-
Gesamte Inhalte
34.412 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Fyodor
-
Nein. Du hast es so verstanden wie es jeder halbwegs normale Mensch verstehen würde. Nämlich so, daß "2 Waffen pro Halbjahr" bedeuten soll, immer nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten. Beliebigen sechs Monaten. So einfach denken Behörden aber nicht. Nach dem Wortlaut der WaffVwV klingt es so, also ob der erste Eintrag in einer WBK bestimmt wann die "Halbjahre" jeweils beginnen, und die ändern sich auch nicht mehr. Also erste Waffe gekauft am 12.02. bedeutet, der Halbjahreszeitraum beginnt jedes Jahr am 12.02. und entsprechend am 12.08.. Laut Formulierung der WaffVwV gelten diese Zeiträume aber immer nur für eine WBK... Andererseits impliziert das "erstmals in Gang gesetzt", daß es eben auch ein zweites bzw. drittel oder x-tes mal gibt, wann dieser Zeitraum erneut beginnt. Und genau so argumentiert meine Behörde (und laut Auskunft sollten das per Erlaß alle Behörden in BW so tun), nämlich daß die erste Waffe den Zeitraum von sechs Monaten in Gang setzt, innerhalb dessen nur 2 Waffen erworben werden dürfen. Sechs Monate nach Erwerb der ersten dürfen dann sofort die dritte und vierte erworben werden, egal wann dazwischen die zweite kam. Sobald der Zeitraum abgelaufen ist, wird erst durch den Erwerb einer weiteren "ersten" Waffe ein neuer Zeitraum begonnen. In sich schlüssig ist das schon, aber man muß schon sehr kompliziert und unpraktisch denken um auf solche Gedankenknoten zu kommen. Viel einfacher wäre es wie in der Grafik von wede bzw. ford34coupe. Aber das ist wohl zu einfach zu verstehen, das geht natürlich nicht.
-
Heute erhalten Sie 35% Rabatt auf Ausgewählte Magazine!
Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Üblicherweise ist damit "Lager USA" gemeint, das dauert immer 2-3 Wochen. Das Brownells-Lager in Deutschland ist, etwas freundlich ausgedrückt, "übersichtlich". -
So sollte es eigentlich laufen. Die Verwaltung ist dazu da, um den Bürgern möglich zu machen was geht, und das in geregelten Bahnen. Viele verstehen sich aber noch nach alter Gutsherrenmanier, und finden es toll jemanden abblitzen zu lassen. Also keine "Ermöglicher" sondern "Steine-in-de-Weg-Leger".
-
Alternativ kann er ja das Gültigkeitsdatum vordatieren. So könntest Du gleich am ersten möglichen Tag die Waffe erwerben, weil der Voreintrag schon drin ist, aber eben erst ab dem ersten 2/6-freien Tag gültig.
-
LRA Rastatt und BAD ist es so. Laut Aussage meines SB ist das per Erlaß in ganz BW so zu handhaben.
-
Mein SB trägt mir auch 10 Voreinträge gleichzeitig ein, kein Thema. Er kassiert ja Gebühren dafür. Daß ich diese nicht alle nutzen kann ist mein Problem, und ich muß mich auch drum kümmern daß ich 2/6 nicht überschreite. Abgelaufene Einträge können natürlich nicht verlängert werden und müssen wie neue Voreinträge komplett neu beantragt werden.
-
Meine Behörde verteilt (gebührenpflichtige) Voreinträge soviele ich will. Dass ich unter Umständen gar nicht alle nutzen kann wegen 2/6 ist mein Problem. Verfallene Voreinträge werden nicht verlängert, sondern müssen erneut, gegen volle Gebühr, beantragt werden.
-
zumindest in BW so wie von mir geschildert. Habe ich mündlich und per E-Mail von meinem SB genau so beschrieben bekommen.
-
So wäre es logisch. Genau deshalb machen die meisten Waffenbehörden das auch anders. Nämlich so: Damit dürfen dann am 01. Oktober wieder 2 Waffen erworben werden. Der Zeitraum von Sechs Monaten beginnt laut AWaffV nämlich mit dem Erwerb der ersten Waffe [pro Zeitraum]. Innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb der ersten Waffe darf eine zweite erworben werden. Diese sperrt dann für den Rest der sechs Monate den Erwerb einer weiteren Waffe, hat aber auf jegliche weitere Berechnung keinen Einfluß. Kompliziert, aber fast in allen Ämtern so festgelegt.
