowie das zerlegen einer CZ75. Ansonsten nicht viel. Erst Recht nicht welche Waffen wie zu erwerben sind, denn man wollte ja verhindern dass Sportschützen Waffen sammeln... Grundzüge natürlich schon, aber Details wurden bewusst nicht besprochen.
  13. Grundsätzlich brauchst Du in Deutschland für jede Waffe ein Bedürfnis. Nur für eine Auswahl an Waffen muss es nicht einzeln nachgewiesen werden. Diese waren gegen auf WBK gelb. Aber auch bei diesen Waffen gilt, dass sie in der Sportordnung eines Verbandes zugelassen sein müssen. Hier gehen die Repetierlangwaffen drauf, außer die Vorderschaftrepetierflinte, die muss auf grün. Eine Unterhebelrepetierflinte geht aber auf gelb. Frag nicht... @Pikolomini liegt da falsch, natürlich bekommt man auch eine VRF, nur eben nicht auf gelb. Im BDS sehe ich für Deine "Wunschliste" keine Probleme.
  14. Auch im Home-Office bist Du bei der Arbeit, und Deine Zeit gehört währenddessen nicht Dir. Du hast die Pflicht die Kontrollen zuzulassen. Ja, auch gegen Deinen Willen. Das mit den Wohnräumen steht da drin, weil die reichen Politiker die das geschrieben haben sich nicht vorstellen können dass jemand keinen extra Waffenraum im Keller hat. Gemeint sind damit alle Räume in denen keine Waffen aufbewahrt werden. Deine Pflicht ist aber auch erfüllt wenn Du einen Termin ausmachst, wenn Du nicht arbeiten musst.
  15. Für jemanden der so viel OT-Blödsinn redet bist Du ganz schön leicht irritiert von grundsätzlich berechtigten Fragen. Die eigentlich Frage wurde bereits beantwortet. Der OP hat eine vorsätzliche Straftat begangen. Damit ist er nachweislich nicht Willens sich an die Regeln zu halten. Daher wird die Unzuverlässigkeit angenommen (nicht gefährlich, unzuverlässig). Fünf Jahre später darf die Behörde da drüber weg sehen. Muss aber nicht. Probiere es in fünf Jahren nochmal.
  16. Meine Behörde hat unterstellt, dass Waffenbesitzer Lügner sind, und erst zwei Zeugen die Eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben sowie ein Schreiben eines bekannten Waffenrechtsanwalts, konnten das ändern.
  17. Die Kartons in denen die Munition angeliefert wurde. Alte Kartons von Schrotmunition sind zum Beispiel sehr stabil gebaut. Die Hülsen dann in ein oder zwei Müllsäcke verpacken, und den Karton ganz voll machen. Wenn Luft ist, auffüllen mit alter Zeitung.
  18. Meine Kisten sind durchsichtig und haben Etiketten. Und sie sind alle gleich groß. Dafür habe ich mehrere.
  19. Das ist tatsächlich etwas das mich immer wieder stört. Unser Waffenrecht ist so schlecht nicht. Überbürokratisisert und teuer, das ganz bestimmt. Und bis zu diesem hirnverbrannten Magazinverbot und der Begrenzung der geringen WBK hatte es immerhin eine innere Logik. Trotzdem kenne ich kein anderes EU-Land, in dem ein Sportschütze so viele Waffen mit so wenig Einschränkungen bekommen kann. Viel zu umständlich, viel zu teuer, und kleinste Fehler lassen einen alles verlieren. Das ist schlecht. Aber außer .50BMG Halbautomaten und moderne Vorderlader bekommen wir eigentlich alles. Und zwar ohne harte Mengenbegrenzung. Dieses Forum ist aber trotzdem eine Austauschplattform für Waffenbesitzer oder -Interessierte, kein Organ der Verbände, Politik oder Lobbyorganisationen. Sofern also ein User eine Frage hat, wo soll er sie den stellen, wenn nicht in einem Forum wie hier?
  20. Das niederländische Waffenrecht ist unterirdisch. Aber hier hat ein konkreter User eine konkrete Frage. Dieses Forum ist kein offizielles Organ des BDS. Die Frage darf gestellt und beantwortet werden.
  21. Meines Wissens sind nur Pumpflinten dort verboten. Außer es handelt sich um ein originales Modell Winchester 1893, die ist frei ab 18.
  22. Fyodor

    Egun

    Hast Du noch Zugang zu Deinem Account? Prüfen! Die Sicherheitstechnik bei eGun ist Stand früher Nuller-Jahre. Eins meiner Konten wurde auch gehackt. Das bekommst Du noch nicht mal mit.
  23. @Asgard Nicht so schnell das Schwert ins Korn werfen. Du schriebst, Dolche seien verbotene Waffen. Da musste ich auch kurz stocken beim Lesen, weil es eben so nicht stimmt. Die Rückfrage ist da durchaus berechtigt, vor allem weil der Rest Deiner Ausführungen eben sehr ausführlich und richtig ist. Eine verbindliche und allgemeingültige Definition von Brauchtum ist mir nicht bekannt. Das WaffG ist voll von absichtlich unscharfen Begriffen, um "berechtigte Interessen gesetzestreuer Bürger besser berücksichtigen zu können"... sprich: bereits bei Kleinigkeiten die Anzahl der legalen Waffenbesitzer zu reduzieren. Ich persönlich würde etablierte Mittelalterveranstaltungen durchaus zum Brauchtum zählen, und die Teilnehmer sowie ordentlich gewandete Gäste dadurch eingeschlossen. Bei modern gekleideten Besuchern mit einem Barrett auf dem Kopf und einem Fantasiegürtel mit Dolch zu T-Shirt, Shorts und Sandalen habe ich aber so meine Zweifel. Analog zum Schützenfest das es seit 325 Jahren gibt: die Säbel an der Uniform sind OK bei den Teilnehmern des Umzugs, bei den Zuschauern aber nicht. Das ist aber eine Laienmeinung.
  24. Das Buch ist auch nicht dazu da, irgend jemanden in Selbstverteidigung zu trainieren. Jörg hat es doch geschrieben: es soll Chairbornes etwas zum kaufen anbieten. Es war nicht seine Idee oder Intention ein Buch zu schreiben, und er hat auch selbst nicht viel Ahnung von der Materie. Der Verlag will Geld verdienen, geht auf eine Person zu deren Namen dabei helfen kann, und holt sich als "fachkundige" Gastautoren andere bekannte Namen aus der gleichen Blase. Sozial-Media Clickbait halt. Es geht ausschließlich ums Geldverdienen. Das Thema ist rein zufällig, und die "bekannten" Namen sind die Werbeschilder.
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