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Alle Inhalte von Fyodor
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Europäischer Feuerwaffenpass reicht nicht für Luxemburg
Fyodor antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Der Europäische Feuerwaffenpaß ist nicht nur dem Namen nach ein "Paß". Auch in Österreich brauchen die Waffen vorher ein "Visum" im Paß... ist also grundsätzlich nichts neues. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn die legalen Waffenbesitzer so gefährlich wären, wie die Antis behaupten, gäbe es keine Antis mehr. Wir lassen uns nur auf der Nase rumtanzen weil wir eben nicht so sind wie die Antis uns sehen. -
wiedergeladene Munition über egun verkaufen?
Fyodor antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Geil, ein Flamewar zwischen den beiden Forenpolizisten! Ist es unterhaltsam? Ich kann es ja nicht lesen, aber ich wette daß kein einziger der Beiträge dem Threadersteller in irgend einer Weise hilft. -
Garand, der hat ein fest eingebautes 8-Schuß-Magazin Moderne Waffen: keine die mir bekannt wäre. Die ein oder andere Jagdwaffe vielleicht, da gibt es mehrere mit fest eingebautem 2-Schuß-Magazin, z.B. für Frankreich.
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Man Kung Hawk 31 - Eine Menge blöder Fragen (Cosplay evtl. Einstieg in den Bogensport)
Fyodor antwortete auf ZsaZsa's Thema in Bogensport
Waffenrechtlich in Ordnung heißt ja nicht, daß es erlaubt ist. Es ist nur nach dem WaffG nicht verboten. Zur Not wird es "Erregung öffentlichen Ärgernisses"... -
Wieso Dauerwaffenträger? Ich habe schon einige Polizisten in Uniform, natürlich auch mit Dienstwaffe, in diversen Supermärkten und anderen Geschäften gesehen. In Uniform ist er natürlich durch die spezielle Mütze gegen die Bösheitsstrahlen der "freien Welt" geschützt...
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Das hast Du richtig gehört. Er darf dann zwar mit seiner geladenen Dienstwaffe im Aldi an der Kasse Schlange stehen, er darf aber nicht auf dem Schießstand unter kontrollierten und sicheren Bedingungen auf Papierscheiben schießen. Witzig ist: Für einen Zivilisten, der einfach nur ein Jahr älter ist, gilt das exakt andersrum.
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wiedergeladene Munition über egun verkaufen?
Fyodor antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Würde ich nicht machen. Als Wiederlader darfst Du wiedergeladene Munition nur zum Selbstkostenpreis und nur an Mitglieder Deiner schießsportlichen oder jagdlichen Vereinigung weitergeben. -
Mehr als zwei Voreinträge / Voreinträge während der "Sperrzeit"
Fyodor antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Hast Du ein Glück...- 11 Antworten
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- erwerbsstreckungsgebot
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Na da gehört bei den meisten Waffen aber schon was dazu, um das hin zu bekommen.
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Ein schönes Gewehr, das wollte ich mir damals auch kaufen. Allerdings wurde mir überall gesagt es sei nicht mehr verfügbar, daher ist es eine Tactical geworden. Viel Spaß mit dem Teil!
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Wenn Du der Verantwortliche bist, dann brauchst Du gar keine Argumente. Dann zählt Dein Wort.
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Ich befürchte, Du hast Recht. Ich glaube, ich sollte mal wieder ausschlafen... schreibe doch einigen Mist, in letzter Zeit...
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Ein KK-Selbstlader geht doch auf grün, oder? Da reicht es zum Bedürfniserhalt, wenn die Waffe nach irgend einer Sportordnung irgend eines Verbandes nicht ausgeschlossen ist. Ich schieße mit genau so einem Ruger 10/22 tactical im BDS Fallplatte, Speed und Mehrdistanz. Ohne Bedürfnis stehst Du also nicht so schnell da.
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Ich wäre Dir dankbar, wenn Du mich nicht in die Ecke von irgendwelchen Spinnern stellen würdest, nur weil Du keine sachlichen Gegenargumente liefern kannst. Ich erkläre Dich auch nicht für geisteskrank, nur weil ich anderer Meinung bin.
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Er ist Händler und will das Zeug verkaufen...
