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Wobei ich deren QuickLock HS tatsächlich ganz interessant finde. Es ist angeblich einem Stufe 1 Tresor gleichgestellt, erlaubt den Zugriff auf Waffe und Magazin aber in wenigen Sekunden. Leider bei dem Preis von über 500,-€ (pro Waffe) nicht diskutabel.
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Das TrustLock dient zum Einbau durch genehmigte Einbauer. Nicht zur Verwendung durch den "Endanwender" selbst. Dadurch unterscheidet es sich vom QuickLock, das der Waffenbesitzer selbst einbauen kann und darf. Aber der Besitz des passenden TrustLock-Bedienteils dürfte völlig problemlos sein. Denn erstens ist das Teil gesetzlich nicht reglementiert, und die TR ist eine "Technische Richtlinie", ohne rechtliche Relevanz. Außerdem müssen Einbau- und Ausbaucodes für das TrustLock beim Armatix-Center jedes mal neu angefordert werden. Das Bedienteil nutzt also nichts, man muß auch die Codes bekommen. Und ohne Listung als zertifizierter Einbauer wird man die nicht bekommen. Allerdings ist das TrustLock-Sperrelement einzeln natürlich völlig unnütz. Selbst einbauen geht nicht, und vermutlich wird kein zertifizierter Einbauer ein mitgebrachtes System in eine zu sperrende Waffe einsetzen.
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Einmal Trommelrevolver, voila: er revolvt Trommeln.
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Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Grundsätzlich hat er schon Recht. Wenn die Mitarbeiter dauerhaft überlastet sind, fehlt ganz einfach Personal. Entschuldigungen warum keins eingestellt wird höre ich auch täglich. -
Nur Einzellader, Stand für Mehrlader verboten?
Fyodor antwortete auf supermeier's Thema in Waffenrecht
Möglich ist das. Was auch immer beantragt wird, kann auch genau so genehmigt werden. Das kann aber auch wieder geändert werden. -
Das sind aber vier Läufe. Zwei Laufe können tatsächlich nicht gleichzeitig neben- und übereinander liegen.
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Das ist grammatikalisch Unsinn. "Doppel-" heißt "zweifach". Auch eine Bockflinte ist eine "Doppel-Flinte". Wie das verwaltungstechnisch heißt ist mir Wurscht, da ergibt für gesunde Menschen vieles keinerlei Sinn.
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Das "Füllmedium" muß dem Geschoßgewicht hinzugerechnet werden. Die Belastung auf die Waffe steigt bei mit Öl oder Wasser gefüllten Lauf also massiv an. Gesprengt wird der Lauf wohl aber eher bei halb untergetauchter Waffe, siehe Video von Demolition Ranch. Denn da kann das Geschoß schon ordentlich Anlauf nehmen bevor es auf das Wasser trifft, und die Luft dazwischen wird dabei so stark komprimiert, daß der Lauf aufbaucht oder platzt. Wenn das Wasser bis zum Geschoß reicht, kann es gar nicht so viel Schwung holen. Allerdings wird dann die Belastung auf den Verschluß massiv ansteigen.
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So oder so: Der Thread dreht sich um Munition. Ich kenne keine Munition, die aus Steinschloßwaffen verschossen werden kann.
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Das wird jetzt sehr Off-Topic hier... das ist doch keine Flinte!
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Wer schießt hier jetzt quer?
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Wenn schon denn schon: Doppelflinte: Zwei Läufe, Konfiguration unbekannt Querflinte: Läufe nebeneinander, Anzahl unbekannt Bockflinte: Läufe übereinander, Anzahl unbekannt Also ist Dein Vorschlag eine Bockquerflinte. Eine Bockdoppelflinte ist einfach nur eine Flinte mit genau zwei übereinander liegenden Läufen.
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Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Ein Verschluß einer Langwaffe dürfte auch wie eine Langwaffe zu behandeln sein, daher ist bei einem B-Tresor die Anzahl der Waffen egal (Langwaffen unbegrenzt)- 196 Antworten
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Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Wenn es um Wilderei ginge, hätte man auch das Wildern verbieten können. Oder das Wildern mit Lampe. Oder das Beleuchten von Wild. Oder die Montage der Lampe an der Waffe. Stattdessen hat man allein den Besitz solcher Gegenstände verboten. Für alle, auch für Leute die gar keine Waffen besitzen. Man wollte die "Waffenkriminalität" erhöhen und die Aufklärungsquote gleich mit dazu.- 196 Antworten
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Was ist daran kompliziert? Du musst dich nur dazu schreiben "ohne Gewähr", und alles ist gut.
