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Fyodor

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  1. Worauf aber mittlerweile viele Behörden bestehen. Soviel zur "Rechtspraxis". Da darf man an anderen Stellen auch mal pragmatisch sein.
  2. Nicht im Waffenrecht. Da reicht das Erlangen der tatsächlichen Gewalt aus.
  3. Genau. Wie eben den Erwerb zur Prüfung auf einwandfreie Funktion. Das ist übrigens einer der Gründe, warum ich mittlerweile lieber gebrauchte als neue Waffen kaufe. Bisher hatten vier meiner neu gekauften Waffen technische Probleme, eine ging 10 Minuten nach der Übergabe wieder zurück zum Händler zur Reparatur. Insgesamt habe ich nur 5 neue Waffen erworben. Bei gebrauchten Waffen sind die Fertigungsfehler bereits behoben.
  4. Genau, hängt ihn, bis ins dritte Glied! Jeder hat das Recht Dummheiten zu machen. Und daraus zu lernen. Die Hälfte der begangenen "Verbrechen" waren zu dem Zeitpunkt als ich in dem Alter war noch gar keins. Schlagring oder Butterflymesser hatten bei uns an der Schule viele, ich hatte auch zwei solcher Messer (natürlich mittlerweile vernichtet und entsorgt). Das ist heute reines Papercrime ohne Opfer, darüber braucht man sich nicht aufzuregen. Zum Thema Drogen: Je nach Schätzung konsumieren 15-40% der Jugendlichen mindestens einmal illegale Drogen. Der allergrößte Teil wird nie dabei erwischt. Sind die alle bis ans Lebensende unzuverlässig? Und wie willst Du das durchsetzen?
  5. Laut WaffG ist der Erwerb erlaubnispflichtig. Von vorübergehend oder dauerhaft steht da meines Wissens nichts.
  6. Sehe ich anders. Du läßt eine Waffe doch auch nicht eintragen, wenn Du sie bei einem Schützenfreund zu Hause gezeigt bekommst? Je nachdem wo er dabei steht, findet da durchaus auch ein waffenrechtlicher Erwerb statt.
  7. Du hast 14 Tage Zeit, eine erworbene Waffe in die WBK eintragen zu lassen. Wenn Du sie in dieser Zeit zurück gibst, mußt Du sie selbstverständlich auch nicht eintragen lassen. Alles andere wäre praxisfern.
  8. Fyodor

    EM Handgun 2019

    Ich weiß, ich bin ja offiziell Webmaster für BDS-Western-Schiessen.de, das wurde aber komplett stillgelegt, inklusive unserem Kalender, weil jetzt alles BDSnet.de sein muß. Ich bin deshalb etwas verwundert, daß IPSC seine eigene Seite behalten durfte. Nicht falsch verstehen, ich gönne den IPSClern das sehr, da ich über die Probleme mit dem offiziellen Kalender weiß.
  9. Nein, nur halbautomatische Langwaffen mit Magazin >10 Schuß sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Das ist kein Verbot, die Magazine besitzen zu dürfen, man darf sie sogar benutzen, nur eben nicht sportlich damit schießen. Die EU-Richtlinie betrifft übrigens nicht nur Halbautomaten, sondern auch Repetierer. Und da habe ich mehrere mit fest verbautem >10-Schuß-Magazin...
  10. Umrüsten eines A/B-Schrankes ist nicht möglich.
  11. So ist der SB vermutlich am besten zu überzeugen.
  12. Eignung aber nicht zwingend. Da "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"...
  13. Das kann Dir nur das Amt sagen. Das Problem sind nicht die Strafen, sondern "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen", daß nicht sorgfältig mit Waffen und Munition umgegangen wird. Und das ist im Ermessen der Behörde. Nur die kann Dir eine Antwort geben.
  14. Bei uns wird man in dem Falle vorher informiert, daß der Antrag wohl abgelehnt werden müßte, und ob man ihn denn dann nicht lieber zurückziehen möchte. Aber selbst wenn, was kostet so ein Antrag denn bei Euch? Bei uns sind es nicht mal 10% der Amtsgebühren.
  15. Fyodor

    EM Handgun 2019

    Gibt's das noch? Ich dachte im Zuge der neuen Webseitenverunstaltung mußten alle Spartenseiten gelöscht und in BDSnet.de integriert werden?
  16. REACH Blei muß überall dort komplett verboten werden, wo eine Alternative existiert.
  17. Selbstverständlich geht das. Da aber ein Bedürfnis nach §8 ohnehin nur in Ausnahmefällen gewährt wird, wird das auch bei einem Sportschützen nicht anders sein. Aber auch ein Sportschütze das das gleiche Recht wie jeder andere auch, eine Waffe nach §8 erwerben zu dürfen, aufgrund des gleichen Bedürfnisses wie jeder andere auch. In der Realität praktisch gar nicht. Ich kenne persönlich einige Schützen, die als nicht organisierte Sportschützen ihr Bedürfnis nach §8 geltend gemacht haben, aber eben vor 2003. Danach kenne ich niemanden mehr, der eine Waffe über §8 erworben hat.
  18. Das hast Du doch schonmal gefragt... Nimm Excel. Keine App kann genau das was Du willst. Dafür einiges, was Du nicht willst. Übertreibe es als Anfänger nicht zu sehr mit der Kontrolle der Ringzahlen. Das behindert nur beim schießenlernen.
  19. Hallo Forum! Ich suche ein komplettes Griffstück (Lower Receiver) für eine Thompson 1928. Entweder ein unverändertes fullauto oder ein LDT Umbau. Alle Innereien müssen drin sein, den Holzgriff selbst brauche ich nicht. Ich habe eine LDT 1928, und möchte Abzug und Magazinhalter überarbeiten. Ersatzfedern habe ich bereits, suche aber zuerst ein Probestück, bevor ich meine beim Zerlegen versehentlich unbrauchbar mache, oder nicht mehr zusammen bekomme. LDT haben nichts mehr, und auch die anderen bekannten Anlaufstellen sind leer. Guten Rutsch, Jochen
  20. Ist bei uns doch nicht anders: Per Stimmenkaufvertrag (aka Koalitionsvertrag) können sie die Verlierer einer Wahl zusammenschließen, und so den Wahlsieger in die Opposition drängen und den Wählerwillen auf den Kopf stellen.
  21. Um Kurzwaffenkaliber kaufen zu dürfen, für die man keine Kurzwaffe hat. Ich verstehe den Sinn dahinter aber auch nicht.
  22. Der weitaus größte Teil der Schußwaffentoten in den USA geht auf das Konto von Gangs. Soetwas gibt es in dieser Form nicht in der Schweiz. Dort tragen die Verbrecher Nadelstreifen, und haben es nicht nötig sich gegenseitig über den Haufen zu schießen.
  23. Egal was die angeben, wenn da steht "Lagernd USA" braucht es 4 Wochen. Schneller hat es bei mir noch nie geklappt, viel länger hat es aber auch noch nie gedauert.
  24. Du weißt aber, daß das schon eine ganze Weile drin steht.
  25. Ich habe mittlerweile 4 WBKs, zwei gelbe und zwei grüne. Keine zwei davon haben die gleiche Farbe. Zwei sind fast gleich... aber eins davon ist eine gelbe, eins eine grüne
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