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spb203

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  1. Momentan weiß leider noch niemand, wie sich das Gesetz im Herbst wirklich auswirken wird. Eine verlässliche Aussage kann daher zur Zeit nicht getroffen werden. Mehr als abwarten bleibt uns nicht übrig....
  2. Leider war ich vor 20 Jahren noch knapp nicht alt genug dafür und selbst wenn würde ich das Teil ja aller Voraussicht nach ab September eh nicht mehr haben dürfen.. Gehäuse und griffstück und so...
  3. Hallo zusammen, Gab es irgendwann mal Deko MG42, die komplett zerlegbar waren? Also wo Deko-Lauf und Deko-Verschluss entnommen werden konnten und die abschlagbar waren? Danke
  4. spb203

    Verkauf Deko AK74

    Ich denke die Antwort von erstezw trifft es perfekt. Der ehrliche Sammler, der mit seinen Stücken keinem etwas antun möchte, wird gnadenlos bestraft, enteignet und in eine Schublade mit Terroristen gesteckt. Diese Terroristen wird man durch das neue Gesetz allerdings kaum erwischen bzw. deren Taten verhindern. Es ist schon traurig zu sehen, wie unser Staat manchmal funktioniert. Schutz von Eigentum und Rechtssicherheit interessieren plötzlich keinen mehr. Was passiert wohl mit all den Leuten, die von dem neuen Gesetz unserer glorreichen EU nichts mitbekommen und unwissentlich über Nacht zum Straftäter werden. Bitte entschuldigt meinen langen Post, aber sowas nervt mich. Ich habe meinem Land gedient, auch im Ausland, zahle meine Steuern, gehe einem Beruf nach, bin nicht vorbestraft und habe eine Familie..Und ich gehe davon aus, dass dies auf viele Sammler zutrifft. Plötzlich bin ich ein Straftäter, sofern ich etwas besitzen sollte, was ich legal erworben habe und der EU nicht passt? Das Problem ist ja nun auch, dass niemand wirklich weiß, was kommt im September. Darf man die Sachen behalten, darf man sie nicht verkaufen etc.
  5. spb203

    Verkauf Deko AK74

    Die Frage ist halt, wie mit sowas umgegangen werden soll... Griffstücke, freie Teilesätze und dergleichen gibt es ja schon ewig frei zu kaufen und die Anzahl der aktuell im Privatbesitz befindlichen Stücke muss in die Hunderttausende gehen... Wie möchte man denn so ein mögliches Verbot durchsetzen und kontrollieren? Ich meine mich erinnern zu können, dass es den Begriff der Rechtssicherheit gibt und dieser eben auch sagt, dass man sich auf die Gültigkeit des Gesetzes verlassen können muss. Es ist für mich schwer vorstellbar, dass man über Nacht tausende Menschen zu Straftätern macht, die sich zum Zeitpunkt des Kaufes vollkommen legal verhalten haben. Nachvollziehbar wäre es ja, die entsprechenden Waffenteile ab Gültigkeit des Gesetzes zu verbieten und ebenso auch den Handel, aber rückwirkend?
  6. spb203

    Verkauf Deko AK74

    Wer genau die treibende Kraft innerhalb der EU ist vermag ich nicht zu sagen, ich bin kein Politologe. Ich bin Militärhistoriker und habe eine (verglichen mit manchen hier) sicher sehr kleine Sammlung an deutscher Militaria aus der Zeit von 1800 bis 1945. Ich habe mich damit abgefunden, dass ich einige Stücke wohl nicht mehr bekommen werde, da dies nach der neuen EU Verordnung wohl unmöglich wird (ein deutsches Gewehr 71 zum Beispiel). Ich möchte allerdings meine Sammlung natürlich möglichst rechtssicher halten, um mich keinen unnötigen Problemen auszusetzen. Auf einige Stücke muss man lange sparen und es geht mir nicht in den Kopf, dass man diese Stücke plötzlich von heute auf morgen nicht mehr besitzen oder verkaufen darf, obwohl man sie ordnungsgemäß gekauft und an das Gesetz gehalten hat.
  7. spb203

