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Das habe ich einmal probiert, mache ich nie wieder, gibt nur großen Streß. Der Fertigeintrag ist die Erwerbsanzeige, erfolgt per Definition daher erst nach dem Erwerb. Der Voreintrag ist die Erwerbsberechtigung, erfolgt daher per Definition vor dem Erwerb. Mein Waffenhändler ist mehr oder weniger gegenüber der Behörde. Da wollte ich das einmal kombinieren, die Papiere abholen, dann die Waffe, und fertig. Das war mit meinem SB auch vorab per E-Mail abgesprochen. Leider war er dann gerade an dem Tag (mal wieder) krank. Die Kollegin wollte mir dann einen Strick draus drehen, da ich entweder ohne Voreintrag erwerben, oder ohne Erwerb eintragen lassen würde. Sie hat die WBK vorerst behalten, und das mit "höheren Stellen" besprochen, hätte mir aber am liebsten gleich alles eingezogen. Das ist nur deshalb nicht weiter hoch gekocht, weil mein SB ihr Vorgesetzter ist, und der das mit mir genau so besprochen hatte: Kaufvertrag mitbringen, Vor- und Fertigeintrag vornehmen, rüber laufen, Waffe mitnehmen. Geld gespart habe ich dabei auch nicht, also gehe ich weiterhin den vorgesehenen Weg.
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Die haben sagenhafte 13 Waffen in der Liste. Laß mich raten... davon wird so schnell keine verkauft? Das Problem mit allen Alternativen zu egun ist, daß sie niemand kennt. Wenn es überhaupt zu einem Verkauf kommt, erhält man keinen fairen Preis.
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LV7 Genau so habe ich es ja versucht. Entweder finden seit 2 Jahren keine statt (kann ich kaum glauben, oder ich wurde halt vergessen. Durch geänderte Prioritäten in meinem Leben ist IPSC vorerst sowieso kein Thema für mich mehr.
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Ich habe mich über verschiedene Kanäle bereits x-fach in die "Warteliste" für SuRTs (auch KW) eintragen lassen. Ich wurde noch nie informiert, wenn tatsächlich mal einer stattfindet. Mittlerweile haben sich meine Prioritäten verschoben, und ich lasse IPSC erstmal außen vor. Aber ich habe zwei Jahre lang versucht einen Termin für einen SuRT herauszufinden.
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Nur, weil der LW-Kurs nur Aufbaukurs ist. Ist aber egal, wenn der BDS den LW-SuRT nicht mehr einzeln anbietet, ist das seine Entscheidung. Wenn es nach meiner Freundin geht schieße ich eh schon viel zu viel.
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Aber bis ich den LW-SuRT machen kann. Relativ... nicht, wenn man es nicht benötigt.
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Was sehr schade ist, denn dann würde ich ihn auch machen. Aber IPSC-KW interessiert mich überhaupt nicht, und zwei Kurse sind mir dann doch zu teuer und zu aufwändig. Zumal der KW-SuRT bei mir ohnehin verfallen würde.
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Worauf aber mittlerweile viele Behörden bestehen. Soviel zur "Rechtspraxis". Da darf man an anderen Stellen auch mal pragmatisch sein.
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Nicht im Waffenrecht. Da reicht das Erlangen der tatsächlichen Gewalt aus.
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Genau. Wie eben den Erwerb zur Prüfung auf einwandfreie Funktion. Das ist übrigens einer der Gründe, warum ich mittlerweile lieber gebrauchte als neue Waffen kaufe. Bisher hatten vier meiner neu gekauften Waffen technische Probleme, eine ging 10 Minuten nach der Übergabe wieder zurück zum Händler zur Reparatur. Insgesamt habe ich nur 5 neue Waffen erworben. Bei gebrauchten Waffen sind die Fertigungsfehler bereits behoben.
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Genau, hängt ihn, bis ins dritte Glied! Jeder hat das Recht Dummheiten zu machen. Und daraus zu lernen. Die Hälfte der begangenen "Verbrechen" waren zu dem Zeitpunkt als ich in dem Alter war noch gar keins. Schlagring oder Butterflymesser hatten bei uns an der Schule viele, ich hatte auch zwei solcher Messer (natürlich mittlerweile vernichtet und entsorgt). Das ist heute reines Papercrime ohne Opfer, darüber braucht man sich nicht aufzuregen. Zum Thema Drogen: Je nach Schätzung konsumieren 15-40% der Jugendlichen mindestens einmal illegale Drogen. Der allergrößte Teil wird nie dabei erwischt. Sind die alle bis ans Lebensende unzuverlässig? Und wie willst Du das durchsetzen?
