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treif68

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  1. Wie gesagt, dass Schreiben ist von einem Anwalt und das nehme ich dann als Referenz mit und zeige das dem Polizist bei einer Kontrolle. Ich lasse es gerne darauf ankommen. Man kann auch dezent die SSW in den Rucksack packen und wie schon erwähnt, will ich mich auf dem jeweiligen Hin- und Heimweg schützen. Ich hab mich damit bereits 2 Mal schützen müssen und beide Male mit Erfolg. Man muss dies in letzter Konsequenz auch blitzschnell durchziehen und kein Gewaltpotenzial heraufbeschworen und damit lange vor der Nase rumfuchteln.
  2. Ich habe mir hier mal eine Rechtshilfe bei einem Anwalt eingeholt. Lediglich die Namen sind entfernt: :-) schrieb am 14:29 Donnerstag, 22.September 2016: Sehr geehrter, Ihre Frage: „SSW im abgeschlossenen Waffenköfferchen wiederum im abgeschlossenen Rucksack transportieren, beantworte ich Ihnen wie folgt: Ihre Lösung ist zulässig! Es wird oft der § 42 WaffG Verbot des führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen zitiert, wonach keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 mitgeführt werden dürfen. Jedoch statuiert es kein unbedingtes Verbot, eine Waffe zu führen, sondern führt lediglich eine weitere Erlaubnispflicht ein. Verweis auf § 42 Abs. 2 wonach die Behörde auch Ausnahmen von Abs. 1 zulassen kann. Für Ihr Anliegen ergibt sich jedoch folgende Darlegung der Gesetzeslage. Der Transport ist eine Unterart des Führens, somit tritt der Zustand des Transports nach § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten Abs.3 Satz 2 in Kraft. Welcher besagt, dass eine Erlaubnis zum Führen von Waffen nicht bedarf, wer die Schusswaffe nicht schussbereit (Munition separat von der Waffe) und nicht zugriffsbereit transportiert. Man spricht hier auch von einer Aussetzung der Führen-Erlaubnispflicht / nicht erlaubnispflichtig. Ich hoffe ich habe Ihnen vorab weitergeholfen. Mit freundlichen Grüssen Rainer Rechtsanwalt für Waffen-/Jagtrecht
  3. Das führen einer SSW ist erlaubt, wenn man einen kleinen Waffenschein hat.und schau dir mal auf YouTube den 1200 Belastungsschußtest von der Zoraki 917 an. Da wurden für alle relevanten Teile Eisen verbaut. Die M22 von ISSC ist sogar zu 90% aus Originalteilen.
  4. Bautz, so schreibt man, wenn man nicht von einer SSW überzeugt ist! Fakt ist, man muss sich damit schon ernsthaft beschäftigen, damit man die SSW auch beherrscht und genau weiß wie sie funktioniert! das wichtigste ist jedoch, dass man dies auch in letzter Konsequenz durchzieht und nicht lange damit droht, nämlich dann entsteht ein hoher Gefährdungslevel!! Heißt im Klartext, wenn man nicht mehr aus einer ausweglosen Gefahrensituation rauskommt........heisst es ziehen und ohne Verzögerung zu schießen um den Gegenüber übrhaupt keine Zeit geben sich darauf einzustellen! Und ich weiß wohl, dass man dann in dieser Situation schiessen darf....mit CS- und Nonivamid-Kartuschen. Glaub mir das funktioniert sehr gut!
  5. Hallo an Alle!! Und ein dickes Danke schön für Eure Statements und Auslegungen. Das einzige was mir hier nicht gefallen hat, ist z.B. eine Aussage von "Sharpsshooter 70" die da lautet: ...sowieso ein gestörtes Verhältnis zu seinen Mitmenschen zeigt....!!! Was soll das den bitte schön! jemand der sich soll eine Aussage heraus nimmt, obwohl er mich in Person überhaupt nicht kennt, hat ein gestörtes Verhältnis zu seinen Mitmenschen!!! Ich habe überhaupt kein Problem, sondern will mich lediglich schützen! Vor Menschen die mich angreifen/verletzen oder ähnliches wollen! Das kann man schließlich schon seit langem in den Medien verfolgen, siehe hierzu nur Silvester in Köln! Wie ich mich letztlich schützen will, muss man einem schon selbst überlassen. In der Summe habe ich hier auf jeden Fall mal einen guten Einblick in die Thematik bekommen. DANKE!
  6. ich hab eine rechtliche Frage! Auf meinem KWS steht ja ausdrücklich drauf, das das führen einer SSW bei öffentlichen Veranstaltungen verboten ist. Ergo z.B. von zu Hause bis zum Weinmarkt wäre das führen ok!, Sobald ich auf dem Weinmarkt bin, ist dies eine öffentliche Veranstaltung und ab da ist das führen verboten. Kann ich die Waffe (getrennt von Munition/Magazin) dann in einen kleinen abschließbares Waffenköfferchen tun und dieses wiederum in einem abgeschlossenem Rucksack auf dem Weinmarkt "transportieren" Denn ansonsten wäre das ganze ja völlig sinnbefreit. Soll ich die SSW irgendwo hinter einem Busch verstecken und nach meinem Besuch auf dem Weinmarkt wieder rausholen, in der Hoffnung das es nicht gestohlen wurde :-) Kurz zusammengefasst: 1. Von der Haustür bis zum z.B. Weinmarkt - führen mit KWS rechtlich ok! Zugriffsbereit 2. Während Aufenthalt auf dem Weinmarkt - SSW im abgeschlossenen Waffenköfferchen wiederum im abgeschlossenen Rucksack "transportieren. Nicht zugriffsbereit 3. nach verlassen des Weinmarkts - KWS wieder am Körper führen. Zugriffsbereit
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