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Fyodor

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  1. Ach so, da kann es wohl stimmen.
  2. Das halte ich für zu hoch gegriffen. Bei mir sind zwei Einträge nicht zu 100% korrekt, beides mal Tippfehler in der Modellbezeichnung. Alle anderen Angaben sind korrekt.
  3. Das WaffG gilt nicht für MdB. Die bekommen meines Wissens eine Ersatzbescheinigung (auf formlosen Antrag), der sie berechtigt eine zum Selbstschutz geeignete Waffe zu erwerben und zu führen. Auf eigene Kosten. Aber ohne die vielen Stöckchen, über die das Stimmvieh springen muß. Sie sind aber keine Diplomaten, die mit der MPi im eigenen Garten ballern dürfen. Siehe oben: Für MdB gilt das WaffG nicht, daher bekommen sie keinen Waffenschein, sondern eine Ersatzbescheinigung.
  4. Seit ich in dem LV meine Anträge einreiche, wollte das noch niemand so genau wissen.
  5. Das ist definitiv nicht der Fall. Im Formular sind die entsprechenden Felder drin, aber wenn man sie leer läßt ist es auch kein Problem. Habe ich bisher immer so gemacht. Wissen müssen sie nur den Typ, das Kaliber, und die geplante Disziplin. Und mehr verlangen sie auch nicht.
  6. Nein, denn .38spl und .38spl +P/+P+ sind nur verschieden stark geladene Patronen mit identischen Maßen. Die .32 S&W long und die .32 S&W long WC unterschieden sich tatsächlich nur sehr wenig, aber das Patronenlager ist im Bereich des Übergangskegels deutlich verschieden: Der Übergangskegel der .32 S&W long ist 11,14 mm lang, der Übergangskegel der .32 S&W long WC nur 3,04 mm. Das ist ein beträchtlicher Unterschied! Die Länge des Patronenlagers unterscheidet sich auch um 0,1 mm
  7. Oh, tatsächlich... dann sollte er das mal korrigieren lassen. Ich sehe gerade bei der CIP, daß das tatsächlich verschiedene Patronen sind, und weder die Patronen- noch die Lagermaße austauschbar sind! http://www.cip-bobp.org/homologation/de/tdcc_public?page=3&cartridge_type_id=4
  8. Die Katalognummer des NWR lautet 87, die offizielle Bezeichnung ist ".32S&WLong" [sic!]. Alles andere sind gleichbedeutende Synonyme. Er hätte auch "7,7mm S&W Lang" beantragen können, wäre auch das selbe gewesen.
  9. Das ist doch Quatsch. Proteinriegel sind geballte Kalorien, nur eben in Form von Eiweiß, und nicht Zucker. Für den Kalorienhaushalt (und damit verantwortlich für Gewichtszunahmen) ist die Herkunft der Kalorien aber unerheblich. Da nach einem zuckerfreien Proteinriegel aber die Insulinantwort ausbleibt, ist der Heißhunger auf Zucker danach nicht weg, im Gegenteil. Als Ersatz für einen Schokoriegel, wenn die Zuckergier kommt, sind die kleinen Schokoriegel (<10g/St) besser geeignet. Die befriedigen die Zuckergier, ohne dabei allzu viele Kalorien zu liefern. Davon über den Tag verteilt 3 bis 4 reichen übrigens, daß man ohne Probleme und/oder Konzentrationsschwierigkeiten über einen Wettkampftag kommt, und auch die Mittagspause ohne Suppenkoma oder Hunger übersteht.
  10. In der Mittagspause KEIN dickes Mittagessen mit frittiertem Zeug reinhauen, sonst fällst Du danach ins Suppenkoma. Gutes Frühstück, viel Eiweiß, und dann eine handvoll kleiner Snacks im Guncart, nach jeder zweiten Stage irgendwas kleines knabbern, dann wird auch bis zum Mittag der Hunger nicht unerträglich.
  11. Wenn Mißbrauch großen Aufwand bedeutet, wird er abnehmen. Da die Einträge aber ohnehin nach Händler, und dann nach Waffe sortiert sind, und eben NICHT nach Namen gesucht werden kann, ist der gefährlichste Mißbrauch (hat der eine Waffe, welche denn, wie viele, ...) gar nicht möglich. Suchen kann man nur nach der Waffe, nicht nach dem Besitzer. Und selbst wenn man einen Namen hat, sagt das nichts aus darüber was der sonst noch so alles besitzt.