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Laut WaffG ist der Erwerb erlaubnispflichtig. Von vorübergehend oder dauerhaft steht da meines Wissens nichts.
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Sehe ich anders. Du läßt eine Waffe doch auch nicht eintragen, wenn Du sie bei einem Schützenfreund zu Hause gezeigt bekommst? Je nachdem wo er dabei steht, findet da durchaus auch ein waffenrechtlicher Erwerb statt.
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Du hast 14 Tage Zeit, eine erworbene Waffe in die WBK eintragen zu lassen. Wenn Du sie in dieser Zeit zurück gibst, mußt Du sie selbstverständlich auch nicht eintragen lassen. Alles andere wäre praxisfern.
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Ich weiß, ich bin ja offiziell Webmaster für BDS-Western-Schiessen.de, das wurde aber komplett stillgelegt, inklusive unserem Kalender, weil jetzt alles BDSnet.de sein muß. Ich bin deshalb etwas verwundert, daß IPSC seine eigene Seite behalten durfte. Nicht falsch verstehen, ich gönne den IPSClern das sehr, da ich über die Probleme mit dem offiziellen Kalender weiß.
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Nein, nur halbautomatische Langwaffen mit Magazin >10 Schuß sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Das ist kein Verbot, die Magazine besitzen zu dürfen, man darf sie sogar benutzen, nur eben nicht sportlich damit schießen. Die EU-Richtlinie betrifft übrigens nicht nur Halbautomaten, sondern auch Repetierer. Und da habe ich mehrere mit fest verbautem >10-Schuß-Magazin...
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Alten Waffenschrank auf Klasse 0 oder 1 umrüsten
Fyodor antwortete auf Joey98's Thema in Waffenrecht
Umrüsten eines A/B-Schrankes ist nicht möglich. -
So ist der SB vermutlich am besten zu überzeugen.
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Eignung aber nicht zwingend. Da "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"...
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Das kann Dir nur das Amt sagen. Das Problem sind nicht die Strafen, sondern "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen", daß nicht sorgfältig mit Waffen und Munition umgegangen wird. Und das ist im Ermessen der Behörde. Nur die kann Dir eine Antwort geben.
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Zählt 4mm R Waffe mit beim Grundkontingent Sportschütze?
Fyodor antwortete auf Silberbüchse66's Thema in Waffenrecht
Bei uns wird man in dem Falle vorher informiert, daß der Antrag wohl abgelehnt werden müßte, und ob man ihn denn dann nicht lieber zurückziehen möchte. Aber selbst wenn, was kostet so ein Antrag denn bei Euch? Bei uns sind es nicht mal 10% der Amtsgebühren. -
Gibt's das noch? Ich dachte im Zuge der neuen Webseitenverunstaltung mußten alle Spartenseiten gelöscht und in BDSnet.de integriert werden?
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REACH Blei muß überall dort komplett verboten werden, wo eine Alternative existiert.
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"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
Fyodor antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Selbstverständlich geht das. Da aber ein Bedürfnis nach §8 ohnehin nur in Ausnahmefällen gewährt wird, wird das auch bei einem Sportschützen nicht anders sein. Aber auch ein Sportschütze das das gleiche Recht wie jeder andere auch, eine Waffe nach §8 erwerben zu dürfen, aufgrund des gleichen Bedürfnisses wie jeder andere auch. In der Realität praktisch gar nicht. Ich kenne persönlich einige Schützen, die als nicht organisierte Sportschützen ihr Bedürfnis nach §8 geltend gemacht haben, aber eben vor 2003. Danach kenne ich niemanden mehr, der eine Waffe über §8 erworben hat. -
Das hast Du doch schonmal gefragt... Nimm Excel. Keine App kann genau das was Du willst. Dafür einiges, was Du nicht willst. Übertreibe es als Anfänger nicht zu sehr mit der Kontrolle der Ringzahlen. Das behindert nur beim schießenlernen.