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  1. Also für eine guten Preis würde ich ein Gebrauchtes in gutem Zustand gerne übernehmen und damit auf dem Stand spielen gehen. Daß es mir besser gefallen würde als mein getuntes Linkshänder-AR glaube ich nicht, aber ich bin ja nicht erwerbsbeschränkt. Ich fürchte aber, daß die eher an Dritte-Welt-Diktaturen gehen werden als (auf Halbautomatik umgerüstet und für Amerika auf die unsäglichen "sporting purposes" um Teile erleichtert) an friedliche Sportschützen.
  2. Das heißt aber, das hundert Fälle vorliegen, wo die entsprechende Person rechtswidrig mit einem Kraftfahrzeug umgegangen ist. Das Analog dazu wäre jemand, von dem z.B. bekannt ist, daß er hundertmal von einer Aufsicht wegen einer Sicherheitsverletzung, die wenn sie einmal vorkommt vielleicht nicht so schwer wiegt, heimgeschickt wurde. So jemanden möchte ich, unabhängig von der Frage ob sich daraus ein Verlust des Rechts auf Waffenbesitz ergeben sollte, auch nicht auf dem Stand neben mir haben. Hundertmal bei tatsächlichen verbotenen Handlungen erwischt worden zu sein ist aber ein anderer Sachverhalt als hundertmal beim Dummschwätzen, das offenbar nicht für ein strafrechtliches Vorgehen ausreicht, überhört worden zu sein.
  3. Drinstehen tut das aber nicht, oder? Die Kunstfreiheit gilt auch nicht nur für Leute, die Kunst mit Gewinnerzielungsabsicht erstellen. Sie ist sogar völlig unabhängig von der Qualität der erstellten Kunst und schließt auch Gangsta-Rap und dergleichen ein. Ob etwas anderes vorliegt, z.B. Eingriff in den Straßenverkehr o.Ä. kann ich nicht beurteilen.
  4. Schon, aber problematisch wird's wenn der Angreifer professionell prügelt und der andere nicht. Irgendwann als Jugendlicher oder junger Erwachsener, als ich mich ohne irgendein kampfmäßiges Interesse mit verschiedenen Sportarten beschäftigt habe, ist mir da etwas aufgefallen, was ich als Kind immer falsch gemacht habe: Gewisse Leute haben wirklich zugeschlagen. Bei mir dagegen war es immer spielerisch mit einer eingebauten Beißhemmung, und wenn ich die Gelegenheit zu einem Schlag hatte, der auch nach allen rechtlichen und moralischen Kategorien absolut gerechtfertigt gewesen wäre, dann habe ich diesen Schlag immer ein paar Zentimeter vor dem Ziel abgebremst. Die Gründe dafür sind vermutlich vielfältig und ich kann sie im Nachhinein nicht mehr vollständig nachvollziehen. Das mag zum einen meine immer noch vorhandene Abscheu vor Brutalität sein, derer ich mich auch nicht zu schämen brauche, vielleicht auch Angst, den anderen zu verletzen oder aber daß er nach einem guten Schlag noch aggressiver wird, aber sicher war auch einfach dieses unbewusste Element dabei, das beim Schießen, Fechten, Golfspielen, Billiard usw. dafür sorgt, daß man ohne Training dazu neigt, die Aktion zu früh abzubrechen, mit den offensichtlichen Nachteilen. Wenn das Umfeld versagt, in dem Sinne daß andere Kinder, Eltern, Lehrer und auch die Strafverfolgungsbehörden es tolerieren, wenn ein Kind regelmäßig ein anderes Kind schlägt, und zwar richtig, dann ist guter Rat teuer. Ich hätte auch Bauchschmerzen dabei, meinem jüngeren Kind zu erklären, wie man auf Wirkung prügelt, aber anderseits gibt es wohl Situationen im Leben auch schon von Kindern wo das, Gott sei's geklagt, einfach die beste Lösung ist. Wer dafür bekannt ist, wirksam zurückzuhauen, der wird weniger gern angegriffen, und oft braucht diese Bekanntheit noch nicht einmal vom Beispiel des wirklichen Zuhauens zu kommen: Man sieht es den Leuten doch mit einer gewissen Zuverlässigkeit an, bei wem ein Angriff eine weniger gute Idee wäre.
