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Fyodor

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  1. Nein. Aber Waffen mit Kriegswaffenanschein mit entsprechend kleiner Patrone sind in Deutschland auch heute schon vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. In Zukunft betrifft das alle Waffen, genau so aussehen, ungeachtet des Kalibers. Ich wollte damit nur verdeutlichen: Was im "Feststellungsbescheid" steht ist irrelevant. Optisch einer Kriegswaffe ähnlich: Verboten. Egal ob Im Bescheid B5 oder B7 steht.
  2. @ xamoel: Dein SB untergliedert nur in B und C. Kat. A Waffen (verboten) wird er nur sehr selten einzutragen bekommen, und Kat. D sind nicht meldepflichtig, die braucht er nicht eintragen.
  3. Zum Thema Anschein und die dämliche B.7-Diskussion: Versucht mal die Waffe im 7,62x39 zu kaufen. Wenn das nicht geht, ist es eine Waffe mit Kriegswaffenoptik. Wie viele AR15-, AK- und G3-Klone gibt es in Deutschland in dem Kaliber?
  4. "active shooter" ist der englische Begriff für den deutschen (falschen) "Amokläufer". Wobei "active shooter" das viel besser trifft. Zu deutsch: "bewegter um-sich-Schießer", aber das klingt S******e.
  5. 840 USD...weniger als 800,-€!
  6. Mindestens zwei der Täter hatten wohl arabische Namen...
  7. Sachbearbeiter Wenn Du einen Grund hast, ist alles in Ordnung, die SBs sind auch nur Menschen. Außerdem fragt er vielleicht gar nicht... bei uns ist es ausreichend, wenn in den vergangenen 5 Jahren eine realistische Menge Pulver erworben wurde, dann wird auch verlängert. Es gibt keine Richtlinie die besagt daß man durchgehend ausnahmslos niemals sechs schießfreie Monate haben darf. Mein Vorgehen wäre: Verlängern lassen ohne irgend etwas spezielles dazu zu sagen. Wenn der SB da Zicken macht, dann mit ihm über die Gründe sprechen.
  8. Vor allem: Viele Mails gleichen Inhalts bewirken keine Unterstützung, sondern das Gegenteil. Das heißt: Wenn er Uns nicht ungestört machen läßt was Wir wollen, werden Wir das Gegenteil von dem tun was er will. Einfach so, weil Wir es können. So funktioniert die moderne Demokratur: In bezahlte Posten wählen darfst Du sie, aber wenn Du dann Dein Maul aufreißt wird aus Prinzip das Gegenteil von dem gemacht was Du willst. Und je mehr Unterstützung Du hast (sprich: je mehr Leute es wollen) umso stärker wird die Ablehnung. Das ist nicht frech, sondern offen antidemokratisch, und würde in einem freien demokratischen Staat zur sofortigen Suspendierung führen. Zum Glück leben wir weder in einem freien noch in einem demokratischen Staat.
  9. Was hat der "Feststellungsbescheid" damit zu tun? Eine Waffe ohne "Anschein" braucht ihn nicht, und eine mit "Anschein" bekommt ihn nicht. Der ist nur zur Beruhigung des Gewissens, aber keinesfalls juristisch bindend.
  10. Ich würde es über einen Händler laufen lassen. Der kennt die Prozedere schon, und wird am wenigsten Fehler dabei machen.
  11. Da ist überhaupt keine Gesetzeslücke. Mun kaufen: Nur was Du nach WaffG kaufen darfst. Mun selber machen: Nach SprengG §27 Das sind zwei verschiedene Gesetze. Und der §27 gibt Dir keine Pauschalerlaubnis zum Besitz von jeglicher Munition die Du selbst laden könntest, sondern zu exakt und genau den selbst geladenen Patronen. Du darfst Dir also den Schrank mit .50BMG voll laden, aber keine einzige Patrone in dem Kaliber kaufen, wenn Du es nicht aufgrund einer waffenrechtlichen Erlaubnis darfst. Die selbst hergestellte ist aber in Ordnung.
  12. Natürlich kann man auch ohne WBK Munition laden. Der 27er ist ja gleichzeitig Erwerbs- und Besitzberechtigung der selbst hergestellten Munition. Allerdings gibt es auch beim 27er einen Bedürfniszwang. Dieser ist aber, im Vergleich zur WBK, nicht im Gesetz detailliert beschrieben. Meine Behörde verlangt mindestens 6-monatige schießsportliche Betätigung, die irgendwie nachzuweisen ist. Eine Vereinsmitgliedschaft ist hier nicht erforderlich.
  13. "Aber ich hatte doch Befehle!" ... Geschichte ist dazu verdammt sich zu wiederholen.
  14. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wer legal Waffen besitzt, ist zumindest noch nicht mit illegalen aufgefallen. Auf welcher Grundlage soll also die Erlaubnis versagt werden? Auch war der sogenannte "Täter" (ich tue mich schwer von einem Täter zu sprechen wenn es keinen Geschädigten gibt) nicht gefährlich, er hat niemandem etwas getan. Vermutlich war er aber schon seit mehr als 20 Jahren im Besitz eines deutschen Passes.
  15. Naja, wenn Du Unfug vorschlägst, mußt Du damit leben daß man es auch so bezeichnet. Übrigens darf sich schon jeder Depp, der überhaupt nie Deutscher war, in Deutschland ganz legal Waffen kaufen und diese z.B. auf der Jagd führen. Er bekommt dafür auch eine WBK. Was macht jemanden, der seit 20 Jahren einen deutschen Paß hat zuverlässiger als jemanden der "nur" den französischen Paß hat, aber seit 40 Jahren in Deutschland lebt? Auch die "erweiterte Sachkunde" ist Quatsch... völlig unsinnigerweise beschäftigt sich die aktuelle Sachkunde schon zur Hälfte mit Notwehr/Notstand, obwohl man eine gesetzeskonform aufbewahrte Waffe dafür rein zeitlich gar nicht nutzen kann. Einzig einen Schießnachweis bzw. Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs fürs Verteidigungsschießen würde ich als sinnvoll erachten. Alles weitere ist über die Anforderungen der WBK bereits übererfüllt.
  16. Unfug... warum so einen Quatsch wie "Staatsbürgerschaft seit 20 Jahren"? WBK/Jagdschein = Waffenschein wäre ohne Sicherheitseinbußen nach den heutigen Vergaberegeln problemlos möglich. Theoretisch würde sogar der Personalausweis reichen, wie in mehreren Ländern dieser Erde empirisch bewiesen wurde...
  17. Diese Einstufung interessiert keine Sau. Die Festtellungsbescheide sind gesetzlich nicht gefordert, und haben keine rechtliche Bindungskraft. Außerdem: Welche Einstufung nach der EU-weit einheitlichen Nomenklatur hat denn eine Winchester 1897 Pumpflinte? Laut EU: Kat C (langer Repetierer mit glattem Lauf länger als 60 cm) In DEU: Kat B In AT: Kat A Löse Dich von der Illusion, daß eine Einstufung durch irgendwen da etwas retten könnte. Die Kommission will sich selbst ermächtigen weitergehende Regelungen ohne Rat und Parlament erlassen zu dürfen. Sollte das durchgehen, hilft nur noch eingraben oder auswandern.
  18. Leider sind das die einzigen, mit denen die Politik spricht. FvLW und P/L sind keine Gesprächspartner.
  19. Fyodor

