Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    34.299
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. Auf welcher Grundlage soll die Mütze denn Dein Privateigentum durchsuchen dürfen? Darf der dann auch, in Vertretung des Zolls, in den Koffern hübscher Damen rumwühlen, weil da könnten ja illegale Drogen drin sein?
  2. Die Rubrik heißt "Waffen allgemein". Paßt doch.
  3. Die MPU soll nach den EU-Kommis nicht für HA-Langwaffen gelten, sondern für WBKs. So habe ich das zumindest verstanden.
  4. Doch, genau das steht drin. Verboten sind Waffen, die mindestens 21/11 Schuß abgeben können, wenn ein 20/10-Schuß-Magazin eingesetzt ist. Demnach wären nur die Waffen nicht verboten, die entweder kein entsprechend großes Magazin aufnehmen können, oder die auch bei einem eingesetzten 30-Schuß-Magazin nur 20/10 Schuß abgeben können, und das wird wohl nur sehr schwer umsetzbar sein.
  5. Wobei Blei bei Wiederladeartikeln ja wohl noch die kürzesten Umschlagzeiten hat
  6. Doch. Meine Waffen greift niemand an außer mir, außer ich leihe sie jemandem. Ein Polizist bekommt die aber nicht. Erst Recht nicht in der Öffentlichkeit. So habe ich das auch mal gemacht. Hat dann zu einer sehr unschönen "Waffenrechts-Verletzung" geführt. Seither nutze ich kleine Kabelverschlüsse mit Zahlenschloß, wie sie für Fluggepäck verwendet werden.
  7. Fyodor

    Blei im Schützen

    Die Römer sind über längere Zeiträume durch ihre Blei-Wasserrohre vergiftet worden. Allerdings haben die ihren Wein auch mit Bleizucker gepanscht...
  8. @karlyman: Ich kenne noch nichtmal einen Fall wo jemand zum auspacken aufgefordert wurde. Warum sollten sie das auch tun?
  9. Doch, könnte sie. Wenn andere Politiker von medial nicht gehypter Ideologie Kommentare dazu abgeben heißt es "Trump nutzt Opfer von Orlando in ekelhafter Weise für seine Klientelpolitik". Und was machen die Eurosozialisten? Genau das selbe! Da ist es aber gerechtfertigte Reflexion...
  10. Wie fährst Du denn rum? Ich habe den Führerschein seit mittlerweile 18 Jahren, und wurde einmal kontrolliert... beim Verlassen des Wacken-Campgrounds, dort wurde eine 100%-Alkoholkontrolle durchgeführt.
  11. Fyodor

    WBK gelb "NEU"