  5. Meine Erfahrung ist das nicht. Woher hast Du denn diese Information? Hast Du einmal bei oder wenigstens mit so einem Laden gearbeitet? Ich kenne das eine oder andere Projekt, wo man sich schon fragen konnte, was in dem betreffenden Unternehmen eigentlich schiefläuft, daß die das noch nicht selber gemacht haben, aber das ist ein Argument gegen die Zustände im Kundenunternehmen, nicht gegen die Berater.
  6. Nun, das scheint mir alles noch ein wenig im Allgemeinen zu liegen. Um aus dem Betreuen einer Sammlung einen Job zu machen, liefe es wohl auf ein Museum als Arbeitgeber heraus. Verkäufer ginge natürlich schon, dürfte aber Fragen nach Deiner Überqualifikation provozieren. Ferndiagnosen sind schwierig, aber meinem Eindruck nach könnte es auch da eher an der Allgemeinheit Deiner Wünsche liegen als daran, daß Dein Promotionsthema nicht paßt. Die meisten Doktor-Einsteiger bei den bekannten Beratern sind eigentlich eher Generalisten, die mit den MBAs in Konkurrenz stehen, als naturwissenschaftliche Spezialisten. Mein Dissertationsthema hat absolut nichts mit irgendeinem Job, den ich danach hatte, zu tun. Allerdings hast Du bei den wirklichen Blue-Chip-Beratern, die am ehesten als Arbeitgeber für Promovierte in Frage kommen, locker einmal hundert Bewerbungen auf eine Stelle, von denen auch mindestens fünfzig qualitativ sehr hochwertig sind. Da ist es schwierig mal so nebenher reinzukommen, zumal wenn Deine Leidenschaft woanders zu liegen scheint. In meinem Fall habe ich auf die Bewerbungen locker einmal einen Mannmonat verwendet, für alles von Interviewvorbereitung bis zur ausführlichen Lektüre berühmter Bücher und Artikel von den Zielunternehmen.
  7. Also aus dem Link geht das jedenfalls nicht hervor, warum die nominiert wurden. Die Beschwerden scheinen sich ja mehr gegen die Post zu richten, und die sind z.T. auch eher seltsam (z.B. "Beamte als Streikbrecher"--daß Beamte im Gegenzug für ihre Lebensstellung nicht streiken dürfen ist ja nun nicht neu).
  8. Also nachdem ich mal bei einem Berater war: Zumindest wenn Du bei dem Berater arbeiten willst, sind Intelligenz, Flexibilität und sehr unkonventionelles Denken schon sehr gefragt--deshalb ist es auch nicht ganz leicht, da reinzukommen (aber für einen frischgebackenen Doktor, der sich orientieren will, eine Riesenchance, denn nirgendwo lernt man so schnell wie verschiedene Unternehmen ticken!). Die Abhängigkeit von Beratern dafür dürfte oft nicht so sehr die Schuld der Berater sein, sondern von Firmenkulturen, in denen ohne die Berater gar nichts läuft, eben weil das eigenständige Denken und Herausschauen über den Tellerrand nicht erwünscht sind. Die Berater als "Seuche" darzustellen erscheint mir da etwas unfair.
