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VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
Fyodor antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das hat auch niemand behauptet. Polizisten im Dienst sind immerhin Polizisten im Dienst, und daher weisungsgebunden. Ohne Erlaubnis dürfen sie ja noch nicht mal anziehen was sie wollen. Aber im Dienst gilt das Waffengesetz mit seinen Regelungen eben schlicht einfach nicht. Natürlich gibt es andere Regeln, aber eben nicht das Waffenrecht. -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
Fyodor antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
So wie bisher bei Jugendlichen auch: im Dienst gilt das Waffenrecht nicht, Altersgrenzen und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sind irrelevant. Das aktuelle Urteil gegen Höcke ist ja so ähnlich. Ein Spruch der eigentlich der Leitspruch der deutschen Politik sein sollte und den niemand in Zusammenhang mit dem Dritten Reich bringt, kostet ihn 100 Tagessätze. Er ist ein fürchterlicher Menschenfänger, ich kann ihn überhaupt nicht leiden, und er ist einer der Gründe warum die AfD so da steht wie sie da steht. Aber dieses Urteil ist trotzdem rein politisch motiviert. -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
Fyodor antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
CxU ist nichts neues, damit sind CDU und CSU gemeinsam gemeint. Gryn ist eine Lautmalerei, in Anlehnung an ähnliche Schreibweisen und Plakate die man häufig auf linken Ausschreitungen sieht. -
Der Empfänger hat keinen Vertrag mit dem Transportdienstleister. Er kann noch nicht einmal eine Verlustmeldung einreichen. Unter Umständen weiß er gar nicht dass er die Sendung bekommen soll.
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Der Konzern der Inhaber von VS und Blattwerk ist muss doch bekannt sein. Also nix.
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Und wer war das Dein Arbeitgeber? Also der "Konzern" der alle drei halbwegs großen deutschen Waffenzeitschriften vereint? Der müsste dann ja Inhaber von VS Medien und Blattwerk (ist das richtig?) sein.
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Arbeitest Du bei diesem "Konzern", dass Dein ERP beide kennt? ERP (Enterprise Resource Planning - warenwirtschaftssystem)
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Feinheiten. Meine Tante (geistig schwerbehindert und seit ihrer Jugend in einem entsprechenden Heim, nicht alleine lebensfähig, der Staat ist Vormund) wurde im Testament meiner Großeltern "enterbt". Dadurch stand ihr der halbe Pflichtteil zu. Also nicht ihr, sondern dem Staat. Der Staat bestimmte den Wert des Hauses meiner Großeltern, und setze eine irrsinnig kurze Frist zur Bezahlung dieser "Schuld". Es gab noch vier weitere Geschwister. Alle haben zusammengelegt um dem Staat rechtzeitig das Erbe ausbezahlen zu können. Das Haus ging dann nach fast einem Jahr für ein Viertel des vom Staat geschätzten Wertes tatsächlich weg. Meine Mutter und ihre Geschwister hatten am Ende also praktisch gar nichts übrig. Nur der Staat hat seinen Teil bekommen. Alle Schätzungen durch Banken, Makler und Sachverständige lagen schon vorher sehr nah dem am Ende erzielten Preis. Hätten meine Großeltern die Tante nicht "enterbt", sondern "von der Erbfolge ausgeschlossen", wäre das ganz anders abgelaufen. Es kommt auf Feinheiten an, und die kennt man als Laie schlicht nicht.
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Nein. Der Gros der Einnahmen kommt von Werbung. Die Inhalte sind nur Mittel zum Zweck um die Werbung zum Kunden zu bringen.
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Der Vermächtnisnehmer ist kein Erbe. Das Erbenprivileg bezüglich Bedürfnis gilt da meines Wissens nach nicht.
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Nein. Buchstaben, Zahlen, Sonderzeichen, und steht in keinem Wörterbuch, zweistellige Zeichenanzahl. Was mich besonders geärgert hat: Es ist ein gewerbliches Konto, dazu musste ich die Gewerbeanmeldung einschicken. Und gewerbliche Konten sind immer auch ID geprüft, den Ausweis hatten sie also auch. Heute gibt es überall 2FA, mit Einmalpasswort per SMS aufs Handy, wenn ich Passwort, Adresse oder E-Mail ändern will kommen Nachrichten per Mail oder SMS ob auch wirklich ich das bin, und nur nach Bestätigung eines Links wird die Änderung auch tatsächlich durchgeführt. Bei dem eGun-Konto hat man meine E-Mail-Adresse und das Passwort geändert, und ich habe keinerlei Benachrichtigung darüber erhalten. Das ist in den 20er-Jahren einfach nicht mehr akzeptabel. Die Sicherheitstechnik von eGun hinkt immer eineinhalb Jahrzehnte zurück. Die Passwörter werden ja erst seit 2017 oder so verschlüsselt übertragen! Und 2FA kommt dann wahrscheinlich gegen 2030. Wenigstens eine E-Mail "Hey, das Passwort wurde geändert" oder "Bitte bestätige auf Deiner alten E-Mail dass ab jetzt diese neue verwendet werden soll" wäre das mindeste gewesen. Kam aber nicht. Gar nichts. Dass mein Konto gehackt wurde habe ich durch böse Anrufe erfahren von "Kunden" die bezahlt aber ihre Ware nicht erhalten haben.
