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Die Kontrollen sind genau so freiwillig, wie die Wahlen in der DDR. Natürlich konnte man darauf bestehen sein Kreuz hinter einer Sichtschutzwand zu machen, aber man mußte dann halt mit den Konsequenzen leben.
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GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
Fyodor antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Weil ich die Leute dort kenne. Das waren alles mal FvLWler, aber die alten Geschichten will ich nicht wieder raus kramen. Nur so viel: Was der ein oder andere dort behauptet, und was tatsächlich der Fall ist, da habe ich eigene, zu deren Webseite widersprüchliche Erfahrungen gemacht. -
GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
Fyodor antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Das FWR wird von der Politik angehört. Deshalb wollte ich mich dort finanziell und ideell einbringen. Die FvLW wird von der Politik nicht gehört. -
GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
Fyodor antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Wir stellen allen möglichen Besserwissern, Komikern und Klatschbasen dieses Forum zur Verfügung. Dafür ist die FvLW gegründet worden, und das tut sie auch weiterhin. -
GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
Fyodor antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Bei ProLegal wollte ich nie Mitglied werden, sondern beim FWR. -
GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
Fyodor antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Vier Stück, um genau zu sein. Auf der IWA 2016 vermochte die Dame am Stand sich sogar an meinen Namen zu erinnern, den Antrag habe sie erst zwei Tage vorher bearbeitet (jaja...). Mittlerweile habe ich kein Interesse mehr, und investiere die 600,-€ p.a. lieber in Munition. -
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Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Nein, das zielt auf einen Zeitungsbericht, in dem sowas als angeblich mögliche Modifikation für die ganzen Sturmgewehre in Privathand gezeigt wurde. -
GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
Fyodor antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Die komischen und völlig unsinnigen Punkte aus @Beaken17 Liste entstammen wohl einzig und allein seiner eigenen Phantasie. Auf der Webseite der GRA steht davon nichts, zumindest finde ich nichts. Die wissen es auch besser, z.B. daß Kategorie A nicht erlaubnisfrei, sondern verboten ist, und daß für Jäger schon jetzt kein 2/6 gilt. Unser Forenkomiker hier kann es aber nicht wissen, woher auch? Was das Alter der Meldungen auf der Startseite angeht: Gleich der erste Eintrag ist von diesem Jahr. Danach kommen einige Einträge aus dem letzten Quartal des letzten Jahres. Keine Ahnung was Ihr da habt mit der Aktualität... Die GRA ist da schon auf dem richtigen Weg. Ein ideologiefreier, bürgerfreundlicher Vorschlag kann nichts schaden. Wer aber keine Forderungen stellt, wird einfach übergangen. -
Das ist normal, dass es da lange keine Änderung gibt. Plötzlich ist es dann beim Zoll... Vorher kann sich auch mal drei Wochen nichts tun.
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GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
Fyodor antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Eigentlich ja. Andererseits habe ich seit 2013 bereits 4 (!) Versuche gestartet dort Mitglied zu werden. Aber selbst das klappt nicht. Mittlerweile habe ich absolut keine Lust mehr auf den Saftladen, und traue denen gar nichts mehr zu. -
Was hat der Versender denn so verwerfliches gemacht? Für mich klingt das nach Zoll bzw. Einfuhrsteuern. Da kann der Versender aber nichts für.
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Das ist eine gute Frage. Ich glaube sie sind es. Dann müssen sie aber auch Sportordnung haben. EDIT: Sind sie wohl nicht. http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Schiesssportordnungen/schiesssportordnung-node.html
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Das ist ja wohl auch logisch. Allerdings war es dann auch keine altgelbe WBK mehr, der von mir oben angesprochene Verwaltungsakt zur Änderung der Erlaubnis war ja (sogar auf Wunsch des Erlaubnisinhabers) erfolgt. Ohne diesen Verwaltungsakt allerdings bleibt die Erlaubnis erstmal bestehen.
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Genau so ist es. Eine Erlaubnis gilt so lange fort, bis sie widerrufen oder geändert wird. Da der Umfang der Erlaubnis aber auf dem Dokument geschrieben steht, kann dies gar nicht automatisch geschehen. Eine Änderung auf die neuen Regeln bedingt also eine Änderung der Urkunde. Geschieht dies nicht, gelten die alten Regeln weiter. Daß alte Regeln längst vergangener Waffengesetze noch immer weiter bestehen können sieht man ja auch an den Umbauten aufgrund des alten Anscheinsparagraphen, oder daran daß nach altem Stand umgebaute Dekowaffen nicht plötzlich illegal wurden.
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Wurde die Erlaubnis geändert? Meines Wissens nicht. Ohne einen Verwaltungsakt wäre das auch gar nicht möglich.
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Auf Altgelb wurde ja auch nicht vorausgesetzt daß die Waffe zum sportlichen schießen überhaupt zu gebrauchen ist. Mit Neugelb wurde zwar erweitert was man kaufen darf, aber es muß eben alles sportlich nutzbar sein. Nur muß man es nicht im Einzelfall nachweisen. "Matchsportgewehr" oder "Präzisionssportgewehr" könnten gehen... Einzellader bis 8 bzw. 9 kg Waffengewicht. Einläufig steht nicht dabei.