  9. Du wärst auch mit einer "5" vor dem Alter jung genug, wenn Du denn geistig flexibel bist (was ich bei einer Promotion, die ja jedenfalls im Prinzip Originalität voraussetzt, einmal unterstelle). Ich war eigentlich in allen meinen Jobs Quereinsteiger, übrigens auch ausgehend von einer Promotion in einem Themengebiet, das keinen interessiert, und viele der interessantesten und auch erfolgreichsten Leute, die ich kenne, haben das auch so gehandhabt. Die Hauptfrage wäre wohl, was Du Dir denn vorstellst, oder was Dir wichtig ist und wo Deine Motivation genau liegt. "Irgendwas mit Waffen" hörst sich ein wenig wie die sympathische Version von "Irgendwas mit Medien" an, nämlich sehr unbestimmt. Wenn Du z.B. Waffen für den Privatmarkt oder Verbesserungen dafür konstruieren willst, dann dürfte das in Deutschland ein nur ziemlich kleiner Markt sein, und selbst in Amerika, wo man seine Produkte dann recht einfach ohne großen Erlaubnisaufwand verticken darf, braucht das eine hohe Opferbereitschaft. Das klassische Beispiel dürfte wohl Ronnie Barrett sein, der ohne Ingenieursausbildung oder dergleichen das moderne Scharfschützengewehr erfunden hat und in einer Garage die ersten Exemplare hergestellt hat. Aber selbst er, vielleicht der finanziell erfolgreichste Waffenerfinder der letzten Jahrzehnte (Gaston Glock einmal als Sonderfall ausgenommen, denn der hatte immerhin schon einen Betrieb für Militärprodukte), musste sich das Geld dafür mit einem Brotjob verdienen und dann in seiner Freizeit seiner Leidenschaft nachgehen. Die Kohle kam erst, als außer ein paar Enthusiasten auch das Militär gekauft hat, und das dauert selbst dann wenn es überhaupt passiert. Erfinderschicksal halt, mit dem nicht hadern sollte, wenn man Erfinder sein will, und manchmal lohnt sich die Investition auch aber selbst dann fast immer nur nach einer Durststrecke. Das andere Extrem wäre "Mädchen für alles" in einem Waffenladen zu sein. Als frischgebackener Doktor unterstelle ich, daß Du clever genug wärst, Sachen wie Buchführung schnell zu lernen, aber das ist vermutlich auch nicht mehr ein Leidenschaftsjob als die meisten anderen auch. Und zwischen diesen beiden Extremen gibt es sicher auch viele Möglichkeiten, aber vermutlich alle mit einem eher dünnen Markt.
  10. Müssen nicht, aber helfen kann es schon, spätestens wenn es darum gehen sollte, in Eigeninitiative eine Verbesserung vorzuschlagen, oder eine Reparatur vorzunehmen, die nicht ganz nach Buch ist. Das ist bei den Großen natürlich gar nicht immer erwünscht. Aber es hat von daher auch einen Grund, daß viele Innovationen in der Branche von Winzklitschen um ein oder zwei Gründer, die anfangs alles machen, kommen und nicht von den großen Herstellern, die mit einem Riesenbudget z.B. ein Militärgewehr konstruieren, das später von der kaufenden Armee als vollkommen untauglich bezeichnet wird.
  11. So furchtbar rot auch wieder nicht. Permanent resident ist im Bundesrecht und in den meisten Staaten dem Bürger gleichgestellt. Non-resident alien hat im Bundesrecht erst einmal ein Totalverbot für Waffenerwerb, allerdings mit einigen Ausnahmen. Die wichtigste davon ist, daß wer einen Jagdschein eines beliebigen Bundesstaats besitzt, den man für viele Staaten für ein paar Dollar im Internet lösen kann, von dem Verbot ausgenommen ist. Allerdings sollte man dann aufpassen, daß man den Jagdschein immer rechtzeitig erneuert. Diese Ausnahme ist auch nicht auf Jagdwaffen beschränkt. Der Kicker dabei ist, daß selbst der Antrag für eine Sammlerlizenz, mit der man sich bestimmte Waffen (älter als 50 Jahre und eine Liste von neueren Waffen, z.B. bestimmte Modelle des SKS) ohne Background Check nach Hause schicken lassen kann, einfach ein Feld enthält, wo man als Ausländer angeben kann, einen Jagdschein zu besitzen, und alles ist gut. Im Recht der Einzelstaaten kann es weitere Beschränkungen geben, die z.T. auch nicht sehr logisch oder durchdacht sind.
  12. Auch das ist eine Art Konsens, wenn auch eine dysfunktionale.
  13. Das dürfte aber, wenn der Oberste Gerichtshof nicht Heller revidieren will, keinen Bestand haben. Die gleichen Gründe, die ein Totalverbot von Kurzwaffen verfassungswidrig machen, dürften auch einem Totalverbot von halbautomatischen Langwaffen entgegenstehen. Wenn sich die Waffengrapscher total übernehmen, dann geht es für sie oft nicht gut aus. Es könnte dann aber in Kalifornien auf noch schikanösere Regelungen als heute hinauslaufen, ähnlich wie es schon bei den Kurzwaffen der Fall ist, nach denen man sich für viel Geld einige ausgewählte und total verunstaltete Halbautomaten wird kaufen können, aber so, daß es möglichst wenig Spaß macht.
