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WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
Fyodor antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Ich sehe da keine unüberwindbaren Hindernisse. Gerade, wenn es in der Sturm-und-Drang-Zeit der Jugend war. Allerdings wirst Du Probleme bekommen wenn Du zur Waffenbehörde gehst und sagst "Ich bin mal betrunken gefahren, ist jetzt alles vorbei, und jetzt will ich Waffen". So funktioniert das in Deutschland nicht. Hier "darf" nicht zum Spaß geschossen werden, sondern es muß ein sportlicher Hintergrund bestehen. Was willst Du denn schießen? -
Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Stimmt. Mich würde aber interessieren wie es zu so einer Konstellation kommt, daß eine Waffe zerlegt in zwei Hälften eingetragen wird. Mußt Du dann eine andere Waffe zerlegen (in Wechselober- und -unterteil sozusagen) um diese eine wieder zu verwenden? Oder wie läuft das ab, daß Du nicht versehentlich magisch eine neue Waffe erschaffst?- 135 Antworten
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Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Ich habe noch nie erlebt, daß die Waffennummer bei einem Wettkampf kontrolliert wurde. Auf was für Wettkämpfe fährst Du denn? Dein Büchsenmacher kann das übrigens "beheben", Du mußt ihm nur beide Teile überlassen, er fügt sie zusammen, und dann "kaufst" Du sie zurück. Kostet halt dreimal Gebühr und Du wirst ein Bedürfnis brauchen.- 135 Antworten
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Da fehlt wiederum der Anschlagschaft.
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Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
So langsam? Da reicht doch locker ein Single-Action Revolver für!- 135 Antworten
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ITAR/US-Exportrecht: Magazine für Flinten, fachkundige Antworten erbeten
Fyodor antwortete auf p0ddie's Thema in Waffenrecht
So einfach ist das nicht. Selbst Teile die in den USA und in DE frei sind, können mit einem Exportverbot belegt sein. -
Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Sachen gibt's... mit 6+5 käme ich nicht weit.- 135 Antworten
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Die werden zerstört, der R93-Verschluß kann rein theoretisch einfach nur entriegeln, ohne dabei zerstört zu werden. Wurde bei der Nachfolgeversion behoben, meines Wissens.
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Nein, der Verschluß der R93 kann theoretisch durch den eindringenden Gasdruck entriegeln. Es gab wohl mindestens einen Unfall dadurch, aber im großen und ganzen ist die Unfallgefahr ziemlich aufgebauscht worden.
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Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Ernsthaft?- 135 Antworten
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Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Nein, da steht nicht drin wie viele Waffen ich besitzen darf. Sondern welche Waffen ich zur Teilnahme an der Disziplin benötige. Angeblich stünde aber in der Sportordnung des TE: "obwohl in der Sportordnung steht bis zu 5 Kurzwaffen und 6 Langwaffen." Also darf er laut Sportordnung bis zu 5 KW und bis zu 6 LW besitzen. Was so ganz sicher nicht drin steht. Und eine Disziplin, für die ich gleichzeitig 11 Waffen benötige (um bei der Analogie zu Deinem Beispiel "Western" zu bleiben), kann ich mir auch nicht vorstellen- 135 Antworten
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Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Seit wann schreibt eine Sportordnung vor wie viele Waffen ich besitzen darf?- 135 Antworten
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Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Aber natürlich. Auch innerhalb des Grundkontingents muss für jede Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werden.- 135 Antworten
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Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Wird auch gerne übersehen: Auch innerhalb des Grundkontingents muß jede einzelne Waffe durch ein Bedürfnis begründet sein. Nur werden keine überregionalen Wettbewerbe gefordert. Aber zweimal die gleiche Waffe (zweimal P226 in 9x19) geht üblicherweise eben nicht, erst bei Nachweis von eben diesen überregionalen Wettkämpfen. Daß man eine Ersatzwaffe für den Fall eines Defekts benötigt, glauben die Behörden eben erst, wenn man auch "wichtige" Wettkämpfe mit schießt, z.B. Deutsche- oder Europameisterschaften. Für den Kreis-Vergleichswettkampf braucht es das eben nicht.- 135 Antworten
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Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Wenn Du als WBK-Neuling gleich Dein 2/6-Kontingent ausschöpfst, und dann eben nicht für deutlich verschiedene Disziplinen, bekommen die Amtsleute leicht den Eindruck Du würdest Waffen "anhäufen". Als langjähriger Schütze mit mehreren überregionalen Wettkampfteilnahmen pro Jahr hat man es da viel leichter.- 135 Antworten
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Berliner Waffenbehörde verweigert zweite Kurzwaffe
Fyodor antwortete auf q2lamer's Thema in Waffenrecht
Grundsätzlich hat die Behörde nicht unrecht. Wenn Waffen vorhanden sind mit denen man in der "neuen" Disziplin starten kann, muß die Behörde die zusätzliche Waffe nicht genehmigen. Auch, wenn man mit der entsprechenden Waffe chancenlos wäre. Es gilt eben noch immer der Grundsatz: So wenig Waffen wie möglich ins Volk. Gerade in sozialistischen Hochburgen wie Berlin.- 135 Antworten
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Nicht wenn Du auch SP brauchst.
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Geht mir nicht anders. Und dank unserer Homöopathieregelung kann man ja noch nicht mal ein paar Sorten kaufen gehen und ausprobieren.
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Naja, die REACH-Verordnung ist bereits zehn Jahre alt. Hätte der EU-Markt für die US-Hersteller irgendeine Relevanz, hätten sie sich problemlos daran anpassen können.
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Ja, aber wie interpretiert es im Fall des Falles der durch keinerlei Fachkenntnis belastete Richter? Wo muß man ziehen, und in welche Richtung?
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Leider ist beides falsch. Das "Abreißgewicht" ist keinesfalls eine Norm, sondern taucht überhaupt nur in Waffengesetz auf. Kein Ingenieur oder Statiker würde je einen so dämlichen Begriff verwenden. Definiert wie es zu ermitteln ist, ist es auch nicht. Eine Haltekraft von umgerechnet 200 kg erreicht man aber schon mit einer (!) lächerlichen M4-Schraube. Zwei M10er, wir wohl eher üblich, erreichen locker das 10fache. Man sieht halt immer wieder auf welcher Grundlage der Gesetz geschrieben wurde. Sachverstand gehört leider nie dazu.
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Nein, der mußte nicht, der durfte. Der will das nämlich tatsächlich so.
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Ich weiß, beide haben mir viel Wissen vermittelt.
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Das Schwarze Forum habe ich nicht mehr kennengelernt, aber einige Urgesteine schon. Aber immerhin war ich auch beim ersten Seeminenbesitzertreffen schon dabei. Mit fehlen Murmelgießer, H.M. und ein paar andere auch. Aber Fluktuation ist normal, und viele haben irgendwann eben auch mal andere Interessen. Irsch war auch immer ein toller Termin mit super Gesprächsthemen.
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Bei anderen schon: