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Proud NRA Member

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  1. Sie wäre dann aber bedeutungslos, weil die restlichen 80 Millionen kaum auf das hören würden, was in dem von den Abgeordneten selbstgewählten Parlament beschlossen würde. Wenn buchstäblich niemand außer den Abgeordneten zur Wahl ginge, dann wäre das eine Volksabstimmung (oder aber ein Wahlbetrug). Der Klassiker zu diesem Thema ist übrigens Schmitts Verfassungslehre.
  2. Dafür braucht es keine besondere Erwähnung, und die würde auch keinen Sinn machen. Ohne das Gottesgnadentum, das schon mangels König nicht in Frage kommt, gewinnt eine Verfassung ihre Gültigkeit aus der täglich gelebten konkludenten Zustimmung der Bürger, manchmal auch aus der offenen Akklamation oder eben nicht. Du machst in gewissem Sinne den selben Fehler wie die Reichsbürger, nämlich auf einen bestimmten formellen Rechtsakt abzustellen, wo es auf dessen Formalitäten einfach nicht groß ankommt.
  3. Das trifft auf andere Möglichkeiten Protest zu wählen, z.B. die Wahl einer offensichtlichen Spaßpartei ohne jede Chance auf Einzug ins Parlament, im Groben auch zu. Demjenigen der ungültig wählt geht es ja gerade nicht darum, eine der Parteien oder einen der Kandidaten zu unterstützen, sondern er will das gerade nicht tun. Wenn 30% der Leute ungültig wählen würden, dann wäre das schon ein politisch wirksames Signal, aber da ist dann wie wenn eine Protestpartei unverhofft 30% bekommen würde, die Frage, ob man dieses Signal wirklich will, denn an der Delegitimierung der Demokratie kann eigentlich keinem gelegen sein. Wer es mit dem Protest ernst meint, der kann natürlich einfach selber als Kandidat antreten. Das geht auch mit einem, sagen wir, konstruktiven Protestprogramm, das vorwiegend bündelt, was man nicht tun wird. Es könnte z.B. durchaus ein Kandidat versprechen, keinesfalls für irgendwelche weiteren Einschränkungen der Grundrechte durch Besitzverbote, Bespitzelungen, usw. zu stimmen, keinesfalls für irgendwelche weiteren Kompetenzübertragungen an die EU, und keinesfalls für nicht durch Kostensenkungen gegenfinanzierte Ausgabenerhöhungen. Anzutreten, obwohl klar ist, daß man nicht gewinnen wird, ist auch keine Zeitverschwendung, denn schon die Möglichkeit, daß ein paar Leute zum Ausdruck bringen, was ihnen nicht paßt, ist ein Gewinn für die Demokratie. Über eine Wahl ohne Gegenkandidaten kann sich bei gesundem Demokratieverständnis noch nicht einmal der Gewinner freuen.
  4. Das ist doch soweit die Regeln das Tuning zulassen für Production gar nicht die blödeste Kombination. USPSA macht das etwas anders als IPSC weil die vor einiger Zeit aufgegeben haben und interne (mit geschlossenem Verschluß nicht sichtbare) Teile nun praktisch frei Schnauze gewechselt werden dürfen. Ein wenig liebevolle Überarbeitung dürften da die meisten Strikerpistolen erfahren haben. (Die ganz Faulen machen das einfach durch viel Ballern und wenig Putzen, womit die entsprechenden Teile auch von eine Polierpaste überzogen und poliert werden. )
  5. Tscha ... falls er LWB ist, wäre es sinnvoller gewesen, keinen Widerspruch einzulegen ... Es handelt sich wohl um einen grob formulierten und unangemessen persönlichen Kommentar, aber die naheliegendste Lesart ist doch, daß damit zum Ausdruck gebracht werden sollte, die von dem Herrn befürchteten Folgen der aktuellen Einwanderungspolitik möchten die Politiker treffen, die diese Einwanderungspolitik vertreten. Solche Sprüche werden auch sonst viel gemacht ohne daß es deswegen Ärger gibt, und erst recht keine neunzig Tagessätze. Wann ist denn, bitte, schon mal jemand verurteilt worden, weil er öffentlich gewünscht hat, der Vorstand eines Tabakkonzerns möge an Lungenkrebs erkranken oder ein Vorstand von Monsanto möge an seinen Genkartoffeln ersticken? Das sind alles keine Kommentare, die geeignet sind, eine sinnvolle politische Diskussion anzufachen, aber irgendwie scheint es schon so, als ob sie eher strafbar seien, wenn sie von "rechts" kommen. Es kann natürlich sein, daß das gar nicht an der Strafjustiz liegt, sondern daran, daß nur die Linken so unterbeschäftigt sind, daß sie so einen Spruch anzeigen.
  6. Also mit der Bodenfreiheit und dem Schnorchel hätte ich das Ding gerne für meinen nächsten Islandurlaub! Gerade die maximale Wattiefe der üblichen Geländewagen, die man einfach so dort mieten kann, hat mich schon vor gewissen "Straßen" zurückgehalten. In der Polizei aber ist es, in einem Land wo solche "Straßen" nicht vorhanden sind und die Geländegängigkeit deshalb nicht für Rettungseinsätze gebraucht werden könnte, das, was ich gerne "Putinisierung" nenne. Eine teure und sinnlose Demonstration von Männlichkeit und Stärke, die von den hausgemachten Problemen ablenkt, nicht rational mit einem vernünftigen und verfassungskonformen Einsatzkonzept verbunden werden kann, schon rein optisch auch die Polizisten, die das Ding nicht fahren, zu robusterem Vorgehen verleitet, und das gesellschaftliche Klima in eine mir nicht genehme Richtung lenkt.
  7. Dieser Absatz hier ist irgendwie genial: Ein paar Vermummte, an deren Vermummung sich hinten(!) eine für den Normalbürger nur wenig glaubhafte Aufschrift befindet, greifen einen nichtsahnenden Bürger in einer Art und Weise an, daß er sinnvollerweise von einem Angriff auf Leib oder Leben ausgehen muß. Strafbar soll dann nicht das Verhalten der Vermummten sein, sondern die Schutzreaktion des Angegriffenen. Wie zu so Vielem im Leben hat Jeff Cooper dazu gesagt, was dazu zu sagen ist:
  8. Ich glaube, auch die libertärsten Libertarier wollen nicht, daß sich der Hans-Jürgen Rösner eine Kanone kaufen darf. Aber solche Formulierungen wie "vieles Einschränken" oder auch die Idee des "Freigebens" (die davon ausgeht, daß es erstmal verboten ist und die Erlaubnis gerechtfertigt werden muß statt umgekehrt) scheinen mir nicht in eine Gesellschaftsordnung zu passen, in der prinzipiell erstmal die Rechte des Einzelnen maßgeblich sein sollen und die Gesellschaft zu deren Schutz dient statt umgekehrt.
  9. Traust Du Dir selber nicht, oder Deinen Mitmenschen? Der Satz war jetzt nur wenig entfernt von "Wenn wir X erlauben würden, dann würde ja jeder X machen wie es ihm beliebt" als angeblich stichhaltiges Argument für ein Verbot.
  10. Wenn CO kein großer Flächenstaat ist, was dann? Aber selbst da habe ich bei Besuchen schon Schilder zum öffentlichen Schießstand gesehen, was zwar einerseits von entspannter Kommunalpolitik zeugt, andererseits aber auch davon, daß wildes Ballern im Naturschutzgebiet von der Größe eines deutschen Bundeslandes unerwünscht und vermutlich auch verboten ist. Als Analogie: Nimm mal an, es würde in einem Anflug von Vernunft erlaubt, auf einem alten unsanierten Truppenübungsplatz der Russen in Vorpommern nach Herzenslust zu üben, solange man sich nur an Coopers Regeln hält. Das wäre sehr begrüßenswert, aber die überwiegende Mehrheit der Schützen wohnt in dichter besiedelten Gebieten und hätte nichts davon, außer vielleicht im Urlaub.
  11. Es gibt aber auch ein ganz einfaches Argument, Schränke, insbesondere solche mit relativ schweren ausschwenkenden Türen oder Schubfächern, zu befestigen: Es ist ärgerlich, wenn sie einem auf die Füße fallen, und mehr als ärgerlich, wenn sie einem Kind auf den Kopf fallen.
  12. H2O, hoffentlich. Bei H2O2 kannst Du gleich noch aus der brünetten Blutdruckpatientin eine adrette Blondine machen...