  14. Je nach Bundesstaat können auch kommunale Satzungen wichtige Elemente des Waffenrechts enthalten, auch wenn das seit den jüngere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs weniger wurde. Andere Staaten wiederum haben Regeln, die den Kommunen und Kreisen den Erlaß solcher Satzungen zum Waffenrecht ausdrücklich verbieten. Es kann also schnell komplex werden.
  15. Nun, es gibt praktisch niemanden, der öffentlich dafür eintritt, und noch viel weniger einen Verband oder eine Partei, obwohl deren Gründung jedermann offenstehen würde. Was die Vorgänge bei der Wiedervereinigung angeht, kann man das hervorragende Ergebnis erst der Allianz für Deutschland bei den Volkskammerwahlen und dann der CDU und FDP bei den gesamtdeutschen Wahlen als deutliche Meinungsäußerung des Volkes auffassen. Der Umstand, daß praktisch niemand für eine wesentliche Überarbeitung des Grundgesetzes oder eine verfassunggebende Versammlung eintritt, ist schon in sich selber der "breite demokratische Konsens" der dem Grundgesetz fortdauernde Legitimität verleiht. Es steht die aber selbstverständlich frei, für die Abhaltung einer verfassunggebenden Versammlung zu agitieren.
  16. Im Freitag? Das ist in der Tat interessant, aber nur als Illustration, daß hart linker Quark sich nicht von hart rechtem Quark irgendwelcher Reichsbürger unterscheidet. Eine "Verfassung" kann zunächst einmal sogar ein Staat haben, in dem gar kein Verfassungsdokument existiert, wo diese nicht geschriebene Verfassung dann als Rechtspraxis oder verteilt über viele Dokumente existiert, so seit Jahrhunderten in Großbritannien, das lange Zeit das Musterland schlechthin für eine verfassungsmäßige Regierungsform war. Deutschland ist selbstverständlich mit so einer Verfassung ausgestattet, denn es gibt eine seit Jahrzehnten geübte Rechtspraxis zu Dingen wie Verfassungsorganen oder der Gliederung in Länder oder der Abhaltung von Wahlen. Dann gibt es den engeren Begriff der geschriebenen Verfassung, eben eines Grundgesetzes, das nur unter erschwerten Bedingungen geändert werden kann, und eine solche hat Deutschland offensichtlich auch, denn viele dieser grundlegenden Regeln sind im Grundgesetz verankert und das Grundgesetz wird auch als Autorität, an dem sich andere Rechtsnormen und Verwaltungsakte messen lassen müssen, anerkannt--theoretisch jedenfalls, auch wenn die merkelsche Hauruck-Politik nicht gerade in diese Richtung geht. Die Behauptung, Deutschland habe keine Verfassung, ist also offensichtlich Quark. Allenfalls könnte jemand behaupten, daß die Verfassung nicht legitim sein, aber das führt von daher nicht weit, weil die überwältigende Mehrheit der Deutschen, sowohl nach Kopfzahl als auch nach Gruppen gezählt, die verfassungsmäßige Ordnung als legitim anerkennt. Die Anzahl der Deutschen, die z.B. einen Verfassungskonvent abhalten wollen, dürfte eine sehr geringe sein, auch wenn an diesem Wunsch natürlich nichts Falsches oder Verbotenes ist. Um aber zum Thema dieses Threads zurückzukehren: Soll jemandem, der wirre Theorien, Deutschland habe keine Verfassung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden? Theoretisch ist die Aussage, wenn man sie--wohl falscherweise--ernstnimmt, nahe am Hochverrat. Praktisch dürften Leute mit dieser Ansicht nicht häufig durch waffenbezogenen Straftaten auffällig werden.
