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Ich hatte damals große Probleme meinem Opa zu erklären, dass er sein Butterflymesser zukünftig nicht mehr haben darf, geschweige denn dabei! Er fand das Teil einfach nur praktisch, und geschliffen wie ein Rasiermesser konnte man damit in jeder Gaststätte auch das zäheste Schnitzel klein bekommen.
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Ah, OK. Und warum macht man das? Ist die originale Kimme so toll?
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Perkussion-Sharps-Patronen waffenrechtlich erlaubnispflichtig?
Fyodor antwortete auf nordwind's Thema in Waffenrecht
Dann ließ nochmal das WaffG... Eine Patrone besteht aus Hülse, Ladung und Geschoss. Ein Zünder wird dort nicht erwähnt. -
Ich bin kein HK-Operator, mich verunsichert das nicht. Aber es interessiert mich.
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Hallo, Forum, bei mir liegt noch eine ältere aber praktisch unbenutzte Stichsäge mit einem Satz neuer Sägeblätter rum. Es ist ein günstiges Modell (King craft), aber funktioniert. Da ich noch eine zweite, etwas hochwertigere habe, brauche ich diese hier nicht mehr. Ich würde sie für 10,-€ inklusive Versand hergeben.
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Und was ist auf dieser Briefmarke zu sehen? Meine Lupe zeigt nur große Pixel...
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Uns knapsen sie da vorsätzlich etwas von unserer Zeit ab. Einerseits wird uns nahegelegt, aufgrund der unglaublichen Arbeitslast auf den Ämtern die Verlängerung mindestens 6 Monate vor Ablauf zu beantragen. Andererseits ist das neue Datum (und davon abhängig auch das neue Ablaufdatum) der Tag der Eintragung auf dem Amt, nicht das bisherige Ablaufdatum. "Leider" hat meine letzte Verlängerung nur 2 Wochen gedauert, so daß mir 5 1/2 Monate verloren gegangen sind.
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Grundsätzlich ist das so. In meiner Erlaubnis (siehe oben) steht aber eben als behördliche Auflage ausdrücklich drin, daß sich beim Laden keine Unberechtigten im selben Raum aufhalten dürfen. Und da hier nicht zwischen Laden von Patronenhülsen und laden eines Vorderladers unterschieden wird, dürfte ich rein theoretisch nicht mit dem Vorderlader schießen, wenn sich Personen ohne 27er Büchlein auf dem Schießstand befinden. Wie das aber bei Outdoor-Ständen aussieht kann ich jetzt gar nicht sagen
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Bei uns ist die 27er einfacher zu bekommen als eine WBK. 6 Monate aktives Schießtraining reichen aus, kein Vereinszwang. Es gibt genug Vorderladerschützen, die mit Patronenwaffen gar nichts anfangen können.
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Das sind Durchschnittszahlen über einen längeren Zeitraum, nicht vom letzten Jahr. Allerdings ist der Zeitraum nicht angegeben, und anderen Zahlen (Drogentote) scheinen aktuell und nicht gemittelt zu sein.
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Um es zusammenzufassen: Unter I wird beschrieben was ich mit dieser Erlaubnis alles darf. Ist OK Unter II wird die Erlaubnis beschränkt auf das was mir in I ausdrücklich erlaubt wurde. Ist unnötig, da redundant. Unter III wird: - auf die Aufbewahrung hingewiesen. Ist OK. - Bei der Verwendung von Schwarzpulverersatzstoffen auf eine beschußrechtliche Prüfbescheinigung verwiesen (habe ich beim Beschußamt angefragt, kennen die nicht, gibt es nicht, gibt das Beschußgesetz nicht her) - Dann folgt ein Roman, der schon nicht mehr auf die Seite paßt: 1. Nur geeignete Werkzeuge verwenden. Sollte selbstverständlich sein. 2. Entladen nur mit Entladewerkzeug. Wie auch sonst? 3. Keine schadhaften Hülsen verwenden. Wozu habe ich den Kurs nochmal besucht? 4. Nur zugelassene Pulver verwenden. OK, es gibt Schwarzpulver mit denen darf man laut BAM kein Patronen füllen, nur Vorderlader. Kann drauf hinweisen. 5. Keine Unberechtigten Personen im selben Raum beim laden. Darf ich dann auf einem Schießstand Vorderlader schießen, wenn auch Schützen dabei sind die keinen §27er haben? 6. Verbrauch sollte dokumentiert werden. Ist aber nur eine Empfehlung, und mache ich auch nicht im Detail. Atmung wird allerdings nicht beschrieben. Und diese unsägliche Transportbeschränkung steht auch noch drin, nur das "Lieferung" wurde gestrichen, Pulver darf ich mir ohnehin nicht liefern lassen. Das "bzw." wurde aber leider nicht durch "und" ersetzt, so daß ich nicht gleichzeitig NC und BP kaufen darf, auch nicht jeweils nur 250g. Dem Passus habe ich leider damals nicht rechtzeitig widersprochen, dabei ist der Transport bereits vollumfänglich geregelt und muß nicht nochmal beschränkt werden. Mitbringen von Pulver für Vereinskameraden ist so auch schwierig.
