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Fyodor

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  1. ... er seinem Heimatverein treu bleibt, und nur zum Studium unter der Woche in der Ferne wohnt.
  2. Das ist für unsere politischen Laiendarsteller doch kein Grund. Die LKW-Maut war auch aus mehreren Gründen gescheitert, der BER ebenfalls, die Elbphilharmonie, etc... alles Beispiele, daß reales Scheitern, auch wenn vorher absehbar, kein Grund ist die politische Traumwelt zu verlassen.
  3. Fixe Länge würde mich nicht stören. Aber sie müssen halt stabil und ölbeständig sein.
  4. @Thomas St. Quatratisch wäre auch in Ordnung für mich, aber die Größe sollte halt halbwegs passen. @6ppc-gunner Alles ab Durchmesser 40, ich brauche aber 22.
  5. Sind doch alles nur Gerüchte bisher... es gab ja noch nichtmal eine erste Lesung. Deshalb würde ich mich einerseits noch nicht verrückt machen, andererseits aber wenn finanziell möglich, gleich einen 0er oder 1er Schrank anschaffen. Niemand weiß wie es tatsächlich wird. Nur ein wissen wir: besser wird es nicht mehr.
  6. Hallo, Forum, zur beschädigungsfreien Aufbewahrung meiner Reinigungsbürsten uns anderer Teile suche ich "DrehPack" Verpackungshülsen. Diese werden häufig als Versandverpackung oder in Werkstätten zur Lagerung von Bohrern und Gewindeschneidern etc. verwendet. Konkret suche ich die Größen: DP 22 080 (Durchmesser 22mm, Länge 80-120 mm) ca. 30 Stück DP 24 200 (Durchmesser 24mm, Länge 200-350 mm) max. 100 Stück Das Problem dabei: Der Hersteller verkauft nur in "VPE", was 1400 bzw 600 Stück entspricht. In kleineren Mengen bekommt man die Hülsen im Zeichenbedarf, allerdings nur in Größen die zum Rollen von Papier geeignet sind, als ab 65 mm Durchmesser aufwärts. Hat jemand solche Hülsen rumliegen, oder verwendet die bei sich im Betrieb, und könnte mir welche abtreten? Sie müssen nicht neu sein, nur eben nicht zu sehr verschmutzt oder beschädigt, und ich will sie auch nicht kostenlos! Gruß, Jochen
  7. Naja... aktuell sieht der "Kompromiss" vor, daß diejenigen Waffen, die derzeit in einem A oder B Schrank gelagert werden, auch nachher noch von diesem Besitzer in diesem Schrank gelagert werden dürfen. Neu hinzugekommene Waffen sollen dann aber in 0 oder 1 Schränke gesteckt werden, und verkaufen darf man die Tresore auch nicht mehr (zumindest nicht als Waffenschrank). Aber das ist derzeit alles noch nicht fix und kann sich noch ändern.
  8. Vor allem innerhalb des "Regelkontingentes". Da will wohl jemand mit guten Zahlen abgegebene/vernichtete Waffen) bei den Vorgesetzten glänzen. Bei einem Freund von mir wurde vor einer Neuanschaffung gefordert, daß er für alle vorhandenen Waffen mindestens eine Bezirksmeisterschaftsteilnahme nachweisen konnte. Der war allerdings auch schon erheblich über dem Regelkontingent, da ist das ja noch nachvollziehbar.
  9. Klar, die verkaufen "frei ab Verwendungsstelle", die Speditionskosten sind da nicht unerheblich.
  10. Ich habe keine Gerüchte gelesen, sondern das VDMA-Einheitsblatt 24992. Das trennt in Nummer 4.1.2 (mehrwandige Stahlschränke der Sicherheitsstufe B) tatsächlich zwischen 4.1.2.1 "zur freien Aufstellung" und 4.1.2.2 "in Möbel oder hinter Wandverkleidungen". Ich habe nur einen qualitativ schlechten Ausdruck des Einheitsblattes, aber für mich sehen die Anforderungen identisch aus. Bei Sicherheitsstufe A ist das übrigens genau so, da sind die Anforderungen auch identisch. Lediglich "Einmauerschränke" sind deutlich anders spezifiziert.
  11. Da liegt er aber falsch. Denn es wird ausdrücklich erlaubt, maximal 5 Kurzwaffen in einem B-Schrank aufzubewahren, sofern dessen "Abreißgewicht" weniger als 200 kg beträgt. Also wenn er nicht angeschraubt ist. Wenn Dich die Dübel nicht stören kannst Du das Schränkchen ja verankern. Dann nimm aber lieber gleich was vernünftiges, vielleicht glaubt er Dir dann auch die "200 kg Abreißgewicht", dann darfst Du bis zu 10 Kurzwaffen darin lagern.
