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Fyodor

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  1. Tja, soviel zu Theorie und Praxis. Jeder Abgeordnete ist ja auch nur seinem Gewissen verantwortlich und ein Fraktionszwang existiert nicht...
  2. Genau so. Leider sehen Ämter und Gerichte das anders. Die sagen, daß eine Kontrolle der Aufbewahrung auch beinhaltet daß kontrolliert werden muß daß auch das richtige aufbewahrt wird. Das Gesetz gibt das so nicht her, es wird aber so durchgeführt.
  3. Ich habe vorsichtshalber noch einen zusätzlichen Tresor gekauft, von allen Tresoren Fotos gemacht und Rechnungen (soweit vorhanden) gescannt, und das alles per Mail an mein Ordnungsamt geschickt, mit Bitte um Bestätigung. Ich habe nun also semi-schriftlich, daß meine Behörde die Anzahl und Typen meiner Schränke kennt. Nach Inkrafttreten will ich mit denen nicht mehr diskutieren müssen über sowas.
  4. Warum? Wer hat hier denn geschrieben daß er Gesetze gebrochen hat? Über schwachsinnige Überregulierungen schimpfen darf man (noch), aber man hält sich trotzdem dran.
  5. Nein. Du hast das Schalten und Walten von Behörden zu erdulden. Denn das dient alles nur dem Großen und Ganzen und ist nur zu Deinem Wohl.
  6. Dann kann ja kaum noch was schief gehen
  7. Oh, ich habe keine Angst vor dem SuRT. Ich schieße seit einiger Zeit Western, habe mir schon einige IPSC-Matches angesehen, die Regeln gelesen, mich mit einigen Leuten unterhalten... das Problem ist eher, daß ich kein Interesse an IPSC Kurzwaffe habe, sondern vor allem an IPSC Flinte. Und das mit diesem mehrteiligen SuRT, das nervt. Zieht alles unnötig in die Länge.
  8. Ich habe das Buch über amazon bestellt, und letzte Woche erhalten. Leider hatte ich noch keine Zeit richtig darin zu versinken, aber beim schnellen überblättern sieht es schonmal ansprechend aus. Ich freue mich auf die Lektüre. Sie wird mir die Zeit zum SuRT sicher verkürzen.
  9. Nein, Du verstehst das falsch. Nach aktuellem Entwurf ist der Besitz eines entsprechenden Magazins verboten, nicht das laden von mehr Patronen. Und viele Sportschützen und Jäger besitzen größere Magazine. Jäger dürfen bisher auf dem Schießstand so viel laden wie sie wollen, und Sportschützen machen einen Klotz rein, aber größere Magazine lassen sich eben besser handhaben.
  10. Braucht man auch nicht. Wichtig ist, daß es sich um ein bewohntes Gebäude handelt. Auch ein Hotel ist bewohnt.
  11. Nutzt leider nichts. Die EU hat doch bereits entschieden, daß im Zweifelsfalle nationale Verfassungen zu ändern sind, wenn EU-"Recht" diesen widerspricht.
  12. Es hängt ganz einfach von der Behörde ab. In meinem Landkreis werden ALLE LWB heimgesucht. Und zwar "regelmäßig". Wobei das wohl, trotz Schaffung von mindestens zwei neuen Stellen ausschließlich für die Heimsuchungen, so lange dauert daß der geplante Turnus nicht eingehalten werden kann. Zum Glück. Bei mir waren sie bisher einmal. Abgesehen davon daß die ganze Aktion sinnloser Aktionismus und in der Realität nutzlos ist, lief es korrekt ab: Außer mir faßte niemand meine Waffen an, und es wurden auch keine Fotos gemacht.
  13. Natürlich nicht. Wir haben heute doch das wichtigste aller Probleme gelöst: Ehe für alle. Terror, Grundrechte, Freiheit, NetzDG... alles Nebensächlich.
  14. Das stimmt definitiv nicht. Unsere Behörde versucht es immer zuerst unangemeldet, und wirfst dann Zettel in den Briefkasten mit der Bitte doch einen Termin auszumachen. Weil nämlich die meisten Legalwaffenbesitzer, welch Wunder, arbeiten gehen müssen.
  15. Nein, nicht wirklich. Heute machen sie es nur andersrum. Die holen niemanden ab, und stecken ihn ins Lager. Sie errichten das Lager um uns herum. Der DDR-"Überwachungsstaat" war doch pillepalle gegen die aktuelle bundesdeutsche Realität. Die hatten ihr MfS, das geheimdienstlich und mehr oder weniger im Verborgenen geschnüffelt hat. Hier und heute ist es völlig legal, wenn der Staat (in Form des örtlichen Ordnungsamtes) persönlich und unangemeldet bei Dir auftaucht, evtl. noch mit blaubelichtetem Auto und zwei Uniformierten dazu. Natürlich mußt Du ihnen nur die korrekte Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen, aber was ist denn da in dem Blechschrank? Wollen Sie nicht zeigen? Verdacht auf illegale Waffenaufbeahrung, Gefahr im Verzug, wie praktisch daß die Polizei gleich mit dabei ist... Oder deine privaten Daten auf dem PC zu Hause, Dein Standort (über Dein Handy), mit wem Du wann und wie lange telefonierst, mit wem Du SMS schreibst oder chattest... all das darf völlig legal und offen, ohne Geheimnistuerei ausgeschnüffelt werden. Privatsphäre? War gestern. Gibt es nicht mehr. Der Staat DARF das Mikro Deines Handys aus der Ferne einschalten und zuhören was Du um 2330h im Bett Deiner Frau ins Ohr flüsterst. Wann Du wo wie schnell fährst, ist zumindest auf der Autobahn schon seit vielen Jahren bekannt. Warum wohl können die Kameras an den LKW-Mautbrücken Kennzeichen bis zu einer Geschwindigkeit von 230 km/h lesen? Weil ständig so schnelle LKWs die Maut prellen? Natürlich müssen die Daten nach dem Kennzeichenabgleich sofort gelöscht werden. Aber zuerst werden sie verarbeitet. Die DDR hat wenigstens versucht das alles verdeckt ablaufen zu lassen. Die heutige BRD versucht noch nichtmal den Schein zu wahren. EDIT: Um nochmal zum Schornsteinfeger zu kommen: Daß der die Heizung kontrolliert hat durchaus einen Sinn. Denn hier sind echte, objektive Gefahren vorhanden. Vor noch gar nicht so langer Zeit hatten die allermeisten Stadtbrände ihren Ursprung an einer Feuerstelle, entweder der Heizung oder einem Kamin. Auch Tote durch CO-Vergiftung infolge von verstopften Kaminen waren nicht sehr selten. Die Kontrolle der Feuerstellen rettet also unmittelbar Leben und Werte. Das trifft bei der Aufbewahrungskontrolle nicht zu.