  12. Ich weiß gar nicht was das Gejammer dort soll... eine Rückverfolgung dauert maximal 1 Woche, wenn es schnell gehen muß 24 Stunden. Das ist doch gut! Nach dem Verbrechen kommt es auf Minuten ja eh nicht mehr an. Alle Daten sind da, und verfügbar. Und da es keine Datenbank gibt, wird sich der Mißbrauch, und die Überreaktion bei "Hausbesuchen" in Grenzen halten. Ich finde das System gut! Nachweislich ausreichend.
  13. Ich habe schon einige ebooks gelesen, wenn man länger im Zug sitzt ist das perfekt. Für zu Hause bevorzuge ich aber gedruckte Bücher, erst Recht wenn Fotos dabei sind... die werden auf den kleinen Bildschirmen der üblichen Smartphones dann nämlich sehr schnell unerkennbar.
  14. Der tatsächliche Erwerb. Der wird aber auch als Datum in die WBK eingetragen, was genau ist also Deine Frage?
  15. Ich plädiere eher für das "Waffengesetz" des Kaiserreichs: Keine Beschränkung des Besitzes, und schießen nur an nicht bewohnten Orten. Damit käme ich gut klar. Viel mehr Waffen als heute hätte ich dann auch nicht, aber nicht ständig diese Adrenalinschübe wenn mal wieder ein Anscheinspolitiker einen Gedankenfurz abläßt zum Thema "Sischähaait".
  16. Nein, gab es nie. Das war eine Bauvorschrift, eine Überwachung, Auditierung, Bauartprüfung oder Zertifizierung war niemals vorgesehen.
  17. Dann kann man das natürlich total verallgemeinern... ich glaube trotzdem nicht, daß z.B. H&K ihre internen, auditierten und vermutlich behördlich abgenommenen Prozesse ändern, nur damit ein persönlich bekannter Wohnzimmerhändler aus der Reihe tanzen kann.
  18. Interessant. Ich habe nämlich versucht ein Kleingewerbe aufzubauen, ohne Ladenlokal mit mindestens einem Schaufenster wird man aber von Herstellern direkt oder auch von den großen Zwischenhändlern nicht beliefert, quer durch alle Branchen. Im Gegensatz zu den Großhändlern haben die Hersteller zusätzlich alle Mindestabnahmemengen...
  19. Laß Dich nicht verwirren... da werden Feinheiten und Sonderfälle diskutiert, nach denen Du nicht gefragt hast. Natürlich darfst Du den Schaft so anpassen, daß ein anderer (legaler) Abzug rein paßt. Wenn es vorher ein Halbautomat war, und hinterher immer noch ein Halbautomat ist, ist alles in Ordnung. Du darfst den Schaft sogar komplett selbst bauen.
  20. Der selbe Unfug wie an den Tankstellen... Handy ausschalten beim tanken, wegen Zündgefahr durch Funknetzstrahlung aber direkt neben der Zapfsäule hängt der W-LAN-Repeater.
  21. Sand geht natürlich völlig problemlos! Meines Wissens werden nur Holzkugelfänge nicht mehr genehmigt.
  22. Da steht doch sogar: Das bearbeiten von Teilen, die für die Funktion nicht wesentlich sind (was wesentliche Teile sind ist an anderer Stelle definiert) ist erlaubnisfrei. Nichts anderes habe ich doch gesagt.
  23. Ja, aber aus logistischen Gründen, nicht aus Sicherheitsgründen. Wäre die Sicherheit maßgeblich, würden abschließbare Wandhalterungen reichen.
  24. Klar, in den großen Metropolen der Ostküste sind die Irren schon lange auf dem Vormarsch, teilweise schlimmer als hier.
  25. Kann auch sein, ich bin kein AR-Experte, ich besitze ja auch keins. Könntest Du trotzdem mal die Gesetzesstellen zeigen, die verbieten ein Langwaffengriffstück zu bearbeiten? Ich meine abseits der ohnehin gültigen Regeln, keine verbotenen Waffen herzustellen?
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