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Alle Inhalte von Fyodor
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Laut WaffG ist ein Wechsellauf doch einer, der durch den Büchsenmacher im Austausch gegen den alten Lauf eingebaut wird, und der alte wird entsorgt. Im Gegensatz dazu ist ein Austauschlauf einer, der durch den Anwender selbst nach belieben hin und her gewechselt werden kann. So gesehen gibt es per Definition keine Waffe mit Wechsellauf, weil der ja beim Büchser bleibt. Mit Austauschlauf (umgangssprachlich auch Wechselsystem) gibt es das aber schon: z.B. Desert Eagle
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Dient dem Aufenthalt von Menschen. Also nein, kein Behältnis.
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- elektroschocker
- bundespolizei
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VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Fyodor antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Selbst das Schießbuch ist nicht notwendig. Im Zweifel mußt Du halt Deine Aktivität "irgendwie" belegen können. Wenn Zeugen (Aufsicht) in einem Schießbuch unterschreiben ist das ein recht einfacher Nachweis. Bei mir sind aber auch viele Einträge von mir selbst unterschrieben. Wenn ich alleine schießen gehe ist halt auch niemand da der das machen könnte. -
Das können wir mal so stehen lassen. Wenn aber die Autoren eines Gesetzes nichtmal einfachte deutsche Worte unterscheiden können, ist es wirklich ein Armutszeugnis, und spricht für die (beziehungsweise den Mangel an) Qualität bei der Arbeit.
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Trotzdem sollte das mal korrigiert werden. Austausch: Entfernen des alten, einbau des neuen. Wechsel: Hin und her. Nur nicht im Waffengesetz...
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Bei uns wurden zwar extra zwei Stellen geschaffen für die Kontrolletis, aber die beiden Sachbearbeiter bekommen immer mehr Arbeit aufgewälzt. Waren die Wartezeiten auf einen Eintrag vor 5 Jahren noch wenige Minuten, sind heute bis zu zwei Wochen durchaus üblich. Persönlich vorbei kommen und die Urkunden mitbringen geht gar nicht mehr, bearbeitet wird nur noch auf dem Postweg. Ja, und die Alternativen erörtert. Ebenso finden drei Lesungen und eine fachliche Debatte statt. Gilt aber alles nicht bei besonderer Dringlichkeit. Also immer.
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Genau! Und dann "muß man sich leider dem EU-Diktat beugen".
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Weil sie nicht dürfen. Die EUDSSR diktiert, und die Satellitenstaaten setzen um.
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Amnestie - Waffenabgabe führt zur Strafanzeige
Fyodor antwortete auf speedjunky's Thema in Allgemein
Ja, so eine originale 1911 hätte ich Bedarf für... schade, daß diese nun vernichtet werden wird. -
Amnestie - Waffenabgabe führt zur Strafanzeige
Fyodor antwortete auf speedjunky's Thema in Allgemein
... die durchaus auch Deko sein können. Die Journalie unterscheidet das üblicherweise nicht. -
Amnestie - Waffenabgabe führt zur Strafanzeige
Fyodor antwortete auf speedjunky's Thema in Allgemein
Strafanzeige wird da glaube ich routinemäßig erstattet. Und anschließend eingestellt. -
Aber immerhin "pro Lauf".
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Um die Gasdichtheit herzustellen braucht es spezielle Munition, bei der die Hülse deutlich über das Geschoß heraus ragt. Das ist aufwändig, teuer und sehr empfindlich. Außerdem braucht es eine Mechanik, mit der die Trommel vor und zurück bewegt wird. Obendrein hat es eigentlich keinen Vorteil...
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Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Der User ist nicht inaktiv, und hat drei Seiten Angebote! Klick nochmal oben... -
Nichts bekanntes.
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Vorurteile. Weiß doch jeder, daß Rächtsäxtreme Waffen horten (die Garagen voll von legal besessenen MP40 und Panzerfäusten kennt ja jeder, nicht wahr). Linke Aktivisten machen sowas nicht. Die werden vom Schweinesystem dazu gezwungen, Brandflaschen und Steine zu werfen, und würden niemals legal eine Waffe erwerben wollen. Die Aktivisten der RAF haben ja eindeutig bewiesen, wie friedlicher Widerstand ohne Legalwaffen aussieht.
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Einfach nur was wegfräsen kann auch nach hinten losgehen. Geringere bewegte Masse bedeutet nämlich auch höhere Rücklaufgeschwindigkeit. Und das geht aufs Material, wenn man nicht mit stärkeren Federn dagegen hält.
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Dann würde ich mir überlegen, ob ich die Waffen wirklich noch dort stehen haben muß. Wenn Du nicht mehr hier leben willst (kann ich absolut nachvollziehen), wirst Du auch eher nicht hier zum schießen kommen. Dann würde ich versuchen die Waffen mitzunehmen, sobald ein fester Wohnsitz gefunden ist. Alternativ eben an einen Freund verkaufen.
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Für verbotene Waffen (Vollautomatenteile) werden die Behörden das sicher sehr freizügig machen...
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Die Eingangsfrage (Hervorhebung durch mich):
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Was wissen die denn, wo die Frau das Zeug her hat?!?
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Und ich möchte mich nicht vorab festlegen, ob ich einen Pietta SAA Tombstone, Tombstone2 oder Bisley kaufen darf. Alles sind SingleActionArmy-Revolver, alle von Pietta, aber verschiedene Modelle. Oder statt 5" doch lieber 7". Das entscheidet sich u.U. einfach daran, was lieferbar ist. Das hat im Antrag nichts verloren.
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So genau wie nötig. Nicht so genau wie möglich. Ich habe vor einigen Jahren zwei Anträge für SingleAction Revolver gestellt (für Western). Ich wußte zu dem Zeitpunkt aber nicht, ob es Pietta oder Ruger wird. Warum auch, ist unerheblich, und hängt oftmals massiv von Lieferbarkeiten ab. Wer sich da selbst einschränkt, ist selbst schuld.
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Die grundlegenden Angaben natürlich schon. Aber Hersteller und Modell braucht es noch nicht. Wird aber, auch hier in BW, abgefragt. Interessiert aber niemanden, wenn man es so genau noch nicht weiß.
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Die Behörden sind derzeit noch total geil auf "freiwillig abgegebene Waffenarsenale". Ruf aber vorher an und kläre das ab, nicht daß sie Dir noch illegales Führen von Munition oder soeinen Käse anhängen wollen.