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Nein. Aber in BW machen sie das mittlerweile auch immer häufiger. Bei mir steht es so noch nicht drin, aber dafür anderer Unfug. Z.B. seitenlang (!) daß ich beschädigte Hülsen nicht verwenden darf, daß meine Wiederladegeräte geeignet und funktionsfähig sein müssen, und so weiter.
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Falls es sich um eine neue Erlaubnis handelt: Unbedingt gucken welche Romane das Amt da so rein geschrieben hat. Die Beschränkung auf nur in einer WBK eingetragene Patronen sieht man immer häufiger. Wenn dem nicht fristgerecht widersprochen wurde ist es gültig und nur schwer wieder raus zu bekommen.
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Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Das machen sie aber konsequent so, ist bei anderen Magazinen genau so. 10er Pack kostet mehr als zehn einzelne. Muss man nicht verstehen. -
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Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Läuft doch noch 23:47... probiers später halt nochmal. -
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Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Geh halt nachschauen... -
Echt? Ich dachte das betrifft beide Dokumente.
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Nicht zu vergessen die nötige Bekanntgabe im Bundesanzeiger... keine Ahnung was das kostet.
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Ja, wenn es denn geht. Bei uns ist persönliches Erscheinen mittlerweile nicht mehr erwünscht, und wenn überhaupt nur noch per Termin möglich. Vor einem Jahr war das noch ganz anders, da konnte ich nach vorheriger Absprache (1 Stunde vorher Mail schreiben) auch persönlich vorbei kommen. Vor zwei Jahren mußte ich mich noch nichtmal anmelden, und konnte einfach am Büro klopfen. Damals dauerte ein Eintrag maximal 20 Minuten, und ich konnte sofort per EC-Karte bezahlen. Heute ist die WBK dann auch mal zwei oder drei Wochen beim Amt für den Eintrag.
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Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Anzahl der Leute die Schießsport betreiben wollen ist sehr begrenzt. Die Anzahl der Leute die Waffen besitzen würden wenn sie dazu keine Vereins- und Sportausübungspflicht hätten ist erheblich größer. Gerade das "haben wollen", der einfache, nicht an behördlich genehmigte Sportordnungen gebundene Zeitvertreib damit, und zu einem ganz erheblichen Teil die häusliche Selbstverteidigung sind Argumente, die ziehen würden. Früher war es normal, daß man mit dem Luftgewehr oder Flobert die Ratten im Hof und die Tauben vom Dach geschossen hat. In fast jedem größeren Haushalt waren solche kleinkalibrigen Waffen sowie Schrotflinten zu finden. Heute ist das anders, praktisch niemand hat die Möglichkeit selbst mit dem Luftgewehr gesetzeskonform im eigenen Garten zu schießen. KK und Flobert sind aus den Haushalten praktisch verschwunden.
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Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet die Eintragungen in das Originaldokument vorzunehmen. Ich weiß, daß viele Behörden das lieber selbst machen (meine auch, wegen dem einheitlichen Schriftbild ). Aber da es eben gesetzliche Pflicht ist, kann einem niemand einen Strick daraus drehen.
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Verständnisfrage Lauflänge/Gesamtlänge Langwaffe
Fyodor antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Stimmt, da habe ich die Begriffe durcheinander gebracht. Trotzdem bleibt es dabei, daß diese Länge "Lauf + Verschluß" nicht immer einfach zu bestimmen ist. -
Verständnisfrage Lauflänge/Gesamtlänge Langwaffe
Fyodor antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Laut dem Gesetz eben nicht immer, manchmal wird der Verschluß mitgezählt. Und da ist eben nicht immer ganz klar wo der aufhört. -
Verständnisfrage Lauflänge/Gesamtlänge Langwaffe
Fyodor antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Wo ist z.B. bei einer Kipplaufwaffe da der Verschluß zu Ende? Hinter der Baküle? Hinter den Schlagbolzen? Hinter den Hähnen? An der hintersten Spitze der "Tangs" (kenne das deutsche Wort nicht)? Das macht einen gigantischen Unterschied! -
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Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum