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Fyodor

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  1. Dann kann man das natürlich total verallgemeinern... ich glaube trotzdem nicht, daß z.B. H&K ihre internen, auditierten und vermutlich behördlich abgenommenen Prozesse ändern, nur damit ein persönlich bekannter Wohnzimmerhändler aus der Reihe tanzen kann.
  2. Interessant. Ich habe nämlich versucht ein Kleingewerbe aufzubauen, ohne Ladenlokal mit mindestens einem Schaufenster wird man aber von Herstellern direkt oder auch von den großen Zwischenhändlern nicht beliefert, quer durch alle Branchen. Im Gegensatz zu den Großhändlern haben die Hersteller zusätzlich alle Mindestabnahmemengen...
  3. Laß Dich nicht verwirren... da werden Feinheiten und Sonderfälle diskutiert, nach denen Du nicht gefragt hast. Natürlich darfst Du den Schaft so anpassen, daß ein anderer (legaler) Abzug rein paßt. Wenn es vorher ein Halbautomat war, und hinterher immer noch ein Halbautomat ist, ist alles in Ordnung. Du darfst den Schaft sogar komplett selbst bauen.
  4. Der selbe Unfug wie an den Tankstellen... Handy ausschalten beim tanken, wegen Zündgefahr durch Funknetzstrahlung aber direkt neben der Zapfsäule hängt der W-LAN-Repeater.
  5. Sand geht natürlich völlig problemlos! Meines Wissens werden nur Holzkugelfänge nicht mehr genehmigt.
  6. Da steht doch sogar: Das bearbeiten von Teilen, die für die Funktion nicht wesentlich sind (was wesentliche Teile sind ist an anderer Stelle definiert) ist erlaubnisfrei. Nichts anderes habe ich doch gesagt.
  7. Ja, aber aus logistischen Gründen, nicht aus Sicherheitsgründen. Wäre die Sicherheit maßgeblich, würden abschließbare Wandhalterungen reichen.
  8. Klar, in den großen Metropolen der Ostküste sind die Irren schon lange auf dem Vormarsch, teilweise schlimmer als hier.
  9. Kann auch sein, ich bin kein AR-Experte, ich besitze ja auch keins. Könntest Du trotzdem mal die Gesetzesstellen zeigen, die verbieten ein Langwaffengriffstück zu bearbeiten? Ich meine abseits der ohnehin gültigen Regeln, keine verbotenen Waffen herzustellen?
  10. Ich habe nichts gegen schöne, lange Winter. Im Gegenteil, eigentlich ist mir ab 20°C zu warm. Unbestritten! Allerdings fühle ich mich dort jedesmal wieder sehr wohl, und gerade in Arizona gehört schießen, gerne auch im eigenen Garten, zur ganz normalen Freizeitgestaltung. Die Schießkultur ist sehr groß dort. Exakt! Das wichtigste ist, aus der EU zu entkommen bevor sie eine Mauer drumrum bauen. Dementiert haben sie es ja schonmal... kann also nicht mehr lange dauern :D. Allerdings will ich nicht raus aus der westlichen, freiheitlichen Kultur. Da ich aber nur deutsch und englisch spreche ist Georgien, so schön es sein mag, keine Option.
  11. Ja, das ist klar, das hat er wohl aber auch nicht vor. Ich bleibe aber bei meiner Aussage, daß ein Langwaffen-Griffstück kein wesentliches Teil ist, und grundsätzlich bearbeitet werden darf wie man will. Daß dabei keine verbotene Waffe entstehen darf, ist selbstverständlich. Übrigens macht der "Auto sear cut" im Lower aus einem AR15 auch noch keinen Vollautomaten. Da fehlt dann immernoch ein Teil...
  12. Er will einen AR15-Abzug in ein anderes Gewehr einbauen. Welche Bearbeitung daran wäre denn illegal?
  13. Leider hast Du Recht. Aber alles wo die EU drüber schwebt wird so enden. Deshalb sehe ich mich auch irgendwann wo anders. Mir würden Kanada, Alaska oder Arizona ganz gut gefallen, leider sieht es da mit Jobaussichten in meinem Beruf nicht so gut aus, und die lassen auch nicht jeden einfach so rein.
  14. Das Griffstück einer Langwaffe gilt in Deutschland nicht als wesentliches Teil. Das kannst Du bearbeiten wie Du willst, auch ohne Neubeschuß.