  12. Naja, so schnell geht das alles nicht.
  13. Nur in der verqueren Phantasie einiger SBs... die VDMA-Vorschrift sah das anders. Da gab es Einmauertresore, die ihre volle Schutzwirkung erst in eine entsprechende Wand eingemauert erreichen. Möbeleinsatztresore werden dagegen einfach nur so genannt, weil man sie aufgrund der Größe eben in einem Möbelstück verstecken kann, und sie nicht offen sichtbar rumstehen. Bei meinem 270 kg B-Schrank wiegt die Tür übrigens ca. 80 kg. Da kippt auch ohne Verankerung nichts. Das Problem existiert eigentlich nur bei A-Schränken, da diese nur einwändige Gehäuse haben, die natürlich nicht so schwer sind.
  14. Wobei in genau dieser Begründung sogar schon drin steht warum diese Kontrolle kostenlos zu sein hat.
  15. Hi! Habe mein auf ebay ersteigertes Gerät nun bekommen. Mit Batteriefach und Antenne. Leider ohne Handbuch. Außerdem habe ich wohl die Antenne beim auspacken beschädigt... jedenfalls ist sie jetzt zweiteilig, das war sie vorher nicht. Hast Du das Gerät, und kannst mir Fotos vom Handbuch schicken? Das wäre super, ich will es dann bald mal ausprobieren, sobald ich eine neue Antenne und genug Batterien gekauft habe.
  16. Gab es auch schon, allerdings nicht bei ebay.
  17. Nein, ist nur eine Schmieranleitung für die Türscharniere (man kann das Bild vergrößern ;) )
  18. Doch, gibt es. Die alte VDMA hat Wanddicken (einfach meßbar) und Blechstärken (mit geeignetem Werkzeug zerstörungsfrei meßbar) vorgeschrieben. Das kann man alles messen.
  19. Ist der Hersteller noch ermittelbar? Existiert der noch? Andernfalls "kann" ein SB einen Tresor als gleichwertig erachten und genehmigen. Muß er aber nicht. Dem Hinweis von @Tyr13 bezüglich Kriminalpolizei würde ich mal folgen, das könnte gute Grundlage für Gespräche mit dem SB werden.
  20. Für eine echte Versteigerung braucht es aber auch einen Auktionator. Den haben ebay, egun und dergleichen nicht, auch Auctronia nicht. Auch die Preisfindung läuft gänzlich anders ab. Man kann echte Versteigerungen und ebay-Auktionen nur bedingt vergleichen.
  21. Ist da was dran? Wo anders habe ich es bisher noch nicht gelesen. Kurzfassung: Alle Langwaffen mit Magazin über 10 Schuß sind "verbotene Waffen", auch mit Festmagazin? Z.B. Unterhebelrepetierer?
  22. Genau. Und die Politik hat ja freundlicherweise in die Verordnung geschrieben, daß die Kontrolle im öffentlichen Interesse stattfindet, und daher kostenlos zu erfolgen hat. Nur hat die Verwaltung gar kein Interesse daran, ihren Auftrag zu erfüllen.
  23. Der Vergleich ist komplett falsch. Du zahlst nicht für deren Führerschein, und die zahlen nicht für Deine WBK. Aber Du zahlst, übertragen betrachtet, dafür daß Deine Bootszulassungsbehörde nachschaut, ob Dein Boot auch in Deiner Garage richtig gesichert ist, und es nicht versehentlich umkippen kann und jemanden unter sich begräbt. Interessanterweise gibt es keinen Waffen-TÜV, außer für Böller und Druckluftwaffen. Den zahlt aber jeder Besitzer wiederum selbst.
  24. Nur: Kontrollen, die im Interesse der Allgemeinheit durchgeführt werden, sind generell kostenlos zu halten. Die Kontrollen der Aufbewahrung wurde als im Interesse der Allgemeinheit angekündigt und werden in der Durchführungsverordnung auch ausdrücklich als so beschrieben. Die Durchführungsverordnung ist immer bindend für die Behörden, wenn es gegen den Bürger geht, hier aber können sie plötzlich aus Eigenantrieb doch eine abweichende Entscheidung treffen. Und so ist das eben auch nicht richtig.
  25. Vermutlich nur Bilder geguckt...
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