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Leider ist gerade dort die Begründung aber auch sehr einfach: Die Tresorpflicht an sich besteht schon und muß daher nicht begründet werden (Status Quo), aber der Stand der Technik hat sich in den letzten 20 Jahren verändert. Ist ohnehin die beliebteste Begründung: Zur Anpassung an geänderte Umstände.
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Der Hinweis hat für heute keinerlei Bedeutung. Ein Schrank mit technischem Stand von 1995 und mechanischem Schlüsselschloß ist auch nach heutigen Regelungen ausreichend. Deine Behörde versucht lediglich Dich über Zukunftsängste über das was gerüchteweise möglicherweise kommen könnte dazu zu nötigen einen teureren Schrank zu kaufen. Vermutlich in der Hoffnung, ein großer moderner Schrank sei Dir zu teuer.
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Na, der kommt doch aus einem Kriegsgebiet... das zeigen von Abbildungen von Waffen kann daher eine Retraumatisierung auslösen. Und auch wenn er vor Gewalt geflohen ist, die Allgegenwärtigkeit der Gewalt in seinem vorherigen zu Hause hat ihn geprägt, und obwohl er persönlich Gewalt ablehnt, hat er sie doch als übliche Methode zur Durchsetzung seiner Interessen kennen gelernt und verinnerlicht. Das arme Wesen darf man daher nicht mit Gewalt konfrontieren, und muß die versehentlich von ihm ausgehende Gewalt erdulden, nur so kann ihm geholfen werden.
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Bis 2003, um genau zu sein. Allerdings nicht in Frankreich, und eine MP war auch nicht mit dabei.
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Es war ja noch nicht mal eine Dekopatrone, sondern ein massives Drehteil aus Messing, in Form einer Patrone.
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Natürlich muss sich niemand rechtfertigen. Auch nicht, warum er dort nicht hin will. Ein sehr ähnliches Erlebnis hatte ich auch mal, es war allerdings keine leere Hülse sondern ein Schlüsselanhänger in Form einer Patrone. Wurde mir auch an Flughafen abgenommen, allerdings nicht in Dubai, sondern in Boston. Bei einer Kontrolle beim Verlassen (!) des Flugzeugs. Bis dahin wusste ich gar nicht, dass auch da noch kontrolliert wird...
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Und ein Steinzeitland in Chrom und Glas. Nichts für mich...
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Aha: Wenn es der eigenen Präferenz paßt, ist ein Defekt eines Elektronikschlosses in einer extremen Ausnahmesituation ein legitimer Ausschlußgrund. Wenn es der eigenen Präferenz widerspricht, ist ein Defekt eines mechanischen Schlüssels kein legitimer Ausschlußgrund. Mir sind bisher mehr Doppelbartschlüssel abgebrochen, als elektronische Zahlenschlösser kaputt gegangen. Und zwar auch bei sanfter Behandlung. Einmal runter gefallen (und das passiert jedem Schlüssel früher oder später mal), und ein Zacken ist ab. Nimm das Elektronikschloß. Weniger Ärger, einfacher zu bedienen, sicher in der Anwendung, Schlüssel kann nicht verloren gehen oder abbrechen.
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Lies den Thread nochmal durch, die Antwort steht genau einen Beitrag über seiner Frage.
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Eine WBK verschicke ich nie als Original, wenn nicht unbedingt nötig. Zur Prüfung der Erwerbsberechtigung reicht die Telefonnummer des Amtes, und zum eintragen braucht der Händler das Papier nur einen Tag. @callahan: Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet die Eintragung vorzunehmen, die Behörde bestätigt das dann mit ihrem Stempel. Meine Behörde trägt auch lieber selbst ein, obwohl das gegen das Gesetz ist, mir ist es egal.
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Wie wäre es mit so etwas? https://youtu.be/F4XtVldNbO4 Colt single action army in 9mm Luger, mit 9-Schuss-Magazin und automatischen Hülsenauswurf.
