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Fyodor

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  1. Warum sollte das ein Widerspruch sein? Die Regeln "Handhabe die Waffe als wäre sie geladen", "ziele nicht auf etwas das Du nicht bereit bist zu beschießen", "gehe erst an den Abzug wenn Du auf etwas zielst das Du bereit bist zu beschießen" und "Sei sicher daß beim Schuß keine Gefahr für Dich und andere entsteht" gelten allesamt auch beim Entspannen. Oder entspannst Du Deine Waffen solange sie auf andere gerichtet sind?
  2. Doch, das halte ich sogar für sehr sicher. Denn erst nach dem Entladen, wenn man sich sicher ist daß die Waffe leer ist, wird über den Abzug in sichere Richtung entspannt. Das ist praktisch der Hosenträger zum Gürtel: Sollte vorher, warum auch immer, irgendwas schief gelaufen sein, und es ist doch eine Patrone in der Waffe verblieben, jetzt ist sie definitiv "entschärft". Nur durch trockenes "schießen" läßt sich 100% feststellen daß die Waffe wirklich leer war. Deshalb finden sich die Entspannhebel auch nur bei DA-Pistolen, die man einfach nicht gespannt tragen möchte. Mir fällt keine reine SA-Pistole mit Entspannhebel ein.
  3. In Deutschland werden Begrenzer wohl kaum reichen, da muss ein was digitales her, mit direkter Datenverbindung zum Amt, so dass der aktuelle Füllstand und die maximale Kapazität stets in Echtzeit geprüft werden können. Das System soll im Frühjahr 2145 verfügbar sein, und wird 671 Milliarden Euro kosten.
  4. Einerseits ist es tatsächlich so... ansonsten würde man dort kontrollieren wo es schnell und angenehm geht und noch eine Tasse Kaffee dazu gibt, und nicht dort wo Verstöße noch am ehesten zu erwarten sind. Und zweitens ist eine Kontrolle, die keine Verstöße aufdecken soll, völlig sinnlos. Kontrolliert wird überhaupt immer nur dann, wenn man Verstöße aufdecken will. Wollte man das nicht, könnte man sich die Arbeit sparen. OK, anders formuliert: Die Zahlen in DE, AT und CH unterscheiden sich nicht im meßbaren Bereich. Die Zahlen vor Tresorpflicht und nach Tresorpflicht haben sich nicht verändert. Nachweis der Wirkungslosigkeit ist damit erbracht. Allerdings hätte man schon vorher anfangen müssen zu denken: Denn mit der Tresorpflicht wurde ein Problem gelöst, das gar nicht existierte. Die Zahlen KONNTEN sich gar nicht verbessern, weil sie vorher schon insignifikant klein waren.
  5. Genau. Was sie bei ANGEMELDETEN Kontrollen natürlich, für genau diese Viertelstunde, niemals tun werden. Unangemeldete Kontrollen muß man ja nicht über sich ergehen lassen. Warum ruderst Du zurück? Zuerst sagst Du die Kontrolle dient nicht zur Feststellung von Verstößen, jetzt plötzlich doch... Das ist doch längst durch... vor der Einführung der Tresorpflicht (2003, wenn ich mich nicht irre), gab es keine nennenswerten Waffendiebstähle. In der Schweiz und Österreich gibt es keine nennenswerten Waffendiebstähle. In den USA gibt es keine nennenswerten Waffendiebstähle (außer in den Bandenhochburgen, die haben ihre Waffen aber ohnehin illegal). Das Thema ist durch, es gibt nachgewiesenermaßen kein Problem, das durch tonnenschwere Tresore zu lösen wäre. Niemand hat die Pflicht, seine Wohnung jedem zu öffnen der da mit einem selbstgedruckten Papier wedelt. Das müssen nur Waffenbesitzer. Und auch da nur die legalen.
  6. Was übrigens alles legal wäre, sofern ich die tatsächliche Gewalt darüber ausübe. Ich mache viel Trockentraining (würde ich gerne, zumindest), und wenn es an der Tür klingelt hängt eine Zielscheibe am Fenster und ich habe einen Revolver in der Hand. Und nun? "Mein" Schießstand ist 80 km entfernt, Trockentraining ist das einzige was ich jederzeit kann. Und darf! Doch, sonst bräuchte es sie nicht. Jede Kontrolle findet statt, um Verstöße zu finden, das ist der einzige Zweck solcher Kontrollen. Ich würde mal behaupten, daß der Schwachsinn dazu führt daß diejenigen die ihre Waffen nicht ordnungsgemäß lagern, dies dann ausgerechnet zu diesem einen Termin (unangemeldet darf man die Kontrollettis ja wieder wegschicken, Gründe gibt es genug) tun, und sonst nicht. Die ganze Schrankpflicht ist übrigens, empirisch erwiesen, sinnlos. Diebstahl und Mißbrauch durch Unbefugte ist bei Waffen so lächerlich gering, daß es im statistischen Rauschen kaum meßbar ist. Aber nicht ohne Konsequenzen. Und das ist etwas absolut niederträchtiges und perfides: Ich habe ein Recht, aber wenn ich es ausübe werde ich bestraft. Was für ein Recht ist das denn dann? Es ist keineswegs so, daß meine Wohnung gegen meinen Willen "nur zur Verhinderung konkreter Gefahren" betreten werden darf. Ich darf mir den Zeitpunkt der Rechtsverletzung nur selbst aussuchen. Widersetzen darf ich mich nicht, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Und bezahlen muß ich auch noch dafür, daß ich diesen Rechtsbruch zulasse.
  7. "Soll" ist eigentlich "Muß, außer [wichtiger Grund] ...". Und eben kein "Kategorisch nein".
  8. Ist der gedruckte Handgriff noch da? Den hätte ich gerne.
  9. Aber, da muß man doch was tun, da könnte doch sonst jeder kommen, und wer denkt denn endlich an die Kinder?!?
  10. Nein, berufliche und private Sachkunde unterscheiden sich erheblich.
  11. Fyodor

