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  1. In Ruanda haben sie vorwiegend Machten benutzt. In einem Maßstab, dass offenbar vorher schon der ganz ungewöhnliche Anstieg des Imports von Macheten aufgefallen ist (metallverarbeitende Industrie ist da nicht so, kommt wohl aus Asien), der mit landwirtschaftlichem Bedarf usw. kaum zu erklären war.
  2. Was so eigentlich nicht drinsteht. Das WaffG definiert das Wort "Berechtigter" nicht und verwendet es an verschiedenen Orten in unterschiedlichen Kontexten, denen wohl gemeinsam ist, dass die entsprechende Person etwas darf, das sich jeweils aus dem Kontext erschließt. Folgerichtig wäre eigentlich, dass man nach §12 erlaubnisfrei erwerben darf, wenn man das von jemandem tut, der seinerseits diese Waffe besitzen darf, aus welchem Grunde auch immer, solange die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Z.B. taucht "berechtigt" in §5 auf "die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind" -- "berechtigt" in diesem Satz ist offenbar jeder, bei dem der Ausübung der tatsächlichen Gewalt kein rechtliches Hindernis im Wege steht, aus welchem Grunde auch immer.
  3. Wobei Vorschriften wie "alle Vorkehrungen" natürlich denknotwendig nicht wörtlich gemeint sein können. Gemeint ist etwas wie "alle sozialadäquat als notwendig erscheinenden Vorkehrungen", "alle Vorkehrungen, die ein normal sorgfältiger Mensch treffen würde", oder dergleichen, wobei der Gesetzgeber zu faul war, auch nur den Standard der Sorgfalt, der verlangt wird, irgendwie zu präzisieren. Dazu kommt noch, dass manche eigentlich durchaus plausiblen und sinnvollen Vorkehrungen wie z.B. der schnelle Zugang zu einer Waffe ja ganz ausdrücklich unerwünscht bis verboten sind. Ein klassisches Äquivalent dazu in der amerikanischen Fliegerei ist, dass der Pilot "alle Informationen" bezüglich eines Fluges einzuholen hat. Das ist offensichtlich unmöglich. Es gibt aber einen relativ breiten Konsens, welche Informationen er mindestens einzuholen hat, und weiterhin einen Konsens, dass er als verantwortlicher Luftfahrzeugführer in der Lage sein sollte, selbst zu entscheiden, dass in gewissen Fällen weitere Informationen nötig oder sinnvoll sein werden. Wenn einen natürlich ein Gericht reinreiten will, dann gibt eine Formulierung wie "alle Vorkehrungen" einem Richter, dem sein politisches Programm oder seine Vorurteile wichtiger sind als Rechtslogik, einen wunderbaren Aufhänger, jemanden reinzureiten. Niemand hat "alle Vorkehrungen" getroffen. Ad absurdum getrieben: Niemand verwahrt eine Sportpistole mit allen Vorkehrungen, die zur Aufbewahrung und zum Transport von Kernwaffen üblich sind -- und trotzdem ist selbst bei den Amis, die so etwas immerhin öffentlich machen, der Verbleib einiger Kernwaffen ungeklärt, und bei den Nationen, die nichts dazu sagen, wird's kaum besser sein.
  4. Ist der Zweck des Festschraubens von Regalen, Schränken usw. normalerweise nicht gerade die Verhinderung des Umwerfens? Also sinnigerweise so befestigt, dass man erst die Verankerung lösen muss, bevor man es umwerfen kann?
  5. Die bürgerliche, im Gegensatz zur ritterlichen (oder "einmännischen"), Ehre ist der Notwehr schon vom Prinzip her eben nicht zugänglich.
