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Das ist Quatsch. 2/6 ist kein absolutes Verbot. Sondern das steht "in der Regel" dabei. Was bedeutet, es gibt Ausnahmen. Wenn der SB das schriftlich, üblicherweise in der WBK selbst, erlaubt, dann gibt es da auch keine Probleme. Mit selbst sind mehrere solcher Fälle persönlich bekannt. Bei Westernschützen könnt das häufiger vor, weil wir für diese Disziplin vier Waffen brauchen. Da machen viele Behörden Ausnahmen, so dass man alles gleichzeitig erwerben darf. Oft mit der Auflage danach ein ganzes Jahr auszusetzen, aber nicht immer.
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Frag Deinen SB. Beides sind Probleme bei denen er helfen kann wenn er will. 1. Es gibt Behörden die erlauben den Ersatz einer Waffe durch eigene andere, sofern das selbe Bedürfnis gilt, und nur in der Zeitspanne in der dir sie Bescheinigung noch gälte. Sehr selten, aber möglich. 2. Die Behörde darf auch einen früheren Neuerwerb erlauben, aber mit vollständigem Papierkram. Gerade wenn eine andere Waffe dafür verkauft wurde. Aber auch hier, selten, aber möglich. 3. Die Behörde kann eine Erlaubnis für den vorübergehenden Besitz der Munition ausstellen. Wenn Du gleichzeitig die alte Waffe austragen und die EWB für die neue im gleichen Kaliber eintragen lässt, kann das gut möglich sein dass die Behörde da mit spielt. All diese Möglichkeiten hat die Behörde. Gerade Nr.3 halte ich für einigermaßen realistisch. Ein Recht darauf hast Du nicht.
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So wie früher mit der WBK, als die noch immer zur Eintragung zum Händler musste. Per Post vorab.
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Das ist in dieser Absolutheit falsch. Per Spedition geht das schon. Lohnt sich für unsere Probepäckchen halt nicht.
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich würde ja gerne mal dass Zertifikat der Fachfirma sehen die den Schrank bei ASE angedübelt hat. Er ist ja der Meinung, ohne geht nicht. Ich weiß aber nicht wie sowas aussieht. Würde mich einfach mal interessieren. -
Habe ich doch geschrieben, dass ich nicht genau weiß wie der Eintrag aussieht. Aber jede Waffe hat eine eigene WBK, und die Person bei der sie zu Hause liegt ist dort eingetragen.
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Richtig. Der Anker in der Wand. Nicht die Schraube. -
Bei uns ist das ähnlich. Wir haben kein Vereinsheim, die Vereinswaffen liegen bei verschiedenen Schützen zu Hause. Von denen hat jeder die entsprechenden Vereins-WBKs bei sich zu Hause, in denen er als "Aufsichtsperson" eingetragen ist. Wie genau dieser Eintrag aussieht weiß ich nicht, aber er ist (im Gegensatz zum gemeinsamen Eintrag in die WBK eines Partners) nicht schädlich für den eigenen Waffenerwerb.
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Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Richtig. Die Bohrungen in meinen Schränken sind aber für M10. Und da reißt die Schraube bei 40 kN einfach im Gewinde ab, auch wenn der Anker in der Wand 100 kN hält. -
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Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die 50kN sind einzig für die Öse am Schrank von Bedeutung. In meinem Beispiel habe ich geschrieben dass es nicht möglich ist, und daher auch nicht vorgesehen, dass die Schraube die 50kN hält. Die reißt bei 40kN ab, und wenn sie mit der Wand aus einem Stück gefräst wurde. Die 50kN sind wichtig für die Öse. Diese hält mehr aus als die Schraube. Absichtlich, damit beim abstemmen von der Wand eben die Schraube reißt, und nicht die Rückwand des Tresors wie eine Sardinenbüchse geöffnet wird. -
Bei 3D Druck in Stahl oder anderen Metallen gibt es mittlerweile genug Firmen die das professionell machen. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit protolabs gemacht.
