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Fyodor

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  1. Niemanden. Es kann Dir jeder nur seine persönliche und rechtlich völlig unbedeutende Meinung mitteilen. Endgültig entscheiden kann das nur ein Richter, und auch das nur im Einzelfall. Beim nächsten kann es dann wieder genau andersrum ausgehen. Willkommen im deutschen Rechtsstaat.
  2. Egal wie: So wie vorgeschlagen, also einfach zerlegen, Schlagbolzen raus, und gut ist, geht es nicht. Ob Waffen aus dem Ausland im Rahmen einer Erbschaft überhaupt hier her gebracht werden können weiß ich nicht. Aber wenn, dann bekommst Du eine Erben-Waffenbesitzkarte (und mußt die Waffen blockieren lassen). Wenn es nicht geht, kannst Du die Waffen nur an einen deutschen Büchsenmacher liefern lassen der sie Dir auf Deko umbaut. Das kommt aber einer vollständigen Zerstörung gleich, da würde ich sie lieber drüben lassen.
  3. Hallo Forum! Ich habe einen Stapel Munitionsschachteln von MagTech, die ich für meine wiedergeladenen Patronen im Kaliber .44-40 wiederverwende. Als das noch ein Karton Fabrikmunition war ist der wohl aber mal runter gefallen, auf jeden Fall sind nahezu alle Trays an der selben Ecke regelrecht zerbröselt. Die Schachteln an sich sind noch in Ordnung. Wie ich herausgefunden habe, sind die Trays von .44-40 und von .40SW identisch. Vermutlich auch von anderen 40er Kalibern. Hat jemand von diesen Trays noch ein paar rum liegen, die er nicht mehr braucht? Ob mit oder ohne Schachtel ist egal, ich bräuchte vor allem intakte Trays.
  4. Nein, können sie nicht. Auf welcher Grundlage denn?
  5. Stimmt. Dann darfst Du sie darin aber auch nicht lagern. Denn der Schrank wurde ja explizit nicht zur Lagerung von Waffen erworben. Wäre er das, bestünde die Bringschuld zur Meldung der getroffenen Maßnahme.
  6. Wird er nicht. Dann wird er aber auch nicht zur Aufbewahrung von Waffen genutzt, und die Altbestandsregelung greift nicht. Wird er zur Aufbewahrung von Waffen genutzt, so ist er eine der Maßnahmen die getroffen wurden, und die meldepflichtig sind. Hier wird gerne verwechselt: - Natürlich haben wir keine Registrierpflicht für Tresore - Wir haben auch keine Registrierpflicht für Waffenschränke - Aber wir haben eine Meldepflicht für getroffene Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung Der Kauf eines Waffenschranks, um darin dann erlaubnispflichtige Waffen aufzubewahren, ist eine Maßnahme zur sicheren Aufbewahrung. Und die ist meldepflichtig. Im besten Fall glaubt der SB, daß der Schrank vorher schon da war, und trägt ihn dann in seine Akten ein. Im blöden Fall glaubt der SB das nicht, und man kann es auch nicht ausreichend beweisen, und man muß sich binnen Frist einen 0er Schrank zulegen. Im ungünstigsten Fall ist es ein Verstoß gegen das WaffG mit allen seinen Folgen.
  7. Gerade dann empfiehlt es sich, frühzeitig das Problem zu lösen. Sonst: Siehe oben. In zwei Fällen hatte ich ähnliches in meinem nahen Bekanntenkreis miterlebt. Beide Male unschuldig, aber Waffen lange weg und danach beschädigt. Vor Gericht Schadenersatz geltend gemacht, Recht bekommen, aber immer noch kein Geld da. Meine Behörde bringt zur Kontrolle übrigens einen Ausdruck ihrer Akten mit. Da steht nicht nur jede Waffe drin, sondern auch wie viele Schränke welcher Art ich habe. Aber das hatten wir ja schon alles. Du bist verpflichtet, die zur Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen zu melden. Tust Du das nicht, kannst Du nachher gerne mit der Behörde streiten, wenn man böse will kann man das aber sogar als Verstoß gegen das WaffG auslegen. Und dann wird es richtig eklig.
  8. Genau. Dann steht das Amt im Wohnzimmer und bezweifelt das Alter des Schrankes. Zuerst holen sie die Polizei, die sämtliche Waffen liebevoll auf die Ladefläche eines Bully wirft um sie zu beschlagnahmen. Dann wird der Rest der Wohnung durchsucht, will er legal Waffen besitzt hat ja auch bestimmt illegal noch ein paar. Du kannst dann zwar innerhalb zweier Tage nachweisen wann Du den Tresor gekauft hast, aber die Behörde zweifelt die Benutzung an. Bis das geklärt ist, vergehen weitere zwei Wochen. Anschließend benötigt für Polizei zweieinhalb Jahre und mehrere schreiben deines Anwalts, um dein Eigentum zurück zu bringen. Leider haben die Waffen dann ein paar "Lagerspuren" ab bekommen. Aber immerhin hat Du es ihnen voll gezeigt. Was ist so schlimm daran seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, und die Aufbewahrung der Waffen nachzuweisen? Dazu gehört insbesondere, die Schränke nachzuweisen in denen sie stehen. Diese Pflicht gibt es jetzt schon etwas länger. Übrigens: wer seine Schränke vor dem Stichtag der Behörde bekannt gemacht hat, hat keine schlafenden Hunde geweckt, sondern ihnen noch Schlafmittel verabreicht. Da gibt es keine Diskussion mehr.
  9. Das ist falsch. Der Feststellungsbescheid verbietet ja nicht, sondern stellt fest daß es schon immer verboten war. Deshalb heißt der Feststellungsbescheid auch Feststellungsbescheid und nicht Gesetz.
