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Das "englischsprachige Original" ist aber nicht Bestandteil der behördlich genehmigten deutschen SpoO... Mit dem doppelten "in" hast Du aber Recht. Ich hielt das für einen redaktionellen Fehler. Wenn es bewußt so geschrieben wurde, dann ist das zwar ganz schlechtes Schriftdeutsch, aber Deine Interpretation wäre richtig, und meine falsch.
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Eigentlich steht da schon alles drin: Eine Waffe ist "ungeladen", wenn sie "frei von [...] in die Waffe eingeführten Magazinen ist". Also: Magazin drin = "geladen"
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So handhaben es die meisten Behörden aber eben genau nicht. Weil es in der Verwaltungsvorschrift anders festgelegt ist.
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Das wäre exakt der "Geist" des Gesetzestextes. In keinem beliebigen Zeitraum von 6 Monaten können dann mehr als 2 Waffen erworben werden. In der AWaffV steht dann aber was anderes, und die meisten Ämter handeln zum Glück danach: Die erste Waffe startet den 6-Monatszeitraum, in dem nur eine weitere Waffe erworben werden darf. Für die Bürger hat das den Vorteil, daß man die zulässigen vier Waffen pro Jahr tatsächlich erwerben kann, auch wenn man nicht tagesgenau jeweils eine erwirbt.
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Heldenhafter Scharfschütze rettet Vater und Sohn vor den Henkern des IS
Fyodor antwortete auf Computerfritze's Thema in Allgemein
Der Beitrag ist ja auch schon eine ganze Weile alt, und auf allen möglichen Kanälen im Internet verbreitet worden. Eine seriöse Quelle war bisher nicht dabei. -
So in etwa? http://www.thefirearmblog.com/blog/2016/08/11/olympic-pistol-dueling/
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Und wie? Welches Gericht ist denn überhaupt zuständig? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
In der Politik gilt die normative Kraft des Faktischen. Sie darf nicht, ist nicht zuständig, tut es aber trotzdem... die daraus resultierenden Regeln sind aber trotzdem gültig und für uns bindend. -
Das sollen sie Dir doch mal schriftlich geben, mit Begründung. Wäre spannend.
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Das klingt definitiv falsch. Laut Waffengesetzt: nicht mehr als zwei Waffen pro sechs Monate. Laut AWaffV: Die erste Waffe definiert den Beginn des Zeitraums. Die meisten Behörden von denen ich es weiß, definieren das daher so, daß die erste Waffe eine Sperrfrist von 6 Monaten startet, innerhalb derer nur eine weitere Waffe erworben werden darf. Die zweite Waffe hat keinen weiteren Einfluß auf irgendwelche Fristen.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Witzbold... In einem System, in dem nach Gesetzestext eindeutige Patronen als loses Pulver bewertet werden, und gezogene Läufe auch mal "glatte Läufe mit Sonderprofil" sein können, und das bereits in der Vergangenheit bewiesen hat daß Eigentum nur leihweise gilt (PSM-Pistolen, kurze Pumpen), in dem das "führen" von modernen, sicheren Taschenmessern verboten ist, und Gegenstände ohne Grund von heute auf morgen von Kinderspielzeug zu verbotenen Waffen umdefiniert werden, in einem solchen System glaubst Du gegen sowas angehen zu können? Nein, maßvolle oder "flexible" Anwendung von Regeln gilt bei den Krähen nur untereinander. Der Untertan wird hart geknüppelt, und das Recht bis zum brechen verbogen, Hauptsache das Ergebnis fällt aus wie gewünscht. Wenn es erstmal Gesetz ist, wird es hart. Denn erfahrungsgemäß werden mögliche Freiheiten notfalls im Alleingang geschlossen. Merke: Jede Freiheit ist eine Regelungslücke. -
Nein, nicht löschen... Antwort dazu schreiben, daß der nächste sie auch findet!
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Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
Fyodor antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
Dritter Unsinn Die Amerikanische Verfassung heißt "Constitution"... also "Verfassung". Die ersten zehn (nachträglich hinzugefügten) Verfassungszusätze werden heute "Bill or Rights" genannt. -
Als Aufbewahrungsort reicht doch "nicht ständig bewohnter Nebenraum".
