Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    34.412
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. Das ist ein ganz schlechter Rat. Eisenkerne sind magnetisch, aber kein Hartkern. Wolfram ist Hartkern, aber nicht magnetisch.
  2. Ich habe keine Ahnung wie die das machen... immer wenn ich meine Taschenuhr trage, wird genau diese für die Schnüffelmaschine ausgewählt. Diese Taschenuhr trage ich auch beim Schießen. Aber ich trage sie "zivil" nicht sichtbar. Trotzdem wurde sie gefunden, beide Male.
  3. Nein. Aber mit etwas Glück geht es als Verbotsirrtum durch.
  4. Zumindest bei Altbestand erster Klasse darf man sie meines Wissens verwenden. Sportlich aber nur begrenzt auf zehn Schuss. Ich nutze meine normal großen Magazine derzeit aber auch nicht. Keine Lust auf Diskussionen am Stand.
  5. Es ist ganz toll was Ihr alles machen würdet. Habt Ihr aber nicht. Und Steven hat von Krankenhaus und Reha geredet, da ist dann auch die Zeit und evtl. die körperliche Verfassung nicht ausreichend.
  6. das tun was sein Dienstherr vorschreibt. Schreibt dieser vor, dass Wachtmeister "X" mit seinen 21 Jahren dienstlich eine vom Dienstherren gestellte P6 zugriffs- und schußbereit führt, dann darf er genau das, und nicht irgendwas anderes. Nach Waffengesetz dürfte er diese Waffe u.U. gar nicht besitzen, und erst Recht nicht geladen zugriffs- und schußbereit führen. Die Vorschrift des Dienstherrn bezieht sich aber eben auch nicht auf eventuelle private Waffen. Wenn man das nicht unbedingt mit Gewalt falsch verstehen will, ist das auch eigentlich nicht falsch zu verstehen.
  7. OK, da hast Du natürlich Recht. Ich habe die Disziplin leider noch nie schießen können.
  8. Bei mir hat es leider zeitlich nicht geklappt, ich hätte es auch gerne ausprobieren. Nur das mit der Sicherung stört mich. Erstens haben viele meiner Waffen gar keine Sicherung, und zweitens werde ich die unter Garantie vergessen. Wer legt auch eine leere Sportwaffe gesichert ab? Hammer down ist viel einfacher und genauso sicher.
  9. Das hat auch niemand behauptet. Polizisten im Dienst sind immerhin Polizisten im Dienst, und daher weisungsgebunden. Ohne Erlaubnis dürfen sie ja noch nicht mal anziehen was sie wollen. Aber im Dienst gilt das Waffengesetz mit seinen Regelungen eben schlicht einfach nicht. Natürlich gibt es andere Regeln, aber eben nicht das Waffenrecht.
  10. So wie bisher bei Jugendlichen auch: im Dienst gilt das Waffenrecht nicht, Altersgrenzen und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sind irrelevant. Das aktuelle Urteil gegen Höcke ist ja so ähnlich. Ein Spruch der eigentlich der Leitspruch der deutschen Politik sein sollte und den niemand in Zusammenhang mit dem Dritten Reich bringt, kostet ihn 100 Tagessätze. Er ist ein fürchterlicher Menschenfänger, ich kann ihn überhaupt nicht leiden, und er ist einer der Gründe warum die AfD so da steht wie sie da steht. Aber dieses Urteil ist trotzdem rein politisch motiviert.
  11. CxU ist nichts neues, damit sind CDU und CSU gemeinsam gemeint. Gryn ist eine Lautmalerei, in Anlehnung an ähnliche Schreibweisen und Plakate die man häufig auf linken Ausschreitungen sieht.
  12. Der Empfänger hat keinen Vertrag mit dem Transportdienstleister. Er kann noch nicht einmal eine Verlustmeldung einreichen. Unter Umständen weiß er gar nicht dass er die Sendung bekommen soll.
  13. Der Konzern der Inhaber von VS und Blattwerk ist muss doch bekannt sein. Also nix.
  14. Und wer war das Dein Arbeitgeber? Also der "Konzern" der alle drei halbwegs großen deutschen Waffenzeitschriften vereint? Der müsste dann ja Inhaber von VS Medien und Blattwerk (ist das richtig?) sein.
