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Fyodor

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  1. Auf der letzten Bundesdelegiertentagung des BDS auf der ich dabei war sah das anders aus. Allein der Zuwachs an Mitgliedern des DSB in dem betrachteten Zeitraum (ich glaube es waren drei Jahre) waren mehr Personen als der BDS Mitglieder hat.
  2. Das passiert mir nicht, weil ich an dem Tag kein Magazin zwei mal verwende. Außerdem ist es nach dem schießen leer.
  3. Nein. Laut SpO BDS erst nach Beendigung des Durchgangs und OK der Leitung. Beim Training egal.
  4. Genau das tut sie aber nicht. Sie wurde jetzt ja mehrfach zitiert. Dort steht: Der Schütze hat eine Minute Zeit feuerbereit zu werden. Da steht nicht dass das Magazin vorher leer sein musste. Oder sind auch UpLulas verboten, weil das zu schnell geht? Und nach dem schießen ist sicherzustellen dass keine Munition mehr in der Waffe ist. Das Magazin wird da nicht mehr erwähnt.
  5. Aber anachronistisch. Die BW macht das auch schon länger nicht mehr so.
  6. Echt jetzt? Nur ein geladenes Magazin? Warum soll ich auf dem Wettkampf Zeit mit dem füllen von Magazinen verschwenden?
  7. Nein. Waffe ist Waffe, Magazin ist Magazin. Ich war früher auch mal in einem Verein, die hatten eine andere, alle paar Wochen aktualisierte Version des Waffengesetzes vorliegen als alle anderen. Dort waren Magazine auch Waffen und mussten entsprechend entladen werden. Stand alles "im Gesetz". Damals wusste ich es nicht besser. Heute fahre ich mit 40 vorgeladenen Magazinen zum Wettkampf, und wenn das Kommando "show clear, hammer down, holster" kommt, wird das Magazin aus der Waffe genommen, und damit ist das Thema Magazin beendet
  8. Täusch Dich da mal nicht. Hast Du Kinder? Ich musste meine auch schon aus Löchern ziehen wo ich dachte sie passen gar nicht rein. In meinen Waffenschrank würden wahrscheinlich sogar beide zusammen rein passen. Der hat nur fünf LW-Halter. Abgesehen davon dass mein Schrank immer zu und außerdem schon voll ist, geht er ohne Schlüssel aber auch gar nicht zu. Schlüssel haben durchaus ihren Vorteil.
  9. Das wiederum ist nicht das Problem des Gesetzgebers. Ich habe auch eine Langwaffe für die wurden Magazine kleiner 20 Schuss überhaupt nie gebaut. Interessiert auch niemanden. Zum Glück habe ich ein paar im Altbesitz erster Klasse.
  10. Anschein und Magazinverbot sind zwei ganz verschiedene Sachverhalte. Für KK dürfen normal große Magazine grundsätzlich erstmal erworben und verwendet werden. Außer natürlich, die Waffe sieht ansonsten böse aus. Wenn der Bescheid das kleine Magazin explizit erwähnt, darf auch nur dieses verwendet werden. Also natürlich nur auf dem geschlossenen Schießstand, wo man die Waffe unsichtbar verpackt hin transportiert. Sie außer anderen Sportschützen also niemand sehen kann. Gehst Du damit auf Fallenjagd, darfst Du sie auch mit normal großem Magazin, für jeden sichtbar, benutzen.
  11. Deko-Waffen sind heute leider auch nicht mehr einfach so zu verkaufen, sofern sie nicht zu einem Klumpen verschweißt sind. Einzelteile verkaufen wäre wohl das Beste. Schade, aber unsere beste Regierung aller Zeiten hat entschieden, dass nur so der Weltfrieden gewahrt werden kann. Man stelle sich nur vor, so diese wilden Horden, die mit Deko-Waffen durch die Gegend ziehen, und Angst und Schrecken verbreiten. Wir älteren können uns noch gut daran erinnern.
  12. Richtig, nach damaliger Doktrin nicht. Aber willst Du das einen Richter klären lassen, und eventuell Sein ganzes Hobby riskieren?
  13. Achtung, das Magazin ist superduperböse, denn es passen 12 Schuss rein. Besitz und Erwerb nur mit BKA-Ausnahmegenehmigung. Früher, als Deko und Salut noch nicht hundepfui waren, waren die Magazine einfach Blech, und wurden meistens nicht deaktiviert.
