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Fyodor

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  1. Beim Erwerb einer Waffe ist es jedenfalls NICHT Bedingung, dass bereits an den Wettkämpfen teilgenommen wird für die man die Waffe beantragt.
  2. Stimmt. Die sind nämlich keineswegs besser, nur anders. Pumpflinten sind laut EU Kat C, also meldepflichtig. In Deutschland erlaubnispflichtig und in Österreich verboten.
  3. Es gab auch mal ein auf den ersten Blick ganz normales KK-EL-Gewehr mit Daumenabzug. Der war oben auf dem Kolbenhals aufgeschraubt, wo normalerweise der Daumen liegt, und funktionierte direkt als Sear. War ein sehr billiges Gewehr das für Kinder gedacht war. https://youtu.be/HYYJKV2sxes
  4. Meine Behörde sieht Vorhängeschlösser ausdrücklich nicht als gleichwertig an, weil man sie von außen angreifen kann. Daß ein mittelklassiges Vorhängeschloß ganz erhebliche Gewaltanwendung oder etwas Übung im Lockpicking benötigt um es zu öffnen, ein Standard-Schwenkriegelschloß aber nur einen Schraubenzieher zählt dabei nicht.
  5. Es steht öffentlich im Netz... Und zum Thema Erben und Einigen: Ich suche für meine Familie schon länger eine neue Bleibe. Hier im Ort gibt es ein kleines schnuckeliges Häuschen mit Garten in allerbester Lage, das schon länger leer steht. Ich habe versucht mit den Eigentümern in Kontakt zu treten, und habe dazu Briefe an die Nachbarn verteilt. Das Haus gehört seit fast 20 Jahren einer Erbengemeinschaft. Die sind so zerstritten, daß sie das Haus lieber vergammeln lassen als verkaufen, weil da ja der andere auch was von hätte. Vor ca. 15 Jahren hat sogar jemand von denen im Obergeschoß extra ein Fenster geöffnet. Ich will gar nicht wissen wie viele tote Vögel da drin liegen. Das Haus wäre locker 300.000€ wert. Aber lieber zerfällt es, als daß der Mit-Erbe auch nur einen Cent bekommt. Es gibt solche Leute. Ich kann das nicht nachvollziehen, aber es gibt sie.
  6. Naja, der Anwalt hat ja schon Recht. Wenn es eine Disziplin gibt in der die Waffe mit dem Wechselsystem geschossen werden kann, dann kann er das Wechselsystem erwerben. Mit Bedürfnisbescheinigung und Voreintrag, ganz normal. Nur eben nicht erlaubnisfrei. Und natürlich nur wenn es lang genug ist dass keine Kurzwaffen dabei entsteht.
  7. Bei uns kostet das pro Viertelstunde. Also ganz sicher keinen Kaffee dafür dass sie mir auf die Nerven gehen und Geld kosten ohne dass es einen Nutzen hat.
  8. Fyodor