  13. Du überschätzst, glaube ich, die Anzahl der Amis, die tatsächlich die Gelegenheit haben, in Wald und Flur sicher und legal zu schießen. In den unbesiedelten Gegenden, wo keiner wohnt, geht das mancherorts. Aber da, wo die Leute wohnen, wohnen eben Leute, so daß man auch wieder auf einen Stand fährt, und Stände jenseits der 200 Meter gibt's auch nicht so brutal viele. Auch z.B. das Schießen aus dem Holster, auf Zeit oder wenn keine Aufsicht da ist, ist auf vielen Ständen nicht drin, noch nichtmal wegen rechtlicher Vorschriften sondern zur Risikovermeidung. Aber immerhin, ich bin Mitglied auf einem, wo ich bis zu 600 Yards, aus dem Holster und so schnell wie mir beliebt schießen darf, Aufsicht oder nicht, und wenn ich mir ein paar Stunden Fahrzeit antun will kann ich es zu einem 1000-yard Stand schaffen. Das ist im Vergleich zu den meisten schießenden Amerikanern schon eine sehr privilegierte Situation.
  14. Ich kenne mich mit den Schwarzmarktpreisen nicht so aus, aber nachdem Kriminelle es nicht so mit der sportlichen Verwendung haben, dafür aber mit Verdeckbarkeit und schlechter Rückverfolgbarkeit, sollte zumindest bei rationaler Preisfindung in diesem Milieu eine Glock 19 eigentlich mehr bringen.
  15. Ein Formular für den Background Check wird schon auch fällig, in vielen Staaten und auch auf vielen Ständen ist auch ein verschlossenes Behältnis vorgeschrieben, und da wo tatsächlich Leute wohnen ist es auch nicht so einfach, mal schnell einen legalen und sicheren Naturschießstand zu finden. Persönlich verwende ich so kleine Hartschalenbehälter für die Kurzwaffen, die dann in die Sporttasche kommen, und die üblichen Nylontaschen für Langwaffen. Gegen den Rucksack ist natürlich nicht groß was einzuwenden, wenn man es denn so mag, aber persönlich ist's mir lieber, wenn mich beim Öffnen der Tasche nicht gleich ein Mündung anschaut.
  16. Das hängt wohl auch vom Rechtsgebiet und den bearbeiteten Fällen ab. Nehmen wir als ein Extrembeispiel das Patentrecht. Einerseits braucht es für das Patentverfahren (gilt aber nicht für Patentstreitigkeiten!) keine so riesigen juristischen Kenntnisse und oft machen auch Erfinder, die sich selber vertreten, eine gute Arbeit. Andererseits kann man auf praktisch jede Spezifikation ein Patent erhalten, wenn es einen nicht stört, daß die Ansprüche so eng gefasst sind, daß sie ökonomisch wertlos sind. Die Kunst besteht darin, ökonomisch wertvolle Ansprüche durch den Prozeß zu bringen und sie so auszugestalten, daß sie auch hinterher gerichtsfest sind. Das ist keine binäre Frage von Recht oder Unrecht sondern eine Frage der Kreativität für einen Sachverhalt eine Beschreibung in einer rechtlichen Fachsprache zu finden, die soweit reicht wie es irgendwie möglich ist, auch möglichst viele noch gar nicht bekannte Fälle der Zukunft abdeckt, ohne aber die vom vorigen Stand der Technik oder dem Recht gesetzten Grenzen zu überschreiten. Da kann man manchmal schon "zaubern" oder es kann einem die Fähigkeit oder Motivation dazu abgehen.
  17. Bis zum Abschluß der Ermittlungen kannst Du aber eine ganze Weile warten. In einigen Gegenden mit verfassungsmäßig zweifelhaften Waffenverboten soll es auch nicht ganz unüblich sein, daß einfach Dinger erstmal eingesackt werden und es dann auch bleiben weil keine Seite klagt. Der Staatsanwalt will keinen Musterprozeß gegen einen sympathischen Waffenbesitzer, und der Waffenbesitzer will sich nicht darauf einlassen weil man in Amerika auch bei einem erfolgreichen Prozeß seine Anwaltskosten nicht zurückbekommt, so daß neu kaufen die einfachere Lösung ist. Allerdings ist wenn man sich seinen Freundeskreis richtig aussucht, die Wahrscheinlichkeit, daß eine Waffe, die man zum Selbstschutz herumträgt, Beweismittel in einem Verfahren wegen Selbstschutz (und nicht nur Besitz oder Führen oder Magazinkapazität und dergleichen) wird eine sehr gering, hüben wie drüben. Im sehr unwahrscheinlichen Fall, daß ich je von der Waffe gegen einen Menschen Gebrauch machen müsste, wäre ich froh, einen brutalen Angriff überlebt zu haben und der Verbleib der Waffe wäre nicht meine erste Sorge.