  14. Nein. Die Waffenbehörde braucht Deinen Wohnort. Der Ort der Aufbewahrung muss nicht der selbe sein und muss auch nicht extra gemeldet werden. Was die Behörde "fühlt", ist auch egal. Es gilt das Gesetz, und das schreibt den Ort der Aufbewahrung nicht vor. Relativ häufig ist zum Beispiel der Jugendliche Schütze oder Jäger, der die Waffen nicht in der WG, sondern bei den Eltern stehen hat. Was häufig vergessen wird: die Ehe ist keine Vertrag zur gegenseitig exklusiven Nutzung der Geschlechtsorgane. Sondern ein Vertrag zweier Menschen mit dem Staat, um Wohnraum zu sparen und neue Steuerzahler zu generieren. Dafür wird man sogar bezahlt (Ehegattensplitting).
  15. Nicht bei der gestellten Fragen: wo ist der Angriffspunkt des Rückstoßes. Es ging nicht um Hochschlag, Drehmoment, gefühlten Impuls, Stärke oder sonstwas. Sondern um den Angriffspunkt des Rückstoßes. Und der ist, zumindest bis das Geschoss aus dem Lauf ist, am Stoßboden.
  16. Nein, tut er nicht. Wo wirken Kräfte beim Schuss? Durch den Gasdruck im Lauf. Und zwar in alle Richtungen gleich. Seitlich ist der Lauf geschlossen und nimmt die Kräfte auf, so dass sie außerhalb nicht wirken. Der Druck auf dem Boden des Geschosses treibt dieses an. Der selber Druck wirkt aber auch auf den Stoßboden. Andere Kräfte wirken nicht.
  17. B-Schrank, über 200kg Gewicht oder entsprechend verankert, darf 10 KW aufnehmen. Das hat auch nicht geändert, und da es nur Altbesitz betrifft, wird es das auch nicht.
  18. Ein Zahlenschloss ohne false gates (damals wusste ich natürlich weder was das ist noch dass es das überhaupt gibt) konnte ich in der Grundschule, also mit ca. 8 Jahren, in Sekunden öffnen: am Bügel ziehen, und die Räder drehen bis sie einrasten. Dauert fünf Sekunden pro Rad. Mit false gates oder ähnlichem geht es so nicht, ganz billige Schlösser haben das aber nicht. Ein halbwegs taugliches Zahlenschloss dauert länger zu öffnen als ein Schlüsselschloss, wenn man es ganz normal benutzt. Das Schloss vom Anfang ist übrigens ganz brauchbar, habe ich aus dem selben Grund auch gekauft. Aber noch nicht eingebaut, weil der Schwenkriegel der dabei war zu lang ist, muss ich erst etwas biegen. Selbstverständlich hat bei mir niemand auch nur fünf Sekunden Zugriff auf das Schloss am Innenfach. Denn sonst hätte er freien Zugriff auf meine Waffen, und das darf nicht sein. Das Schloss am Innenfach ist dazu da, Dir als Besitzer den Zugriff auf die Munition zu verzögern. Für nichts anderes. Wenn ein Einbrecher den Schrank auf bekommen hat, ist das Innenfach kein Hindernis, egal welches Schloss da dran ist. Und auch das Zahlenschloss ist ein Schwenkriegelschloß, genau wie vom Gesetz gefordert. Das Gesetz verlangt keinen Schlüssel.
  19. Sowohl das Schwenkriegelschloß mit Schlüssel als auch das mit Code sind ohne den Schlüssel schneller offen als mit, wenn jemand weiß was er tut. Seit ich den YouTube-Kanal von Lockpicking Lawyer kenne gebe ich mir da keiner Illusion mehr hin. Das ist aber alles ohne Bedeutung, weil der Schrank ohnehin keinen Schutz gegen gezielten Raub der Waffen bieten soll. Er soll in erster Linie den Zugriff durch den Besitzer verlangsamen, und in zweiter Linie den Gelegenheitseinbrecher abschrecken. Dazu haben aber auch die vor 2003 vorgeschriebenen Blechspinde gereicht. Edit: Ein billiges Zahlenschloss mit 4 Stellen hat ein Laie in einer Minute offen. Ein hochwertiges dauert maximal zwei Stunden, wenn man wirklich jeder Kombination ausprobieren muss.
  20. Nein, die Technik ist nicht gemeint. Es gibt "Schloßklassen". Ich glaube in A- und B-Schränken waren immer Schlösser der Klasse 1 verbaut.
  21. Die alten Schränke nach VDMA-Einheitsblatt haben keine Bauartzulassung. Bei dem Einheitsblatt handelt es sich um eine Art Bauvorschrift. Solange diese eingehalten wird, ist alles in Ordnung. Ein Schwenkriegelschloß gegen ein anderes zu tauschen ist kein Problem. Beim "Hauptschloss" an der Tür muss das neue Schloss der gleichen Klasse entsprechen wie das ursprüngliche, aber auch das darf getauscht werden. Eine gebrochene Feder im Schloss macht keinen neuen Schrank nötig.
  22. Federal LPM über 100. Zum Glück habe ich noch zu normalen Preisen genug gekauft. Aber Remington No10 sind ein Problem, die finde ich gar nicht.
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