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Fyodor

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Alle Inhalte von Fyodor

  1. Und der K98b war kürzer als das G98. Aber kürzer als damalige Gewehre. Auch das M4 ist kürzer als das M16 es war. Einen Karabiner von 1900 mit einem Gewehr von 2000 zu vergleichen ist in mehrerlei Hinsicht unseriös. Es geht da eher um den Trend, und der begann schon damals.
  2. Na dann Glückwunsch zu dem Beifang. Meinen Geschmack treffen sie nicht, viel zu viel Schnitzerei, aber es soll ja Leute geben denen das gefällt. Wertsteigerung scheinen sie aber keine gehabt zu haben: 995,-DM zu 450.00USD ist kein allzu großer Gewinn.
  3. Stimmt, und zwar spätestens 1908. Da wurde aus dem G98 der K98, also der Karabiner. Die Landser des dritten Reiches wurden dann sogar mit einem Kurz-Karabiner (K98k) ausgestattet. Der Zug ist also schon vor 100 Jahren abgefahren.
  4. Tja, leider ist dieser Wahnsinn im durch die Ewigkeitsklausel geschützen Teil des GG verankert, und damit nicht los zu werden.
  5. Ein Mitglied der "Komitees für Bürgerrechte" findet es also unfair, wenn nur Sammler als Quelle für illegale Waffen genannt werden (bedeutet: alle anderen LWB sind es auch), und er fordert Maßnahmen um sicherzustellen, daß nur rechtmäßige Besitzer einer Waffe die dazu passenden Magazine erwerben kann. Wenn so die Bürgerrechte in der EU vertreten werden, dann gute Nacht...
  6. Ein 1er, 0er oder noch höherer Schrank ist zwar genau so schnell aufgeschlossen, aber erheblich teurer. Und nicht jeder Gelegenheitsschütze ist bereit sein 200,-€ KK-Gewehr in einen 2.000,-€ Schrank zu stellen. Ich sagte ja auch: Vergrämung
  7. Nicht jeder beliebige Wert ist über die Hausratversicherung automatisch versichert. Teure Gegenstände müssen angegeben werden, und ggf. getrennt versichert werden.
  8. Fyodor

    NRW-Trophy 2016

    Dann ist Philippsburg auch ungeeignet. Wir haben für unsere letzten beiden Bezirksmeisterschaften Western sogar Tauchpumpen organisieren müssen, um die Stände begehbar zu machen. Sowas kommt vor, da kann niemand was für, aber man kann trotzdem Spaß haben dabei.
  9. Das ist keine Ausrede... ein Gesetz, das nicht unterschrieben und veröffentlicht ist, gilt nicht. Und das ist auch gut so!
  10. Fyodor

    Alkohol MPU WBK

    Irrelevant bei der Zuverlässigkeitsprüfung, Verurteilungen sind überhaupt nicht nötig. Es reichen "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen".
  11. Das hat mit der Größe des Tresors zu tun, erst ab 1000 mm Höhe sind obere und untere Riegel vorgeschrieben. Man darf aber auch nicht vergessen, was "Waffenschränke" nach VDMA eigentlich sind: Leichter Schutz gegen mechanische, leichte Werkzeuge. Gegen motorgetriebene Werkzeuge oder Schneidbrenner war ein Schutz nie vorgesehen. Und es wurden auch schon Banktresore geknackt, wer unbedingt will bekommt alles auf. Unsere Tresore dienen ja auch nicht dem Diebstahlschutz, sondern der Verhinderung des schnellen Zugriffs durch den rechtmäßigen Besitzer, sowie Vergrämung durch hohe Anschaffungskosten. Als Waffen in einfachsten Blechspinden gelagert werden durften sind auch nicht mehr davon geklaut worden.
  12. Das wäre vielleicht gar nicht die schlechteste Lösung, aber bei dem Streit zwischen HK und den Mexikaners wohl eher unwahrscheinlich.
  13. War die Frage wirklich ernst gemeint? Auf beiden Fotos ist jeweils das "selbe" zu sehen, jeweils einmal aus dem Jahr 1956 und einmal von heute. Links: Facelift, rechts nicht wiederzuerkennen.
  14. Es wird wohl auch ein AR mit Schienen dran werden. Einfach, weil HK das derzeit als Nonplusultra anbietet. Außerdem brauchen wir was modernes, da ist ein 60 Jahre altes System genau richtig.
  15. Unterschiedlich. Mein Amt nutzt sie ein Jahr, viele andere nur ein halbes, theoretisch dürfen sie bei jedem Antrag neu prüfen...
  16. Nein, wenn man "point blank" auf das Schloß bzw. die Angeln schießt geht das schon. Die Tür hat dann zwar kein Loch, fällt aber als ganzes einfach raus.
  17. So verstehe ich es zumindest.
  18. Eine "12 gauge shotgun" wird in der deutschen Übersetzung also zu einem "Gewehr mit zwölf Schuß". Aha.
  19. Falsch. Du als Person hast die beiden Bedürfnisse "Jagd" und "Sportschießen". Die Waffe hat gar kein Bedürfnis.
  20. Nein, er hat diesmal tatsächlich Recht: Es ist in Deutschland verboten, eine SSW zur Abwehr gegen Angriffe durch Menschen zu führen. Und womit muß man sich da beschäftigen? Das Ding ist simple Blowback-Mechanik, man muß nicht wissen "wie das funktioniert". Man sollte aber wissen, daß eine aktuelle SSW nicht dazu gebaut wurde um damit zu schießen, mehr als ein bis zwei hundert Schuß halten die Teile nicht aus, da Zinkguß.
  21. Wessen denn sonst? Das, was er in dem Monent gerade glaubt, daß "Recht und Gesetz" sei, egal wie weit das in der Realität davon entfernt ist. Also seinen persönlichen Willen. Mögen Richter und Anwälte danach doch darüber befinden, ob das rechtens war oder nicht, in dem Moment ist es allein sein Willen.
  22. Aber er ist es, der anderen seinen Willen mit Waffengewalt aufzwingt, und das sogar darf. Das machen noch nichtmal Richter...
  23. Stimmt, das kennt er nämlich gar nicht so genau. Kann er gar nicht. Er hat die Waffe, um seine persönliche Auffassung davon was Recht sein könnte durchzusetzen. Das merkt man spätestens dann, wenn man versucht sein Recht wahrzunehmen, und er ist anderer Meinung. Das muß kein "Selbstverteidigungsfall" sein...
  24. Aus genau dem Grund trägt ER ja eine Waffe. Sage ich doch: Unter Androhung von Waffengewalt die persönliche Meinung durchsetzen, ungeachtet der tatsächlichen Lage von Recht und Gesetz.
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