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Doch, als Strafe, daß sie es sich anders überlegen, und ihr Recht nicht ausüben wollen.
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Die Steuermittel finanzieren die täglichen 8 Stunden "Arbeit" der Beamten. Ich bekomme auch nicht mehr Geld von meiner Firma, wenn ich Kundenprojekte bearbeite anstatt nur rumzusitzen. Mein Arbeitgeber nimmt von seinen Kunden auch nur den Preis der fertigen Maschine, und nicht zusätzlich noch Gebühren für deren Entwicklung. Das ist selbstverständlich enthalten.
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SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
Fyodor antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Das Waffengesetz kennt keinen "Transport", sondern nur erlaubnisfreies und erlaubnispflichtiges Führen. Das Führen einer Schreckschußwaffe ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Waffe vor dem Volksfest mal eben schnell aus dem Holster zu nehmen und in den zufällig mitgeführten Koffer zu stecken ist daher meiner Meinung nach nicht sinnvoll. Du sollst gar nicht mit Waffe zum Volksfest gehen. Auf dem Weg dorthin brauchst Du sie nicht, und dort wo Du sie brauchst, auf dem Fest, darfst Du sie nicht führen. -
Dann mußt Du Deine Waffen zur Vernichtung abgeben, denn nur so kannst Du sicherstellen daß sie nicht abhanden kommen. Der dickste Tresor ist kein Hindernis, wenn "sie" dran wollen. Wenn also "ein bißchen sicher" das selbe ist wie "komplett ungesichert", dann bleibt nur die Vernichtung als "sichernde" Maßnahme.
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Entweder er ist routiniert, dann kann er die Störung selbst beseitigen. Oder er ist nicht routiniert, dann sollte ohnehin ein erfahrener Trainer neben ihm stehen, der im zeigt wie es geht. Sonst macht er alles falsch was geht, und trainiert sich das schön fest in den Kopf. Einen nicht routinierten Schützen ohne Trainer halte ich für die denkbar schlechteste Lösung.
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Rein objektiv betrachtet, wäre eine Blechspind schon mehr als ausreichend. Wer so teure Waffen besitzt, daß die Hausratversicherung nicht mehr einspringt, der bekommt von der Versicherung ohnehin gesagt was sie unter "sicher" verstehen. Für Otto-Normalwaffenbesitzer ist das irrelevant. Weder unersetzbar, noch besteht eine besondere Diebstahlgefahr. Bei Sammlern mit historisch wertvollen Waffen vielleicht schon, aber die haben ohnehin meist ganz andere Aufbewahrungskonzepte.
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Hä? Das ist kein "Reagieren bei einer Störung", sondern apathisch abwarten bis jemand anders reagiert. Bringt Ihr Euren Leute nicht bei was man bei einer Störung macht? Abgesehen davon: Ohne Aufsicht schießen darf ein zur Aufsicht Berechtigter, wenn er ganz alleine ist. WBK und Sachkunde reichen da nicht, der Schütze muß zur Aufsicht berechtigt sein. Andererseits ist es für einen Neuling durchaus ratsam, wenn er einen Ausbilder bei sich hat. Eine Aufsicht, die mißtrauisch auf Fehler wartet, um ihm auf den Arm zu springen, ist weder nötig noch sinnvoll.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Natürlich gibt es die erst hinterher. Sonst könnten sich Fehler in den nicht zu ändernden Teil einschleichen, oder Änderungen "übersehen" werden. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Doch, das ist schon richtig so. Was Du willst gibt es ja auch, nur eben nicht im Änderungsgesetz. Wenn Du Dich an der Formulierung des Änderungsgesetzes störst, dann lies halt die konsolidierte Fassung, die ist Klartext inklusive aller Änderungen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das ist falsch. Ein Änderungsgesetzt ist eben genau das, ein Gesetz daß die Änderung eines anderen Gesetzes beschreibt. Und zwar nur die Änderungen, NICHT den nicht veränderten Teil. Deshalb stehen auch nur die Änderungen drin. Was Du meinst ist die konsolidierte Fassung des geänderten Gesetzes. Die gibt es natürlich auch, ist aber selbst kein Gesetz. -
Falsch. Weil ein Vater bestohlen wurde, ist für Millionen völlig unbeteiligte Bürger das Grundgesetz nicht mehr gültig.