    Verkauf Deko AK74

    Die Information habe ich von der ZIB Website, dort sagt man, dass der Einbau eines Deko-Verschlusses und eines Deko-Laufes in einen freien Waffenteilesatz verboten sei, da somit eine vollständige Dekowaffe entstehen würde, welche nach neuem EU-Recht zertifiziert sein muss. Stimmt diese Aussage denn nicht?
  8. spb203

    Verkauf Deko AK74

    Klar, natürlich ist es aus geschäftlicher Sicht verständlich, so zu argumentieren. Ebenso wird ja auch die kommende EU Verordnung als Verkaufsargument benutzt. Natürlich möchte ZIB in erster Linie verkaufen, was ja auch vollkommen ok ist. Meine Frage zielte eher in die Richtung der Mitglieder hier im Forum, die vielleicht schon die ein oder andere Gesetzesänderung miterlebt haben und berichten können, wie diese damals umgesetzt wurde. Vielleicht gibt es ja auch Mitglieder aus dem juristischen Bereich, die mehr dazu sagen können, ob ein Gesetz auch rückwirkend greifen kann. Fakt ist: Wenn ich jetzt so einen Teilesatz kaufen würde, wäre dies jetzt legal. Ich habe also gegen kein Gesetz verstoßen und legal Besitz erworben. Mir ist auch klar, dass ich keinen Lauf oder Verschluss einbauen darf und die Waffe vor dem Zugriff durch Minderjährige schützen muss. Wenn ich dies alles tue kann es ja nicht sein, dass ich mich plötzlich durch ein Gesetz rückwirkend strafbar mache, welches es zum Zeitpunkt des Kaufes noch gar nicht gab.
  9. spb203

    Verkauf Deko AK74

    Mich würde allerdings auch interessieren, wie es mit den Teilesätzen zum Beispiel von ZIB aussieht. Ich hatte dort mal angefragt und mir wurde gesagt, dass man von einem Bestandsschutz ausgeht. Wenn ich zum Beispiel einen Teilesatz eines MG42 dort kaufe, legal ohne Lauf und Verschluss, so bin ich ja aktuell rechtlich sicher. Ist denn zu erwarten, dass der reine Besitz rückwirkend verboten werden kann?
  10. Verkäufer meint, Patronenlager ist frei und ein BKA Stempel nirgendwo zu erkennen, auch auf der Hülse nicht. Eine WBK habe ich leider nicht und möchte mir ungern Ärger ins Haus holen.
  11. Hallo zusammen, Habe einen K98 angeboten bekommen. Angeblich ein Salutumbau, allerdings ohne BKA-Raute. Änderungen sind Stahlstift vor der Mündung und ein 5cm langer Schnitt im Lauf. Ist sowas legal nach deutschem Recht bzw. hat es sowas gegeben? Danke und viele Grüße
  12. Vielen Dank für die Antwort! Willkommen in der EU...sowas verstehe, wer will. Naja, dann nehme ich halt den Jugo-Verschluss aus der Waffe und lege den Deutschen einfach unverbaut daneben...das dürfte ja noch erlaubt sein :-)
  13. Hallo zusammen, ich hätte eine rechtliche Frage zu den "neuen" EU-Dekowaffen. Es geht um Langwaffen im 98er System, abgeändert nach der neuen EU-Deaktivierungsrichtline. Bei diesen Waffen sind ja die Bauteile Lauf, System und Verschluss mit der EU-XX Kennzeichnung versehen. Bei dem fraglichen 98er ist allerdings ein Verschluss jugoslawischer Bauart verbaut und ich würde diesen gerne aus Gründen der Authentizität durch einen Verschluss deutscher Bauart ersetzen. Dieser deutsche Verschluss weist eine identische Deko-Abänderung zu dem Jugo-Verschluss auf, ist allerdings nicht mit EU-XX gestempelt. Meine Frage: Darf ich den deutschen Deko-Verschluss legal in der Waffe verbauen? Wie gesagt, die Änderungen der Verschlüsse sind identisch, lediglich der EU-Stempel fehlt. Zweite Frage: Gibt es einen rechtlichen Grund dafür, dass Auszieher und Auszieherring bei den 98er-EU-Dekoverschlüssen fehlen? In der EU-Verordnung zur Deaktivierung kann ich keinen entsprechenden Passus finden, der ein Entfernen dieser Bauteile vorschreibt. Danke und viele Grüße
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