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Fyodor

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  1. Hat auch jemand geschafft das Video herunterzuladen? So wie es aussieht ist das eine Aneinanderreihung von sehr vielen kurzen Videoschnipseln... zumindest behauptet das mein Video-Downloader.
  2. Das ist eine sehr höfliche Form von "F**k Dich!"
  3. Nein, bei Argument 1 hast Du einen Fehler: Es sind 10.000 in zehn Jahren, die jedes Jahr innerhalb einer Dekade mit vollautomatischen Halbautomaten ertötet werden. Aber die haben alle Magazine, die man dreimal laden kann, wo also dreimal so viele Kugeln reinpassen wie reinpassen, mit der Kammer zusammen macht das dann 31 Schuß aus einem 10-Schuß Magazinclip. In einer halben Sekunde! Argument 2 ist natürlich total richtig.
  4. Das habe ich damals bei den "12 Punkten" auch schon versucht. Ich hatte am Ende KEINE EINZIGE Unterschrift bekommen, weder bei den Jägern noch bei den Sportschützen. Auch nicht von denen, die vorher mündlich zugesagt hatten. Das soll nicht heißen Du sollst es bleiben lassen, um Gegenteil, alles hilft ein bißchen! Aber erwarte nicht zu viel. Vor allem die Jäger scheinen noch nicht ganz verstanden zu haben daß sie auch voll betroffen sind, und der nächste Schritt ihre Jagdgewehre sein werden. Natürlich verbietet niemand ein Jagdgewehr. Man nennt es vorher "sniper rifle". Und das Wort ist bereits gefallen.
  5. Also nurnoch Wegwerfmagazine, die mazimal einmal neu befüllt werden können... Irgendwie erinnert mich das an die "30 caliber magazine clips in half a second"
  6. Die EU-Richtlinie. Im Entwurf steht: Kat A bleibt Kat A, auch nach Umbau und Deaktivierung. Beseitigung der Verbotsmerkmale also explizit ausgeschlossen. @ heletz: Eine Enteignung ist niemals entschädigungslos, das ist in Deutschland zumindest so geregelt. Genau deshalb wird ja nicht enteignet, sondern aufgefordert einem Berechtigten zu überlassen. So gestattet man Dir, den marktüblichen Preis zu erzielen.
  7. Genau, damit sind Knallplättchenrevolver fürs Kinderfasching, Zinkdruckgußmodelle und andere Spielzeuge gemeint.
  8. Nicht nur das... das "may be renewed" beinhaltet auch, daß es nicht verpflichtend ist eine ausgelaufene Erlaubnis zu erneuern.
  9. Das ist genau so schon einmal in Deutschland passiert, und es ist vor Gericht durchgegangen: PSM-Pistolen und kurze Pumpflinten. Wer hat eine Entschädigung bekommen?
  10. Nein, juristisch gesehen nicht. Du mußt Dein Eigentum zwar veräußern, darfst es aber selbst zu marktüblichen Preisen verkaufen. Die sind mangels Kunden Null, das ist aber Dein Pech.
  11. Stimmt, eine Enteignung wird es nicht geben. Sondern eine Aufforderung die nun verbotenen Gegenstände einem Berechtigten zu überlassen oder zu vernichten. So geschehen bei der letzten Verschärfung mit Partikularverboten. Daß man die zeitliche Begrenzung selbstverständlich auch rückwirkend in den Führerschein eingebaut hat, hast Du aber mitbekommen, oder? Da gibt es zwar eine Übergangszeit, aber ab 2033 sind alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine ungültig und müssen verlängert und durch neue Dokumente ausgetauscht werden. Da der Lappen seit 2013 nur noch 15 Jahre gilt, ist das auch nur eine Fristverlängerung um 33% für "Bestandskunden".
  12. Natürlich. Das wäre ja auch das erste mal, daß etwas in Deutschland nicht so heiß gegessen wird wie es in der EU gekocht wird. Im Gegenteil, die Deutschen wärmen es meist noch ganz gehörig auf vor dem Verzehr...
  13. Nein. Aber Waffen mit Kriegswaffenanschein mit entsprechend kleiner Patrone sind in Deutschland auch heute schon vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. In Zukunft betrifft das alle Waffen, genau so aussehen, ungeachtet des Kalibers. Ich wollte damit nur verdeutlichen: Was im "Feststellungsbescheid" steht ist irrelevant. Optisch einer Kriegswaffe ähnlich: Verboten. Egal ob Im Bescheid B5 oder B7 steht.
  14. @ xamoel: Dein SB untergliedert nur in B und C. Kat. A Waffen (verboten) wird er nur sehr selten einzutragen bekommen, und Kat. D sind nicht meldepflichtig, die braucht er nicht eintragen.
  15. Zum Thema Anschein und die dämliche B.7-Diskussion: Versucht mal die Waffe im 7,62x39 zu kaufen. Wenn das nicht geht, ist es eine Waffe mit Kriegswaffenoptik. Wie viele AR15-, AK- und G3-Klone gibt es in Deutschland in dem Kaliber?
  16. Vor allem: Viele Mails gleichen Inhalts bewirken keine Unterstützung, sondern das Gegenteil. Das heißt: Wenn er Uns nicht ungestört machen läßt was Wir wollen, werden Wir das Gegenteil von dem tun was er will. Einfach so, weil Wir es können. So funktioniert die moderne Demokratur: In bezahlte Posten wählen darfst Du sie, aber wenn Du dann Dein Maul aufreißt wird aus Prinzip das Gegenteil von dem gemacht was Du willst. Und je mehr Unterstützung Du hast (sprich: je mehr Leute es wollen) umso stärker wird die Ablehnung. Das ist nicht frech, sondern offen antidemokratisch, und würde in einem freien demokratischen Staat zur sofortigen Suspendierung führen. Zum Glück leben wir weder in einem freien noch in einem demokratischen Staat.
  17. Was hat der "Feststellungsbescheid" damit zu tun? Eine Waffe ohne "Anschein" braucht ihn nicht, und eine mit "Anschein" bekommt ihn nicht. Der ist nur zur Beruhigung des Gewissens, aber keinesfalls juristisch bindend.
  18. "Aber ich hatte doch Befehle!" ... Geschichte ist dazu verdammt sich zu wiederholen.
  19. Diese Einstufung interessiert keine Sau. Die Festtellungsbescheide sind gesetzlich nicht gefordert, und haben keine rechtliche Bindungskraft. Außerdem: Welche Einstufung nach der EU-weit einheitlichen Nomenklatur hat denn eine Winchester 1897 Pumpflinte? Laut EU: Kat C (langer Repetierer mit glattem Lauf länger als 60 cm) In DEU: Kat B In AT: Kat A Löse Dich von der Illusion, daß eine Einstufung durch irgendwen da etwas retten könnte. Die Kommission will sich selbst ermächtigen weitergehende Regelungen ohne Rat und Parlament erlassen zu dürfen. Sollte das durchgehen, hilft nur noch eingraben oder auswandern.
  20. Leider sind das die einzigen, mit denen die Politik spricht. FvLW und P/L sind keine Gesprächspartner.
  21. Fyodor