    Liste B

    Dort auch kostenlos und druckbar. Im Gegensatz zum DSB selbst.
  9. Das sind die magischen VSRF, die in halb Europa verboten sind weil sie so böse ritschratsch machen. Auch in Österreich sind Pumpen verboten, andere RF und HA nicht.
  10. Hat meine Behörde auch versucht, und angefangen Briefe zu verschicken. Ein Freund hat ihn bekommen, ich nicht. Es hat ihnen wohl jemand geflüstert dass das so nicht geht. Wenn für Erwerb und Fortbesitz die gleichen Regeln gelten sollen, dann sind das keinesfalls x Termine pro Jahr pro Waffe. Zum Erwerb muss ich zum ersten nicht mit der Waffe geschossen haben um die es geht, sondern Wettkämpfe. Und ich kann die selben Termine und Wettkämpfe für den Erwerb mehrerer Waffen angeben. 27 Termine, davon ein paar Wettkämpfe, über einen Zeitraum von 18 Monaten, reicht um vier Waffen zu erwerben. Mehr kann für den Fortbesitz keinesfalls verlangt werden.
  11. Selbst wenn das Typenschild komplett fehlen würde (was es nicht tut), stimmt das nicht. Die Behörde kann den Schrank selbst einstufen. Und da in diesem Fall eine Produktbezeichnung auf dem Typenschild steht, und zu diesem Modell Daten verfügbar sind, kann auch dieser Weg klappen. Besser wäre natürlich die Rechnung taucht wieder auf oder läßt sich als Kopie neu beschaffen.
  12. Natürlich wäre es besser gewesen. Zum Erhalt des Bedürfnisses ist aber die Tätigkeit entscheidend, nicht der Erwerb. Teilnahme an großen Meisterschaften sollte da auch ausreichen, zumal die Frau eine schlüssige Begründung abgegeben hat. Wo wir aber wieder bei meiner (und ihrer) Behörde sind, die keinerlei Spielraum zu Gunsten der Bürger ausnutzt.
  13. Nein. Weil sie ein Ehepaar sind, und die selbe Pulverflasche verwenden.
  14. Siehe mein Beispiel oben: Teilnahme an der DM hat der Behörde nicht gereicht. Leider ist das auch meine Behörde. Bei gemeinsamer Bestellung wird das weitergegebene Pulver halt beim Empfänger eingetragen. Wo ist das Problem?
  15. So habe ich mal ein gutes Perkussionsgewehr günstig bekommen. Die Frau hat ihren Schein nicht verlängert bekommen. Ihr Mann hat das Pulver immer auf den Weg von der Arbeit mitgebracht, so dass sie nie selbst im Laden war. Dass sie mehrfach an der DM teilgenommen hat zählte nicht. Kein Erwerb, keine Verlängerung. Und die Behörde wollte sofort einen neuen Kurs.
  16. Bei mir ist seit Beginn immer der selbe. Ein sehr korrekter, überaus höflicher Mensch, der das Gesetz strengstmöglich auslegt.
  17. U.U. liegen aber nicht alle WBKs vor, die wollten sie bei uns auch gleich mit abgleichen. Außerdem sind es nunmal nicht seine Waffen. Ich würde teures Zeug meiner Partnerin nicht ohne ihre Erlaubnis hantieren. Auch wenn ich dran komme.
  18. Einerseits. Andererseits geht es bei der Frage wohl darum wenn die Behörde unangekündigt erscheint und nur einer da ist. Die Waffen des Partners der nicht anwesend ist werden dann halt nicht geprüft. Wobei mittlerweile auch die letzte Behörde gemerkt haben müsste dass unangekündigt viel Aufwand und wenig Erfolg hat.
  19. Auch Dinge die im Herkunfts- und Zielland frei sind, dürfen manchmal nicht einfach so über die Grenze. Die Frage ist durchaus berechtigt.
  20. Zum Zündern kann man es so benutzen wie es ist. Ich habe nochmal nachgesehen, ein Entzünder-Kit habe ich auch noch gefunden. Ja, das ganze System ist sehr anders. Ich habe die APP (kleine Schwester der ACP, die ich nur zum Entzündern nutze) in Betrieb. Du weißt ja wo ich wohne, komm doch einfach mal vorbei, und ich zeige Dir wie sie funktioniert. Das ist glaube ich am einfachsten.
  21. Die Presse ist eine "light duty" Presse, also nicht für Umformvorgänge geeignet. Ich würde damit auch keine Flaschenhalspatronen kalibrieren. Dazu ist sie aber auch nicht da. Diese Presse ist dazu eingerichtet extrem schnell und zuverlässig Zünder zu setzen. Dazu gibt es "express" Hülsenhalter, die durchgängig gefräst sind, also zwei offene Seiten haben. Die Presse kommt bereits mit einer gut funktionierenden Hülsenzuführung. Die neue Hülse schiebt die alte durch den Hülsenhalter durch aus der Presse. Das Interessante ist, daß die Presse nicht nur oben, sondern auch unten einen Bushing-Einsatz hat. Man kann also auch unten das Werkzeug wechseln. Was es da alles gibt weiß ich jetzt nicht auswendig, aber der Zündersetzer ist dabei, es gibt aber auch noch ein Entzünder-Set (das ist bei der Schwesterpresse ACP verbaut, die ich genau dafür nutze). Ich glaube da habe ich auch noch eins rum liegen. Das Zubehör das ich oben beschrieben habe ist einmal ein Ergo-Rollgriff, der vorhandene Plstikgriff ist für längere Sessions wirklich nicht komfortabel. Dann das Dual-Bin-Set, bei dem ein Halteblech unter der Presse sandwichartig eingeklemmt wird, und das auf jeder Seite der Presse einen Auffangbehälter bereit hält. Auf der rechten Seite landen die fertigen Hülsen, links hat man entweder einen Vorrat an zu bearbeitenden Hülsen, oder was auch immer. Und die Schnellwechselplatte für das Inline-Fabrication Ultramount. Da mein Tisch auf dem ich lade ohnehin etwas niedrig war, und ich viele Pressen aber nur wenig Platz habe, haben alle meine Pressen so eine Wechselplatte, und sind dann mittels zweier Flügelmuttern sehr schnell und stabil auf meinem Tisch montiert.
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