  15. Arbeitest Du bei diesem "Konzern", dass Dein ERP beide kennt? ERP (Enterprise Resource Planning - warenwirtschaftssystem)
  16. Feinheiten. Meine Tante (geistig schwerbehindert und seit ihrer Jugend in einem entsprechenden Heim, nicht alleine lebensfähig, der Staat ist Vormund) wurde im Testament meiner Großeltern "enterbt". Dadurch stand ihr der halbe Pflichtteil zu. Also nicht ihr, sondern dem Staat. Der Staat bestimmte den Wert des Hauses meiner Großeltern, und setze eine irrsinnig kurze Frist zur Bezahlung dieser "Schuld". Es gab noch vier weitere Geschwister. Alle haben zusammengelegt um dem Staat rechtzeitig das Erbe ausbezahlen zu können. Das Haus ging dann nach fast einem Jahr für ein Viertel des vom Staat geschätzten Wertes tatsächlich weg. Meine Mutter und ihre Geschwister hatten am Ende also praktisch gar nichts übrig. Nur der Staat hat seinen Teil bekommen. Alle Schätzungen durch Banken, Makler und Sachverständige lagen schon vorher sehr nah dem am Ende erzielten Preis. Hätten meine Großeltern die Tante nicht "enterbt", sondern "von der Erbfolge ausgeschlossen", wäre das ganz anders abgelaufen. Es kommt auf Feinheiten an, und die kennt man als Laie schlicht nicht.
  17. Nein. Der Gros der Einnahmen kommt von Werbung. Die Inhalte sind nur Mittel zum Zweck um die Werbung zum Kunden zu bringen.
  18. Der Vermächtnisnehmer ist kein Erbe. Das Erbenprivileg bezüglich Bedürfnis gilt da meines Wissens nach nicht.
  19. Nein. Buchstaben, Zahlen, Sonderzeichen, und steht in keinem Wörterbuch, zweistellige Zeichenanzahl. Was mich besonders geärgert hat: Es ist ein gewerbliches Konto, dazu musste ich die Gewerbeanmeldung einschicken. Und gewerbliche Konten sind immer auch ID geprüft, den Ausweis hatten sie also auch. Heute gibt es überall 2FA, mit Einmalpasswort per SMS aufs Handy, wenn ich Passwort, Adresse oder E-Mail ändern will kommen Nachrichten per Mail oder SMS ob auch wirklich ich das bin, und nur nach Bestätigung eines Links wird die Änderung auch tatsächlich durchgeführt. Bei dem eGun-Konto hat man meine E-Mail-Adresse und das Passwort geändert, und ich habe keinerlei Benachrichtigung darüber erhalten. Das ist in den 20er-Jahren einfach nicht mehr akzeptabel. Die Sicherheitstechnik von eGun hinkt immer eineinhalb Jahrzehnte zurück. Die Passwörter werden ja erst seit 2017 oder so verschlüsselt übertragen! Und 2FA kommt dann wahrscheinlich gegen 2030. Wenigstens eine E-Mail "Hey, das Passwort wurde geändert" oder "Bitte bestätige auf Deiner alten E-Mail dass ab jetzt diese neue verwendet werden soll" wäre das mindeste gewesen. Kam aber nicht. Gar nichts. Dass mein Konto gehackt wurde habe ich durch böse Anrufe erfahren von "Kunden" die bezahlt aber ihre Ware nicht erhalten haben.
  20. https://www.vgwort.de/
  21. Er bekommt die Waffen auf Wunsch des Verstorbenen, aber er ist kein Erbe. Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube er muss die Erben entschädigen. Und ein Bedürfnis muss er auch nachweisen können. Sauberer wäre eine Schenkung oder günstiger Verkauf zu Lebzeiten.
  22. Ja, als mein gewerbliches Konto gehackt wurde hat eGun es auch innerhalb einer Stunde gesperrt. Als ich einmal eine negative Bewertung mit positivem Text bekommen habe, wurde das auch schnell korrigiert. Aber eine Antwort habe ich noch nie bekommen.
  23. Wie hast Du das geschafft? Ich habe schon mehrfach eGun angeschrieben, immer freundlich. Noch NIE habe ich überhaupt IRGENDEINE Antwort bekommen. Auch dann nicht wenn ich explizit darum gebeten hatte.
  24. Keineswegs. Aber Fachzeitschriften sind eben auch teuer. Ob es speziell zum Thema Waffen überhaupt welche gibt weiß ich nicht. Alles was wir zu dem Thema im Kiosk bekommen sind SI-Zeitschriften, keine Fachzeitschriften.
  25. Das DWJ habe ich schon vor Jahren abbestellt, als es eher zu einer Mercedes-Zeitschrift wurde. Die Visier lese ich noch, aber das meiste überfliege ich dabei nur. Das SWM das in Abo mit dabei ist, ist oft interessanter. Caliber fand ich früher auch gut, aber hat dann auch nachgelassen. Die Papierwelt hat es immer schwerer. Überall.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.