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Fyodor

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  1. Der "slide release", zu deutsch "Verschlußloslaßhebel" ist dazu schon sehr gut geeignet. Da wir alles Sportler sind, diskutieren wir hier ja auch nicht über Einsatztaktik, davon haben wir keine Ahnung und üben dürfen wir es nicht.
  2. Fyodor

    Lieferzeiten

    Es macht halt für Uberti schon einen Unterschied, ob Cabela's 10.000 Cattlemans bestellt, oder Hege 20... Da bekommt der deutsche Importeur eben das, was beim großen Auftrag als Ausfallreserve mitproduziert wurde. Und wenn da halt nur 10 übrig blieben, kommen halt statt der bestellten 20 nur 10. Und die Ausführung kommt auch nicht wie bestellt, sondern wie produziert.
  3. "Tactical Reload" ist nach der Sportordnung W des BDS leider verboten.
  4. Da hat er auch Recht. Es gibt kein "transportieren" im Waffengesetz, nur erlaubnispflichtiges und erlaubnisfreies Führen. Als ganz besondere Ausnahme noch das "Nicht-führen" in den eigenen 4 Wänden. Alles andere war halt Protzerei, ob mit MiHiGru oder ohne, das ist normal bei Jugendlichen.
  5. Eigentlich ganz einfach: Wenn ich in einer Streßsituation meine 1911 nachladen muß, dann drücke ich mit dem Daumen der linken Hand den slide release nach unten. Den Rest übernimmt die Verschlußfeder. Das spart wertvolle Sekunden im Wettkampf, und außerdem läßt sich meine 1911 nicht schließen indem man den Verschluß nach hinten zieht und los läßt.
  6. Fyodor

    Egun jetzt als APP

    Das ist dann ja kein Bordmittel mehr. Klar, mit zusätzlichen Passworttresoren geht sowas. Habe ich aber nicht und will ich auch nicht.
  7. Fyodor

    Egun jetzt als APP

    Dann hilf mir bitte mal auf die Sprünge... ich finde in meinen Android Tablet keine Möglichkeit, in beliebigen Apps die Passwörter speichern zu lassen, zumindest nicht mit Bordmitteln.
  8. Fyodor

    Egun jetzt als APP

    Was Du meinst ist nicht android (Das Betriebssystem speichert keine Passwörter für beliebige Apps), sondern Chrome. Die App geht aber an Chrome vorbei. Dort funktioniert das mit dem gespeicherten Passwort ja auch, nur in der APP nicht. Was sie ziemlich nutzlos macht. ebay, amazon und wie sie alle heißen lassen mich auch ohne mich jedesmal einloggen zu müssen auf meine Beobachtungsliste zugreifen...
  9. Manchmal eben doch, da die Behörden verschiedene Modelle anwenden. Man kann da natürlich 5 Seiten drüber diskutieren, oder einfach die eigene Behörde fragen wie die es genau handhaben. Aber das wäre ja wohl zu einfach.
  10. Fyodor

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    Ich muß mich bei der App jedes mal neu anmelden wenn ich sie starte, ist das bei noch jemandem so? Ich denke nicht daß das geplant war.
  11. Ein amtliches Dokument hat nicht schön zu sein, sondern eindeutig und verständlich. Meine Behörde bekommt das leider auch nicht hin, daß jede gedruckte Zeile aussieht wie die andere, weil es viele verschiedene Versionen des Vordrucks gibt, und wenn der SB da mal im Druckprogramm die falsche auswählt, ist halt alles verschoben. Meine WBK wurde bisher fast ausschließlich von meinem Amt befüllt, und trotzdem gleichen sich keine zwei Zeilen.
  12. Die Grüne kannst Du theoretisch begründen wie Du willst, wenn Du Dein Bedürfnis gegenüber der Behörde begründen kannst ist alles gut. Wenn Du aber als Sportschütze eine Sportwaffe mit dem Bedürfnis "Sportschießen" auf grüne WBK erwerben willst, legen die Behörden (absolut nachvollziehbar) die selben Maßstäbe an wie sie für die gelbe WBK definiert sind.
  13. Auch das geht, aber Du braucht eben die 1/Monat bzw. 18/Jahr Schießnachweise.
  14. Gefordert ist eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband, um als Sportschütze ein Bedürfnis nachweisen zu können. Das geht entweder über einen einem Verband angeschlossenen verein, oder direkt als Einzelmitglied.
  15. Meine Behörde hat mich sogar gebeten, die Eintragungen beim Händler nicht durchführen zu lassen, damit alles ein einheitliches Bild ergibt und wörtlich mit der Eintragung im NWR übereinstimmt. Ich werde aber keinen Händler daran hindern, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen.
  16. Zumindest die Neuigkeiten auf der Webseite werden gepflegt. Es scheint also noch zu existieren. Immerhin.
  17. Und die Behörden machen was sie wollen, und haben im Zweifelsfalle Recht. Alle Diskutiererei hier bringt rein gar nichts, weil sie für die jeweilige Behörde absolut egal ist. Nur die örtlich zuständige Behörde kann beantworten wie es im entsprechenden Kreis gehandhabt wird.
  18. @ alzi: Genau so ist es. @ BlackBull: Ja, für mich ist die Auslegung der Behörde "besser", ich kann so den Neuerwerbstermine nicht so leicht verpassen, weil es nicht so viele davon gibt Im Endeffekt ist es aber fast egal, und objektiv ist der Quatsch gar nicht nötig.
  19. Nein, der Begriff ist absolut in Ordnung und richtig. Die Juristerei hat ihre eigene, sehr exakte und mißverständnisarme Sprache. Die Begriffe decken sich dabei nicht immer mit dem Alltagsdeutsch. Aber gerade dadurch wird die juristische Sprache erst so exakt.
  20. Ja, die Frage ist halt immer wie man den Text versteht. Ich verstehe es so, daß innerhalb keines 6-Monatszeitraums mehr als zwei Waffen erworben werden dürfen. Das bedeutete, daß der nächstmögliche Erwerb am Datum Vorletzter Erwerb plus einen Tag erfolgen darf. Meine Behörde sieht das so, daß durch den Eintrag der ersten Waffe der Zeitraum in Gang gesetzt wird,und zwar nur durch diese. Ich darf also eine Waffe erwerben, und dann innerhalb der nächsten sechs Monate eine zweite, die dann aber wiederum keinen eigenen Zeitraum definiert. Somit darf ich also erst eine Waffe kaufen, und nach sechs Monaten dann drei Stück an zwei Tagen, und anschließend wieder sechs Monate keine. Ich finde mein System logischer und nachvollziehbarer, das System der Behörde beschleunigt aber den möglichen Erwerb mehrerer Waffen.
  21. Es hat sowieso niemand anders Zugriff, wenn ich nicht da bin... weil einen HAUSTÜRSCHLÜSSEL bekommt ein Vereinsmitglied von mir NICHT!
  22. Das galt aber mal wieder für ALLE Teilnehmer.
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