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Das steht da drin, ja. Der Beschußstempel ist aber keine Beschädigung. Und wenn die Waffe augenscheinlich in einem guten technischen Zustand ist, besteht diese Gefahr objektiv ebenfalls nicht.
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Bestimmt bei Frankonia... da habe ich mehrere solche Koniferen erlebt.
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Ich glaube Du solltest nochmal einen Sachkundelehrgang besuchen. Und das WaffG lesen. Alles weitere erübrigt sich solange.
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Stimmt. Aber was nutzt es, wenn ich Waffen bezahle, die ich nie mit nach Hause nehmen darf?
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Das war überhaupt nie strittig. Selbstverständlich dürfen unbeschossene Waffen erworben und besessen werden. Nur nicht überlassen werden. So steht es unmißverständlich in Gesetz und Verordnung. Was irgendwelche Anwälte dazu schreiben hat keinerlei Bedeutung.
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Wenn ich einen Fehler mache, lerne ich gerne dazu. Ich will hier ja nur vermeiden helfen, daß jemand einen Verstoß gegen das BeschG begeht. Aber nach meiner Lesart sprechen BeschG und BeschV von "wenn kein Beschuß durchgeführt werden kann". In der Juristerei bedeutet das meines Wissens, daß kein Beschuß durchgeführt werden KANN! Nicht "soll nicht", "der Besitzer möchte nicht daß" oder dergleichen.
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Auch dort heißt es unter BeschussV §10 (2): [...] dass eine Prüfung nicht oder nur unter der Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung der Waffe durchgeführt werden kann. Wieder nichts darüber, daß sie nicht durchgeführt werden soll, weil der Besitzer das gerne so hätte.
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Ich lese nur das Gesetz. Was andere da mauscheln ist mir eigentlich egal. Ich werde aber niemandem den Rat geben mauscheln zu wollen.
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Konnte er nicht, ohne gegen BeschG zu verstoßen.
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Stimmt. Diese Bescheinigung gibt es. Für defekte Waffen. Siehe hierzu Beschußgesetz §12 (1) (Hervorhebung durch mich): [...] Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann. Sprich: Wenn ein Beschuß nicht möglich ist, gibt es diese Bescheinigung. Daß der Besitzer den Stempel nicht mag, ist kein Grund.
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Eine "Sammlerwaffe" ohne Beschuß hat einen Wert von Null, da sie nicht veräußert werden darf. Ist bescheuert, aber Gesetz. Schon lange.
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Da hat sich seit letztem Jahr nichts geändert. Auch da mussten die Mitarbeiterbeauftragungen auf Firmenpapier ausgestellt werden. Eine Änderung hab es bezüglich Einladungen. Die Einladung durch ein ausstellendes Unternehmen ist nicht mehr automatisch eine Legitimation. Die ist nun zusätzlich erforderlich.
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Hallo, Forum, Vor einiger Zeit habe ich mir mal zwei Speedloader von Longwitz für meine Schofield Revolver in .44-40 gekauft. Nach mehreren Fehlversuchen war das das einzige Modell das paßt. Leider habe ich damals nur zwei Stück gekauft, denn mittlerweile sind sie auf dem Markt nicht mehr zu finden. Es gibt eine Webseite in den USA die darüber sprechen sie neu aufzulegen, aber da ist schon länger nichts mehr passiert. Meine habe ich damals bei Speedshooter gekauft, aber der bekommt sie auch nicht mehr. Da man bei der Disziplin Mehrdistanz aber dreimal nachladen muß, suche ich derzeit noch einen oder zwei Speedloader dieses Typs. Die genaue Modellbezeichnung heißt "Variant N 305-277" und wurde unter dem Markennamen "Longwitz" vertrieben. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand noch ein oder zwei davon hätte, die er mir verkaufen würde.
