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Fyodor

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  1. Was war nochmal der Sinn und Zweck eines Sportschützenvereins? Ach ja, möglichst allen Interessenten möglichst viele und möglichst große Steine in den Weg zu legen. Selbstverständlich kann man nicht einfach schießen was man will, sondern muß sich von LG über LP und KK-EL langsam hochdienen... wir sind ja die Elite, die Creme de la Creme der Menschheit. Ich würde mir einen Verein suchen, der auch Neulinge das schießen läßt worauf sie Bock haben.
  2. Du suchst ohnehin keine Polizeidienststelle, sondern die ganz spezielle Hauptmannschaft, die zuständig ist. Und die haben Öffnungszeiten.
  3. Das wiederum ist waffenrechtlich gänzlich irrelevant.
  4. Fyodor

    1000m-Bahn bald in D?

    Ich verstehe das so, daß es kein Tunnel, sondern ein Graben wird. Das macht es einfacher, die übertriebenen "Sicherheits"- und Lärmschutzbestimmungen zu erfüllen.
  5. Auch mit EFP brauchst Du immer eine Einladung. Die sollte aber schnell zu bekommen sein. Ich habe nochmal die alten Unterlagen raus gesucht. Ich war damals mit sieben Waffen unterwegs. Bis drei Waffen braucht es kein "Visum". Vorher bei der zuständigen Hauptmannschaft die Einreise anzuzeigen ist aber trotzdem sinnvoll, es kann sich seit 2014 durchaus was geändert haben.
  6. War bei uns früher (also bis vor einem Jahr) auch noch so. Heute dauert alles länger, ist dafür aber teurer geworden. Darfst Du glauben. Ich habe das Prozedere schon hinter mir, und in meinem europäischen FeuerwaffenPASS ist tatsächlich ein "Visum" für meine Waffen drin. Also genau welche Zeile, Einreisedatum und Gültigkeit.
  7. Unbedingt, ohne geht es gar nicht. Dauert bei uns bis zu 12 Wochen (da auch hier eine Weiße-Weste-Prüfung mit vollem Kladderadatsch durchgeführt wird), kann aber auch in einer Woche fertig sein, wenn eine aktuelle Prüfung vorliegt. Sobald Du den Schein hast: Einfuhr bzw. Durchreise mit Waffen mußt Du bei der Hauptmannschaft anmelden, wo Du das erste mal die Grenze überschreitest. Die brauchen dazu den EFP im Original, und schicken ihn Dir anschließend wieder zurück. Dauert so 2-4 Wochen.
  8. @VP70Z: Kommst Du aus der Gegend? EDIT: Eine Waffe auf grüne WBK und Eintrag auf EFP kostet mich ca. 200,-€ Papierkram.
  9. Du Glücklicher. Bei uns verlangen sie für die Eintragung auf gelb 47,-€, und für die Austragung den selben Betrag (außer man läßt sie austragen zur Vernichtung). Da bist Du bei knapp 200,-€ für den Spaß.
  10. Das ist falsch. Die Datenbank ist überall die selbe. Aber das Frontend ist austauschbar. Und da kocht jede Behörde ihr Süppchen.
  11. Wechselläufe/-Systeme sollten nicht als Waffe zählen, und daher auch keinen Platz im Grundkontingent belegen. Manche Ämter haben das wohl schon versucht, da muß man sich dann halt wehren. Sofern Du an Wettkämpfen teilnimmst, mindestens Bezirksmeisterschaften, sind aber auch drei oder vier Kurzwaffen kein Problem. Die Nutzungsmöglichkeiten über Wechselsysteme zu erweitern ist natürlich immer eine gute Idee.
  12. Hat seinen Grund. Das wäre alles Recht, den Deutschen, den Saarländern, nur den Franzosen nicht.
  13. Die Behörde geht das ja auch gar nichts an.
  14. Macht keinen großen Unterschied. Das Prinzip ist das selbe, nur mit mehr Zuhaltungen.
  15. Ein richtiger Hobbyist macht Dir den Tresor in zwei bis drei Minuten auf. Ist erschreckend...
  16. Ja, ist es. Aber so wie ich das lese, übernimmt das Amt die Kosten bei ihrem "Partner", oder sie schickt ihn sowieso hin, und der Verein darf dann ein Gegengutachten erstellen lassen.
  17. Fyodor

    Entwurf WaffG 2018?

    Das stimmt zwar, aber es gibt halt noch gar keinen Entwurf über den man diskutieren könnte.
  18. Fyodor

    Entwurf WaffG 2018?

    Laut WaffG ist ein Wechsellauf doch einer, der durch den Büchsenmacher im Austausch gegen den alten Lauf eingebaut wird, und der alte wird entsorgt. Im Gegensatz dazu ist ein Austauschlauf einer, der durch den Anwender selbst nach belieben hin und her gewechselt werden kann. So gesehen gibt es per Definition keine Waffe mit Wechsellauf, weil der ja beim Büchser bleibt. Mit Austauschlauf (umgangssprachlich auch Wechselsystem) gibt es das aber schon: z.B. Desert Eagle
  19. Dient dem Aufenthalt von Menschen. Also nein, kein Behältnis.
  20. Selbst das Schießbuch ist nicht notwendig. Im Zweifel mußt Du halt Deine Aktivität "irgendwie" belegen können. Wenn Zeugen (Aufsicht) in einem Schießbuch unterschreiben ist das ein recht einfacher Nachweis. Bei mir sind aber auch viele Einträge von mir selbst unterschrieben. Wenn ich alleine schießen gehe ist halt auch niemand da der das machen könnte.
  21. Fyodor

    Entwurf WaffG 2018?

    Das können wir mal so stehen lassen. Wenn aber die Autoren eines Gesetzes nichtmal einfachte deutsche Worte unterscheiden können, ist es wirklich ein Armutszeugnis, und spricht für die (beziehungsweise den Mangel an) Qualität bei der Arbeit.
  22. Fyodor

    Entwurf WaffG 2018?

    Trotzdem sollte das mal korrigiert werden. Austausch: Entfernen des alten, einbau des neuen. Wechsel: Hin und her. Nur nicht im Waffengesetz...
  23. Fyodor

    Entwurf WaffG 2018?

    Bei uns wurden zwar extra zwei Stellen geschaffen für die Kontrolletis, aber die beiden Sachbearbeiter bekommen immer mehr Arbeit aufgewälzt. Waren die Wartezeiten auf einen Eintrag vor 5 Jahren noch wenige Minuten, sind heute bis zu zwei Wochen durchaus üblich. Persönlich vorbei kommen und die Urkunden mitbringen geht gar nicht mehr, bearbeitet wird nur noch auf dem Postweg. Ja, und die Alternativen erörtert. Ebenso finden drei Lesungen und eine fachliche Debatte statt. Gilt aber alles nicht bei besonderer Dringlichkeit. Also immer.
  24. Fyodor

    Entwurf WaffG 2018?

    Genau! Und dann "muß man sich leider dem EU-Diktat beugen".
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