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https://www.vgwort.de/
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Er bekommt die Waffen auf Wunsch des Verstorbenen, aber er ist kein Erbe. Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube er muss die Erben entschädigen. Und ein Bedürfnis muss er auch nachweisen können. Sauberer wäre eine Schenkung oder günstiger Verkauf zu Lebzeiten.
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Ja, als mein gewerbliches Konto gehackt wurde hat eGun es auch innerhalb einer Stunde gesperrt. Als ich einmal eine negative Bewertung mit positivem Text bekommen habe, wurde das auch schnell korrigiert. Aber eine Antwort habe ich noch nie bekommen.
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Wie hast Du das geschafft? Ich habe schon mehrfach eGun angeschrieben, immer freundlich. Noch NIE habe ich überhaupt IRGENDEINE Antwort bekommen. Auch dann nicht wenn ich explizit darum gebeten hatte.
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Keineswegs. Aber Fachzeitschriften sind eben auch teuer. Ob es speziell zum Thema Waffen überhaupt welche gibt weiß ich nicht. Alles was wir zu dem Thema im Kiosk bekommen sind SI-Zeitschriften, keine Fachzeitschriften.
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Das DWJ habe ich schon vor Jahren abbestellt, als es eher zu einer Mercedes-Zeitschrift wurde. Die Visier lese ich noch, aber das meiste überfliege ich dabei nur. Das SWM das in Abo mit dabei ist, ist oft interessanter. Caliber fand ich früher auch gut, aber hat dann auch nachgelassen. Die Papierwelt hat es immer schwerer. Überall.
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Schade. Ich habe dort auch ein paar Mal bestellt. Die Auswahl war immer sehr gut.
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Ich bin Mitglied in drei Vereinen, die Gebühren alle zusammen kommen da gerade so drüber. Was soll da billig sein?
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Von anderen Teilnehmern, die sich "das Geld gespart" haben.
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An alle die meinen seit Schengen gibt es keine Grenzkontrollen mehr, also kann gar nichts passieren: Die Schweiz (oder Österreich oder sonst ein Land, hierfür ist das völlig egal) ist groß, und der Verkehr verhält sich anders als zu Hause gewohnt. Manchmal kann man selbst gar nichts dafür, und trotzdem kommt es zu einem Unfall. Mit nicht angemeldeten Waffen im Auto. Nein danke. Vor einigen Jahren hatte ich das durch bei einer EM in Italien. Wir wären gerne über die Schweiz gefahren, wäre der kürzere Weg gewesen. Aber Einfuhr von Waffen aus einem Nicht-EU-Staat ist beschränkt auf fünf Stück, wir hatten aber jeder sieben dabei. Man bekommt die irgendwann zurück, aber muss trotzdem nicht sein. In Österreich sind Pumpflinten verboten, brauchten wir aber. Also angemeldet und mit Genehmigung durchgefahren. Wir wurden blöd angemacht, weil wir Geld für so ein nutzloses Papier ausgegeben hatten. Meistens braucht man es nicht vorzeigen. Aber wenn doch, und man hat es nicht, ist blöd.
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Sieht man an den vielen Löchern im Tisch.
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Das betrifft jetzt nicht den TO, aber Reisen mit Waffen und die Schweiz: Bei einem Wettkampf in Italien, immer durch Österreich fahren. Mit den Waffen in die Schweiz ist kein Problem. Aber etwas später dann von der Schweiz nach Italien... Dann kommst Du nämlich mit Waffen aus einem Nicht-EU-Staat in die EU.
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Mit der Kurzwaffe nicht so gut, weil ich generell ein schlechter Pistolenschütze bin. Schnell vorbei nutzt da nichts, aber langsam treffe ich auch nicht besser. Aber mit Langwaffen 2023 immerhin dreimal in den Top Ten. 2022 konnte ich terminlich nicht teilnehmen. 2021 auf dem Bundespokalschießen (es gab keine DM) einmal Erster und einmal Dritter. 2020 auf dem 45-Jahre-Jubiläumsschießen (da gab es auch keine DM) einmal Zweiter. Ich zähle jetzt nur die Fallscheiben-Disziplinen. Bei meiner Paradedisziplin Western, auch da wird mit Kurzwaffen auf Zeit geschossen, habe ich aber schon mehrere DM-Titel und war 2023 Vize-Europameister. Ein Finger am Abzug wenn er nicht sein soll ist da übrigens ein DQ.
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Ich sehe Dein Problem nicht. Er sagt doch auch nichts anderes als dass man beim Finger am Abzug verantwortungsvoll umgehen muss. Und dass man diese Verantwortung natürlich erst erlernen muss. Dazu ist die Ausbildung da. Und Löcher in den Tisch schießen, weil man das nicht beigebracht bekommen hat ist eben nicht eigenverantwortlich, sondern unverantwortlich. Egal ob eine Sportordnung es vorschreibt oder nicht. Ich schieße hauptsächlich Western, dort ist der Finger stets vom Abzug zu nehmen wenn man nicht im Ziel ist. Das mache ich dann ganz einfach immer so. Auch bei Fallscheibe... da geht der Finger erst in den Abzugsbügel, wenn die Waffe auf dem Weg ins Ziel und auf den Kugelfang gerichtet ist. Bisher habe ich keine fehlenden Hundertstelsekunden bemerkt.