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Wenn Du bemerkt hast, daß sie nicht abgebucht haben, und es absichtlich verschweigst, dann schon.
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SPIEGEL TV sucht Leute zum Thema "Deutschland rüstet auf"
Fyodor antwortete auf harald gräff's Thema in Allgemein
@ Mickey65: Das haben schon viele versucht. Und ALLE sind auf die Nase gefallen. Glaubst Du ernsthaft, die wären an einem sachlichen Bericht interessiert? Die haben jetzt schon eine Meinung, die steht fest, und die muß transportiert werden. Lies hier im Forum mal nach, es sind schon einige mit sogenannten "Journalisten" auf die Nase gefallen. Großes Verständnis un Interesse geheuchelt, es wird versprochen daß der Beitrag vor Ausstrahlung erst geprüft und genehmigt werden muß, und dann läuft er ohne Genehmigung und ohne Probesehen mit 180° gedrehter Stimmung über den Äther. Laß es. Du willst nicht auch noch auf die Nase fallen. -
Die Behörden, zumindest in BW, sind angehalten alle angegebenen und eingezogenen Waffen zu vernichten. Das widerspricht zwar direkt dem Gesetz, nach dem der Staat verpflichtet ist alles zu Geld zu machen was geht, aber hier frisst Ideologie eben Hirn, und Rechtsbrüche sind ja nun wirklich nichts vor dem unsere Regierungen noch Skrupel hätten.
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Wenn Du bemerkst, daß sie nicht eingezogen haben, und es ihnen nicht mitteilst, kann das Unterschlagung sein.
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Als Kunde ist es Deine Pflicht zu bezahlen. Du hast Frankonia (so heißt der Laden übrigens) die Erlaubnis erteilt, den Betrag selbst von Deiner Kreditkarte zu holen. Damit bist Du erstmal aus dem Schneider. Als Du nun festgestellt hast, daß sie das Geld noch nicht eingezogen haben, hast Du doch sicher Frankonia angerufen oder eine Mail geschickt, und ihnen mitgeteilt daß sie das sicher vergessen haben. Wenn ja, kannst Du allem weiteren ziemlich gelassen entgegen sehen, und Dich über die Zinsen freuen (HA-HA!). Irgendwann werden sie abbuchen, das Geld sollte also bereit liegen. Alles andere ist deren Problem.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich nutze die Zeit, um die Möglichkeiten auszuloten ein ganz bestimmtes AR-System zu importieren oder hier selbst herstellen zu lassen. Mein ganz persönliches F*U-Gewehr. Das macht diese Zeit erheblich leichter. -
Pufferpatronen für was? Echte 9mm haben andere Maße.
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Etwas OT, aber per PN leider nicht erreichbar: Ulrich, bist Du auf der IWA? Ich bin am Samstag dort, da können wir unseren Kaffee von Las Vegas 2012 nachholen.
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Nein, haben sie nicht. Der Tenor der Berichte war immer: Nur geringe Verstöße, meist Aufbewahrung nach altem Gesetz in Ordnung, selten "falsche" Munition, das wars. Was soll da auch großes bei raus kommen? Es handelt sich um Ordnungsrecht... mehr als "aber das ist sich verboten" gibt es da nicht. Keine Täter, keine Opfer, nur ein in seinem Stolz gekränkte Nanny-Staat.
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Die Aufbewahrungskontrolle?
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Unser Landratsamt Neuigkeiten im Umgang mit Sportschützen
Fyodor antwortete auf juno's Thema in Waffenrecht
Das ist was anderes. -
Unser Landratsamt Neuigkeiten im Umgang mit Sportschützen
Fyodor antwortete auf juno's Thema in Waffenrecht
Tja, "in der Regel" mag stimmen, wenn Du Deinen SB dazu bekommst die nötigen Abfragen über Deine kriminellen Aktivitäten bei sämtlichen Polizeien und Geheimdiensten regelmäßig ohne Dein Zutun anzustrengen. Mein SB macht das nur wenn nötig, wenn also die letzte Abfrage mehr als 6 Monate her ist, dauert es wieder bis zu 12 Wochen bis ich meinen Stempel habe. Ist es weniger als 6 Monate her, bekomme ich ihn auch innerhalb einer Viertelstunde. Leider nutzt auch regelmäßig kaufen nichts, irgendwann ist die letzte Abfrage trotzdem mehr als 6 Monate alt. Und dann heißt es wieder 12 Wochen warten. -
Ja, sehr schade, denn so kannst Du nie erfahren was Du eigentlich falsch gemacht hast
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Nein, schon lange nicht mehr. Heute heißt das "mobile ethnische Minderheit", weil Sinti und Roma nur zwei der vielen Zigeunerstämme sind. Die Zigeunerverbände (!) fordern übrigens schon sehr lange, man möge sie doch bitte Zigeuner nennen, das würde nicht einzelne Stämme diskriminieren, und Zigeuner seien sie schließlich alle. Nur die Gutmenschen kapieren das nicht...
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Bei und machen sie es alle drei Jahre. Bringt häufiger Geld als nur alle fünf.