  17. Und da kann man schon mit guten Argumenten der Ansicht sein, daß sie helfen würde (z.B. mit Verweis auf John Lott), aber auch der Ansicht, daß sie das nicht würde. Fragen dieser Art öffentlich auszutragen ist doch gerade der Zweck der Meinungsfreiheit. Es ist jedenfalls gefährlich, wenn man aus der Beantwortung einer absolut legitimen Frage eine Neigung zu Straftaten konstruieren will und deshalb präventiv jemandem eine Erlaubnis versagt, auch wenn die Art der Aussage selbstverständlich unter aller Kanone und grenzdebil war. Wenn man z.B. sagt, daß Handel und Besitz von Betäubungsmitteln nicht strafrechtlich verfolgt werden sollten, dürfte einem deswegen der Führerschein abgenommen werden, auch wenn keine Anhaltspunkte vorliegen, daß man überhaupt solche Mittel konsumiert und erst recht nicht, daß man sie im Übermaß oder im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr konsumiert? Was wenn man es nicht sachlich sondern grenzdebil-blöde sagt, z.B. mit einem Lied "Wir kiffen", das sich auch gleich noch über die sexuelle Orientierung eines Politikers statt über die Finanzsituation seiner Stadt oder dergleichen lustig macht?
  18. Aber darum geht es hier doch gar nicht. Manche der Kommentare dieses Mannes mögen an der Grenze zur Strafbarkeit wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Aufforderung zu Straftaten oder dergleichen sein. Das wäre aber von einem Gericht zu klären, und nach dem hier Geschriebenen steht dazu doch keine Anklage an. Andere seiner Kommentare, die ihm vom Gericht ausdrücklich als negativ bezüglich seiner Zuverlässigkeit ausgelegt wurden, sind inhaltlich vollkommen harmlos und als solche eindeutig von der Redefreiheit geschützt, z.B. ein Selbstportrait beim Schießen oder der Wunsch nach dem Besitz einer Wiederladepresse. Es scheint sich also darum zu handeln, wieweit man aus dummem Geschwätz eine Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit konstruieren darf, ohne sich die Mühe machen zu müssen, jemandem eine Straftat nachweisen zu müssen.
  19. Also ob vor 50 Jahren Haß wirklich weniger verbreitet war als heute? Da gab es einerseits mehr Opas als heute, bei denen das Lernen 1938 aufgehört hat, und die entsprechende Kommentare abgelassen haben, und andererseits massenhaft Leute, die jede Art von Gewalt gegen das von ihnen so empfundene "Schweinesystem" mit nicht immer nur "klammheimlicher Freude" genossen haben. Die große Mehrheit der Personen auf beiden Seiten hat deswegen keine Straftaten begangen, auch wenn man schauern mag, was manche von ihnen vielleicht getan hätten, wäre das ohne die Androhung von Strafverfolgung möglich und sozial erwünscht gewesen.
  20. Nun, darauf lässt man sich doch im Prinzip schon ein, wenn man in Deutschland eine waffenrechtliche Erlaubnis überhaupt beantragt, die eben vom Gesetzgeber als Privileg mit Ermessensspielraum und nicht als Recht verstanden wird, wenn auch eine gewisse Rechtstaatlichkeit bei der Ausübung dieses Ermessensspielraums zu herrschen hat.
  21. Na ja, die entsprechenden Äußerungen waren ja nicht gerade ein irgendwie sachorientiertes Eintreten für ein bestimmtes Waffen- oder sonstiges Recht. Allerdings ist auch nicht ganz klar, welche Äußerungen eigentlich genau bemängelt werden. Am Wunsch nach dem Besitz einer Murmelstopfmaschine z.B. kann ich nichts Falsches erkennen. Die Vorstellung des Gerichts gar, daß das beihändige Halten einer Kurzwaffe oder das Vorhandensein eines Mündungsfeuers "kämpferisch" sei, ist vollkommen absurd. Dürfen wir jetzt die Kanonen so wie Jerry Miculek in einer seiner Demonstrationen nur noch falsch herum (oben und unten, nicht vorne und hinten!) mit einer Hand halten um so die sportliche Herausforderung zu erhöhen und klarzumachen, daß wir nicht die kampfmäßige Verwendung üben? Müssen wir ironischerweise spezielle defensive Munition mit unterdrücktem Mündungsfeuer verwenden, damit's nicht so brutal aussieht? Manche Äußerungen waren saublöd, aber zumindest zum größten Teil wohl auch nicht strafbar. Die Verteidigungslinie, daß es nicht um Schußwaffen ginge, war wohl auch insofern suboptimal, weil es einerseits z.B. bei der Murmelstopfmaschine offensichtlich doch um Schußwaffen geht, zum anderen auch weil die Art der angedachten Waffen für die Frage, ob eine "aggressive Grundhaltung" bestehe aus der eine Unzuverlässigkeit folgen könnte, gar nicht relevant ist. Jemand der z.B. mit Steinschleudern grundlos auf andere Leute schießen will wird wohl auch waffenrechtlich unzuverlässig sein, selbst für reine Sportwaffen ohne großen defensiven Wert. Die interessante Frage wird dann wohl sein, ob eine in blödem Geschwätz--und das ist es--dargelegte "aggressive Grundhaltung" so ohne Weiteres zum vorläufigen oder endgültigen Entzug der Waffen führen darf. Auch wenn man das für den vorläufigen Entzug bejaht sollte der Mann wohl doch zumindest die Gelegenheit bekommen, z.B. mit einem psychologischen Gutachten im Hauptverfahren darzutun, daß er lediglich ein Dummschwätzer und kein Gewaltkrimineller ist.