    Geschoss schenken

    Ich wohne in Gernsbach, gerade über den Hügel von Baden-Baden aus. Allerdings kann ich Dir nur gefettete Bleigeschosse für die .45ACP anbieten. Keine Mantelgeschosse und keine Gewehrgeschosse. Wenn das in Ordnung ist, kannst Du morgen gerne kurz vorbei kommen, müßte man nur telefonisch absprechen, daß ich auch zu Hause bin.
  22. Kannst ja eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Frag aber vorher mal die Besitzer von PSM-Pistolen und/oder kurzen Pumpflinten, wie es bei denen ausgegangen ist.
  23. Eben. Und gegen ein Gesetz das es nicht gibt, kann man auch nicht klagen. DE kann sich so viel Zeit lassen wie sie wollen, klagen kann man erst nachdem es beschlossen wurde. Und wenn die Umsetzung schnell genug erfolgt, ist es dann erstmal zu spät. Einen Aufschub der Vollstreckung können sie jederzeit mit der "besonderen Gefahr für die Öffentlichkeit" wegdiskutieren. Also wird zuerst vernichtet, und dann der Klagewelle gelassen entgegengesehen. Selbst wenn die Bürger dann Recht bekommen, ein paar Millionen Waffen lassen sich nicht so einfach mal eben schnell wiederbeschaffen, erst recht nicht wenn sie sportlich hochgezüchtet und/oder wertvolle Einzelstücke waren.
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