  16. Kann nicht sein, wird so sein.
  17. Marc Serbu, ein US-Waffenbauer, hat eine extrem simple .22lr Pistole konstruiert. Die Pläne dazu kosten 12 USD (! - Aufgrund ITAR nur für US-Bürger in den USA, also gar nicht erst versuchen dran zu kommen), und die Waffe ist in zwei Stunden aus Blech gefeilt. Der Name "GB-22" kommt von "Gun Buyback"... er wollte damit einerseits eine simple Selbstbaupistole einfach nur für den Spaß, und andererseits eine Einnahmequelle für ärmere Leute in sozialistischen Bundesstaaten schaffen: Die Waffe kostet inklusive Material keine 20 USD und 2 Stunden Arbeitszeit. Wenn man sie aber auf der Behörde abgibt, bekommt man eine "Buyback"-Prämie von 100 USD. Die Waffe ist zwar nur ein Einzellader, besteht aber (ohne Griffschalen) aus nur insgesamt 6 Einzelteilen, davon ist eins eine Feder. Wer nicht schweißen kann oder will braucht zusätzlich noch ein paar Zylinderstifte oder Schrauben. Das war es. Eine Waffe zu bauen, gerade in .22lr, ist überhaupt kein Hexenwerk, wenn man keine Matchwaffe schaffen will. In den USA ist das mittlerweile eine Art Volkssport, da es dort fast überall erlaubt ist. Nur verkaufen darf man diese Waffe dann nicht.
  18. Sonderlocke sind die nicht, die sollte jeder Händler da haben. Sie sind aber für Revolver gedacht, und funktionieren auch nur dort. Ich habe, bevor ich meinen Schein hatte, auch versucht damit zu schießen, allerdings aus einem Gewehr. Kannst Du komplett vergessen, die zünden kaum, außer man zerkloppt sie wie ein Irrer mit dem Ladestock.
  19. Dein SB hat Recht. Der Umgang bedarf zwar der Erlaubnis, aber unter Aufsicht eines Erlaubnisinhabers darfst Du trotzdem damit schießen. Ich bin mir nicht ganz sicher ob er Dir die Waffe dann auch laden muß, oder ob Du das unter Anleitung auch selbst tun darfst. Übrigens, wenn in Deinem Pulverbuch ein Erwerb von SP ausgeschlossen ist, wie willst Du es dann auf dem Schießstand erwerben? Erstens kenne ich keinen Stand, wo man mal eben schnell ein Kilo Pulver kaufen kann, zweitens ist das auch ganz schön viel um es auf einmal zu verschießen, und wo soll der Erwerb denn eingetragen werden, wenn nicht im Pulverbuch? Auch der Erwerb von Privat muß eingetragen werden. Das WaffG bzw. SprengG kennt auch keinen "erlaubnisfreien Erwerb zum sofortigen Verbrauch". Für Munition gibt es das, nicht aber für Schwarzpulver.
  20. Impressive machine. I stood under the wings on the one in NY. This and the A10 are my favorite warbirds.
  21. Dann sei froh, derzeit sind eher 4 bis 6 Monate aktuell.
  22. Die EU-Richtlinie sieht aktuell vor: Große Magazine sind nicht verboten. Der Besitz eines großen Magazins und gleichzeitig einer passenden Waffe bewirkt den Widerruf aller waffenrechtlicher Erlaubnisse. Wie Tötschland das umsetzen wird, weiß noch niemand.
  23. Zum Thema Zuverlässigkeitsprüfung vorab: Meine Behörde hat das früher (TM) auch gemacht. Da bin ich vorbeigekommen, und habe mitgeteilt daß ich bald einen Antrag abgeben werde, und die Waffe auch kurz danach in Empfang nehmen könnte. Ob man denn die Zuverlässigkeitsprüfung bitte jetzt schon starten könnte. Das haben sie auch gemacht, die Prüfung war dann bereits durch als ich den Antrag abgegeben habe, und so konnte ich die WBK gleich fertig mit Voreintrag mitnehmen. Heute geht das vermutlich nicht mehr, da sich auf meiner Behörde alles geändert hat, einfach vorbeischauen geht nicht mehr, selbst mit Termin kann ich meine Unterlagen nicht sofort mitnehmen, selbst Fertigkeinträge (wo nun wirklich nichts mehr zu prüfen ist) dauern zwischen 2 und 4 Wochen...
  24. Soweit ich weiß (und wie es für das BVerG üblich wäre) wurde gänzlich auf eine Begründung verzichtet.
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