-
Gesamte Inhalte
34.417 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Fyodor
-
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Es ist eine Randerscheinung, die es schon seit 70 Jahren gibt, und die es in 100 Jahren immer noch geben wird. Diskutiert wird über die derzeit nur, weil sie ein dankbares Ziel ("komische" Leute, meist konservativ, sehr kleine homogene Gruppe) sind. So kann man hervorragend von wichtigen Dingen ablenken. Es ist nur eine neue Ausprägung des "Kampfs gegen rächtz", eigentlich auch nur eine Dauerbeschäftigung ohne erwähnenswertes Ziel. -
Was jetzt noch fehlt sind die SuRTs... (ich interessiere mich vor allem für Shotgun). Und die Waffen natürlich, mit meiner 5-schüssigen Auto5 habe ich da ja wenig Chancen.
-
Ein Vereinkollege von mir hat seine Westernwaffen mit Essig auf "Antik" getrimmt. Aber: Das Zeug muß über Nacht einwirken. Nicht wundern wenn dann alles rostig aussieht, das ist Flugrost, der muß dann wieder weg. Aber die Brünnierung ist fort.
-
Du hast Dir die Antwort doch schon selbst gegeben. Es steht so in der AWaffV. "Vorgefertigte Ladungen mit Geschoß" sind keine Patronen, obwohl sie es laut Gesetz sind. Aber die Obrigkeit will das eben anders haben. Ganz analog zu den oben schon genannten gezogenen Flintenläufen, bei denen ein ein objektiv eindeutig gezogener Lauf per Jurismagie in einen glatten Lauf mit Profil wandelt. Mit mir brauchst Du nicht diskutieren, ich bin voll Deiner Meinung, aber unsere Jurismagier nicht.
-
Leider nicht. Laut Gesetz sind Papierpatronen Patronen, und kein Pulver. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es aber schon Urteile deswegen, wobei sie als loses Pulver angesehen wurden, obwohl sie alle gesetzlichen Bedingungen für Munition erfüllen. Analog dazu die gezogenen Flintenläufe, die zwar physisch eindeutig gezogene Läufe sind, rechtlich aber als glatte Läufe mit Profil gewertet werden. Das kann man als gesunder Mensch nicht verstehen.
-
Das gilt nur für Wettkämpfe. Trainieren darf IPSC natürlich jeder, es ist immerhin eine anerkannte und genehmigte Sportordnung.
-
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ein Gesetz das solche diskussionwürdigen Spezialfälle überhaupt zuläßt, ist schlecht geschrieben. Durchmassive Vereinfachungen und Wegfall von Detailregelungen würden auch die meisten "Spezialfälle" von alleine verschwinden. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Der ganz große Unterschied dabei ist aber, daß ich als juristischer Laie verpflichtet bin das Gesetz bis ins Kleinste zu kennen und korrekt anzuwenden. Es muß daher so geschrieben sein, daß es ein juristischer Laie auch ohne Anwalt und Richter überhaupt sicher anwenden kann, ohne dabei in nur Volljuristen erkenntliche Tretminen zu laufen. Von einem medizinischen Laien erwartet niemand, daß er das alles kann. -
Soweit ich weiß, keine Uniformteile und/oder Tarnmuster. Außerdem: Was willst Du mit einem Holster an der Weste? Extrem unergonomisch.
-
Haben also nur Reiche das ungeschränkte Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz?
-
In welchem Gesetz steht denn, daß Du ein Recht darauf hast es per Post zugeschickt zu bekommen? Auch nirgends. Laut Gesetz besitzt Du Deine Waffen übrigens ohne Erlaubnis, wenn Du keine Besitzerlaubnis vorlegen kannst. Solange die WBK beim Amt ist, kannst Du das nicht. Und in welchem Gesetz steht nochmal daß das dann nicht gilt? Ach ja... auch nirgends. Klar, man kann als Großkotz auftreten. Muß man aber nicht. Im Zeitalter von vernetzten Waffenbehörden kennt Deine neue Behörde Dein Verhalten übrigens bevor Du dort zum ersten Mal zur Tür rein polterst (oder das Telefon vollbröckelst).
-
Das wird er dann in Zukunft immer tun. Jedesmal. Und wenn er Ermessensspielräume hat, die er ausnutzen darf, kannst Du Dir vorstellen wie er diese in Zukunft auslegen wird. Ich bin eigentlich auch der Meinung: Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen würst. Aber seine Dokumente persönlich abzuholen, das bricht niemandem einen Zacken aus der Krone. Und wegen solcher Lappalien den großen Macker raushängen zu lassen und nach Paragraphen zu verlangen ist kindisch.