  6. Fairerweise muss man aber auch sagen, dass die Zeiten, in denen das der teutotische Corpsstudent oder Offizier gewisser sozialer Schichten nicht viel anders sah, soooo lange auch wieder nicht her nicht. Es gibt da wohl einen grundlegenden Unterschied zwischen der bürgerlichen Ehre, die sich auf Redlichkeit gründet, und einer vorbürgerlichen Form der Ehre, die nicht durch Falschbehauptungen, sondern durch Beleidigungen, am schlimmsten den Vorwurf der rezeptiven Homosexualität, verletzt wurde. Wenn mir einer finanzielle oder akademische Unregelmäßigkeiten vorwerfen würde, und mir die Gefahr zu bestehen stünde, dass das jemand ernst nimmt, dann würde ich mir den vornehmen. Dazu ist natürlich Gewalt überhaupt nicht geeignet, denn dass ich besser fechte beweist ja nicht die Falschheit der Vorwürfe. Also eben vor Gericht wegen Verleumdung usw. Bei den alten Wikingern dagegen wurde jemand jedenfalls theoretisch ehrlos, wenn er auf eine Beleidigung als Schw*chtel oder dass seine Frau fremdgehe nicht mit tödlicher Gewalt reagierte -- theoretisch jedenfalls, denn in der Praxis gab es immerhin die Möglichkeit, solche Dinge zu überhören, ob sie jetzt stimmten oder nicht, und wenn man es nicht gehört hatte musste man auch nicht reagieren. Aus solchen Konstellationen entfalten sich die Gewaltorgien der Sagen aus minimalen Anlässen.
  7. Allerdings wurde in diesem Fall vom Gericht die Sache gerade als Notwehr angesehen. Das war allerdings 1920. Eine Bagatellgrenze gibt es bis heute nicht. (Im Gegensatz zu den Amis, wo die Regel je nach Bundesstaat normal etwas in der Form ist, dass tödlicher Zwang nur zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben oder gegen ein gewalttätiges Verbrechen erlaubt ist, bisweilen mit einer Erleichterung wenn es um die Verteidigung im eigenen Wohnbereich geht.)
  8. Blöd gefragt: Wie soll man denn "an der deutsch/tschechischen Staatsgrenze folgende Dokumente vorlegen"? Da gibt's doch keine Grenzerhäuschen mehr, oder?
  9. Die bräuchtest Du nicht. Schmecken kannst Du Bleisalze nur wenn sie gelöst, also dissoziiert sind. Dann "weiß" das Blei aber nicht, dass es als Bleiacetat und nicht als eine andere Bleiverbindung angereist ist. Entscheidend ist die Oxidationsstufe. Blei (II) hat den süßen Geschmack, daher auch allerlei Bleiverbindungen, die als Pigment verwendet wurden, usw. Ein spezieller Fall sind Bleitrinitroresorcinat und Blei(II)-thiocyanat, die in Zündhütchen verwendet werden können und tatsächlich süß schmecken. Blei(II)-oxid ist dagegen geschmacklos weil in Wasser praktisch unlöslich.
  10. Also nach Befragung von Google ist mir da den Texten nach nicht klar, ob das ernstgemeint ist oder Satire... Die könnten auch Spezialagenten von der Front deutscher Äpfel sein. Interessant darin finde ich den Satz: "Der „ältesten aktiven ‚Skinhead-Band‘“ schreibt der Bremer Verfassungsschutz eine Scharnierfunktion zu zwischen der erklärt unpolitischen und der offen „rechtsextremen Szene“." Das Wort "Scharnierfunktion" kannte ich vorher eigentlich vor allem in Bezug auf Junge Freiheit, Studienzentrum Weikersheim usw. Es scheint Code zu sein für "Eigentlich haben wir nicht gegen jemanden vorliegen, wollen ihn aber trotzdem jedenfalls in die Nähe entsprechender Bestrebungen rücken."
  11. Der hat's aber auch geschafft, dass alle von AfDlern bis zu Linksautonomen bei seinem Namen nur "So 1 P*****" denken. Dieser Titel wird noch das Resultat jeder Literatur- und Datenbankrecherche zu seinem Namen sein, wenn sein ganzes anderes Wirken, sein ganzes Gepoltere gegen jede Form von Freiheit, schon längst vergessen sein wird.