-
Es muß überhaupt nichts. Es ist ein Erwerbstreckkungsgebot, keine Besitzstandvermehrungsbremse. Leider. Der SB darf Ausnahmen zulassen (relativ häufig z.B. bei Westernschützen, die 4 Waffen brauchen), er muß aber überhaupt nichts.
-
Mit Deinem SB freundlich reden. Grundsätzlich hat er leider Recht. Diese völlig unsinnige Regelung bezieht sich tatsächlich auf den erlaubnispflichtigen Erwerb, nicht auf die Anzahl der Waffen. Selbst wenn Du alle Waffen verkaufen würdest, 2/6 bleibt. Sogar bei einem Austausch aufgrund eines Defekts gilt das. Allerdings kann der SB in eigenem Ermessen Ausnahmen zulassen. Das Gesetz spricht hier nämlich von "in der Regel" (siehe Zitat unten, Hervorhebung durch mich). Wenn Du also mit ihm absprichst, daß Du gleich ein neues Gewehr außer der 2/6-Reihe kaufen darfst, wenn Du vorher ein anderes verkaufst, dann geht das. Immerhin erhöht sich Dein Waffenbestand dadurch ja nicht. Allerdings liegt das einzig und allein im Ermessen des SB. Wenn er nicht will, hast Du Pech. Er muß diese Ausnahme nicht zulassen.
-
Vihtavouri Das trauen sich viele nicht auszuschreiben weil sie Knoten in den Fingern befürchten.
-
Heute erhalten Sie 35% Rabatt auf Ausgewählte Magazine!
Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Nein. -
[suche] Lee Zündhütchen-Wendeboxen, rund
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
-
Hallo Forum! Ich suche noch zwei oder drei von den runden Wendeboxen von Lee, siehe Bild. Die haben das Design verändert, und nun dreieckige, einteilige Wendeboxen zum falten. Aber ich bräuchte noch ein paar von den alten, runden, da ich Anbauteile an der Presse habe die mit den neuen Teilen kollidieren. Wenn jemand also noch ein paar von den runden Dingern übrig hat die er nicht braucht, ich würde mich über ein Angebot freuen.
-
Verkauft.
-
Grundsätzlich hast Du Recht. Aber der Vereinsfürst schreibt diese Bestätigung auf das selbe Blatt Papier wie ich meine geplanten Anschaffungen. Wenn er das nicht bearbeiten will, kann man ihn evtl. gerichtlich dazu zwingen, aber das dauert und kostet Geld und Nerven, und Freunde macht man sich dabei auch nicht.
-
Dann sei froh, bei mir war es andersrum. Ehrliches Interesse an der Jagd, aber seit ich die Jägersleute kennengelernt habe... nicht mein Menschenschlag.
-
Richtig. es ging aber um Mißbrauchspotential verlorener WBKs...
-
Ich war schon in einem Waffenladen und habe dort Munition gekauft. Mit meiner WBK. Aber ohne Ausweis. Und ich war zum ersten Mal dort.
-
WD40 ist ein LÖSUNGSMITTEL! Damit pflegt man nicht. Es besteht zum überwiegenden Teil aus Petroleum mit mikroskopischen Beimengungen von Öl und anderen Zusatzstoffen. Ballistol empfinde ich persönlich als ganz angenehm im Geruch. Mittlerweile benutze ich aber meistens "Freischütz Gold", weil das meiner Meinung nach besser löst und besser pflegt. Es stinkt aber auch ganz gewaltig. Für Schwarzpulverschmauch wiederum scheint Ballistol besser zu sein.
-
Im Treppenhaus schon. Das ist üblicherweise nicht Bestandteil der Mietwohnung.
-
Wenn sie selbst nicht schießt hoffentlich nicht. Als Jägerin könnte sie die Gelegenheit aber natürlich auch nutzen
-
Mach es einfach so, das geht den Verein erstmal gar nichts an. Dass man sich um Neulinge nicht kümmert habe ich in manchen Vereinen auch schon bemerkt. Mir persönlich ist das unverständlich, und in so einem Verein bin ich auch nie Mitglied geworden. Obwohl ich dafür statt weniger Minuten eine Fahrzeit von über einer halben Stunde in Kauf nehmen musste. Aber im anderen Verein habe ich mich eben wohler gefühlt.
-
Ich habe eine Unterlage von Brownells, und immer eine Handvoll alter Spültücher. Da kann man das Recht einfach so handhaben dass nichts durchs ganze Zimmer sprüht.