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Zu seiner aktiven Zeit war es auch für Normalbürger noch erheblich leichter einen Waffenschein zu bekommen...
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Grün, sorry... Finger schneller als der Kopf. Natürlich sind Schrotflintenrepetierer fiel gevährlicher als richtige Gewehre, und deshalb sind richtige Gewehrrepetierer auch auf gelb, so gevährliche Schrotflintenrepetierer gibt es natürlich nur auf grün. Ich werde es mir einhundert mal hinter die Ohren schreiben... oder in meine grüne WBK, wo mein eigener Schrotflintenrepetierer eingetragen ist...
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Das ist eine ganz normale 1887... gibt es auf gelb auch in scharf.
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Ehrlich gesagt kenne ich keinen Stand, wo der Kugelfang nach jedem Schießen gereinigt wird. Im Gegenteil, eben wegen dem Bleistaub wird das im Rahmen von Arbeitseinsätzen unter Vollschutz gemacht. Den Kugelfang zu leeren ist normalerweise auch gar nicht nach jedem Schießen nötig.
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Ich würde mir zumindest eine Staubmaske mitnehmen. Bleistaub in der Lunge ist auf Dauer sicher nicht sehr toll.
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Sie war unter allen möglichen tollen Generälen im Dienst gewesen, und kannte alles und jeden im (gar nicht so großen) "Wilden Westen". Aber immer nur posthum, sie erzählte von diesen Bekanntschaften immer erst, wenn der andere nicht mehr widersprechen konnte. Vor allem war sie also eine tolle Geschichtenerzählerin. Und daß ihre Geschichten bei jeder Erzählung noch toller, bunter, besser waren merkten damals auch schon ihre Zeitgenossen. Belegt ist von der Dame nichts, außer daß es sie gab, daß sie wohl im Umfeld von Custer irgendwo mal gedient hat (ihn aber vermutlich nie selbst gesehen oder gesprochen hat), und daß sie Wild Bill Hickock kannte. Alles andere ist nicht belegbar.
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Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
Eine Verwaltungsvorschrift ist zwar kein Gesetz, und hat deshalb keine rechtliche Bindungswirkung an den Bürger. Sehr wohl aber an die Behörde... für diese steht die Verwaltungsvorschrift noch über dem Gesetz, weil Verstöße gegen das Gesetz die vor Gericht verhandelt werden für den SB im Normalfall keine Folgen haben, Verstöße gegen die Verwaltungsvorschrift dagegen können disziplinarische Folgen haben. Der SB verstößt lieber gegen das Gesetz als gegen die Verwaltungsvorschrift. Ausbaden mußt Du das, wenn Dir der Klageweg nicht zu teuer und langwierig ist. -
Dann viel Erfolg!
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Wenn jeder einfach eintragen darf was er will, habt Ihr übrigens auch ein Problem mit der Datenqualität, und eventuell mit dem Datenschutz. Nicht jeder Verein sieht seine Kontaktdaten gerne im Internet verbreitet...
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Dann habt Ihr nicht gut gesucht. Der oben bereits genannte Schießstandfinder.de funktioniert genau so, da kann auch jeder teilnehmen. In den letzten Jahren wurden immerhin 60 Schießstände eingetragen. Wow. Dabei wurde es hier in WO mehrmals aktiv beworben, erst als Bestandteil von gundoo, und nach deren Pleite dann einzeln. Mit 1000 Schießstandeinträgen in zwei Jahren habt Ihr Euch wirklich etwas viel vorgenommen. Der Bedarf danach ist einfach sehr klein. Die meisten deutschen Schützen bleiben in ihrem eigenen Vereinsheim, Gäste und Interessierte werden oft schief angesehen und nicht an die Hand genommen oder betreut. Das ist leider meine eigene Erfahrung in mehreren Vereinen mit eigenem Schießstand gewesen. Wenn der Schießstand dann noch nichtmal einen Telefonanschluß besitzt, und die im Internet veröffentlichten "Trainingszeiten" lediglich bedeuten daß in der Zeit Vereinsmitglieder mit Schlüssel trainieren dürfen, dann ist der Frust sowieso vorprogrammiert, weil man mehrmals auf Verdacht hinfahren muß um überhaupt rein gelassen zu werden. Das ist bei uns in der Region übrigens einer der größten Schützenvereine mit der modernsten Anlage... Wenn Ihr in zwei Jahren eine Liste mit 1000 deutschen kommerziellen Schießständen habt, dann wird es interessant. Dort ist die Atmosphäre für Neulinge und Interessenten meist erheblich besser. Und teurer als die üblichen Vereinsheime ist es für Fremde meist auch nicht. Ich schieße mittlerweile fast ausschließlich auf kommerziellen Anlagen.