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Klar, darf man... was und unter welchen Bedingungen ist je nach Bundeststaat verschieden. In Nevada z.B. habe ich mitten in der Stadt ganz problemlos mit verschiedenen MGs schießen können, und wurde sogar kostenlos vom Hotel abgeholt. In Texas habe ich keine Erfahrungen. Aber erlaubt ist es auf alle Fälle.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Doch, könnte er. Dazu müßte er sich aber eingestehen daß die Regelungen zu 90% überflüssig und kontraproduktiv im Sinne der offiziellen Begründung sind, und akzeptieren daß eine möglichst geringe, dafür aber klar beschriebene Regeldichte weitaus effektiver ist als ein komplexes Konstrukt aus unvorstellbar vielen in sich unschlüssigen Einzelbestimmungen. Je einfacher die Regeln sind, desto weniger Schlupflöcher gibt es. Das würde aber eben bedeuten, daß nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, sondern eben im Sinne der FDGO freiheitlich ist, sich damit der unmittelbaren Kontrolle des Staates entzieht. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Andersrum: Man wählte XML als neues Format für Office, weil die Forderung (der Wirtschaft, der EU, der USA) bestand, ein einheitliches, offenes Datenformat zu nutzen. Dadurch sollte die Lesbarkeit der Daten auch in vielen Jahren noch vereinfacht werden, und die Kompatibilität der Programme untereinander. Man wollte eben NICHT MS als Quasi-Standard haben. Deshalb hat MS dann XML verwendet, nicht andersrum. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
ISO/IEC 295000 -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Er steckt halt noch im letzten Jahrtausend fest... nicht nur bei Computern. DOCX ist seit fast zehn Jahren auf dem Markt, und ein internationaler und produktübergreifender (!) Standard für Textverarbeitung. Das Format wurde extra geschaffen, um eben nicht mehr von MS Word abhängig zu sein. Deshalb kann es jedes Textverarbeitungsprogramme der letzten zehn Jahre lesen. Sogar Dein Webbrowser: Datei umbenennen in .ZIP, entpacken, in den Unterordnet "Word" wechseln, und dort die "document.xml" öffnen. Ist dann halt nur als XML-Quellcode lesbar, aber sogar mit einem 35 Jahre alten Texteditor. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Natürlich nicht, die EU Kommis versuchen hier ja nicht die Sicherheit, sondern den Binnenmarkt zu regeln Kennen wir doch irgendwoher. Wo wurde nochmal das WaffG "reformiert" als nachträglicher Anhang zu einem bereits beschlossenen Änderungsgesetz des Sprengstoffrechts? Ich glaube das fing mit "D" an, oder... -
Unbedenklichkeitsbescheinigung von Sprengg §27 auch gültig für WBK Erstellung
Fyodor antwortete auf G-String-Jones's Thema in Waffenrecht
Das sind zwei komplett verschiedene Dinge. Für den 27er holst Du Dir bei Deiner Gemeinde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ein, die Du dann dem Kursveranstalter des Pulverkurses vorweisen mußt. Für die WBK holt das Amt selbsttätig die nötigen Auskünfte über Deine Zuverlässigkeit ein. Da bekommst Du den Wisch gar nicht in die Hand. -
Dossier zum legalen Waffenbesitz in Deutschland
Fyodor antwortete auf Matthias .40's Thema in Waffenlobby
Nehmt das PDF doch einfach zu einem Copyshop, die können professionell drucken und binden, dann sieht das gleich gut aus. Und kostet nicht die Welt. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das würde doch nun oft genug durchgekaut... lies bitte selbst nach im Vorschlag der EU Kommis: http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native Seite 18 unten. -
Echt nicht? Ist bei den modernen Dienstpistolen eigentlich schon länger Usus, bei Glock z.B. gibt es schon lange keine mehr ohne Rail. In Deutschland darf man da halt nichts vernünftiges dran montieren, deshalb ist das hier nicht so wichtig, aber es gibt durchaus ein paar freie Länder auf der Welt, dort haben die Rails auch einen Zweck.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Alles was HA ist und böse aussieht ist Kat A. Wie wir alles wissen ist Kat A "verbotene Waffen". Eine Waffe behält die Eigenschaft Kat A bei, sogar wenn sie dauerhaft zerstört wird . Eine noch funktionierende Kat A-Waffe mit Farbanstrich wird deshalb auch weiterhin Kat A bleiben. Doch, indirekt. Die EU-Waffen-Kategorien trennen auch heute schon durchaus nach Magazinkapazität. Und diese Trennung liegt bei 3 [sic!] Schuß (Magazin und Patronenlager zusammen), Kat B.4. Bei uns in Deutschland sind zwar alle "echten Feuerwaffen" praktisch mindestens Kat B (juristisch nicht, weiß ich, aber Deutschland wendet auf Kat C-Waffen die selben Regeln an wie auf Kat B-Waffen), aber nach der EU-Definition wären halbautomatische Langwaffen mit einem fest eingebauten 2-Schuß-Magazin nur "meldepflichtig", also Kat C, und nicht erlaubnispflichtig. Die EU hat also "große Magazine" schon definiert. Und das sind nicht die Magazine die "dreimal geladen werden können, und eine in der Kammer, das sind 31 Schuß"... sondern 2+1.