  12. Was dann doch arge Zweifel entweder am "Gutachter" oder am referierten Inhalt des "Gutachten" wecken würde. Zwischen "Ich brauche Geld für zwanzig Austauschläufe" und "Die Kanonen versagen nach wenigen hundert Schuss und ich brauche Geld, um alle davon auszutauschen" liegt ja schon ein gewisser Unterschied.
  13. Das Ding wurde schon 1996 patentiert (weswegen Zeichnung und Erklärung frei verfügbar sind). 25 Jahre lang hat das niemanden interessiert, der Markterfolg blieb aus. Was hat man schon davon, eine leichte Plastikpistole mit einer Kadenz höher als bei vielen Maschinenpistolen zum Durchgehen zu bringen? In den letzten Jahren hat sich ein interessantes Wechselspiel zwischen Sensationspresse, chinesischen Billigherstellern und Gangstern entwickelt. Die Sensationspresse schreibt, wie gefährlich die Dinger seien und wie leicht man sie aus China bestellen könne. Die Gangsta, die sich eh noch nie um das Treffen gekümmert haben, müssen dann natürlich unbedingt so ein Ding haben, das sie sonst nicht interessiert hätte. Der Chinese verkauft gut und noch mehr Hersteller und Händler verkaufen die Dinger. Das hängt sich dann Chicago mit dem Geld der Steuerzahler dran und fängt einen schikanösen Prozess an. Der wird vermutlich zu nichts führen, denn es gibt ein Bundesgesetz, das solche Schrottklagen gegen Waffenhersteller ausdrücklich für unzulässig erklärt. Aber man kann Glock Geld kosten und gleichzeitig Waffenhändler einschüchtern, die es sich im Gegensatz zu Glock nicht leisten können, einen solchen Prozess notfalls zu den Bundesgerichten zu verlagern, in Revision zu bringen, usw. Im Grunde ähnlich der Taktik, Donald Trump mit ebenfalls schrottreifen Zivilprozessen erstmal eine Menge Geld, Zeit und Nerven zu kosten, wenn schon der Versuch, ihn einfach einmal vom Wahlzettel zu streichen, gescheitert ist.
  14. Theoretisch im Falle des Annahmeverzugs wohl schon. Falls das Ding edel genug ist, um zu behaupten, es sei einer Luxusuhr vergleichbar, könnte man sogar noch versuchen, es auf dem Amtsgericht zu hinterlegen, das die Kosten dann dem Abholer aufdrückt. Im Fall eines gelegentlichen Privatverkaufs würde ich mir aber den Ärger nicht machen, da jetzt Gebühren so wollen, es woanders kostenpflichtig aufbewahren zu lassen, usw. Ausnahme wäre, wenn ich es wirklich nicht mehr lagern könnte -- sagen wir Schlussverkauf wegen Umzugs ins Altersheim mit Haushaltsauflösung.
  15. Heh? Auch wenn die Haltbarkeit nicht eindeutig quantifiziert drin steht, ist es bei keiner noch so billigen Kanone in einem praktikablen Kaliber (also Wildcat-Witzzeug wie .22 Eargesplitten Loudenboomer mal ausgenommen) so, dass die nach ein paar hundert Schuss ausgeschossen ist. Beim MCX erst recht nicht. Das schießen manche Leute wie der Teufel, und sie meckern gelegentlich über Klobigkeit, Schwerpunkt zu weit vorne, usw., also Designentscheidungen, die man kritisieren kann, aber das Ding schießt. In typischer Sig-Manier hatten sie anfangs mal einen Rückruf, aber da ging es darum dass die Variante in .300 Blackout anscheinend unter gewissen Umständen schießen konnte, wenn sie nicht sollte, nicht um das Gegenteil. Die Darstellung in dem Protokoll scheint mir deswegen schlicht unglaubhaft. Wenn das Ding nach ein paar hundert Schuss ordnungsgemäßer, sogar im irgendwie vernünftigen Rahmen missbräuchlicher Benutzung nicht mehr geht, dann ist schon zum Auslieferungszeitpunkt ein Mangel vorhanden und gehört reklamiert. So ein Mangel gehört eigentlich auch innerhalb kurzer Zeit entdeckt, würde man bei einem größeren Auftrag mal ein paar Exemplare einer fiesen Prüfung unterziehen. Oder aber, es war kein Mangel vorhanden, dann haben die eine ganz neue Methode missbräuchlicher Benutzung entdeckt, die über alles, was sich durchgeknallte YouTuber ausdenken können, hinausgeht.
