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Fyodor

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  1. Allein das ist schon Wahnsinn... Resultat ist identisch, einziger Unterschied sind Einträge in einer Datenbank. Ein Büchsenmacher darf das meines Wissens. Ein reiner Händler vermutlich nicht. Es Ist nunmal eine magische Handlung, zwei zum Wechsel bestimmte Teile zu wechseln...
  2. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass drei Merkmale praktisch immer erfüllt sind, wenn der Arzt das will. Die ist dabei irrelevant. Wenn die Waffenbehörde Zugriff darauf will, dann weiter die Wahlfreiheit einfach abgeschafft. Oder die eAkte wird ohne Dein Wissen und ohne den Nutzen geführt. Außerdem müssen die Ärzte auch jetzt schon ziemlich viel melden.
  3. Nummern 1 und 6 sind praktisch immer erfüllt, auch bei Schokolade oder einem Glas purem Orangensaft.
  4. Wenn man mehr als fünf Tage Nasenspray nimmt, ist man körperlich abhängig. Gilt das als Sucht? Bei Ohrentzündungen ist das manchmal nötig. Aber was macht man nicht alles mit, damit kein Wahnsinniger mehr mit einem Küchenmesser Menschen tötet...
  5. Nein, das WaffG macht diesen Unterschied nicht. Es ist extra schwammig und unklar formuliert, damit vor Gericht mit Augenmaß die Lebenswirklichkeit der Bürger im Einzelfall berücksichtigt werden kann. Wir alle wissen wie das ausgeht.
  6. Er ist halt Sammler... keine Ahnung was er da so erwerben will. Aber es gibt Sachen die darf mancher Sammler erwerben, die kann man nicht so einfach mit der Post verschicken.
  7. Psychisch abhängig kann man von allem sein. Aber eine körperliche Abhängigkeit gibt es bei Cannabis meines Wissens nicht, und es macht im Unterschied zu Alkohol und harten Drogen auch nicht aggressiv. Diese Diskussion zeigt mal wieder wie bescheuert unser Waffenrecht ist. Einiges was nicht verboten ist, dürfen wir als Waffenbesitzer trotzdem nicht tun. Jedes Jahr sterben tausende auf der Straße. Trotzdem darf man mit messbaren Mengen Alkohol im Blut autofahren, und es gibt nicht nicht mal ein Verbot direkt während der Fahrt das Bier zu trinken. Aber die im verschlossenen Kofferraum in verschlossenen Koffern liegenden, ungeladenen Waffen herumfahren dürfen wir dann nicht mehr. Auch bei psychischen Problemen ärztlich behandelten zu lassen ist auch kritisch, erstens weil man dann nachweislich "psychisch krank" ist, und zweitens oft abhängigmachende Medikamente nimmt. Lässt man sich mit seinen Problemen nicht behandeln, wird man zwar eventuell zur Zeitbombe, aber das Risiko das Hobby aufgeben zu müssen ist geringer.
  8. Wo denkst Du hin! Wir sind in Deutschland! Wir setzen das richtige in den Sand! Die Händler können noch nicht mal ihren eigenen Bestand im NWR sehen.
  9. Das haben sie bestimmt auch schon in der ersten Woche erledigt. Und jetzt warten wir auf die Antwort der siebenunddrölfzig Sicherheitsbehörden, auf die sie keinen Einfluss haben.
  10. Das ist bei Depression normalerweise nicht der Fall.
  11. Und ähnlich wie bei den Hexen beweisen muss dass er nicht zu krank ist. Super Idee. Wir haben ja noch nicht genug Beweislastumkehr bei uns Schützen.
  12. Wer nicht psychisch krank ist, wurde nur nicht genug untersucht. Depression ist nicht das was sie meisten glauben dass es ist. Und in den allerwenigsten Fällen geht sie einher mit einer Fremd- oder Eigengefährdung. Nimmt jemand keine Medikamente ist das kein sicherer Hinweis darauf dass er gesund und keine Gefahr ist. Sie erdrückende Mehrzahl an Depressionen wird nicht behandelt oder erkannt, weil der Betroffene es nicht wahrhaben will und sich gar nicht untersuchen lässt, oder in der Odyssee nach einem Termin die Kraft verliert. Eine Behandlung ist im Gegenteil sogar ein gutes Zeichen, denn dieser Mensch hat sein Problem erkannt und lässt sich helfen. Wenn aber jemand Psychopharmaka einnimmt, dann ist er auch in Behandlung und wird ärztlich betreut. Ein Teil der Anamnese ist immer, und zwar schon sehr früh, ob der Patient eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Findet der Arzt keine Hinweise darauf oder andere massiv persönlichkeitsverändernde Erkrankungen, dann ist der Mensch genauso zuverlässig wie jemand mit Schnupfen.
  13. Es macht *klack*. Deshalb wurden die Butterflymesser ja schon vor längerem verboten, die machen nämlich noch viel gefährlicher *klack-klack-klickediklack*.
  14. Die meisten Menschen tun das, und kommen damit gut klar. Unser Land ist trotz der Entwicklung der letzten Jahre noch immer so sicher, dass das geht.
  15. Der entscheidende Teil ist MIT-nahme. Also MIT Dir zusammen. Klar, wenn Du eine Waffe ins Ausland fährst und dort lässt, während Du heim fährst, ist das keine MIT-nahme mehr, weil das MIT-einander fehlt. Eigentlich logisch. Im Zeitalter eines vereinten Europa mit harmonisiertem Waffenrecht (🤣😂😅🤣...😭😭😭) eigentlich ein Anachronismus, aber war zu erwarten.
  16. Ja, ist so. Butterflymesser sind komplett verboten, auch der Besitz zu Hause. In der Handhabung sichere Messer die einfach zu öffnen und feststellbar sind darfst Du zu Hause haben, aber nicht mit Dir führen. Ein Messer mit fester Klinge darfst Du nur dabei haben wenn es maximal eine 12 cm Klinge hat. Aber ein beidhändig zu öffnendes, nicht arretierbares Messer darf eine beliebige Länge haben. Eine Patrone besteht laut Gesetz aus Hülse, Treibladung und Geschoss. Es gibt aber auch Patronen ohne Hülse, und obwohl der Zünder nicht Bestandteil der Patrone sein muss, sind Patronen ohne Zünder nur abgemessene Ladungen, obwohl sie eine Hülse haben. Flinten mit Slug-Lauf sind "glatt mit Sonderprofil". Das Gesetz ist von vorne bis hinten Murks und folgt keiner inneren Logik. Die Gerichte tun ihr übriges, um den Rest komplett zu verdrehen. Meine Thompson (ehemalige MP) steht im B-Schrank. Die Magazine im 1er. Und noch vor einiger Zeit lagen sie oben auf dem Schrank. Da liegen jetzt nur noch die (sauteuren und in der Funktion schlechten) 10er. Es ist total bekloppt.
  17. Ich bin ja so froh, dass Morde mit Küchenmessern in Zukunft nicht mehr möglich sind, weil ich mein Springmesser zerstören muss. Außerdem stellen wir Schilder an den Bahnhöfen auf. Jetzt wird alles guter.
  18. Dabei ist es so einfach: verbotene Magazine in den 1er-Schrank. Auch angemeldete Magazine sind verbotene Magazine, nur der Eigentümer darf sie ohne besondere Erlaubnis besitzen.
  19. Fyodor