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Das sehe ich anders. Eine Waffe mit geschlossenem Verschluss und gespanntem Hahn will ich in meinem Schrank nicht haben. Diesen Zustand haben meine Waffen nur unmittelbar vor dem Schuss. Oft ist nämlich nicht auf den ersten Blick erkenntlich ob die Waffe schussbereit ist oder der Besitzer nur zu Fall zum entspannen war. Bei angeschlagenem Hahn ist zumindest sicher dass keine scharfe Patrone in Lager sein kann. Trocken abschlagen tut den Waffen auch nicht weh, und wenn mal ein Schlagbolzen bricht wird er halt getauscht. Aber zum Glück darf das ja jeder halten wie er will.
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Nichts zwingend. Aber das abschlagen in sichere Richtung gehört zu einer Sicherheitsüberprüfung dazu. Und die führe ich jedesmal durch, wenn ich eine Waffe aufnehme. Auch, wenn ich meine eigenen Waffen nach dem schießen in den Schrank stelle oder wenn ich sie aus den Schrank hole.
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In meiner KK-Büchse steckt eine mitgelieferte "Sicherheitsfahne", die auch den Schlagbolzen halbwegs sanft auffangen soll. Ob sie das tut weiß ich nicht, will ich immer schonend entspanne anstatt abzuschlagen. Das gilt aber nur für den Randzünder... Alle anderen Waffen werden ohne irgend welche Stöpsel abgeschlagen und auch ohne gelagert. Zu meinem Sicherheitskonzept gehört, dass die Patronenlager immer frei sind, wenn ich nicht schießen will. Und leer heißt leer.
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GERADE für Männer! Was sollen die in der Zeit sonst machen? *kling* 2€
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DAS NWR-Programm gibt es nicht. Das NWR ist eine Datenbank, die Programme zur Anzeige und Bearbeitung beschaffen die Behörden selbst. Deshalb gibt es hier eine Vielzahl verschiedener Programme.
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Nein. Du hast es so verstanden wie es jeder halbwegs normale Mensch verstehen würde. Nämlich so, daß "2 Waffen pro Halbjahr" bedeuten soll, immer nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten. Beliebigen sechs Monaten. So einfach denken Behörden aber nicht. Nach dem Wortlaut der WaffVwV klingt es so, also ob der erste Eintrag in einer WBK bestimmt wann die "Halbjahre" jeweils beginnen, und die ändern sich auch nicht mehr. Also erste Waffe gekauft am 12.02. bedeutet, der Halbjahreszeitraum beginnt jedes Jahr am 12.02. und entsprechend am 12.08.. Laut Formulierung der WaffVwV gelten diese Zeiträume aber immer nur für eine WBK... Andererseits impliziert das "erstmals in Gang gesetzt", daß es eben auch ein zweites bzw. drittel oder x-tes mal gibt, wann dieser Zeitraum erneut beginnt. Und genau so argumentiert meine Behörde (und laut Auskunft sollten das per Erlaß alle Behörden in BW so tun), nämlich daß die erste Waffe den Zeitraum von sechs Monaten in Gang setzt, innerhalb dessen nur 2 Waffen erworben werden dürfen. Sechs Monate nach Erwerb der ersten dürfen dann sofort die dritte und vierte erworben werden, egal wann dazwischen die zweite kam. Sobald der Zeitraum abgelaufen ist, wird erst durch den Erwerb einer weiteren "ersten" Waffe ein neuer Zeitraum begonnen. In sich schlüssig ist das schon, aber man muß schon sehr kompliziert und unpraktisch denken um auf solche Gedankenknoten zu kommen. Viel einfacher wäre es wie in der Grafik von wede bzw. ford34coupe. Aber das ist wohl zu einfach zu verstehen, das geht natürlich nicht.
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Fyodor antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Üblicherweise ist damit "Lager USA" gemeint, das dauert immer 2-3 Wochen. Das Brownells-Lager in Deutschland ist, etwas freundlich ausgedrückt, "übersichtlich". -
So sollte es eigentlich laufen. Die Verwaltung ist dazu da, um den Bürgern möglich zu machen was geht, und das in geregelten Bahnen. Viele verstehen sich aber noch nach alter Gutsherrenmanier, und finden es toll jemanden abblitzen zu lassen. Also keine "Ermöglicher" sondern "Steine-in-de-Weg-Leger".
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Alternativ kann er ja das Gültigkeitsdatum vordatieren. So könntest Du gleich am ersten möglichen Tag die Waffe erwerben, weil der Voreintrag schon drin ist, aber eben erst ab dem ersten 2/6-freien Tag gültig.
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LRA Rastatt und BAD ist es so. Laut Aussage meines SB ist das per Erlaß in ganz BW so zu handhaben.