    Geschoss schenken

    Ich wohne in Gernsbach, gerade über den Hügel von Baden-Baden aus. Allerdings kann ich Dir nur gefettete Bleigeschosse für die .45ACP anbieten. Keine Mantelgeschosse und keine Gewehrgeschosse. Wenn das in Ordnung ist, kannst Du morgen gerne kurz vorbei kommen, müßte man nur telefonisch absprechen, daß ich auch zu Hause bin.
  20. Kannst ja eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Frag aber vorher mal die Besitzer von PSM-Pistolen und/oder kurzen Pumpflinten, wie es bei denen ausgegangen ist.
  21. Nur wenn Du sie bezahlst
  22. Eben. Und gegen ein Gesetz das es nicht gibt, kann man auch nicht klagen. DE kann sich so viel Zeit lassen wie sie wollen, klagen kann man erst nachdem es beschlossen wurde. Und wenn die Umsetzung schnell genug erfolgt, ist es dann erstmal zu spät. Einen Aufschub der Vollstreckung können sie jederzeit mit der "besonderen Gefahr für die Öffentlichkeit" wegdiskutieren. Also wird zuerst vernichtet, und dann der Klagewelle gelassen entgegengesehen. Selbst wenn die Bürger dann Recht bekommen, ein paar Millionen Waffen lassen sich nicht so einfach mal eben schnell wiederbeschaffen, erst recht nicht wenn sie sportlich hochgezüchtet und/oder wertvolle Einzelstücke waren.
  23. Durch den Rat ist es meines Wissens schon durchgepeitscht worden, zumindest habe ich das gelesen. Der Rat ist ja aber auch nur da, um die undemokratischen und freiheitsfeindlichen Vorschläge der antidemokratischen EU-Kommission zu "demokratisieren". Danach sind sie nämlich durch ein "demokratisches" Gremium durch, und damit Wille des EU-Bürgers. Deshalb wird dort auch praktisch nie etwas abgelehnt oder auch nur diskutiert. Das EU-Parlament könnte so einen Irrsinn stoppen, und hat das auch schon getan in der Vergangenheit. Das ist die einzige halbwegs demokratische Institution der EU, und dort sitzen auch noch leidlich brauchbare Politiker. In Kommission und Rat sitzen keine Politiker, sondern Despoten.
  24. Bei "uns" in P'Burg sind die Hülsensammelbeälter so gebaut, daß man da bloß nichts raus fummeln kann, und auch nach Blei graben darf man nicht, das gehört alles zum Finanzierungskonzept der Anlage. Messing ist ein gefragter Rohstoff, würde mich wundern wenn sie das nicht nehmen. Vielleicht war es einfach zu wenig? Hast Du Kinder? Laß die die Hülsen nach Kaliber sortieren, und verticke sie auf egun... die Preise die da aufgerufen werden sind bescheuert.
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