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Nein, müssen wir nicht. Warum nicht? Weil die "Gegenseite" auch keine Kompromisse eingeht. Sie können es gar nicht, sind dazu gar nicht in der Lage. Denn sie haben nichts zu "geben". Wenn "wir" Kompromisse eingehen bedeutet das, auf irgendetwas zu verzichten. Und die "Gegenseite"? Die gewinnt, mit jedem "Kompromiss" den "wir" eingehen. Sie gibt nichts, weil sie nichts geben kann. Sie hat schon größtmögliche Sicherheit, also was wollen sie geben? Ein Kompromiss basiert auf Gegenseitigkeit. Die gibt es bei der Waffenrechtsdebatte nicht. Da geht es nur in eine Richtung. Sowas nennt sich nicht Kompromiss, sondern Rückzugsgefecht. Und Rückzugsgefechte enden unausweichlich immer mit dem totalen Verlust.
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Du merkst es wirklich nicht, oder?
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Er fragt nach den Regeln in Polen...
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Kann ich nicht bestätigen. Ich habe ein RONI gen2 für meine Glock, die wird zwar auch nur "locker" eingelegt, aber das Schaftsystem greift paßgenau in die Rails unter dem Lauf ein, und am Triggerguard. Die Waffe wackelt nicht, und schießt wiederholgenau. Natürlich nicht so präzise wie ein Karabiner, aber für Mehrdistanz und Fallplatte reicht es.
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1 kg Schwarzpulver: Bisher 2 Monate Lieferzeit, schon 4 mal verschoben. Scheiß Homöopathie-Regelung in Deutschland. Ich brauche das Zeug dringend! Muß bis Ende Juli noch knapp 1000 Patronen stopfen damit.
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Ich halte es für brandgefährlich, wenn Zivilisten Flugzeuge steuern dürfen. Erstens stürzen davon immer mal wieder welche ab, und wenn man nur einen Toten verhindern kann... außerdem, wenn der sich mit so einer Maschine in ein Kraftwerk stürzt, oder in ein Festival... das Risiko ist einfach zu hoch, daß durchgeknallte Irre da Schaden anrichten können. Stell Dir mal vor, da fliegt einer seine Cessna auf einem Festival in die Menschenmassen... da gibt es gleich viel mehr Tote, als wenn er ein Magazin aus der Kaschi verfeuert hätte. Außerdem fällt mir kein guter Grund ein, warum Zivilisten fliegen sollten. Außer "ich will aber" und "es macht Spaß" gibt es da doch nichts, und das rechtfertigt das Risiko in keinster Weise.
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Leider, ja. Und immer wenn etwas neues verboten wird, ist das gekoppelt an ein Verbot es zu veräußern oder zu vererben. Rechtsstaat ist anders... wie das geht, zeigen uns die Amis: Vor 1986 konnten Zivilisten Maschinenwaffen kaufen, wenn sie eine 200,-$-Strafsteuer gezahlt haben. Danach wurde es verboten. Die heute vorhandenen "pre ban machine guns" können aber nicht nur weiterhin besessen, sondern auch geschossen, vererbt und verkauft werden. So sieht "Bestandsschutz" aus. Nicht so wie bei uns: "Du darfst es fest verschlossen und in Dunkelheit verbannt weiterhin besitzen, solange wir es Dir nicht wegnehmen, und wenn Du stirbst wird es verschrottet".
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Man Kung Hawk 31 - Eine Menge blöder Fragen (Cosplay evtl. Einstieg in den Bogensport)
Fyodor antwortete auf ZsaZsa's Thema in Bogensport
Um jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich eine "Karnevals-Armbrust" nehmen, oder etwas selber basteln, das in etwa aussieht wie eine Armbrust. Denn auch eine Armbrust ohne Sehne ist laut WaffG eine Waffe, und das Führen einer Waffe, ganz besonders bei öffentlichen Veranstaltungen, ist ein Verbrechen. Die AGB der Veranstalter wären da noch das kleinste Problem. Also: Zum Karneval-Spielen eine Karnevals-Armbrust, zum Schießen eine richtige. Beides verbinden kann man meines Wissens nur beim BDS-Western-Schießen, da ist Kostümierung und echte Waffen als Kombination zu finden, aber eben nur Wild-West. -
Selbstverständlich ist das nicht erlaubt. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder sein Eigentum einfach so mit nach Hause nehmen dürfte. Du musst natürlich alle Waffen zweimal kaufen !