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Fyodor

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  1. Hast Du den Eingansgpost gelesen? Genau so war es doch: Erwerb fristgerecht angezeigt, Eintragung erfolgt aber erst später, wenn der SB wieder da ist.
  2. Er hat den Erwerb schon angezeigt, jetzt ist nix mehr mit Leihe...
  3. Natürlich, es gibt nichts das es nicht gibt... ich besitze auch mehr als doppelt so viele Magazine wie Schußwaffen, obwohl die allermeisten meiner Waffen gar keins oder fest verbaute Magazine haben. Mehr als die Hälfte meiner Magazine fassen mehr als 10 Schuß, und sind von mir nur teilweise auf einfache und rückstandslos reversible Weise begrenzt.
  4. In der Grünen WBK bekommst Du als Sportschütze den Munerwerb eigens gestempelt. In der gelben WBK ist der Munerwerb automatisch für alle darin eingetragenen Waffen mit dabei. Was Du übersehen hast: Der Erwerb der Waffe wurde zwar fristgerecht angezeigt, die Behörde hat sie aus Personalmangel aber bisher nicht eingetragen. Die Waffe ist also nicht in der gelben WBK eingetragen. Somit ist die gelbe WBK auch kein gültiger Munerwerb für diese Waffe. Ist eine blöde Situation, aber derzeit kann der Besitzer der Waffe keine Munition dafür erwerben. Findet sich nicht evtl. ein Jagdscheininhaber, der sie für ihn kauft, und zum Schießstand mitbringt?
  5. Der wichtigste fehlt: forgotten weapons
  6. Dich, genau das sagst Du: entweder eine vorhandene Waffe ist in der neuen Disziplin einsetzbar, dann kann man kein Bedürfnis für eine neue begründen. Oder sie ist nicht einsetzbar, dann kann ich die dort aber auch nicht verwenden. Für jede Disziplin eine Waffe beantragen, dabei aber gleichzeitig mit einer Waffe viele Disziplinen schießen, das geht halt nicht. Der BDS hat da meiner Meinung nach eine sehr gute Balance gefunden.
  7. Nein, das ist schon richtig. Man bekommt über den BDS sehr viele Waffen, wenn man will. Aber, und das finde ich ebenfalls sehr wichtig, man kann eben auch mehr als eine Disziplin pro Waffe schießen. Ich habe im kommenden Jahr auf der BM 38 Starts mit 12 verschiedenen Waffen. Wenn ich da für jeden Start eine eigene bräuchte, das wäre unbezahlbar. Aber man hat eben auch eine sehr feine Gliederung vorgenommen. 6 Pistolen und 6 Revolver sind problemlos machbar, nur halt nicht alle beinahe gleich. Das einzige was mich stört sind die Dienstsport-Kurzwaffen, weil hier Revolver und Pistolen in der selben Klasse schießen. Sonst überall hat man da mindestens 4 Klassen draus gemacht. Das dürfte man gerne noch trennen.
  8. Und wo ist dabei das Problem?
  9. Dass Boxen grob menschenwürdeverachtend ist, und die gesundheitliche Schädigung des Gegners Ziel der Übung ist, ist ja nichts neues. Mit dieser Begründung müsste das seine Gemeinnützigkeit verlieren.
  10. Super! Endlich hat diese Posse ein Ende.
  11. Die Kunden haben nur für die zollrechtliche Abwicklung bezahlt. Mit Importlizenzen hat das nichts zu tun.
  12. Mein Getränkehändler hat kürzlich auch ein Geständnis abgelegt: Er hat an einen Kumpel von mir drei Kisten Bier verkauft.
  13. Fyodor

    Waffenverbotszone

  14. Hallo Forum, ich suche ein kurzes Stück Eisendraht, Durchmesser 3 - 3,5 mm. Mehr als 20 cm brauche ich sicher nicht, muß noch nicht mal in einem Stück sein. Wichtig ist aber: Kein Edelstahl, und nach Möglichkeit nicht verzinkt oder kunststoffbeschichtet, da ich es heiß machen muß. Bereits geglühter Draht wäre vorteilhaft, ist aber kein Muß. Würde mich sehr freuen, wenn da jemand noch was beim Garten- oder Werkstattzubehör rumliegen hätte das er entbehren könnte. Mein Baumarkt hat nur Edelstahl, und online muß ich immer gleich eine Rolle kaufen.
  15. Ja, Laut den Aushängen auf dem Schießstand darf dort nicht gefilmt werden. Was dann in Einzelabsprachen mit Vereinen und Veranstaltern getroffen wird, weiß ich nicht. Gerüchteweise darf nur bei Western gefilmt werden. Laut Sportordnung des BDS dürfen während offizieller BDS-Veranstaltungen übrigens auf dem gesamten Gelände keinerlei Fotos oder Videos gemacht werden, nicht nur auf den Schießständen.
  16. Bis die "Ordnungshüter" an Ort und Stelle sind, ist das Thema doch schon gelaufen. Denn merke: Wenn es um Sekunden geht, ist die Polizei nur Minuten entfernt.
  17. Auf jedem einzelnen Stand.
  18. Vorsicht! Wer auf seinem Recht besteht ist ein Nazi.
  19. In Philippsburg sind sie ausdrücklich verboten.
  20. Grundsätzlich ist das nicht verboten. Regelungen des Standbetreibers bezüglich Fotos und Videos beachten!
  21. Das wäre dann wohl einzigartig in der Weise, daß bei einer Regelung die Liste der Länder stehen würde für die sie NICHT gilt. Wie Du selbst schon geschrieben hast: Da steht, es gilt für Nordkorea. Der Zoll des AUSREISElandes ist sowieso der falsche Ansprechpartner. Ausfuhrzölle sind doch relativ selten.
  22. Naja... Bedrohung ist da etwas übertrieben. Mir ist mal jemand mit dem Auto bis nach Hause vor die Tür gefolgt, und mir ins Gesicht gebrüllt "Ob Du morgen noch zur Arbeit gehst bestimme ich!". Der Grund war, daß ich seiner Meinung nach an einer Ampel 15 km früher zu viel Abstand zum Vordermann gehalten habe, und er deshalb beinahe eine Ampelphase verpaßt hätte . Das habe ich selbstverständlich auch zur Anzeige gebracht. Das gilt aber nicht als Bedrohung, weil er nicht genau angekündigt hat, wann er was genau tun wird. Wenn bei einer Behörde solche vagen Sprüche als Bedrohung gelten (es könnten ja auch Dienstaufsichtsbeschwerden gemeint sein), dann wäre das gerichtliche Willkür.
  23. Da beißt sich die Katze in den Schwanz: Du wirst keine offiziellen Unterlagen finden, in denen drin steht für was die Regelungen NICHT gelten.
  24. Ich denke, daß die Hersteller von den Sachen wissen ob es Regularien gibt, oder nicht. Bisher haben mir alle US-Wiederladehersteller anstandslos, ohne Endverbleibszeugnis oder ITAR-Gebühren alles direkt zugeschickt was ich haben wollte. Auf einfache Wiederladeausrüstung gibt es keine Beschränkungen.
  25. Es darf zwar jeder Deutscher werden, aber das gilt nicht für jedes Land. Z.B. dort wo Meinungsfreiheit noch was gilt, darf man nicht einfach so rein.
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