    2/6 Reglung?

    Im Gesetz steht: Es dürfen in der Regel nicht mehr als 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erworben werden. Welche 6 Monate, darüber streiten wir hier. Mit Vorletzte +6 macht man nie etwas falsch. Meine Behörde rechnet da halt schützenfreundlicher, aber aufwändiger.
  12. Fyodor

    2/6 Reglung?

    Ich wiederhole hiermit nochmal den wichtigsten Teil meiner Aussage oben. Alles andere ist nicht aussagekräftig.
  13. Fyodor

    2/6 Reglung?

  14. Fyodor

    2/6 Reglung?

    Nein, ist nicht das gleiche: 1. Waffe 15.01. 2. Waffe 03.05. 3. und 4. Waffe dann ab 16.07., da dann der 6-Monats-Zeitraum (der durch die ERSTE Waffe gestartet wurde) zu Ende ist. Die 2. Waffe am 03.05. bewirkt nur, daß man vom 03.05. bis 16.07. keine weitere Waffe erwerben kann. Sie bewirkt aber keine weitere 6-Monats-Frist.
  15. Nein, 12/60 ist für die meisten Hände zu groß. 12/70 ist für alle Hände zu groß.
  16. Fyodor

    2/6 Reglung?

    So macht man zumindest nichts falsch, außer daß man u.U. Zeit verschenkt.
  17. Fyodor

    2/6 Reglung?

    Ich kann nur immer wieder wiederholen: FRAGT EURE BEHÖRDEN! Das wird an verschiedenen Ämtern verschieden berechnet. Am logischsten wäre: Vorletzte Waffe +6 Monate. Zumindest in BW gibt es aber einen Erlaß, nachdem anders zu rechnen ist: Innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb einer Waffe darf maximal eine weitere Waffe erworben werden. Heißt also, man muß mitdenken. Die erste Waffe startet den 6-Monats-Zeitraum. Die zweite hat keinen weitern Einfluß auf das Datum! Und erst nach Ablauf der 6 Monate darf man dann wieder eine dritte Waffe erwerben, und dann beginnt ein neuer 6-Monats-Zeitraum. Es ist etwas kniffliger zu berechnen, weil man immer im Auge behalten muß welche Waffe nun "erste" war. Aber es ist schützenfreundlicher, weil die jeweils zweite keine neuen 6 Monate sperrt. Sondern nur den Rest der 6 Monate nach der ersten.
  18. Die Vector sieht doch nicht futuristisch aus, sondern wie ein Spielzeug!
  19. Echt jetzt? Der würde mich interessieren... gibt es davon echte Fotos oder Videos?
  20. Das Teil finde ich sogar ganz schick, und da ist tatsächlich schon einiges an Arbeit drin. Leider existiert es nicht, ist also keine "echte" Waffe sondern selbst noch SciFi.
  21. Bei einer unangekündigten Kontrolle ist das überhaupt kein Problem. Aber wenn ein Termin vereinbart wurde, und man schickt sie wieder weg, werden sie irgendwann beleidigt. Und eingeschnappte Beamte sind was ganz schlechtes.
  22. Da gibt es schon einige Threads drüber. Die eins haben sind begeistert, aber teuer ist es.
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