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In BW z.B. darf das Magazin noch immer nur maximal 2 Patronen fassen.
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Entweder Gutmenscheritis Major oder Tschörmiobaktus.
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Das ist kein Lockvogel, dazu hätten sie die Beschreibung schon eher in die vom TE angedachte Richtung formuliert, und die Werkstücke wären sicher besser gewesen. Da glaubt eher einer tatsächlich an diese Geschäftsidee. Allerdings scheint er doch ein ziemlich komischer Vogel zu sein.
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Jedes Stück Stahl kann mit haushaltsüblichen Werkzeugen zu einer Waffe "fertiggestellt" werden. Bei diesen "Dekoläufen" handelt es sich aber eben um genau sowas: Ein Stahlklotz, sogar ohne durchgängige Bohrung! Eine Dekowaffe wird da aber trotzdem nicht draus.
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Der Tresor wird ja auch plötzlich unsicher, sobald Du ihn verkaufst. Nur bei Dir ist er sicher genug.
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Und hilfreich ist es auch, wenn die bisherige Behörde das schon wußte, und es entsprechend in den Akten vermerkt hat. Dann sollte es keine Probleme geben.
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Hallo! Entscheidend ist, daß der Tresor vor dem Stichtag durch den aktuellen Besitzer zur Aufbewahrung von Waffen genutzt wurde. Der Ort ist unerheblich.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Es gibt eine Reichsbürgerpartei? Wie soll das denn funktionieren? -
Ich habe niemals einen Mitgliedsantrag beim Verband gestellt oder unterschrieben. Es ist aber richtig, daß der Verband den Ausweis ausstellt. Wenn ein Verein den Verband wechselt (was durchaus möglich ist), muß ich auch keine Kündigung schreiben. Ehrlich gesagt bin ich da jetzt auch nicht ganz sicher wie das organisatorisch aussieht.
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Die meisten sind Mitglied im Verein, und eben nicht direkt beim Verband. Ansonsten stimmt es schon, daß die Verbände auch Vereine sind. Trotzdem ist die Formulierung mindestens mißverständlich.
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Wegen Überbestand abzugeben: Etwas mehr als 1600 Hülsen .44-40 Aus Fabrikmunition MagTech Cowboy, einmal verschossen, noch nicht wiedergeladen, ungereinigt, aber bereits entzündert. Abgabe nur als Gesamtpaket. Porto sind 16,50€, der Preis ist Verhandlungssache. Macht mir einfach ein Gebot per PN!
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Weiß ich, stört mich auch nicht. Ideal wäre halt ein Kombi-Kurs, aber den gibt es wohl nicht. Evtl. schieße ich ja doch mal ein Match in der classic mit, Pistole wäre ja vorhanden, und genug Magazine auch.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Es ist eine Randerscheinung, die es schon seit 70 Jahren gibt, und die es in 100 Jahren immer noch geben wird. Diskutiert wird über die derzeit nur, weil sie ein dankbares Ziel ("komische" Leute, meist konservativ, sehr kleine homogene Gruppe) sind. So kann man hervorragend von wichtigen Dingen ablenken. Es ist nur eine neue Ausprägung des "Kampfs gegen rächtz", eigentlich auch nur eine Dauerbeschäftigung ohne erwähnenswertes Ziel. -
Was jetzt noch fehlt sind die SuRTs... (ich interessiere mich vor allem für Shotgun). Und die Waffen natürlich, mit meiner 5-schüssigen Auto5 habe ich da ja wenig Chancen.
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Ein Vereinkollege von mir hat seine Westernwaffen mit Essig auf "Antik" getrimmt. Aber: Das Zeug muß über Nacht einwirken. Nicht wundern wenn dann alles rostig aussieht, das ist Flugrost, der muß dann wieder weg. Aber die Brünnierung ist fort.
