-
Gesamte Inhalte
34.023 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Fyodor
-
Herstellungs-Nr. / Verkäufer im Antrag erforderlich?
Fyodor antwortete auf gluehstrumpf's Thema in Waffenrecht
Bei uns läuft das anders ab: Im Formular zur Beantragung der WBK werden die Daten zwar abgefragt, aber ich habe sie noch nie eingetragen, warum auch. Dazu gibt es schließlich ein anderes Formular, mit dem man den Erwerb einer Waffe, dann natürlich mit Hersteller und Seriennummer, anzeigt. Das sind, zumindest hier, getrennte Vorgänge. -
Herstellungs-Nr. / Verkäufer im Antrag erforderlich?
Fyodor antwortete auf gluehstrumpf's Thema in Waffenrecht
Weil diese Daten laut Gesetz der Händler einzutragen hat. -
Nie davon gehört, gefällt mir aber.
-
Laut US-Regularien ist jede Schraube in einer Waffe ein Waffenteil. Da steht ja auch nichts von "wesentlich", wobei das dort auch ganz anders geregelt ist (Lauf und Verschluß sind frei, Gehäuse/Griffstück ist reglementiert).
-
Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
Fyodor antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Er muß Anwalt sein, und behaupten sich mit Waffenrecht auszukennen. Was auch sonst? Wer sollte denn nach welchen Qualifikationen sonst etwas prüfen?- 63 Antworten
-
- schusswaffe
- lauf
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Mir ist ein Fall persönlich bekannt, da wurde aus dem Keller ein alter Banktresor (knapp eine Tonne Gewicht) abtransportiert, und dazu sogar eine Türöffnung erweitert, während die Bewohner zu Hause waren. Sie haben es nicht bemerkt! Der Tresor war leer, und wurde etwas später äußerlich ramponiert aber ungeöffnet in einem Waldstück neben dem Baggersee gefunden. Wen sie da dran wollen, dann holen sie es sich.
-
Im Gegenteil, es ist ausdrücklich als zulässig beschrieben, den Tresor nicht anzuschrauben: Wenn man es nicht tut, darf man im B-Schrank halt nur 5 statt 10 Kurzwaffen lagern. Es ist also gar nicht nötig daß ein Gericht da urteilt, die "Erlaubnis" steht bereits explizit im WaffG.
-
Mein Tresor mit 260kg erfüllt alle Anforderungen auch ohne Dübel. Der B-Würfel enthält heute nur noch Munition... als da noch meine (damals einzige) Pistole drin lag, hatten die Damen bei der Waffenaufbewahrungskontrolle aber nichts auszusetzen.
-
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
Fyodor antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Wenn Du gerade aus dem Bett gekrabbelt bist wohl eher nicht... -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
Fyodor antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Bei uns wurden extra zwei neue Stellen geschaffen, die Damen machen nichts anderes als Aufbewahrungskontrollen. Übrigens darf das Amt "jederzeit" Deine Aufbewahrung kontrollieren. "Jederzeit" heißt: "Immer, außer zur Unzeit". Die sogenannte "Unzeit" ist zwischen 2200h und 0600h sowie Sonn- und Feiertags. Wenn sie also um 0600h vor Deiner Tür stehen, bist Du verpflichtet sie rein zu lassen, ebenso abends um 2130h. Daß Du dann keine Lust dazu hast, weil Du normalerweise um die Zeit schläfst, ist dabei unerheblich. -
Doch, mußt Du... rechtlich zwar nicht, aber die Behörde kann und wird da eine "Unzuverlässigkeit" vermuten. Und im Waffenrecht haben wir eine Schuldsvermutung.
-
Oder (wie bei meiner Wohnung) die Verankerung geht nur in Rigips-Platten... da kann man sie sich auch gleich schenken. Außerdem interessiert sich nur die Versicherung für die Verankerung, und bei der geringen Anzahl an Waffendiebstählen (was wollen die damit auch, schnell zu viel Geld machen geht nicht) halte ich das Risiko eines Diebstahl für lächerlich gering. Man sollte im Auge behalten, daß die Tresorpflicht nicht eingeführt wurde um Diebstähle zu verhindern, sondern dem rechtmäßigen Eigentümer und Besitzer den schnellen Zugriff zu erschweren.
-
Klar, ich nutze den Schrank dafür auch nur weil er übrig war, und ein Karton Schrot eben so genau da rein paßt. Der Blechschrank ist leider schon anderweitig komplett voll.