    Der Unfug mit Sportordnungen und freiwilliger Zwangsmitgliedschaft in gesetzlich anerkannten "freien" Sportvereinigungen gilt nicht für Altgelb. Damals (TM) mußte man nicht Mitglied in einem Schießsportverband sein, sondern Sportschütze. Heute muß man Mitglied in einem Schießsportverband sein, aber kein Sportschütze.
  12. Da das Interesse hier nicht so groß zu sein scheint, sind sie jetzt bei egun eingestellt: http://egun.de/market/item.php?id=6002851 Wer doch noch Interesse hat, bitte dort mitbieten.
  13. So einen kannte ich auch... war mein Schießausbilder beim Jagdkurs. Grauenhafte Person. Sowas von geil drauf, daß er Jagdschießlehrer ist, und uns bei jeder Übungsstunde unter die Nase gerieben wie toll er doch ist, daß er sogar Schießausbilder bei der Polizei ist, sogar mit der MPi! Ganz toll. Als ich dann für die Übungsschießtermine Eintragungen in meinem Schießbuch haben wollte, wurde er sauer: Waffen seien nur was für Polizei und Jäger, Zivilisten dürften seiner Meinung nach gar nicht damit umgehen dürfen, alle Amokläufer bisher wären Sportschützen, weil die machen sowas ja, die trainieren ja auch ständig kampfmäßiges Schießen. Unnötig zu erwähnen, daß ich meine Trainingstermine nicht abgezeichnet bekommen habe. Dabei sind Sportschützen die einzigen LWB in Deutschland, die ihre Waffe eben nicht dafür besitzen, um zu töten. Alle anderen LWB haben das Töten als Bedürfnis. Sei es Militär, Polizei oder Jäger.
  14. Einmal abgeschossene Hülsen .40 S&W, mit Zünder, ungereinigt: 236 Stück Blazer Brass (1 Los) 162 Stück MagTech (1 Los) 4 Stück gemischte andere und 5 leere Schachteln MagTech inklusive Plastik-Tray und Schaumstoffeinlage Abgabe nur im Komplettpaket. Bei Interesse bitte Preisangebot per PN.
  15. Ich habe noch nie davon gehört, daß ein Polizist die Waffen sehen wollte. Ist ja auch irgendwie ziemlich sinnfrei. Aber wenn es so wäre: Natürlich würde ich die Waffen selbst auspacken und präsentieren, die faßt niemand außer mir, ERST RECHT nicht die "Staatsgewalt" an. Genau so wie bei den Hausdurchsuchungen "light", auch da bekommen die Kontrollettis die Waffen vorgeführt, die Seriennummer präsentiert, aber die fassen sie nicht an. Was weiß ich denn was die damit machen... Ahnung von Waffen und deren Handhabung haben die meisten Staatsbediensteten ja nicht gerade, egal ob sie so ein Ding täglich rumschleppen müssen oder nicht. Ich habe halt ganz andere Waffen, und ich bezweifle daß ein Verkehrspolizist wüßte wie er eine sachkundige Sicherheitsprüfung bei einem UHR oder SAA machen sollte. Auf Anweisung eines Polizisten darf man übrigens ziemlich viel. Wenn er die Waffen in aller Öffentlichkeit sehen will, dann darf ich sie auch auspacken.
  16. @Neraida Also fordert die Behörde offen und direkt zum Rechtsbruch auf?
  17. Nein, es ist ein einfacher Shot-Timer. Das heißt er gibt ein akustisches Startsignal, und zählt danach die Zeiten bei jedem Schuß. Was soll er denn sonst machen? Das funktioniert doch unabhängig von der Disziplin überall gleich?
  18. https://play.google.com/store/apps/details?id=com.stimer Den hatte ich eine Weile installiert. Ein echter Timer ist aber viel besser und zuverlässiger.
  19. Das Problem dabei ist: Wenn es irgendwelche Regelungen vereinheitlicht, kann es mit viel Gewalt immer als "Abschaffung von Handelshemmnissen" umdeklariert werden. Denn ein in ganz Europa verbotener Gegenstand kann in den verschiedenen Mitgliedsstaaten nicht mehr verschieden gehandelt werden. Außerdem: Selbst wenn die EU nicht zuständig ist... als diktatorische Gewalt interessiert sie sich einfach nicht dafür. Wer will etwas dagegen tun? Wo willst Du klagen, wer soll da etwas durchsetzen? Die EU kann tun und lassen was sie will.
  20. Die "anerkannten Regeln der Technik" sind das, was von der überwiegenden Mehrheit der Fachleute als wahr angenommen und allgemein angewandt wird. Üblicherweise ist es auch in Normen festgeschrieben. Normen sind der "Minimalstandard", bei dem man sich ohne große Einzelfallprüfung aus der Haftung rausreden kann, wegen ihrer weit verbreiteten Akzeptanz. Eine schriftliche Niederlegung ist bei Eigenschaften durch die "anerkannten Regeln der Technik" üblicherweise nicht nötig. Die "anerkannten Regeln der Technik" ändern sich durch die langen Prozesse in der Normung nur langsam, gehen dann aber oft große Schritte. Es gab zur Zeit der Entwicklung des G36 keine Normen, die die Anwendung von Kunststoffen im Waffenbau beschrieben haben. Der "Stand der Technik" geht über die Normung hinaus, und stellt die allgemein bekannten technischen Möglichkeiten dar, die bei vertretbarem Einsatz von Ressourcen zum besten Ergebnis führen. Eine allgemeine Anerkennung oder Bewährung in der Praxis ist nicht nötig. Damit sind vor allem Patente gemeint. Ein Patent wird ja grundsätzlich veröffentlicht, und damit ist dessen Inhalt "Stand der Technik", und man muß ggf. Wege zur Umgehung des Patents finden. Ob und wie weit der "Stand der Technik" in einem Produkt umzusetzen ist, muß Bestandteil des Vertrags sein, voraussetzen darf man das nur in den wenigen Fällen wo es vorgeschrieben ist. Abschließend gibt es den "Stand von Wissenschaft und Technik". Der beschreibt das Denkbare, unabhängig von aktueller praktischer Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit. Also alles, was in irgendeinem Labor irgendwo mal versucht wurde, oder theoretisch beschrieben wurde. Das sollte niemals Bestandteil von Verträgen sein.
  21. Da liegst Du aber ganz falsch. Stichwort: Einschaltdauer Die legt der Hersteller fest, die steht in der Betriebsanleitung, und wenn Du Dich nicht daran hältst ist es sehr wohl Dein Problem. Bei Billiggeräten absolut üblich. Auch beim G36 ist es nicht anders. Es gab ein Lastenheft das erfüllt werden mußte. Das Gericht hat nun festgestellt, daß es erfüllt wurde. Über den Inhalt des Lastenheftes und dessen Sinnhaftigkeit wird nicht geurteilt, das ist allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Interessant finde ich, daß in Deutschland auf das Gewehr geschimpft wird, jeder Soldat wußte schon vor 60 Jahren daß das Gewehr absoluter Schrott ist, aber weltweit, auch in warmen Gebieten, wird es sehr gerne gekauft und eingesetzt, und ausländische Soldaten beschreiben das Gewehr regelmäßig als gut.
  22. Wieso Mitte 2017? Das ist in einem Jahr? Wenn jemand anders den Antrag verbummelt hat, Geld zurückfordern, Antrag neu ausdrucken und abgeben. Bearbeitungszeit beim Verband/Verein sollte nicht länger als zwei Wochen dauern, und nicht ein GANZES JAHR ?!?!? Aber was zum Teufel sind Sachkunde 2 und 3? Es gibt die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde, aber nicht in mehreren Stufen.
  23. Fyodor

    Übler Scherz

    Billiges EVA reicht, wenn die Fläche groß genug ist...
  24. Fyodor

    Übler Scherz

    Wenn es ein qualitativ hochwertiger Kleber ist, dann hält der schon ganz ordentlich. Bei einem Tresor mit seinen großen Spaltmaßen kann man da leicht große Flächen verkleben, und dank der schweren Tür hat man weder Hebel noch Schwung, die man zum Abreißen nutzen könnte.
  25. Fyodor

    Übler Scherz

    Bei den billigen Heißluftpistolen darauf achten, daß diese oft nur zwei Stufen haben: 80°C und 360°C oder ähnlich. Die niedrige Stufe ist meist zu schwach für Heißkleber, die obere reicht um den Lack am Tresor mit abzubrennen. Handelsübliche Schmelzkleber werde bei ca. 200°C verarbeitet. Viel höher sollte die Temperatur nicht werden.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.