  15. Ich hatte auch mal daran gedacht, Steel Challenge auszuprobieren. Aber da die Stages immer gleich sind, zähle ich das eher zu den statischen Disziplinen, analog "Duell" mit der SpoPi beim DSB. Dann lieber IPSC und/oder Western, da gibt es mehr Abwechslung.
  16. Steel Challenge ist ein doch eher kleines Randthema, und 3gun in Deutschland nicht verbreitet (Bietet das überhaupt ein Verband an? Ich glaube nicht.)
  17. Wer unbedingt will, kann die Schlösser auch einzeln nachkaufen mit gleicher Schließung, dann reicht ein Schlüssel. Kostet halt aber nochmal extra.
  18. Danach muß ich auch nicht schauen. Die erste Waffe definiert den Beginn des Zeitraums von 6 Monaten. In der Zeit kann ich eine weitere Waffe kaufen oder auch nicht. Nach Ablauf der 6 Monate beginnt der nächste Zeitraum mit dem Kauf der dann ersten Waffe (für diesen neuen Zeitraum). Ich muß zugeben, das klingt komplizierter als es ist. Die obere Reihe zeigt die Berechnung Deiner Behörde, die so auch mit gesundem Menschenverstand aus dem Gesetz zu lesen wäre. Die untere Reihe wie es die AWaffV vorsieht, und wie es die meisten Behörden handhaben sollten (unter anderem meine).
  19. Genau. Die zweite Waffe startet aber eben keine neue Frist. Somit ist nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Erwerb der ersten Waffe wieder der Erwerb von zwei Waffen möglich, ungeachtet der Tatsache ob oder wann in den ersten sechs Monaten noch eine zweite gekauft wurde. Ich bin ehrlich gesagt ganz froh, daß die meisten Behörden das so handhaben. Das ermöglicht eben viel leichter, die rechtlich zulässigen vier Waffen pro Jahr zu erwerben, weil ich nur auf jeweils ein Datum achten muß, und nicht auf zwei. Und ja, bei mir kam es schon vor, daß ich zwei Waffen gleichzeitig gekauft habe. Da ist es schon besser, wenn man die gleichzeitig mitnehmen kann, und nicht nochmal 18 Tage warten muß.
  20. Das wäre die logische, aus dem WaffG herauslesbare Vorgehensweise. Laut AWaffV müssen die Behörden es aber anders handhaben: 1. Waffe am 01.01. 2. Waffe irgendwann vor dem 01.07. 3. und 4. Waffe dann ab dem 01.07. Das bedeutet, daß Du z.B. am 01.01. eine Waffe erwirbst, und die zweite dann erst am 30.06.. Die dritte und vierte dann gemeinsam am 01.07. Somit hast Du zwar in zwei Tagen drei Waffen erworben, aber genau so verlangt es die AWaffV, und die ist für die Behörden bindend.
  21. Das "englischsprachige Original" ist aber nicht Bestandteil der behördlich genehmigten deutschen SpoO... Mit dem doppelten "in" hast Du aber Recht. Ich hielt das für einen redaktionellen Fehler. Wenn es bewußt so geschrieben wurde, dann ist das zwar ganz schlechtes Schriftdeutsch, aber Deine Interpretation wäre richtig, und meine falsch.
  22. Eigentlich steht da schon alles drin: Eine Waffe ist "ungeladen", wenn sie "frei von [...] in die Waffe eingeführten Magazinen ist". Also: Magazin drin = "geladen"
  23. So handhaben es die meisten Behörden aber eben genau nicht. Weil es in der Verwaltungsvorschrift anders festgelegt ist.
  24. Das wäre exakt der "Geist" des Gesetzestextes. In keinem beliebigen Zeitraum von 6 Monaten können dann mehr als 2 Waffen erworben werden. In der AWaffV steht dann aber was anderes, und die meisten Ämter handeln zum Glück danach: Die erste Waffe startet den 6-Monatszeitraum, in dem nur eine weitere Waffe erworben werden darf. Für die Bürger hat das den Vorteil, daß man die zulässigen vier Waffen pro Jahr tatsächlich erwerben kann, auch wenn man nicht tagesgenau jeweils eine erwirbt.
  25. Der Beitrag ist ja auch schon eine ganze Weile alt, und auf allen möglichen Kanälen im Internet verbreitet worden. Eine seriöse Quelle war bisher nicht dabei.
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