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Selbst wenn, fällt der registrierte Schein frühestens bei der Einlieferung bei der Bank auf. Die Händler, die das Geld angenommen haben, lesen weder die Nummern ein, noch vergleichen sie sie mit den Fahndungslisten.
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Das kann er doch, jederzeit... nur eben ohne Segen durch den Staat. Dafür unterliegt er auch nicht der Tresorpflicht.
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Daß Frankonia teuer ist, das ist ja nun kein Geheimnis. Aber ein Magazin für fast 800,-€ [sic!]...
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Nicht nur, je nach Startpreis zahlt man zusätzlich zur Provision noch eine Einstellgebühr. Und die steigt mit dem Startpreis (für privat sind Auktionen mit 1,-€ Startpreis praktisch kostenlos einzustellen)
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Das macht es doch nicht besser! Wenn ich einen Artikel für nicht weniger als X Euro verkaufen will, dann stelle ich ihn zu X Euro Startpreis ein. Startpreis 1,-€, aber Mindestpreis 10,-€ ist unredlich. Wenn ich nicht für einen Euro verkaufen will, dann stelle ich nicht für einen Euro ein.
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Häufige Wettkampforte sind z.B. Philippsburg und Schweinfurt, falls das in Deiner Nähe ist... die Cowboys sind ein sehr nettes Volk, und lassen Dich bestimmt auch mal ausprobieren. Auch zum Training sind Neulinge oft willkommen, da aber vorher abklären.
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Hi! Ein paar Informationen kannst Du unter www.bds-western-schiessen.de und unter www.el-segundo.de finden. Außerdem ist das Sporthandbuch ganz hilfreich, da die verwendeten Waffen sich je nach Kategorie unterscheiden. Für einen Anfänger ist die Kategorie 1890 (Altersklassen) empfehlenswert, weil man dort die geringsten Anforderungen an Outfit und Waffen erfüllen muß. Auf Wettkämpfen (sind noch einige dieses Jahr, siehe ersten Link oben) sind Gäste übrigens immer willkommen.
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Herstellungs-Nr. / Verkäufer im Antrag erforderlich?
Fyodor antwortete auf gluehstrumpf's Thema in Waffenrecht
Wie es bei der allerersten Waffe aussieht weiß ich nicht... meine erste war eine Kurzwaffe, da war der Voreintrag trotz Jagdschein nötig. Heute melde ich den Erwerb der Waffe, egal ob die WBK "voll" ist oder nicht. Sollen sie halt ein neues Blatt Papier nehmen. Laut AWaffV könnte ich auch jede Waffe auf ein neues Dokument schreiben lassen, das ist aber trotzdem nicht die Beantragung einer Erlaubnis, denn die habe ich ja schon. -
Herstellungs-Nr. / Verkäufer im Antrag erforderlich?
Fyodor antwortete auf gluehstrumpf's Thema in Waffenrecht
Bei uns läuft das anders ab: Im Formular zur Beantragung der WBK werden die Daten zwar abgefragt, aber ich habe sie noch nie eingetragen, warum auch. Dazu gibt es schließlich ein anderes Formular, mit dem man den Erwerb einer Waffe, dann natürlich mit Hersteller und Seriennummer, anzeigt. Das sind, zumindest hier, getrennte Vorgänge. -
Herstellungs-Nr. / Verkäufer im Antrag erforderlich?
Fyodor antwortete auf gluehstrumpf's Thema in Waffenrecht
Weil diese Daten laut Gesetz der Händler einzutragen hat. -
Nie davon gehört, gefällt mir aber.
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Laut US-Regularien ist jede Schraube in einer Waffe ein Waffenteil. Da steht ja auch nichts von "wesentlich", wobei das dort auch ganz anders geregelt ist (Lauf und Verschluß sind frei, Gehäuse/Griffstück ist reglementiert).
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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
Fyodor antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Er muß Anwalt sein, und behaupten sich mit Waffenrecht auszukennen. Was auch sonst? Wer sollte denn nach welchen Qualifikationen sonst etwas prüfen?- 63 Antworten
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- schusswaffe
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