  18. Vielleicht wurde das ja von einem Jünger Jeff Coopers beschieden und Du hast den Fehler gemacht, bloß eine 9mm zu beantragen, während eine 10mm oder eine .45 geeignet gewesen wären.
  19. In diesem Fall aber schon. Das war nachdem es in den Medien hochgekocht ist die Entscheidung der Flinten-Uschi, oder wurde jedenfalls von ihr als solche präsentiert. Und als solche Entscheidung zusammen mit der großen Verkündung der Kehrtwende, ohne aber überhaupt die Anforderungen an die Alternative wirklich identifiziert zu haben, paßt es eben in das Schema der 180-Grad Wendung mit großem "Hau Ruck" und "Wir schaffen das", das für die gegenwärtige Bundesregierung typisch geworden ist.
  20. Das mag ja sein. Es gibt ja auch aus Deutschland viele Berichte von Leuten, die keinen Ärger damit hatten. Das Ding hauruck auszumustern noch bevor man sich Gedanken gemacht hat, was es statt dessen sein soll, ist halt auch wieder der Aktionismus der Merkel-Regierung, dem eigentlich egal ist, wohin der Kurs geht, solange er nur von Zeit zu Zeit um 180 Grad gedreht wird. Das ändert aber nichts daran, daß etwas suboptimal ist, wenn ein Gewehr mit einer eigentlich bei der Konstruktion zu erwartenden Problem bestellt wird ohne richtig zu durchdenken, ob das so gewünscht ist und wie man damit umgehen will.
  21. Sinnvoll ist es sicher, dafür zu sorgen, daß ein Unberechtigter nicht sofortigen Zugriff auf eine gelagerte Waffe hat und sie dann gegen einen verwenden kann. Dafür reichen dann auch relativ simple Lösungen. Alles andere ist ziemlicher Kokolores. Sieht man ja an der hier gewohnheitsmäßig nicht genannten Firma die erhebliche Staatsmittel als Anschubfinanzierung erhalten hat, mit einem Produkt das von der Sicherheit her nicht mit einem besseren Bügelschloß durch den Verschluß mithalten kann.
  22. Sollte man vielleicht mal nach Informationsfreiheitsgesetz bearbeiten. Die würden wohl mauern, aber zumindest die Anzahl und Art der Waffen ohne Namen sollten eigentlich keine Staatsgeheimnisse sein. Das wäre so von wegen Wasser predigen und Brot trinken ganz interessant--war es jedenfalls in ein paar amerikanischen may-issue Staaten, und ich glaube kaum, daß es bei uns in der Hinsicht besser läuft.
  23. Das richtige Parteibuch braucht's da gar nicht. Normalerweise verträgt man sich auch mit dem politischen Gegner, was an und für sich ja auch gar nicht schlecht ist.
  24. In den meisten Fällen ist er das schon. Bei Verkäufen zwischen Bundesstatten muß es normalerweise über einen FFL gehen, oder an jemanden mit Sammlerlizenz. In beiden Fällen sind die Dokumente aufzubewahren. In den meisten Bundesstaaten ist auch bei Verkäufen innerhalb des Bundesstaats eine Frist für das Aufbewahren der Dokumente gegeben. Die Möglichkeit von falschen Angaben, insbesondere Verwendung falscher oder gestohlener Papiere gibt es natürlich immer. Daß die Suche nach einer Waffe wegen eines legalen Privattransfers ins Leere läuft dürfte ziemlich selten sein, und bei illegalen Transfers werden selbstverständlich Dokumentationsvorschriften eh nicht eingehalten.
  25. Wie sieht's eigentlich damit aus, daß die Kontrollen soweit es mir aus diesem Forum scheint nicht unbedingt in einem festgelegten Zeitfenster stattfinden, z.B. eine im Jahr? Ist es rechtlich in Ordnung, daß Waffenbesitzer nach Gutdünken, Sympathie, oder bestenfalls von einem mathematischen Zufallsgenerator ausgewählt werden und ihnen dann zu diesem Zeitpunkt die Kosten entstehen, anderen aber nicht? Auf jedes andere Sachgebiet übertragen wäre das doch eine ziemlich problematische Konstruktion, sagen wir wenn der Schornsteinfeger sich frei Schnauze aussuchen könnte, wen er denn heute kostenpflichtig besuchen will. Auch die Versuchung der Beteiligten, z.B. anzubieten gegen eine geringe Gebühr unter der Hand diese Kosten nicht oder erst später entstehen zu lassen, liegt eigentlich auf der Hand.
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