-
Nein, ist er nicht. Aber er darf eine WBK nur an jemanden ausstellen, der persönlich geeignet ist, also ist er verpflichtet das zu überprüfen. Sei froh daß er sich dazu für geeignet hält, sonst schickt er Dich zum Psychologen und Amtsarzt deswegen. Außerdem, wie bereits oben geschrieben, es gibt Personen da kann man die persönliche Eignung in Sekunden ausschließen. Meine Behörde will auch keine persönlichen Besuche mehr, es geht alles nur noch per Post. Früher (also vor zwei Jahren) konnte ich alles persönlich und schnell erledigen, jetzt per Post dauert es halt drei Tage länger.
-
Es gibt Personen, da kann man die persönliche Eignung schon nach 5 Sekunden ausschließen...
-
Das kann der SB durchaus verlangen. "Persönliche Eignung" ist eine Voraussetzung zur Erteilung einer WBK, und ein persönlicher Eindruck davon entsteht nur im persönlichen Kontakt.
-
Na, es wurde genau das geliefert was bestellt wurde. Daß sich das Einsatzszenario nachträglich von "kaputtputzen in der Kaserne im Fränkischen Wald" änderte in "Dauerfeuer in der Wüste" war damals nicht absehbar.
-
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Sorry, verwechselt... natürlich war brutto gemeint. Klar, aber in Endeffekt ist es der Estrich der dann bricht. Weil die Dämmung darunter nachgibt. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Man muß das Geld aber erstmal haben. Jede Maßnahme die das Schießen teurer macht (Tresorpflicht 2003, Hauskontrollen, Tresorverschärfung 2017) wird insbesonders die ärmeren Bevölkerungsschichten von diesem schönen Hobby ausschließen. Es wird zunehmend ein elitäreres Vergnügen, allein weil man es sich sonst nicht mehr leisten kann. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ich stelle mir gerade einen Handwerksgesellen vor, mit 1800,-€ netto pro Monat, macht brutto und nach Abzug der Fixkosten 150 €/Monat. Der will nun mit dem Schießen anfangen, und kann von einem Vereinskameraden ein älteres KK-Matchgewehr für einen Freundschaftspreis von 300,-€ abkaufen. Der braucht nun einen 0er-Schrank für mindestens 500,-€. Der muß also doppel so lang auf den Tresor sparen wie auf das Gewehr. Und jetzt erzähle mir nicht, der sucht sich nicht doch lieber einen anderen Sport... -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Das hat alles sehr wenig mit Physik und Vernunft (oder Angst, wie Du es nennst) zu tun, sondern vor allem mit baurechtlichen Vorschriften. Es gibt eine Belastung, für die wurde die gesamte Decke ausgelegt. Das sind bei Wohngebäuden üblicherweise 100 oder 150 kg/m². Damit ist gemeint, daß der gesamte Raum vollflächig mit dieser Last (Möbel, Personen, alles) belastet werden kann, und hält. Wird nicht der ganze Raum gleichmäßig mit Wasser geflutet, verteilen sich die Lasten natürlich etwas anders, und sogenannte "Punktlasten" mit deutlich höherer Flächenlast entstehen. Aber auch die sind geregelt. Und die haben meist weniger mit der Tragfähigkeit der Decke an sich zu tun, sondern mit der Belastbarkeit des Estrichs. -
Der war mal Österreichischer Botschafter bei der UN...
-
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Mein 7er A-Schrank wiegt keine 70 kg. Aber mein großer B-Schrank (5 Langwaffenhalter und ein paar Regalfächer für Kurzwaffen) wiegt 270 kg. Den A-Schrank habe ich alleine in den dritten Stock gebracht, den B-Schrank haben wir zu fünft (Tür vorher abgenommen) hoch gewuchtet. Ging alles. Runter wird das aber alles eine Spedition bringen, dazu sind mir meine Knochen zu schade. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Das Problem ist meist nicht das Gewicht. Sondern die Flächenlast. Ein Wasserbett mit hat ca. 5 m² Fläche, auf die sich sein Gewicht verteilt. Bei einem Tresor ist es nur in ganz wenigen Fällen mehr als 0,5 m², meist erheblich drunter. Wasser plus Bettgestell, selbst wenn es zusammen 500 kg sind, gibt bei 5 m² eine Flächenlast von 100 kg/m². Da könntest Du in jedes Zimmer drei davon stellen, wäre alles in Ordnung. Aber ein Tresor ist was ganz anderes. Mein B-Schrank wiegt leer 270 kg, und hat eine Grundfläche von 70 x 40 cm, das sind 0,28 m². Das ergibt eine Flächenlast von weit über 900 kg/m². Das ist dann was ganz anderes! -
Ich durfte letztens ein Paket komplett abschreiben. War dreimal im Kreis und dann zurück zum Absender-Paketzentrum, nicht aber zum Absender direkt, gegangen. Ich hätte es dort persönlich abholen müssen, einen erneuten Zustellversuch hat man abgelehnt.
-
Ja, mein Gott, wenn Du nicht zu Hause bist nimmt das Paket auch Deine Frau an. Willst Du jetzt nur noch persönlich vorbei fahren?