-
Solange Du nicht mehr als 5 Kurzwaffen darin lagern willst, muß er nicht verankert werden. In so einen Würfel passen aber auch nicht mehr rein... Mach es so wie ich: Im B-Würfel lagern ca. 500 Schuß Schrot, die trägt kaum noch jemand weg. Die Waffen sind im B-Schrank mit 260kg Leergewicht. Den muß man auch nicht mehr verankern.
-
Ach so, da kann es wohl stimmen.
-
Das halte ich für zu hoch gegriffen. Bei mir sind zwei Einträge nicht zu 100% korrekt, beides mal Tippfehler in der Modellbezeichnung. Alle anderen Angaben sind korrekt.
-
Das WaffG gilt nicht für MdB. Die bekommen meines Wissens eine Ersatzbescheinigung (auf formlosen Antrag), der sie berechtigt eine zum Selbstschutz geeignete Waffe zu erwerben und zu führen. Auf eigene Kosten. Aber ohne die vielen Stöckchen, über die das Stimmvieh springen muß. Sie sind aber keine Diplomaten, die mit der MPi im eigenen Garten ballern dürfen. Siehe oben: Für MdB gilt das WaffG nicht, daher bekommen sie keinen Waffenschein, sondern eine Ersatzbescheinigung.
-
Seit ich in dem LV meine Anträge einreiche, wollte das noch niemand so genau wissen.
-
Das ist definitiv nicht der Fall. Im Formular sind die entsprechenden Felder drin, aber wenn man sie leer läßt ist es auch kein Problem. Habe ich bisher immer so gemacht. Wissen müssen sie nur den Typ, das Kaliber, und die geplante Disziplin. Und mehr verlangen sie auch nicht.
-
Nein, denn .38spl und .38spl +P/+P+ sind nur verschieden stark geladene Patronen mit identischen Maßen. Die .32 S&W long und die .32 S&W long WC unterschieden sich tatsächlich nur sehr wenig, aber das Patronenlager ist im Bereich des Übergangskegels deutlich verschieden: Der Übergangskegel der .32 S&W long ist 11,14 mm lang, der Übergangskegel der .32 S&W long WC nur 3,04 mm. Das ist ein beträchtlicher Unterschied! Die Länge des Patronenlagers unterscheidet sich auch um 0,1 mm
-
Oh, tatsächlich... dann sollte er das mal korrigieren lassen. Ich sehe gerade bei der CIP, daß das tatsächlich verschiedene Patronen sind, und weder die Patronen- noch die Lagermaße austauschbar sind! http://www.cip-bobp.org/homologation/de/tdcc_public?page=3&cartridge_type_id=4
-
Die Katalognummer des NWR lautet 87, die offizielle Bezeichnung ist ".32S&WLong" [sic!]. Alles andere sind gleichbedeutende Synonyme. Er hätte auch "7,7mm S&W Lang" beantragen können, wäre auch das selbe gewesen.
-
Das ist doch Quatsch. Proteinriegel sind geballte Kalorien, nur eben in Form von Eiweiß, und nicht Zucker. Für den Kalorienhaushalt (und damit verantwortlich für Gewichtszunahmen) ist die Herkunft der Kalorien aber unerheblich. Da nach einem zuckerfreien Proteinriegel aber die Insulinantwort ausbleibt, ist der Heißhunger auf Zucker danach nicht weg, im Gegenteil. Als Ersatz für einen Schokoriegel, wenn die Zuckergier kommt, sind die kleinen Schokoriegel (<10g/St) besser geeignet. Die befriedigen die Zuckergier, ohne dabei allzu viele Kalorien zu liefern. Davon über den Tag verteilt 3 bis 4 reichen übrigens, daß man ohne Probleme und/oder Konzentrationsschwierigkeiten über einen Wettkampftag kommt, und auch die Mittagspause ohne Suppenkoma oder Hunger übersteht.
-
In der Mittagspause KEIN dickes Mittagessen mit frittiertem Zeug reinhauen, sonst fällst Du danach ins Suppenkoma. Gutes Frühstück, viel Eiweiß, und dann eine handvoll kleiner Snacks im Guncart, nach jeder zweiten Stage irgendwas kleines knabbern, dann wird auch bis zum Mittag der Hunger nicht unerträglich.
-
Wenn Mißbrauch großen Aufwand bedeutet, wird er abnehmen. Da die Einträge aber ohnehin nach Händler, und dann nach Waffe sortiert sind, und eben NICHT nach Namen gesucht werden kann, ist der gefährlichste Mißbrauch (hat der eine Waffe, welche denn, wie viele, ...) gar nicht möglich. Suchen kann man nur nach der Waffe, nicht nach dem Besitzer. Und selbst wenn man einen Namen hat, sagt das nichts aus darüber was der sonst noch so alles besitzt.