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Da kann ich aber nun wirklich nicht drüber lachen...
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Dann nach es sich einfach mal. Da warten wir schon länger drauf. Das Gegenteil habe ich ja bereits zitiert. Aber bei deiner Sachkunde zweifle ich daran dass du überhaupt weißt in welchem Gesetz du suchen musst.
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Und wie nennt man dann die Überlassung an einen Sportschützen? Ich habe die Quellen zitiert, die meine Auslegung bestätigen, richtig. Für Deine Auslegung fehlen die Quellen noch.
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Natürlich nicht, denn dafür ist das Beschußgesetz verantwortlich. Und da zitiere mir mal bitte die AUSNAHME, daß Sammlerwaffen nicht beschossen werden müssen. Die gibt es nämlich ebenfalls nicht.
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Also ohne Quelle. Habe ich mir gedacht.
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Die Gefahr der Beschädigung muß schon erkennbar sein. Ansonsten ist es doch eine (von Gesetz und Verordnung nicht gedeckte) Gefälligkeit, die Waffe allein aufgrund des Wunsches des Besitzers nicht zu beschießen. Im Gegensatz zu Dir habe ich mir die Mühe gemacht, die Stellen aus den Vorschriften zu zitieren, die meiner Aussage zugrunde liegen. Wie gesagt, wenn ich falsch liege lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Aber eben auf sachgründiger Basis. Nicht nur, weil es schon so gemacht wurde. Auch Ämter machen Fehler.
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WaffG §34 Überschrift: "Überlassen von Waffen und Munition" Satz (1): "Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden." Jetzt bitte ich Dich, uns zu zeigen wie man es nennt, wenn man die Waffe an beispielsweise einen berechtigten Sportschützen überläßt.
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Das steht da drin, ja. Der Beschußstempel ist aber keine Beschädigung. Und wenn die Waffe augenscheinlich in einem guten technischen Zustand ist, besteht diese Gefahr objektiv ebenfalls nicht.
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Bestimmt bei Frankonia... da habe ich mehrere solche Koniferen erlebt.
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Ich glaube Du solltest nochmal einen Sachkundelehrgang besuchen. Und das WaffG lesen. Alles weitere erübrigt sich solange.
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Stimmt. Aber was nutzt es, wenn ich Waffen bezahle, die ich nie mit nach Hause nehmen darf?
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Das war überhaupt nie strittig. Selbstverständlich dürfen unbeschossene Waffen erworben und besessen werden. Nur nicht überlassen werden. So steht es unmißverständlich in Gesetz und Verordnung. Was irgendwelche Anwälte dazu schreiben hat keinerlei Bedeutung.
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Wenn ich einen Fehler mache, lerne ich gerne dazu. Ich will hier ja nur vermeiden helfen, daß jemand einen Verstoß gegen das BeschG begeht. Aber nach meiner Lesart sprechen BeschG und BeschV von "wenn kein Beschuß durchgeführt werden kann". In der Juristerei bedeutet das meines Wissens, daß kein Beschuß durchgeführt werden KANN! Nicht "soll nicht", "der Besitzer möchte nicht daß" oder dergleichen.
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Auch dort heißt es unter BeschussV §10 (2): [...] dass eine Prüfung nicht oder nur unter der Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung der Waffe durchgeführt werden kann. Wieder nichts darüber, daß sie nicht durchgeführt werden soll, weil der Besitzer das gerne so hätte.
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Ich lese nur das Gesetz. Was andere da mauscheln ist mir eigentlich egal. Ich werde aber niemandem den Rat geben mauscheln zu wollen.
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Konnte er nicht, ohne gegen BeschG zu verstoßen.
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Stimmt. Diese Bescheinigung gibt es. Für defekte Waffen. Siehe hierzu Beschußgesetz §12 (1) (Hervorhebung durch mich): [...] Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann. Sprich: Wenn ein Beschuß nicht möglich ist, gibt es diese Bescheinigung. Daß der Besitzer den Stempel nicht mag, ist kein Grund.