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Dem Händler kann niemand einen Strick drehen, warum auch? Der Voreintrag ist eine gültige Erwerbsberechtigung. Warum sollte der Händler sich erdreisten, diese behördliche Erlaubnis in Frage zu stellen? Zumal 2/6 nur "in der Regel" gilt, also Ausnahmen im Gesetz bereits vorgesehen sind. Zusätzlich hat man das Recht, jede Waffe auf ein eigenes Formular eintragen zu lassen. Weiher weil der Händler wissen dass ich ihm alle WBKs vorgelegt habe? Nein, der Händler prüft die Erwerbsberechtigung, und ist die vorhanden, wird verkauft.
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Die Ablehnung auf jeden Fall schriftlich begründen lassen. Grundsätzlich kann sie aber schon Recht haben, der Voreintrag ist eine Erwerbserlaubnis, die sie Dir nicht ausstellen muß (aber darf), wenn dadurch das 2/6-Gedöns verletzt würde. Biete Ihr an, daß sie den zweiten Voreintrag zwar ausführt, aber mit dem Vermerk "Erwerb erst ab...". Das wäre auch eine Möglichkeit, die ich durchaus schon gesehen habe. Oder, noch häufiger, zwar den Erwerb ab sofort, dafür aber ein zusätzliches halbes oder viertel Jahr "Sperre". Ob zwei Voreinträge gleichzeitig günstiger sind als getrennt hängt kann man auch nicht pauschal sagen. Bei meinem SB fallen für beide Voreinträge jeweils die selben Kosten an, egal ob gleichzeitig oder getrennt beantragt. Bei der SBin schräg gegenüber zahlt man nur einmal. Leider kann ich mir nicht aussuchen wo ich hin gehe...
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Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Fyodor antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
Ich sehe das so: Der Erwerb des kurzen Wechsellaufs erfolgt ohne Prüfung des Bedürfnisses. Aber keinesfalls ohne Bedürfnisgrundlage. Im Falle des Falles muss man trotzdem nachweisen, dass ein Bedürfnis besteht. Als Nicht-BDMPler kann das schwierig werden. Ich würde das Risiko nicht eingehen. So geil ist so ein Stummel auch wieder nicht, dass ich den Rest aufs Spiel setzen würde. -
Nein, das PN-System wird erst ab fünf Beiträgen freigeschaltet.
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In Philippsburg wird IPSC geschossen. Allerdings ist das kein Verein, sondern eine kommerzielle Schießanlage. Dort sind aber sicher einige WOler regelmäßig anzutreffen. Es werden dort auch viele Wettkämpfe geschossen... vielleicht erstmal bei einem größeren Wettkampf als Zuschauer vorbei schauen, um sich ein Bild zu machen und Kontakte zu knüpfen (Schutzbrille und Gehörschutz nicht vergessen)?
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Bei meiner Behörde wurden extra zwei Damen eingestellt, die nichts anderes machen als die Kontrollen. Der SB selbst verläßt seinen Schreibtisch nicht.
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Rechtlich ist das unbedeutend. 10 sind erlaubt, und wenn Du die irgendwie unterbringst, ist alles paletti. Auch wenn der Hersteller nur drei Waffenhalter eingebaut hatte. Einen Fetisch hast nur Du hier... jeder weiß was mit "Bringschuld" gemeint ist, nur derjenige nicht der es absichtlich mißverstehen will. Du hast die Pflicht nachzuweisen, die Behörde muß Dich nicht danach fragen. Das ist durchaus als "Bringschuld" zu verstehen. Immerhin ist es Deine Pflicht, den Nachweis zur Behörde zu bringen. Nicht jede "Schuld" muß fiskalisch sein.
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Doch, das ist Deine Bringschuld. Du mußt nachweisen. Meine Behörde war aber auch so schlau sich zu merken, was ich nachgewiesen habe. Einmal ein Foto eines B-Würfels, dann Kurzwaffe erworben: kein Problem. Anschließend Langwaffe erworben: "Wo bringen Sie die unter, im B-Würfel wohl eher nicht...". Also Foto vom großen Schrank, seither keine Rückfragen mehr,
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Weder das eine noch das andere steht derzeit auf meiner zeitnahen Wunschliste. Aber zwei Revolver (sind schon bestellt und Voreinträge beantragt), und ein schönes f*u-Gewehr (wegen Extrawünschen Lieferzeit unbestimmt). Der Platz im Schrank ist aber schon extrem knapp. Wenn das Gewehr tatsächlich irgendwann bei mir einzieht, muß ich die eingebauten Langwaffenhalter ausbauen, und die Kniften in Fleece einpacken damit es noch paßt. Bei den Kurzwaffen ist noch mehr Platz in Reserve.
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@ handgunner: Tatsächlich... es steht nur ein Datum drin, soweit war ich mir sicher, aber ich dachte ehrlich das sei das Datum an dem der Voreintrag vorgenommen wurde, sprich AB wann die EWB gilt. Daran sieht man: Ich habe viel zu wenig Übung mit Voreinträgen. Gut, daß schon zwei auf dem Weg sind, und ein weiterer geplant... sonst käme ich ja ganz aus der Übung.