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SirCharles

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  1. Hallo, danke für die vielen, wirklich sehr hilfreichen Antworten. Vor der Sachkundeprüfung selbst habe ich keine Angst, nur das drumherum - ja brauchst du - nein brauchst du nicht - hat mich etwas irritiert. Es bestand in der Vegangenheit kein Bedarf Langwaffen zu besitzen, da der Verein welche hatte und ich so ziemlich der einzige Nutzer war. Nun möchte ich aber, da ich auch mehr Zeit habe, auch andere Distanzen ausprobieren (>100m) und da gibt es halt, aus nachvollziehbaren Gründen (Anschaffung- und laufende Kosten wie Munition etc) keine Vereinswaffen. Werde mich in der näheren Umgebung für einen Lehrgang anmelden, absolvieren und dann loslegen. Danke nochmal für die hilfreichen Anworten
  2. Hallo, bin neu hier und habe beim durchforsten nichts passendes gefunden. Bin Jahrgang 1957, wurde auf Grund schiesssportlicher Leistungen (LG und LP) als 17-jähriger zu div. Lehrgängen zwecks Aus- und Fortbildung auf KK-Waffen geschickt. Habe 1976 eine grüne WBK beantragt und diese auch 1977 erhalten und mir daraufhin 2 Kurzwaffen zugelegt die auch bei Wettkämpfen bis dato benutzt wurden. Mit zunehmendem Alter lässt auch die Sehstärke nach und so habe ich jetzt eine gelbe WBK beantragt. Der zuständige SB bei der Behörde verlangt jetzt ein nachgewiesene Sachkunde nach neuem WaffR. Hat irgendjemand Erfahrung oder Informationen ob das rechtens ist? Bitte mit entsprechendem nachweisbaren Quellen - Gerüchte habe ich mehr als genug. Danke.
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