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Aufbewahrungsgrund: Schießen mit Vorderladern und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen Was denn sonst?!?
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Ein längerer Auslandsaufenthalt ist ausdrücklich ein Grund, warum ein Bedürfnis auch ohne (deutschen) Schießnachweis bestehen bleibt. Deine Behörde muß Dir das Bedürfnis nicht entziehen, wenn sie es aus ideologischen Gründen nicht unbedingt will. Das Lagern der Waffen in Frankreich wird ohne umtragen auf eine Französische Erlaubnis kaum möglich sein. Da kann Dir aber vermutlich nur die Behörde in Frankreich weiter helfen. Es gibt auch die Möglichkeit einer "Dauereinladung". So machen das manche Deutsche Schützen im Grenzgebiet, die in Frankreich im Verein sind. Allerdings stehen die Waffen über Nacht immer in Deutschland. Hast Du die Möglichkeit, einen Tresor bei einem Bekannten in Deutschland unterzustellen, zu dem nur Du den Schlüssel hast? Du müßtest sie dann halt jedesmal abholen und wieder zurück bringen...
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Du Glücklicher... mehr als 700-800 Schuß kann ich in einem Rutsch nicht machen, weil mir sonst der Platz nicht langt :(
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Bevor man gar nicht trainiert, ist Trockentraining definitiv die bessere Wahl. Gerade bei dynamischen Disziplinen haben die meisten Schützen nicht die Gelegenheit, zweimal die Woche mal eben zum Schießstand zu fahren... vom gigantischen Munitionsverbrauch mal abgesehen. Ich habe beim Westernschießen auch deutliche Verbesserungen erreicht, durch gelegentliches Trockentraining. Was sich sehr gut ohne Knall trainieren läßt sich eben Abläufe wie: Waffen aufnehmen und ins Ziel gehen Transitions (Revolver mit linker Hand blind holstern, während die rechte Hand schon anderen Revolver zieht) Richtiges greifen und laden der Schrotpatronen aus dem Gürtel saubere Repetierbewegungen Nachladen einzelner Patronen (beim SingleActionArmy gehört da einiges an Übung dazu, um nicht zu viel Zeit zu verlieren) ... Ich würde gerne noch deutlich mehr Trockentraining machen, komme aber zeitlich nicht dazu. Man kann sich übrigens auch beim Trockentraining filmen und/oder von Kameraden beobachten lassen. Auch Trockentraining muß keine einsame Veranstaltung sein.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dochdoch, muß ja alles seine Ordnung haben, weil sonst könnte da ja jeder kommen... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Klar, die Hohen Herren sind gewohnt gebauchpinselt zu werden. Kritische Fragen sind sie nicht gewohnt (außer von der Opposition, da wird das erwartet, aber da tut man sich auch nicht wirklich weh), und sie sind auch gar nicht gewünscht. -
Ich kaufe fast ausschließlich beim örtlichen Händler. Deutlich billiger als Frankonia (obwohl die auch nur dort kaufen), und nette Gespräche. Nachteil: Manches dauert einfach sehr lang bis ich es bekomme. Egun nutze ich recht wenig. Nur meine 1911er Magazine kaufe ich dort, mit etwas Geduld sind die nirgends billiger zu bekommen.
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Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Fyodor antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ich weiß nicht was sie hat... der Angreifer IST doch angriffsunfähig, oder nicht? -
Du warst damals auf der Jahreshauptversammlung nicht anwesend. Ich schon. Wir werden diese Geschichten hier nicht mehr öffentlich aufwärmen, und ich werde Dir auch keine Romane per PN schreiben. Du kannst mir aber glauben wenn ich sage: Wir sind froh, daß wir ihn hier und in der FvLW nicht mehr ertragen müssen.
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Wenn Du es nicht mitbekommen hast, sei froh... war an Peinlichkeit kaum zu überbieten, das Schauspiel.
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Vielleicht hat der die letzten Vorschläge zur EU-Waffenrechts-Handelsharmonisierung geschrieben...
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