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Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zur Sportordnung der Liste B der Landesverbände des DSB (hier: Bayern bzw. Oberpfalz). https://www.bssb.de/service/downloads/func-download/4098/chk,05f3834ef8e9bc8456663a24d76c251b/no_html,1/ Seite 7: BY B 15 BSSB KK Mehrladergewehr In dieser Disziplin sind u.a. Selbstlader in .22lfb mit einer Lauflänge von min. 42cm erlaubt. Eigentlich wollte ich mir eine Ruger 10/22 Tactical kaufen, die hat jedoch "nur" einen 41cm Lauf, wie so viele amerikanische KK-Büchsen (Savage, Remington etc.). Da ich sowieso ein Mündungsgewinde darauf haben wollte, schlug mir ein Händler vor, eine Laufbuchse zu montieren, die den Lauf entsprechend um 1cm verlängert. Seiner Meinung nach wäre die Waffe dann SpO-konform. Nun meine Fragen: - Kann man die Lauflänge durch Mündungsaufsätze verlängern, um sie sportordnungskonform zu machen? - Reicht es, wenn ich eine verlängerte Laufbuchse oder alternativ einen Kompensator auf das Mündungsgewinde aufschraube oder muss der dauerhaft verschweißt/verklebt sein? Zum Erwerb gibt es zwei Möglichkeiten: 1) Erwerb auf Sportbedürfnis, dann muss die Waffe ja wohl exakt den Anforderungen der SpO entsprechen. Wenn ich später durch Abschrauben der Laufbuchse den Lauf praktisch auf 41cm kürze, fehlt mir dann theoretisch das Bedürfnis, befürchte ich. 2) Erwerb auf Jagdschein (sobald die BJagdG-Novelle durch ist), da ich die Waffe eigentlich auch jagdlich nutzen wollte. Dann ist die Lauflänge erst mal egal. Nur beim Schießen auf sportlichen Wettbewerben muss die Waffe der Sportordnung entsprechen. Kann mir da jemand weiterhelfen? Beste Grüße Empty8sh
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