    Macht Laune - Irsch!

    Oh, Irsch, da habe ich schon oft meinen Schlafsack auf der Eckbank ausgebreitet... schöne Erinnerungen. Leider zu kurzfristig. Mein Schweizer hat schon bald wieder Spinnweben im Lauf, aber nächstes Wochenende schaffe ich nicht. Gibt es @H.M. eigentlich noch?
  20. Wenn Du Mitglied im BDS bist, hat Du eine Versicherung. Private normale RS-Versicherungen schließen Waffenrecht üblicherweise nicht aus. Wichtig ist nur dass Verwaltungsrecht und Vorwurf des Vorsatzes mit drin sind.
  21. Der Lauf zeigt schräg nach oben. Ist auf der Grafik doch sichtbar.
  22. Steigt.
  23. Da hast Du was falsch verstanden. Er hat nicht gesagt das Geschoss wird schneller. Das wäre natürlich falsch. Sondern es fliegt schräg nach oben. Und das ist richtig, wenn Auge des Schütze und Ziel auf gleicher Höhe sind, muss das Geschoss nach der Mündung ein paar Zentimeter ansteigen. Die ballistische Kurve ist immer nach unten gekrümmt. Aber nach Verlassen der Mündung steigt das Geschoss im Vergleich zum Boden trotzdem erstmal an.
  24. Dann erkläre doch bitte wie es richtig ist. Momentan sagst Du nur "Herr Lehrer, ich weiß was".
  25. Sehr hilfreich... was genau ist denn falsch?
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