  22. Nun, die Verbreitung von nicht angemeldeten Waffen spricht schon dafür, daß es nicht schwierig ist, sie zu bekommen. Viele von uns wüssten z.B. auch nicht wie sie an nicht registrierte Betäubungsmittel herankämen (weil unsere Sozialkontakte Bürger sind, die Reputation und Wohlstand zu verlieren haben), aber offenbar kommen selbst Kinder da relativ leicht ran. Alles eine Frage, wen man kennt. Jetzt sind natürlich viele der nicht angemeldeten Waffen und auch der nicht registrierten Betäubungsmittel in einem Zustand, in dem wir sie gar nicht haben wollten, aber einem Kriminellen ist es eigentlich egal, ob seine Kanone zuverlässig die 10 in einer bestimmten Disziplin hält, und einem Junkie ist es egal, ob sein Heroin zu zwei Dritteln aus Pulvern unbekannter Herkunft irgendwo zwischen Puderzucker under Insektengift besteht. Das ist dann eine Frage, wie niedrig die Ansprüche sind und wie hoch das Budget ist.
  23. Gerade beim dynamischen Schießen kann man es bei Zeitnot sogar so handhaben, ein wenig Trockentraining zu machen und ansonsten nur zu Wettkämpfen zu gehen sofern sich hinreichend geeignete Angebote in der Nähe finden. Meister wird man so eher nicht, aber es macht Spaß. Letztlich ist das die etwas ambitioniertere Variante von den Leuten, die einmal im Monat Spaßschießen gehen, überhaupt oder mit einer bestimmten Waffe, bloß halt mit dem Extraspaß und dem Feedback des Wettkampfs.
  24. Was die Erkennung von Einschlaggeräuschen angeht reicht mir der Unterschied zwischen Stahl und Kugelfang. Aber die Idee ist eine interessante--war das nur als lustiger Kommentar gemeint, oder hast Du tatsächlich mit (vermutlich eher schweren und großkalibrigen) Unterschallgeschossen auf Entfernung experimentiert? Es gibt wohl ein paar Leute, die das mit den großkalibrigen ehemaligen Schwarzpulverpatronen (45-70 und der dergleichen) machen.
  25. Wenn man sich das auf YouTube anschaut, scheint das in einigen Ländern mit extrem restriktiven Waffenrecht auf sehr hohem Niveau ausgeübt zu werden. Einerseits: Hut ab! Andererseits ist wohl so, daß in noch irgendwie freien Ländern die Sache mit richtigen Kanonen halt mehr Spaß macht. Ich hätte, abgesehen vom Zeitaufwand, auch Befürchtungen wegen der Sicherheit: Wenn die Kanone keine besonders gefährlichen Geschosse verteilt, dann dürfte es bisweilen sportlich hilfreich sein, die Sicherheitsregeln so weit zu strecken, wie das ohne DQ eben geht. (Mit richtigen Waffen schummeln die Leute natürlich auch bisweilen soweit der RO es eben nicht sieht, aber dann hoffentlich nur mit Fault Lines und dergleichen und nicht bezüglich Sicherheitsregeln.) Da stelle ich mir schwierig vor, die Gewohnheiten mit Luftpumpe und mit richtiger Waffe wirklich zuverlässig auseinanderzuhalten.
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