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Dann solltest Du den Kurs vielleicht nochmal besuchen. Man darf ohne Gewinnabsicht (aber auch ohne "Verlustabsicht", also gegen Selbstkosten) für Mitglieder der eigenen schießsportlichen oder jagdlichen Vereinigung (hier gibt es Interpretationsspielraum) laden. Richtig ist, man darf es nicht an Hinz und Kunz verteilen, und kein Geld dabei verdienen. Aber gar nicht für andere laden, das stimmt eben nicht.
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Nein, natürlich nicht. Zumindest nicht in dem Umfang. Aber wir haben damals zwei Kurzwaffen und zwei Langwaffen vorgelegt bekommen, und mussten eine erfolgreiche Sicherheitsprüfung daran durchführen. Meiner Meinung nach war das erheblich wichtiger als der ganze Notwehrkram, den wenn die Waffen ordnungsgemäß verschlossen sind ist an bewaffnete Notwehr kaum zu denken. Im polizeilichen Kurs sind Dinge wie Notwehr und Waffenrecht ganz anders behandelt, da für Polizisten im Dienst hier ganz andere Regeln gelten. Und den Umgang mit Waffen erlernen sie bitte soweit nötig, also mit ihren Dienstwaffen, und auch in ganz anderem Kontext als Sportschützen. Polizeiliche Sachkunde hat mit ziviler nichts gemein. Und bitte keine Vollzitate wenn nicht nötig, das macht es unnötig lang.
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Hier bei uns in Rastatt läuft das auch so ab, alles andere wäre fahrlässig.
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daß sie es sein sollten. Nicht, daß sie es sind. Und ich wiederhole mich gerne: Wer lernt, unter Streß mit einer Maschinenpistole auf Menschen zu schießen, der muß deshalb noch lange keine Ahnung von Drillingen, alten Ordonnanzgewehren oder modernen Sportpistolen haben. Deshalb bin ich ganz froh, daß unser Landratsamt zwar die Vorführung aller Waffen verlangt, diese selbst aber nicht anfaßt. Ich habe z.B. eine Colt Lightning im Schrank stehen, wer das System nicht kennt kann bei einer vermeintlichen Sicherheitsüberprüfung das Teil versehentlich schußbereit machen. Die Winchester 1897 kann man ohne Übung leicht in einen völlig blockierten Zustand bringen, aus dem sie ein unversierter Handhaber nicht wieder heraus bekommt. Und ich habe schon mehr als eine Person gesehen die verzweifelt versucht hat die Trommel am Colt SAA auszuschwenken. All das lernt ein Polizist nicht. Und genau deshalb ist es mir völlig egal welchen Ausbildungsstand der Kontrolleur hat, meine Waffen führe ich vor, und nur ich fasse sie an. Kein Kontrolleur kann alle Waffen in seinem Einzugsbereich kennen.
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Dem möchte ich aus eigener Erfahrung massiv widersprechen. Die haben möglicherweise die einsatztaktische Handhabung drauf... aber wenn ein Sportschütze so mit den Kanonen rumfuchteln würde wie Polizeibeamte das häufig tun, hätte er sehr schnell auf allen Ständen Hausverbot.
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Was sind denn da eigentlich die Änderungen?
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Nein, einfach wäre, wenn alle Mitgliedsländer die Regeln für Schußwaffen und den EFP genau so übernommen hätten, wie die EU es formuliert hat. Also klare und überall gleiche Einteilung in Kategorien A, B, C und D, und fertig. Warum aber eine einläufige Einzelladerflinte laut EU Kat D in Deutschland aber Kat B ist, und eine VSRF laut EU zur Kat C, in Deutschland Kat B und Österreich Kat A sein muß, das versteht doch niemand mehr. Ich halte nicht viel von der EU, aber wenn sie schon Regeln zur Vereinfachung einführt, dann sollten die MGL diese Regeln auch einhalten, und nicht wieder jeder auf seine Art erweitern und verkomplizieren. So hätten wir den EFP auch gar nicht einführen müssen, er wird doch in jedem Land anders gehandhabt. Also keine Änderung zum vorherigen Stand mit eigenständigen Waffengesetzen.
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Der EFP gilt in Österreich ohnehin wie ein echter Reisepaß. Die Waffen darauf brauchen tatsächlich ein "Visum". Selbst wenn die Waffe nicht verboten wäre, müßtest Du das vorher beantragen, bei der Hauptmannschaft wo Du das erste mal die Grenze überqueren wirst, den EFP dort hin schicken und warten bis er mit Visa wieder zurück ist. Laut der Hauptmannschaft in Reutte können für die Durchreise durchaus Ausnahmen gemacht werden. Auf welcher rechtlichen Basis kann ich aber nicht sagen, dazu kenne ich das Ö-WaffG nicht gut genug. EDIT: Diese Ausnahme bezog sich auf eine VSRF.
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Ich habe seit mittlerweilen 20 Jahren den Führerschein, und wurde ein einziges Mal angehalten. Da haben sie wohl jemanden gesucht, die Bundesstraße voll gesperrt, und in jedes Fahrzeug reingeschaut. Alle Fahrer kleiner blauer Autos wurden genauer untersucht, alle anderen wurden durchgewunken. Abgesehen davon hat mich die Polizei noch nie angehalten... mir aber sehr wohl schon Briefe geschickt .
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