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Fyodor

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  1. Das ist normal, dass es da lange keine Änderung gibt. Plötzlich ist es dann beim Zoll... Vorher kann sich auch mal drei Wochen nichts tun.
  2. Eigentlich ja. Andererseits habe ich seit 2013 bereits 4 (!) Versuche gestartet dort Mitglied zu werden. Aber selbst das klappt nicht. Mittlerweile habe ich absolut keine Lust mehr auf den Saftladen, und traue denen gar nichts mehr zu.
  3. Was hat der Versender denn so verwerfliches gemacht? Für mich klingt das nach Zoll bzw. Einfuhrsteuern. Da kann der Versender aber nichts für.
  4. Das ist eine gute Frage. Ich glaube sie sind es. Dann müssen sie aber auch Sportordnung haben. EDIT: Sind sie wohl nicht. http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Schiesssportordnungen/schiesssportordnung-node.html
  5. Das ist ja wohl auch logisch. Allerdings war es dann auch keine altgelbe WBK mehr, der von mir oben angesprochene Verwaltungsakt zur Änderung der Erlaubnis war ja (sogar auf Wunsch des Erlaubnisinhabers) erfolgt. Ohne diesen Verwaltungsakt allerdings bleibt die Erlaubnis erstmal bestehen.
  6. Genau so ist es. Eine Erlaubnis gilt so lange fort, bis sie widerrufen oder geändert wird. Da der Umfang der Erlaubnis aber auf dem Dokument geschrieben steht, kann dies gar nicht automatisch geschehen. Eine Änderung auf die neuen Regeln bedingt also eine Änderung der Urkunde. Geschieht dies nicht, gelten die alten Regeln weiter. Daß alte Regeln längst vergangener Waffengesetze noch immer weiter bestehen können sieht man ja auch an den Umbauten aufgrund des alten Anscheinsparagraphen, oder daran daß nach altem Stand umgebaute Dekowaffen nicht plötzlich illegal wurden.
  7. Wurde die Erlaubnis geändert? Meines Wissens nicht. Ohne einen Verwaltungsakt wäre das auch gar nicht möglich.
  8. Auf Altgelb wurde ja auch nicht vorausgesetzt daß die Waffe zum sportlichen schießen überhaupt zu gebrauchen ist. Mit Neugelb wurde zwar erweitert was man kaufen darf, aber es muß eben alles sportlich nutzbar sein. Nur muß man es nicht im Einzelfall nachweisen. "Matchsportgewehr" oder "Präzisionssportgewehr" könnten gehen... Einzellader bis 8 bzw. 9 kg Waffengewicht. Einläufig steht nicht dabei.
  9. Dann solltest Du den Kurs vielleicht nochmal besuchen. Man darf ohne Gewinnabsicht (aber auch ohne "Verlustabsicht", also gegen Selbstkosten) für Mitglieder der eigenen schießsportlichen oder jagdlichen Vereinigung (hier gibt es Interpretationsspielraum) laden. Richtig ist, man darf es nicht an Hinz und Kunz verteilen, und kein Geld dabei verdienen. Aber gar nicht für andere laden, das stimmt eben nicht.
  10. Nein, natürlich nicht. Zumindest nicht in dem Umfang. Aber wir haben damals zwei Kurzwaffen und zwei Langwaffen vorgelegt bekommen, und mussten eine erfolgreiche Sicherheitsprüfung daran durchführen. Meiner Meinung nach war das erheblich wichtiger als der ganze Notwehrkram, den wenn die Waffen ordnungsgemäß verschlossen sind ist an bewaffnete Notwehr kaum zu denken. Im polizeilichen Kurs sind Dinge wie Notwehr und Waffenrecht ganz anders behandelt, da für Polizisten im Dienst hier ganz andere Regeln gelten. Und den Umgang mit Waffen erlernen sie bitte soweit nötig, also mit ihren Dienstwaffen, und auch in ganz anderem Kontext als Sportschützen. Polizeiliche Sachkunde hat mit ziviler nichts gemein. Und bitte keine Vollzitate wenn nicht nötig, das macht es unnötig lang.
  11. Hier bei uns in Rastatt läuft das auch so ab, alles andere wäre fahrlässig.
  12. daß sie es sein sollten. Nicht, daß sie es sind. Und ich wiederhole mich gerne: Wer lernt, unter Streß mit einer Maschinenpistole auf Menschen zu schießen, der muß deshalb noch lange keine Ahnung von Drillingen, alten Ordonnanzgewehren oder modernen Sportpistolen haben. Deshalb bin ich ganz froh, daß unser Landratsamt zwar die Vorführung aller Waffen verlangt, diese selbst aber nicht anfaßt. Ich habe z.B. eine Colt Lightning im Schrank stehen, wer das System nicht kennt kann bei einer vermeintlichen Sicherheitsüberprüfung das Teil versehentlich schußbereit machen. Die Winchester 1897 kann man ohne Übung leicht in einen völlig blockierten Zustand bringen, aus dem sie ein unversierter Handhaber nicht wieder heraus bekommt. Und ich habe schon mehr als eine Person gesehen die verzweifelt versucht hat die Trommel am Colt SAA auszuschwenken. All das lernt ein Polizist nicht. Und genau deshalb ist es mir völlig egal welchen Ausbildungsstand der Kontrolleur hat, meine Waffen führe ich vor, und nur ich fasse sie an. Kein Kontrolleur kann alle Waffen in seinem Einzugsbereich kennen.