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Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe nicht warum machen hier einer abzugehen schreibt wenn sie möglichst alle möglichst tief in irgendwas rein reiten können. Man darf keine Behörde fragen welche zusätzlichen Maßnahmen die auch ausdenken können. Denn da sind sie sehr kreativ. Das bedeutet aber noch lange nicht dass es rechtens ist. Entscheidend ist das Gesetz und was in der dort angezogenen Norm steht. Wenn die Norm eine Verankerung nicht vorschreibt, dann ist die keine Pflicht zur Erfüllung der Vorgaben. Was der Hersteller ins Handbuch schreibt bezieht sich immer auf die Versicherbarkeit. -
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Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die 50kN betreffen nicht die Verankerung am Gebäude, sondern die Festigkeit der dafür vorgesehenen Hülse im Tresor. Damit wird sichergestellt dass nicht der Tresor das schwächste Glied ist. 50kN als Punktbelastung halten die allermeisten Wände nicht aus. Als Beispiel: Ab meinen Tresor ist die Bohrung an der Rückwand für eine M10 Schraube vorgesehen. Diese hält aber nur 40kN Zuglast stand bevor sie reißt. Bei schräger Belastung noch weniger. Eine Verankerung mit einer einzelnen M10-Schraube kann die 50kN also völlig unabhängig vom Aufbau der Wand gar nicht halten. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Nicht jeder wohnt im massiv gebauten Eigenheim. In Dachwohnungen kann man oft nur in Gipskarton "verdübeln". Das kann man auch gleich bleiben lassen. Abgesehen davon ob sinnvoll oder nicht, ist im Gesetz bei manchen Schutzklassen explizit vorgeschrieben wann sie verankert werden müssen. Da kann man implizieren dass wenn es unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben ist zu verankern, dass es in allen anderen Fällen oben nicht vorgeschrieben ist. Wenn der VdS "auf der Norm aufbaut", dann sind diese Vorschriften aber eben ganz explizit nicht Bestandteil der Norm, und daher nach WaffG nicht bindend. WaffG ist Bundesrecht, da sollte nicht jede Behörde ihre eigenen Regeln die nicht in Gesetz stehen erfinden. -
Antrag auf Tresor mit einer anderen Sicherheitsstufe
Fyodor antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Die Behörden dürfen anderweitig entscheiden, aber warum sollten sie das tun? Es ist doch nur Dein Geld, für einen neuen, aktuell Schrank. Das interessiert die Behörde nicht. Optisch nach handwerklicher Arbeit vielleicht. Sicherheitstechnisch eben nicht. Es geht weder um Sicherheit noch Werte. Die meisten Waffen die Sportschützen und Jäger nutzen, sind versicherungstechnisch einfacher Hausrat. Waffen werden auch nur sehr selten gestohlen, für Gelegenheitseinbrecher sind sie uninteressant, und wenn bestimmte Waffen gezielt gesucht werden, dann bringen sie Dich dazu den Schrank zu öffnen. Es geht darum den Zugriff durch den berechtigten Besitzer zu verlangsamen, und den bloßen Besitz zu verteuern. Die Schränke sind hauptsächlich Vergrämung. Sonst nichts. -
Im Gegensatz zur deutschen Bevölkerung sind sie FREIWILLIG UND SEHENDEN AUGES Schengen beigetreten...
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Das ist eine internationale Messe. Dort gibt es auch Sachen zu sehen die in Deutschland für Zivilisten nicht zu bekommen sind. International kommt z.B. der microRoni mit einer Lampe. In Nürnberg wird die auch gezeigt. Nur aus der Halle darf sie nicht.
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Schweiz...
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Warum nicht? Die Belastungen sind recht gering. Die meiste Energie bleibt im Verschluss.
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Ich würde es nicht nutzen wollen. Ich weiß gerne wo meine Waffen sind und wer Zugriff darauf hat.
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Leider ist das ganz oft ein Grund in der Politik. Ein rasiermesserscharfes Küchenmesser darf offen in der Küche liegen. Ein stumpfes, rostiges Bajonett nicht. Eine Machete wiederum ja. Warum? Weil dem Bajonett ein Geist innewohnt, der Mordlust auslöst. Genauso der zivil gefertigte MKE-Lauf, der sich durch nichts vom Behördenlauf unterscheidet, außer dem ihm innewohnenden Geist. Der eine darf in Dein Gewehr verbaut werden, der andere nicht. Es ist Unsinn. Aber so ist es nunmal.
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Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
Fyodor antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Und selbst dann geht so ein Rundumschlag nicht.