Ich kann nur immer wieder wiederholen:
FRAGT EURE BEHÖRDEN!
Das wird an verschiedenen Ämtern verschieden berechnet.
Am logischsten wäre: Vorletzte Waffe +6 Monate.
Zumindest in BW gibt es aber einen Erlaß, nachdem anders zu rechnen ist: Innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb einer Waffe darf maximal eine weitere Waffe erworben werden.
Heißt also, man muß mitdenken. Die erste Waffe startet den 6-Monats-Zeitraum. Die zweite hat keinen weitern Einfluß auf das Datum! Und erst nach Ablauf der 6 Monate darf man dann wieder eine dritte Waffe erwerben, und dann beginnt ein neuer 6-Monats-Zeitraum.
Es ist etwas kniffliger zu berechnen, weil man immer im Auge behalten muß welche Waffe nun "erste" war. Aber es ist schützenfreundlicher, weil die jeweils zweite keine neuen 6 Monate sperrt. Sondern nur den Rest der 6 Monate nach der ersten.