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- speedloader
- longwitz
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Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Kenne ich... da es beim Westernschießen aber ohnehin immer 20er-Schritte (je Stage 10 Gewehr und 2x5 Revolver) gewöhnt man sich da irgendwann dran. Ganz blöd wird es nur, wenn mal ein einzelner Nachlader dabei ist... dann wird auch noch eine neue Reihe wegen einem Schuß angebrochen. Gelöst habe ich dieses psychologische Problem, indem ich meinen Bestand auf ganze Schachteln ab- und den Verbrauch auf ganze Schachteln aufrunde. So weiß ich immer, wie viele volle Schachteln ich mindestens im Schrank habe. Die angebrochenen werden dann beim Training geleert. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ich buche mir halt fürs Training für 3 Stunden in Philippsburg eine 25 Meter-Bahn mit Fallscheibenanlage. Im Normalfall trainiere ich alleine. OK, bei den 850 Schuß waren 450 Schuß KK, um eine zuverlässig funktionierende Sorte für Fallscheibe zu ermitteln. Das Treffen war da nebensächlich, und das Laden der Magazine hat viel länger gedauert als das Leerschießen. Die restlichen 400 waren 50 Schuß 7,5x55 (50 Meter), 100 Schuß .45Auto, 150 Schuß .44-40 und ein bißchen Schrot. Dann war die Zeit leider schon wieder zu Ende. Um das Rotpunkt auf dem RONI einzuschießen kam ich schon gar nicht mehr, um 1900h schließt die Schießanlage. -
Die nächste Welle rollt- nu gehts an die Salut und Dekos....
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
Das gilt so leider nur für nach neuesten Regeln zu einem Klumpen zusammengeschweißten "Deko"-Waffen. Wenn sie zu beweglich sind, darf der aktuelle Besitzer sie noch nichtmal mehr vererben. Somit ist die Weitergabe von echten Dekowaffen stärker reglementiert als bei Maschinenwaffen. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
240 Patronen? 2 Schachteln von jedem Kaliber? Was trainiert man denn mit 2 Schachteln? Mit weniger als 300 Schuß fahre ich nicht auf den Stand... beim letzten Training habe ich 850 Schuß verbraucht. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
In der Geldkassette die ich habe bringe ich noch nicht mal die Munition für ein kleines Match unter. Das ist die handelsübliche Größe, wie sie zB auf Weihnachtmärkten in den Ständen benutzt werden. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Aus brandschutztechnischer Sicht wäre es ratsam, Munition und Pulver in unverschlossenen dickwandigen Holzschränken aufzubewahren. Bis die Flammen da dran kommen lebt niemand mehr in dem Raum, aber es baut sich kein Druck auf. Nur geht es bei uns nicht um Sicherheit... -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Na, umziehen wollte ich nicht gleich deshalb... habe halt 4 Dachschrägen in der Wohnung. Sehr gemütlich, aber auch sehr unpraktisch. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Leider hat bei mir der Platz nur für einen halb so hohen Schrank gereicht, und das ist schon ziemlich knapp. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Die gibt es nicht. In der Begründung für die Verschärfung Stand ja sogar ausdrücklich drin, dass sich die aktuellen Regeln bewährt haben, und deshalb verschärft werden müssen. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Falsch. Fehlentscheidungen durch weitere Fehlentscheidungen zu kaschieren, ist Müll. Richtig wäre gewesen, die Aufbewahrungsregeln zu lockern, so daß auch für Waffen der Blechspind ausreichend gewesen wäre. Diese Verschärfung ist reine Vergrämung durch aufbürden von sinnlosen Kosten. Denn die vorherigen Regeln waren nachweislich schon mehr als ausreichend. Das nun noch schönzureden, daß man die überzähligen A-Schränke nun verpflichtend für Munition machen könnte, weil sie jetzt ja eh schon da sind, ist totaler Quatsch. Oder aber, man macht die jetzt ja bald in großer Zahl billig auf den Markt kommenden B-Würfel verpflichtend für Kochmesser, weil die sind jetzt ja eh schon da, und so billig daß es da auch nicht drauf ankommt. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Nein, natürlich nicht. Wenn man ca. 10 verschiedene Kaliber, teilweise noch mit unterschiedlichen Laborierungen schießt, und das mit etwas Ambition, kommt da einiges zusammen. Ich war letztes Jahr bei knapp 8000 Schuß Munitionsverbrauch, davon ein erheblicher Anteil Schrotpatronen. In meinen (vorhandenen) A-Langwaffenschrank würde ich meinen Bestand gar nicht rein bekommen. Zumal die typischen A-Schränke keine Fachböden, sondern Langwaffenhalter haben. Ein einziges, 30x30 cm großes aber 130cm hohes Fach ist zum stapeln von verschieden großen Schachteln denkbar ungeeignet. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Nein, einen künstlichen Bedarf zu schaffen ist nie sinnvoll. Es passiert ja ganz objektiv nichts mit der Munition, die aktuellen Regeln sind also nachweislich nicht zu lasch.