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Eine "Sammlerwaffe" ohne Beschuß hat einen Wert von Null, da sie nicht veräußert werden darf. Ist bescheuert, aber Gesetz. Schon lange.
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Da hat sich seit letztem Jahr nichts geändert. Auch da mussten die Mitarbeiterbeauftragungen auf Firmenpapier ausgestellt werden. Eine Änderung hab es bezüglich Einladungen. Die Einladung durch ein ausstellendes Unternehmen ist nicht mehr automatisch eine Legitimation. Die ist nun zusätzlich erforderlich.
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Hallo, Forum, Vor einiger Zeit habe ich mir mal zwei Speedloader von Longwitz für meine Schofield Revolver in .44-40 gekauft. Nach mehreren Fehlversuchen war das das einzige Modell das paßt. Leider habe ich damals nur zwei Stück gekauft, denn mittlerweile sind sie auf dem Markt nicht mehr zu finden. Es gibt eine Webseite in den USA die darüber sprechen sie neu aufzulegen, aber da ist schon länger nichts mehr passiert. Meine habe ich damals bei Speedshooter gekauft, aber der bekommt sie auch nicht mehr. Da man bei der Disziplin Mehrdistanz aber dreimal nachladen muß, suche ich derzeit noch einen oder zwei Speedloader dieses Typs. Die genaue Modellbezeichnung heißt "Variant N 305-277" und wurde unter dem Markennamen "Longwitz" vertrieben. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand noch ein oder zwei davon hätte, die er mir verkaufen würde.
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- speedloader
- longwitz
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Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Kenne ich... da es beim Westernschießen aber ohnehin immer 20er-Schritte (je Stage 10 Gewehr und 2x5 Revolver) gewöhnt man sich da irgendwann dran. Ganz blöd wird es nur, wenn mal ein einzelner Nachlader dabei ist... dann wird auch noch eine neue Reihe wegen einem Schuß angebrochen. Gelöst habe ich dieses psychologische Problem, indem ich meinen Bestand auf ganze Schachteln ab- und den Verbrauch auf ganze Schachteln aufrunde. So weiß ich immer, wie viele volle Schachteln ich mindestens im Schrank habe. Die angebrochenen werden dann beim Training geleert. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ich buche mir halt fürs Training für 3 Stunden in Philippsburg eine 25 Meter-Bahn mit Fallscheibenanlage. Im Normalfall trainiere ich alleine. OK, bei den 850 Schuß waren 450 Schuß KK, um eine zuverlässig funktionierende Sorte für Fallscheibe zu ermitteln. Das Treffen war da nebensächlich, und das Laden der Magazine hat viel länger gedauert als das Leerschießen. Die restlichen 400 waren 50 Schuß 7,5x55 (50 Meter), 100 Schuß .45Auto, 150 Schuß .44-40 und ein bißchen Schrot. Dann war die Zeit leider schon wieder zu Ende. Um das Rotpunkt auf dem RONI einzuschießen kam ich schon gar nicht mehr, um 1900h schließt die Schießanlage. -
Die nächste Welle rollt- nu gehts an die Salut und Dekos....
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
Das gilt so leider nur für nach neuesten Regeln zu einem Klumpen zusammengeschweißten "Deko"-Waffen. Wenn sie zu beweglich sind, darf der aktuelle Besitzer sie noch nichtmal mehr vererben. Somit ist die Weitergabe von echten Dekowaffen stärker reglementiert als bei Maschinenwaffen. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
240 Patronen? 2 Schachteln von jedem Kaliber? Was trainiert man denn mit 2 Schachteln? Mit weniger als 300 Schuß fahre ich nicht auf den Stand... beim letzten Training habe ich 850 Schuß verbraucht. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
Fyodor antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
In der Geldkassette die ich habe bringe ich noch nicht mal die Munition für ein kleines Match unter. Das ist die handelsübliche Größe, wie sie zB auf Weihnachtmärkten in den Ständen benutzt werden.