  10. Die haben umsonst gekauft. Steht so im Gesetz: Bestandsschutz nur bei durch ebenjene Person in Benutzung befindliche Schränke. Keine Nutzung vor dem Stichtag, ergo kein Bestandsschutz.
  11. Du brauchst keinen FB. Der ändert nichts an der Sache, er stellt nur fest.
  12. Wurde "Hell"schon genannt? Ein ziemlich intensiver Postapokalyptischer Film ohne Zombies, eine deutsche Produktion!
  13. Ihr habt glaube ich die Frage nicht richtig verstanden. Natürlich ist das Messer eine verbotene Waffe, und nach dem FB kann sich auch niemand mehr rausreden er wußte es nicht (schließlich kennen wir alle FBs auswendig, nechwahr). Es geht wohl eher darum, ob der Besitz vor der Veröffentlichung des FB nun ein vorsätzlicher illegaler Waffenbesitz war, oder ob es sich um einen Verbotsirrtum handelt der straffrei bleiben kann. Daß auch "Altbesitz" verboten ist, ist denke ich unstrittig.
  14. Ich hätte gerne die Nordic Component Magazinverlängerung +1 oder +2 für meine Browning Auto 5 (nicht die moderne A5, sondern die "echte").
  15. Das kann Dein Sachbearbeiter durchaus so sehen, ja. Ich würde es aber einfach ausprobieren. Auch SB sind Menschen... aber, wie oben schon geschrieben wurde, nicht von Dir aus drauf ansprechen. Erst wenn der Antrag versagt wird, ein freundliches Gespräch suchen.
  16. Nein. Du mußt nur die gesetzeskonforme Aufbewahrung nachweisen, und zwar bereits vor dem Erwerb der Waffe. Wenn die Behörde Art und Anzahl der Schränke kennt, ist das erheblich leichter. Zusätzlich kommt jetzt natürlich noch die Altbestandsregelung ins Spiel. Selbst wenn Du 20 Leute hast die bezeugen können daß der Schrank schon seit Jahren bei Dir steht, muß die Behörde das nicht glauben. Immer dran denken: Du bist zum Nachweis verpflichtet. Nachweis! Ein Lieferschein mit Datum vom Januar 2017 und Deinem Namen als Empfänger wird sicher auch in drei Jahren noch rückwirkend anerkannt. Aber ein gebrauchter Schrank mit Lieferdatum Januar 2017, der jemandem anders geliefert wurde, und 3 Familienmitglieder können bezeugen daß Du den im Juno 2017 gebraucht gekauft hast, muß von der Behörde nicht anerkannt werden. Zeugenaussagen sind kein Nachweis.
  17. Bei mir kommt auch praktisch immer der Brief vom Zoll, weil angeblich die außen angebrachte Rechnung fehlt oder nicht alle Angaben enthält. Manchmal stimmt das, da fehlt dann das Porto. Das kann der Zoll aber gar nicht gewußt haben, weil der rote Umschlag in dem die Rechnung steckt gar nicht geöffnet war. Was bei mir meist an die Haustür geliefert wird sind Sendungen aus Hong Kong. Was nie klappt ist China und die USA. Mit einer einzigen Ausnahme, da waren es dann aber über 500,-€ Zoll, die ich natürlich nicht gerade auf den Cent genau passend da hatte. Zumal man ja nicht vorab informiert wird wann die Sendung überhaupt kommt. Auch eine Frechheit ist die Lagerung für 14 Kalendertage. Wenn da eine Sendung kurz vor Weihnachten geliefert wird kann es schon sein, daß von den 14 Tagen gerade noch an 2 das Zollamt geöffnet hat, und davon einen nur Halbtags. Mir wurde auch schon eine Briefsendung zurück geschickt, die werden nämlich nur 7 Tage aufbewahrt, und in der Zeit hatte das Amt an gar keinem Tag für Publikumsverkehr geöffnet (Ankunft der Sendung beim Zoll Mittwoch, Donnerstag Brief verschickt, Freitag bei mir angekommen, Wochenende zu, Montag Brückentag, Dienstag Feiertag, Mittwoch hieß es dann "Leider schon zurück").
  18. Wenn die Behörde das akzeptiert. Muß sie aber nicht. Viel einfacher wäre es gewesen, diese Schränke vorher der Behörde bekannt zu machen.
  19. Doch, wenn Du der Behörde glaubhaft versichern kannst, daß der Schrank schon vor der Änderung durch Dich in Benutzung war. Wenn Du das der Behörde vorher also noch nicht mitgeteilt hattest (wird hier gerne mit "registriert" verwechselt) kann es bei der nächsten Kontrolle etwas Diskussion geben. Mit einem Lieferschein auf Deinen Namen läßt sich das sicher aus der Welt schaffen, aber wer den nicht hat, könnte Probleme bekommen. Ich habe meine Schränke "bei der Behörde registriert" (Sprich: Ich habe ihnen vor der Änderung mitgeteilt was dazu gekommen ist), die wissen das jetzt also, und es wird bei der nächsten Kontrolle keine blöden Fragen geben.
  20. Das habe ich gar nicht mitbekommen. Waren die nicht früher schonmal verboten, wurde dann aber geändert so daß es nur noch Munition, keine losen Geschosse, betrifft?
  21. Bei uns im Kreis ist es definitiv so.
  22. Gar keins. Was WaffG gilt für Polizisten einfach überhaupt nicht.
  23. Tja, soviel zu Theorie und Praxis. Jeder Abgeordnete ist ja auch nur seinem Gewissen verantwortlich und ein Fraktionszwang existiert nicht...
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