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Fyodor

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  1. Das Forum liest sich erheblich leichter und mit viel weniger Streß, ohne dabei an Informationsgehalt zu verlieren wenn zwischendurch mal so eine Zeile zu sehen ist:
  2. Nach meinem Verständnis dürfen auch Jäger alle Langwaffen nach Belieben kaufen, ob jagdlich zugelassen oder nicht, und auch alle Magazine dazu. Nur eben beim "Schuß auf Wild" ist in der SLB ein 2-Schuß-Magazin zu verwenden. Irgend jemand anders könnte da anderer Meinung sein...
  3. Auch in Deutschland gibt es große Mengen umgebaute G3. Viele haben ein altes G3-Gehäuse mit neuem Lauf und Verschluß zu einem neuen Halbauto-Zivilmodell vervollständigt. Auch das ist ein Umbau aus einem Vollautomaten, wenn auch außer der Verschlußführungsschienen nichts mehr vom Vollautomaten stammt.
  4. Dann lies nochmal den Beitrag auf den ich geantwortet habe, und revidiere Deine Aussage. Du hast nämlich den Bezug komplett mißverstanden.
  5. Natürlich nicht. Einiges von dem ausgestellten (oder eingelagerten) Gerät müßte dann auch verschrottet werden, denn einem zivilen Museum kann man mit solchem Teufelszeug nicht trauen.
  6. Das wird doch schon länger versucht, die WTS zu schließen. Natürlich wäre das sehr schade, erst recht weil ich es noch nie geschafft habe sie mir anzusehen. Aber früher oder später wird es so kommen. Bewahren von Kulturgütern und Studium der Geschichte ist eben nur noch erlaubt, wenn es der Ideologie des großen Bruders entspricht. Davon abweichende Realitäten sind auszublenden oder zu zerstören. Da unterscheidet sich unsere Gesellschaft kein Stück vom Daesch.
  7. Hat schonmal darüber nachgedacht wie so eine Zertifizierung überhaupt aussehen könnte? Wenn man sie ernst nimmt, müßte man dazu umfangreiche Testreihen durchführen. Also pro Munitionssorte für alle beantragten Wildarten in allen Alters- und Gewichtsklassen je eine statistisch signifikante Anzahl an Versuchstieren mit mehr oder weniger "guten" Treffersitzen beschießen, und die Zeit und Fluchtweite bis zum Verenden messen und statistisch auswerten. Ich stelle mir gerade vor, wie "die zuständige Behörde" eine Versuchreihe macht:
  8. Das Magazinverbot gilt auch für Jagdschutz, Schuß auf "Nicht-Wild" sowie jagdliches Übungsschießen...
  9. Richtig. Ein fixes Datum ist nicht notwendig, aber absehbar und bestimmt muss es sein.
  10. Fördermitglied. Als Einzelperson Vollmitglied ist mir zu teuer (600,-€ pro Jahr), auch wenn ich bei sowas normalerweise nicht allzu genau aufs Geld schiele.
  11. Schon zweimal passiert, und einmal persönlich auf der IWA...
  12. Sichere Verwahrung ist NICHT an den Monat gebunden. Aber es muß ein Ende des Zeitraums absehbar sein. "Lagerung bis Erbfall" ist hier sicher nicht ausreichend.
  13. Ich versuche seit einem halben Jahr Mitglied beim FWR zu werden, aber sie wollen mein Geld scheinbar nicht... Ich unterstütze ziemlich blind alles, was verspricht meine Interessen zu vertreten. Ob auf diplomatischen Kanälen was passiert kann ich nicht beurteilen, ich bin aber auch vom Gegenteil nicht überzeugt... also bin ich Mitglied überall wo ich mir erhoffe daß es hilft.
  14. Fyodor

    Waffentransport

    Davon sind aber 121 Threads nur Vorwürfe wie man den so blöd sein könne das nicht zu wissen und Aufforderungen die Suchfunktion zu benutzen...
  15. Fyodor

    Reduzierpatronen

    Wie schön, daß sich jeder (sachliche oder nicht) Thread, an dem sich alzi beteiligt, früher oder später hauptsächlich um seine Umgangsformen dreht. Das macht das spätere Auffinden von Informationen per Suchfunktion so effektiv... jeder Neuling, der zuerst die SuFu bemüht, weiß so gleich wer auf die Ignore-Liste gehört.
  16. Mit dem Unterschied, daß der Feststellungsbescheid rein gar nichts genehmigt...
  17. Fyodor

    Reduzierpatronen

    Der Suchbegriff ist nicht Reduzierpatrone, sondern "Fangschußgeber". Da findest Du genau die gesuchten Teile.
  18. Der BKA-Feststellungsbescheid kann bei Bedarf vor jedem Gericht gekippt werden. Absolute Rechtssicherheit gibt es da nicht. Wenn es für ein bestimmtes Modell einen Bescheid gibt, und ein nur in Kleinigkeiten anderes Modell nachträglich auf den Markt kommt, dann sagt der Gesunde Menschenverstand ™, daß die Aussage des Feststellungsbescheids für das neue Modell sich inhaltlich nicht unterscheiden dürfte. Man sollte in solchen Fällen nicht vergessen, daß der feststellungsbescheidbehaftete deutsche Waffenmarkt lächerlich klein ist, mit dem Bescheid für den Hersteller aber erhebliche Kosten einhergehen. Er muß mehrere komplette Waffen einreichen die er nicht zurück bekommt. Das macht man natürlich nicht für jedes Modell einer Reihe.
  19. Da würde ich einen Schrank mit Glastür vorziehen.
  20. In Philippsburg ist auf dem gesamten Gelände Waffentragebereich. Dort muss sie nicht weg gepackt werden. Und selbstverständlich sind Trolleys (auch bekannt als Gun-Carts) absolut in Ordnung.
  21. Kein dringender Bedarf, und Querflinten in 12/76 sind ja auch nicht so üppig auf dem Markt. In 12/70 habe ich genug Flinten.
  22. Genau, und dort geht es nicht.
  23. Viele Behörden nehmen eine Art Voreintrag bei Ausstellung der gelben WBK für die ursprünglich als Bedürfnisgrundlage angegebene Waffe vor. Bei mir steht auch in Zeile 1 noch die die "Doppelflinte 12/76", die ich nie erworben habe. Macht aber nichts aus.
  24. Weil in einem nicht ständig bewohnten Nebengebäude nur der Besitzer Zugang zum Schrank hat, in einem Gemeinschaftskeller allerdings jeder. Die Bretterverschläge gelten (zu Recht) nicht als Hindernis. Wenn es ein Kellerraum mit eigener Tür ist, dann ist es zulässig, sogar in voller Menge, da das Gebäude nicht unbewohnt ist. In einem Bretterverschlag im Gemeinschaftskeller ist es jedoch nicht zulässig, analog zum Treppenhaus.
  25. Genau dort ist die Aufbewahrung bereits nach heutigen Maßstäben nicht zulässig.
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