1. Frag den SB... es soll auch dort Menschen mit Hirn geben, die da eine sinnvolle Lösung finden wollen. Wenn Du Pech hast und es ist ein Betonkopf, weiter bei...:
2. Frag Frankonia, ob sie die Waffe bis zum zulässigen Erwerb zurückbehalten. Wenn Du das nicht willst, weiter bei...:
3. Frag Deinen lokalen Händler, ob er die Waffe für Dich vorübergehend verwahren würde. Das ist selbstverständlich kein Problem, allerdings solltest Du mit Frankonia absprechen daß sie die Waffe direkt zu ihm senden. Sonst meldet Frankonia der Behörde eine Veräußerung an Dich, Du aber keinen Erwerb, und Den Händler kann sie nicht nehmen weil sie nicht in Deiner WBK steht.
So sollte es dann ablaufen: Frankonia sendet die Waffe an Deinen lokalen Händler, und der nimmt sie in sein Handelsbuch. Nach Fristablauf erwirbst Du sie dann ganz normal von ihm, nicht von Frankonia.
Wenn Du dem Händler gleich von Anfang an sagst daß Du für den Service was bezahlen willst, macht er das bestimmt.
Da die Erfahrung sagt, daß 1. ausfällt, vermutlich weil es die sinnvollste Lösung mit dem geringsten Aufwand wäre, würde ich 2. bevorzugen. Da kann am wenigsten schief gehen.