  13. Dem möchte ich aus eigener Erfahrung massiv widersprechen. Die haben möglicherweise die einsatztaktische Handhabung drauf... aber wenn ein Sportschütze so mit den Kanonen rumfuchteln würde wie Polizeibeamte das häufig tun, hätte er sehr schnell auf allen Ständen Hausverbot.
  14. Was sind denn da eigentlich die Änderungen?
  15. Nein, einfach wäre, wenn alle Mitgliedsländer die Regeln für Schußwaffen und den EFP genau so übernommen hätten, wie die EU es formuliert hat. Also klare und überall gleiche Einteilung in Kategorien A, B, C und D, und fertig. Warum aber eine einläufige Einzelladerflinte laut EU Kat D in Deutschland aber Kat B ist, und eine VSRF laut EU zur Kat C, in Deutschland Kat B und Österreich Kat A sein muß, das versteht doch niemand mehr. Ich halte nicht viel von der EU, aber wenn sie schon Regeln zur Vereinfachung einführt, dann sollten die MGL diese Regeln auch einhalten, und nicht wieder jeder auf seine Art erweitern und verkomplizieren. So hätten wir den EFP auch gar nicht einführen müssen, er wird doch in jedem Land anders gehandhabt. Also keine Änderung zum vorherigen Stand mit eigenständigen Waffengesetzen.
  16. Der EFP gilt in Österreich ohnehin wie ein echter Reisepaß. Die Waffen darauf brauchen tatsächlich ein "Visum". Selbst wenn die Waffe nicht verboten wäre, müßtest Du das vorher beantragen, bei der Hauptmannschaft wo Du das erste mal die Grenze überqueren wirst, den EFP dort hin schicken und warten bis er mit Visa wieder zurück ist. Laut der Hauptmannschaft in Reutte können für die Durchreise durchaus Ausnahmen gemacht werden. Auf welcher rechtlichen Basis kann ich aber nicht sagen, dazu kenne ich das Ö-WaffG nicht gut genug. EDIT: Diese Ausnahme bezog sich auf eine VSRF.
  17. Ich habe seit mittlerweilen 20 Jahren den Führerschein, und wurde ein einziges Mal angehalten. Da haben sie wohl jemanden gesucht, die Bundesstraße voll gesperrt, und in jedes Fahrzeug reingeschaut. Alle Fahrer kleiner blauer Autos wurden genauer untersucht, alle anderen wurden durchgewunken. Abgesehen davon hat mich die Polizei noch nie angehalten... mir aber sehr wohl schon Briefe geschickt .
  18. Erst Recht nicht. Oder ist das Gewehr einer neuen Autobahn im Weg?
  19. Gar nicht.
  20. Für so ein "Allerweltsgewehr" sicher.
  21. Eine nicht beschossene Waffe darf nicht geschossen und nicht überlassen werden. Sie darf aber besessen und erworben werden, rein theoretisch. Nur der Überlasser hat halt eben ein Problem. Wenn der aber sowieso gerade alle seine Sammlerwaffen abgeben will, paßt das ja.
  22. ... und nicht zum Überlassen
  23. Nein, das tut er nicht. "In Verkehr bringen" bedeutet auf dem Markt anzubieten. Das tut er nicht, wenn er nicht verkauft.
  24. Wobei ich deren QuickLock HS tatsächlich ganz interessant finde. Es ist angeblich einem Stufe 1 Tresor gleichgestellt, erlaubt den Zugriff auf Waffe und Magazin aber in wenigen Sekunden. Leider bei dem Preis von über 500,-€ (pro Waffe) nicht diskutabel.
  25. Das TrustLock dient zum Einbau durch genehmigte Einbauer. Nicht zur Verwendung durch den "Endanwender" selbst. Dadurch unterscheidet es sich vom QuickLock, das der Waffenbesitzer selbst einbauen kann und darf. Aber der Besitz des passenden TrustLock-Bedienteils dürfte völlig problemlos sein. Denn erstens ist das Teil gesetzlich nicht reglementiert, und die TR ist eine "Technische Richtlinie", ohne rechtliche Relevanz. Außerdem müssen Einbau- und Ausbaucodes für das TrustLock beim Armatix-Center jedes mal neu angefordert werden. Das Bedienteil nutzt also nichts, man muß auch die Codes bekommen. Und ohne Listung als zertifizierter Einbauer wird man die nicht bekommen. Allerdings ist das TrustLock-Sperrelement einzeln natürlich völlig unnütz. Selbst einbauen geht nicht, und vermutlich wird kein zertifizierter Einbauer ein mitgebrachtes System in eine zu sperrende Waffe einsetzen.
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