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Fyodor

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  1. Bundesweit sind Wartezeiten bis zu 6 Monaten mittlerweile ganz normal geworden. Das sind die "universal background checks" die da so lange brauchen, weil die LKAs überlastet sind. Der Vorgang auf dem Amt dauert dann nur wenige Minuten. Aber bis das Amt das OK bekommt vergeht viel Zeit. Meinen ersten Voreintrag hatte ich auch "schon" nach 6 Wochen, das war aber 2010. Mein Vereinskamerad der jetzt erstmals eigene Waffen beantragt hat mußte aber auch über ein halbes Jahr warten.
  2. Danke für Euren Einsatz! Ohne Euch wäre das alles schon längst vom Tisch. Und Ihr zeigt mal wieder deutlich, welches Geistes Kinde sich da in dieser unsäglichen EU-Kommission breitmacht. Abscheulich, und erinnert an vergangene Zeiten. Danke nochmal für Euren unermüdlichen Einsatz, und daß Ihr unentgeldlich die Arbeit macht, die 600 hochbezahlte "Fachkräfte" eigentlich machen müßten.
  3. Die Zeiten sind lange vorbei... wir leben im "Postfaktischen" Zeitalter. Tatsachen und Fakten sind irrelevant, einzig Gefühle von Minderheiten oder überängstlichen Mimosen zählen noch. Verbote werden schon seit Jahrzehnten nur noch begründet mit "wir meinen das muß so".
  4. Das Verfassungsgericht weit üblicherweise ohne Angabe von Gründen ab.
  5. Nein, erweitern von Erlaubnissen. Der Jagdschein ermöglicht ja nicht nur den Erwerb von Waffen die für einen Sportschützen nicht oder erst morgen (2/6) erwerbbar wären. Er öffnet auch andere Türen. Die zum ersten selbst erlegten Braten z.B.
  6. Genau, meine Antwort bezog sich ja auch auf ein ähnliches Thema: Jetzt kaufen und einlagern lassen, vielleicht macht Frankonia das ja auch? Bedeutet halt, daß man jetzt schon bezahlen muß.
  7. Ich habe meine "neue" Halbautoflinte auch schon im April gekauft, und durfte sie Anfang dieser Woche (Mitte November) mit nach Hause nehmen. Ohne Mehrkosten über den angeschriebenen Kaufpreis hinaus. Also einfach mit dem Händler reden, im Normalfall geht das problemlos. Warum auch nicht? Kann allerdings sein, daß er eine Anzahlung oder bereits den vollen Preis beim Kauf verlangt oder eine Lagergebühr erhebt, egal wann Du Dein Eigentum in Besitz nehmen darfst. Ist auch sein Recht, nach dem Kauf gehört sie Dir, ob Du sie mitnimmst oder nicht.
  8. Jein... im Gesetz steht zwar, daß leihen darf wer Inhaber eine WBK ist. Eine grüne WBK ist aber in erster Linie kein Ausleihausweis, sondern eine Besitzerlaubnis der darin eingetragenen Waffen. Ohne gesonderten Verwaltungsakt ist sie noch nichtmal eine Erwerbserlaubnis. Was ist also eine leere grüne WBK, ohne eingetragene Waffen und ohne Voreintrag? Nichts. Also wird sie eingezogen.
  9. Eine gelbe WBK ist allein für sich schon eine Erlaubnis. Die grüne WBK selbst ist (ohne Einträge) keine Erlaubnis, und wird deshalb zurückgefordert. Ich finde das auch unserem Gesetz nach logisch.
  10. Anders ist das auch kaum praktikabel.
  11. Bei uns geht leider nichts mehr ohne Termin, noch nicht mal mehr Eintragungen.
  12. Hast Du Dir eine Bestätigung geben lassen, daß Du rechtzeitig den Erwerb angezeigt hast? Wie lange die Behörde dann für den Eintrag braucht ist erstmal egal, gesetzlich verpflichtet bist Du, den Erwerb anzuzeigen. Das solltest Du im Zweifelsfall nachweisen können. Mein SB hat mir da schon einen Zettel mitgegeben mit der schriftlichen Bestätigung (damals war die EDV nicht einsetzbar).