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Du hast Dir die Antwort doch schon selbst gegeben. Es steht so in der AWaffV. "Vorgefertigte Ladungen mit Geschoß" sind keine Patronen, obwohl sie es laut Gesetz sind. Aber die Obrigkeit will das eben anders haben. Ganz analog zu den oben schon genannten gezogenen Flintenläufen, bei denen ein ein objektiv eindeutig gezogener Lauf per Jurismagie in einen glatten Lauf mit Profil wandelt. Mit mir brauchst Du nicht diskutieren, ich bin voll Deiner Meinung, aber unsere Jurismagier nicht.
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Leider nicht. Laut Gesetz sind Papierpatronen Patronen, und kein Pulver. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es aber schon Urteile deswegen, wobei sie als loses Pulver angesehen wurden, obwohl sie alle gesetzlichen Bedingungen für Munition erfüllen. Analog dazu die gezogenen Flintenläufe, die zwar physisch eindeutig gezogene Läufe sind, rechtlich aber als glatte Läufe mit Profil gewertet werden. Das kann man als gesunder Mensch nicht verstehen.
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Das gilt nur für Wettkämpfe. Trainieren darf IPSC natürlich jeder, es ist immerhin eine anerkannte und genehmigte Sportordnung.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ein Gesetz das solche diskussionwürdigen Spezialfälle überhaupt zuläßt, ist schlecht geschrieben. Durchmassive Vereinfachungen und Wegfall von Detailregelungen würden auch die meisten "Spezialfälle" von alleine verschwinden. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Fyodor antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Der ganz große Unterschied dabei ist aber, daß ich als juristischer Laie verpflichtet bin das Gesetz bis ins Kleinste zu kennen und korrekt anzuwenden. Es muß daher so geschrieben sein, daß es ein juristischer Laie auch ohne Anwalt und Richter überhaupt sicher anwenden kann, ohne dabei in nur Volljuristen erkenntliche Tretminen zu laufen. Von einem medizinischen Laien erwartet niemand, daß er das alles kann. -
Soweit ich weiß, keine Uniformteile und/oder Tarnmuster. Außerdem: Was willst Du mit einem Holster an der Weste? Extrem unergonomisch.
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Haben also nur Reiche das ungeschränkte Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz?
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In welchem Gesetz steht denn, daß Du ein Recht darauf hast es per Post zugeschickt zu bekommen? Auch nirgends. Laut Gesetz besitzt Du Deine Waffen übrigens ohne Erlaubnis, wenn Du keine Besitzerlaubnis vorlegen kannst. Solange die WBK beim Amt ist, kannst Du das nicht. Und in welchem Gesetz steht nochmal daß das dann nicht gilt? Ach ja... auch nirgends. Klar, man kann als Großkotz auftreten. Muß man aber nicht. Im Zeitalter von vernetzten Waffenbehörden kennt Deine neue Behörde Dein Verhalten übrigens bevor Du dort zum ersten Mal zur Tür rein polterst (oder das Telefon vollbröckelst).
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Das wird er dann in Zukunft immer tun. Jedesmal. Und wenn er Ermessensspielräume hat, die er ausnutzen darf, kannst Du Dir vorstellen wie er diese in Zukunft auslegen wird. Ich bin eigentlich auch der Meinung: Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen würst. Aber seine Dokumente persönlich abzuholen, das bricht niemandem einen Zacken aus der Krone. Und wegen solcher Lappalien den großen Macker raushängen zu lassen und nach Paragraphen zu verlangen ist kindisch.
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Nein, ist er nicht. Aber er darf eine WBK nur an jemanden ausstellen, der persönlich geeignet ist, also ist er verpflichtet das zu überprüfen. Sei froh daß er sich dazu für geeignet hält, sonst schickt er Dich zum Psychologen und Amtsarzt deswegen. Außerdem, wie bereits oben geschrieben, es gibt Personen da kann man die persönliche Eignung in Sekunden ausschließen. Meine Behörde will auch keine persönlichen Besuche mehr, es geht alles nur noch per Post. Früher (also vor zwei Jahren) konnte ich alles persönlich und schnell erledigen, jetzt per Post dauert es halt drei Tage länger.