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Fyodor

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  1. Niemand, weil die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Was dabei rauskommt ist noch nicht klar.
  2. Und einem Anfänger schenken?
  3. Doch, wenn Du sie für den Transport bezahlst schon... Aber ich verstehe es trotzdem nicht... ist das Zeug so verrottet, daß ein Verkauf nicht in Frage kommt? Aus welchen Grund sonst sollte man sein Eigentum einer Behörde zur Vernichtung überlassen?
  4. Da spricht der Fragebogen aber eine andere Sprache. Die Fragen sind mindestens vorurteilbehaftet, wenn nicht gezielt so ausgewählt.
  5. Doch. "In Verkehr bringen" bedeutet, auf dem Markt anzubieten. Es gibt noch die "Erstmalige Inverkehrbringung", aber trotzdem ist jeder Verkauf ein "In Verkehr bringen".
  6. Klar würde das der Statik helfen, aber die 80 kg Tür nach oben öffnen... nee, wenn die zuschnappt will ich nichtmal in der Nähe sein.
  7. Da liegst Du falsch. Ein Bett hat normalerweise 2,2 x 1,6 m, das sind 3,52 m². Das Gewicht verteilt auf die Fläche liegt dann bei 198,8 kg/m² und damit (knapp) innerhalb der 200 kg/m² die für Wohnräume üblich sind. Ein Tresor mit einer Grundfäche von 0,5 x 0,7 m hat aber nur eine Auflagefläche von 0,35 m² (ein DRITTEL Quatratmeter). Bei 270 kg Gewicht hast Du da eine Belastung von 770 kg/m². Ist ja auch kein Wunder, das Gewicht beträgt zwar nur ein Drittel eines Wasserbetts, die Fläche aber nur ein ZEHNTEL!
  8. Klar, auch das gehört dazu. Ich schieße zwar kein IPSC, aber WildBunch... da fliegen die Magazine, wenn kein Tisch da ist, auch auf den Boden. Aber deshalb bringe ich auch immer ca. 20 Magazine mit zum Match.
  9. Wie war nochmal die Definition von "Besitz" im WaffG?
  10. Leider nicht, so wird die Argumentation der Behörden aussehen. Ich bin ja selbst betroffen, meine "High-Capacity-Kriegswaffen" haben noch nichtmal Magazine, die man gegen kleinere tauschen könnte (Winchester 66 und 73).
  11. ... hast Du nicht richtig gesucht.
  12. ... und bereits getestet. Welcher der Besitzer von kleinkalibrigen Zentralfeuerpistolen oder kurzer Pumpen hat denn eine Entschädigung bekommen?
  13. Vergiß den §8. Man kann Dir auftragen, das Waffenteil innerhalb einer Frist zu Geld zu machen, dann ist Dein Recht auf Eigentum auch gewahrt. Daß Du keinen Käufer findest, weil es niemand erwerben darf, ist dann halt Dein Pech.
  14. Ich kenne es halt nur vom 97-11 (WildBunch), da ist es ausdrücklich verboten. Und halbleere Waffen nachladen ist mir in anderen Disziplinen bisher nicht bekannt gewesen.
  15. Ist das in Deutschland überhaupt zulässig? Ich kenne jetzt kein IPSC, aber bei allen Disziplinen die ich kenne sind "tactical reloads" ausdrücklich verboten. Bei uns waren es die drei letzten... ist aber Schwachsinn. Erstens weiß so auch Dein Gegner wenn Du "leer" wirst, zweitens siehst Du als Schütze selbst das als letzter, bei üblichen Kampfentfernungen oft gar nicht (nicht jede Leuchtspur leuchtet ab Mündung) und drittens macht es mehr Arbeit beim auf- und abmunitionieren verschiedene Sorten in definierter Reihenfolge in das selbe Magazin zu laden.
  16. Das Recht wird Dir im Normalfall zugestanden. Und dann vergißt man Dich zu fragen... wäre nicht das erste mal.
  17. Das behauptet jeder, der hier nach Informationen, Kontakten und Motivation fragt, oder einen TV-Bericht im Verein drehen will. Raus kam dabei bisher IMMER etwas total gegenteiliges. Wir sind so oft damit reingelegt worden, daß sich hier hoffentlich niemand entblödet, mit irgendwem von den Medien zu sprechen. Das geht erfahrungsgemäß IMMER daneben.
  18. Täusch Dich da mal nicht. In reinen Wohnhäusern ist eine Flächenlast von 200 kg/m² üblich. Ein B-Tresor bringt es locker auf über 700 kg/m², ein 1er kommt auf bis zu 1000 kg/m². Das Einzelgewicht ist dabei nicht so sehr das Problem, sondern die Last pro Fläche. Und die steigt mit dickeren Stahlwänden sehr schnell an. In meiner Wohnung sind pro Raum eine Punktlast von 750 kg zulässig, wenn die Flächenlast dabei 800 kg/m² nicht überschreitet. Mein Tresor kommt auf 770 kg/m² bei einem Gesamtgewicht von 270 kg.
  19. Fyodor

    Risiken in Deutschland

    Klar ist das uninteressant. Der Atomausstieg ist beschlossen, nächste Sau bitte...
  20. Bei Mehrdistanz hast Du so viel Zeit, da kannst Du die Magazine auch in die BW-Taschen fummeln. Bei anderen Disziplinen (97/11, IPSC) muß das alles schneller gehen, da läßt man sie fallen. Natürlich tritt man nicht drauf, wenn es sich vermeiden läßt. So schnell gehen die nicht kaputt.
  21. Wo ist das Wahrheitsministerium, wenn man es mal braucht... aber ich denke eh, daß diese offenen Lügen, Hetze und Pauschalverurteilungen nicht die Qualitätskriterien von "Hate-Speech" und "Fake-News" erfüllen. Immerhin schreit er laut und ist betroffen, im Postfaktischen Zeitalter hat er damit automatisch Recht.
  22. Evtl zweilagig und spiralig, also Mischung aus Calico- und Thompson-Trommel?
  23. Nein, es darf völlig ohne Begründung widerrufen werden.
  24. Jetzt ratet mal wo wir stehen, und wo die Tschechen stehen...
  25. Weil Deutschland EU-Regeln gerne besonders streng umsetzt, und eher draufsattelt als Vernunft walten zu lassen.
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