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Noch ein Versuch? Na, wenns schee macht...
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Zum Beispiel im Personalsausweisgesetz... Link
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Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
Man müßte sogar. Schließlich sind die neuen Waffen notwendig, da man die vorhandenen nicht nutzen kann/darf. Allerdings müßte man dann aufpassen, daß man nicht versehentlich mit der Glock 17 S/N ABC123 auf die DSB-Meisterschaft fahren darf, sondern nur zum BDMP. Für den DSB muß man die Glock 17 S/N DEF456 mitnehmen. -
Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
Das stimmt so nicht. Stimmte es, daß über einen anderen Verband erworbene Waffen "nicht zählen", also nicht verwendbar sind, müßte man für zwei Verbände die gleiche Waffe zweimal kaufen. -
Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
Da hat Handgunner Recht. Zum Antrag für eine neue Waffe gehört die aktuelle Kopie der WBK. Der Verband ist nämlich verpflichtet zu prüfen ob Du die Waffe überhaupt "benötigst". So sinnlos diese Prüfung ist, die Verbände müssen sie nunmal durchführen, und dazu brauchen sie den aktuellen Bestand. -
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
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Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
Das Vorhandensein des Voreintrags auf einer grünen WBK beweist (bei Langwaffen) die Sportschützeneigenschaft. Sammler kaufen auf rot, und Jäger benötigen für Langwaffen keinen Voreintrag. Bleiben also nur Sportschützen übrig, die Langwaffen auf grün mit Voreintrag kaufen müssen. Ein Händler sollte das wissen. -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
Fyodor antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
In einem freiheitlichen Rechtsstaat sollte es das aber sein, solange dadurch niemand anders gefährdet oder eingeschränkt wird. Beim Fahren durch die Stadt mit 180 Sachen sind andere gefährdet. Beim Vorhalten von geladenen Waffen zur Heimverteidigung nicht. -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
Fyodor antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Nein. -
Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
Muß man das? Auf den Anträgen meiner Behörde werden diese Daten auch abgefragt, aber wenn man sie leer läßt ist auch gut. Um genau solche Dinge mit dem SB zu besprechen, bringe ich grundsätzlich alle Anträge selbst hin, und schicke nichts per Post. So redet es sich viel besser, und wer miteinander redet, wittert auch keinen Landesverrat, nur weil ich nicht weiß welcher Hersteller meine zukünftige Waffe gebaut haben wird. -
Reinigung und Handling großer Mengen gemischter Hülsen
Fyodor antwortete auf Reinhard Kelterbaum's Thema in IPSC
Mein Naßtumbler läuft zwischen 45 und 60 Minuten, allerdings nicht voll beladen. Dann sind zwar manchmal noch Rückstände zu sehen, aber der Dreck und die Zünder-Krümel sind weg. Ich freue mich auch über gelegentlich dazwischen geratene Schwarzpulverhülsen... die Graphitreste daran schmieren meine Matrize ausreichend. -
Reinigung und Handling großer Mengen gemischter Hülsen
Fyodor antwortete auf Reinhard Kelterbaum's Thema in IPSC
Ich sammle die Hülsen mit mehreren Beuteln auf den Schießstand auf. .38spl in einen Beutel, .45Auto in einen zweiten, und 44-40 in die Hosentasche, davon liegt nur viel rum. Alles andere kann ich nicht gebrauchen und bleibt liegen. Dann entzündere ich mit der Universalentzündermatrize, und danach kommt alles in den Nasstumbler. Warum soll ich Hülsen sortieren, die ich gar nicht brauchen kann? Die hebe ich gar nicht erst auf. -
Die würden sich ja auch keine hochgezüchteten Sportwaffen kaufen, sondern einfache, billige Dinger. Man kommt bei Neuwaffen auch mit 500,-€ aus, wenn man keine großen Anforderungen stellt.
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Die gehen nicht auf gelb, auch nicht mit glattem Lauf