  13. Dein Geschmack war schon immer seltsam, aber schreiben mußt Du noch lernen. Es heißt Kirschlampe. Wie in Kirsch-Lampe. Dann wird das auch was mit google...
  14. Ich dachte eher an persönliche Erfahrungen, keine theoretischen Diskussionen.
  15. Wie sieht es jetzt in BW aus? Erwerb OK, aber zum jagdlichen Einsatz immernoch 2-Schuß-Magazin nötig?
  16. Tun sie doch schon: Schäuble warnt davor, daß sich Europa "Trumpifizieren" könnte, und von der alternativlosen Mutti-Politik abweichen könnte.
  17. Richtig. Die wissen aber was sie erwartet, kommen mit dem passenden Gerät zur passenden Zeit, bekommen was sie wollen und lassen den Rest in Ruhe. Das sind Profis und so verhalten sie sich auch. Manchmal merken die Bestohlenen das sogar erst eine ganze Zeit später. Nur die Amateure wühlen überall durch, so daß der Kollateralschaden größer ist als der Diebstahl
  18. Wer einen 260 kg Tresor aus dem Dritten Stock eines Mehrparteienhauses stehlen will, der hat Zeit. Innenliegende Wände, auch tragende, sind üblicherweise nur auf senkrecht von oben wirkenden Druck ausgelegt. Seitliche Kräfte müssen nur außenliegende Wände (Winddruck) aufnehmen. Natürlich gibt es Dübel und Anker, die mit x kN Belastbarkeit werben... aber dann zieht man eben den Stein in dem sie verbohrt sind einfach mit aus der Wand. Mit einem handelsüblichen Kuhfuß geht das recht einfach. Mein Tresor hat die Vorbereitung zur Verankerung übrigens nur an der Bodenfläche. Er steht aber auf Parkettboden. Da werde ich, auch aus Rücksichtnahme meiner Nachbarn gegenüber (Trittschalldämmung) ganz sicher keine Anker durch bohren.
  19. Deshalb ist mein 260 kg B-Schrank nicht verankert. Der steht an einer tragenden Wand, aber mit dem richtigen Hebel läßt sich jeder Dübel aus der Wand reißen.
  20. Nein, gerade bei KK-Selbstlader hat man ausreichend Zeit. Die gekoppelten Magazine sind einfach praktisch, weil man ja die Waffe mit einer Hand halten muß, und dann nur eine Hand hat um drei teilweise gefüllte, teilweise leere Magazine zu verwalten. Ein gekoppeltes nur ein Stück drehen geht dagegen problemlos mit einer Hand.
  21. Beim Positionswechsel ist der Verschluß selbstverständlich offen! Auf geht er ja ganz leicht. Und der "automatic bolt release" kostet fast nichts. Dann zieht man den Verschluß nur noch nach hinten und läßt los. Das kann man mit etwas handwerklichem Geschick und einer Feile auch selbst aus dem vorhandenen Blechteil machen, ist nicht kompliziert. Einen automatischen Verschlußfang gibt es für die Ruger aber leider nicht.
  22. Krass... im November (drei Tage, Zeitverschiebung berücksichtigt) gab es bereits knapp 50 Opfer mit Schußverletzungen, davon 11 Tote.
  23. ERGÄNZUNG: Im Kommentar vom August 2016 wurde der Satz: Mit "neu" markiert. Also ist es seit August 2016 nicht mehr erlaubt. Warum, steht nicht drin... man hat keine wettbewerbswidrigen Vorteile, und die Sportordnung sagt dazu nichts aus. Aber na gut, da wollte wohl jemand irgendwas neues regeln. Dann schraube ich meine halt auch auseinander...
  24. Letztes Jahr bin ich auf der BM mit so einem Dreiermagazin für den 10/22 angetreten, es hat sich niemand dran gestört. In der Sportordnung selbst steht nur, daß drei Magazine zu verwenden sind, und die Waffe beim Positionswechsel entladen sein muß.
  25. Das stimmt so nicht. Im Normalfall sagen sie wenigstens, daß sie nicht liefern können/dürfen.
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