  16. Hauptamtliche mit Reisekostenbudget sollten das vermutlich weniger sein, als Informelle, denen man mal etwas zusteckt, für sie ein gutes Wort bei Polizei oder Staatsanwalt einlegt, oder ihnen einfach das Gefühl vermittelt, so wichtig und cool wie James Bond zu sein. Aber selbst da scheint mir ein aktiv-kämpferisches Eintreten gegen die FDGO bei der Partei als Ganzer nicht wirklich offensichtlich. Dummheit, Verzweiflung, selbst diffuse Nazisympathien, begründen das an und für sich noch nicht. Schaut man sich das gegenwärtige Parteiprogramm an, dann fällt als erstes auf, dass der Server arg langsam ist, und die graphische und typographische Gestaltung durchwachsen, mit einer Abwandlung einer Jugendstil-Reformhausschrift direkt neben einer Schrift, die in den Achtzigern mal als Imitation von Graffiti durchging. Dazu kommt eine zweifarbige Textgestaltung, die lange Komposita farblich in ihre Bestandteile zerhackt, und so irgendwie wirkt wie die Versuche der "leichten Sprache". Sprachlich und inhaltlich gibt es natürlich Anlehnungen an den Nationalsozialismus, z.B. die Unterscheidung zwischen bösem spekulativem und gutem produktiven Kapital, aber das ist auf einem Parteitag der Linken in härterer Form zu finden. Was eine "raumorientierte Volkswirtschaft" sein soll, bleibt ziemlich unklar, aber irgendwie wie die Versprechungen im Bioladen, da sei alles "regional" und "naturnah", ohne diese Begriffe sinnvoll zu definieren. Die "D-Mark" soll "zu einem sozial gerechten Wechselkurs" eingeführt werden, ohne dass ja jetzt definiert würde, welche Zinsen und Inflationsraten und sich daraus ergebende Wechselkurse "sozial gerecht" seien. "Integration" sei "Völkermord" -- das widerspricht offensichtlich jeder sinnvollen Definition von Völkermord, aber der Wunsch, in seiner vermieften Stube alleine zu bleiben, wird jedem sogenannten indigenen Volk zugestanden. Sie wollen sich gegen "die Preisgabe deutscher Gebiete" einsetzen. Wollen sie jetzt die Bevölkerung von Kaliningrad doch integrieren, oder steht das Saarland zum Verkauf? Ich weiß es nicht. Zur Energiepolitik hat gar der Gaphiker eine Kühlturm mit einem Radioaktivitäts-Warnzeichen drauf reingesetzt, aber der Text sagt rein gar nichts zu Kernkraft, außer dass entweder jetzt oder eines Tages eine "nachatomare" Energiepolitik betrieben werden solle. Nachdem sie auch Gentechnik verbieten wollen, würde ich raten, dass sie gegen Kernenergie sind. Jedenfalls soll energetische Gebäudesanierung gefördert werden. Noch geiler: Sie wollen einerseits offenbar supranationale Verteidigungsbündnisse verlassen, andererseits verlangen sie europäische Kernwaffen. Deren Plutonium wird dann aber doch hoffentlich nicht auf germanisch-reinem gentechnikfreiem Boden erbrütet, oder doch? Angebliche oder wirkliche Kriegsverbrecher der Alliierten im zweiten Weltkrieg wollen sie strafrechtlich verfolgen -- vielleicht auch noch welche aus dem Ersten Weltkrieg? Also mir scheint das zwar durch und durch von Bildungsferne und Dummheit gekennzeichnet zu sein, aber eine aktive Feinschaft zur FDGO scheint mir nicht offensichtlich. Wenn man sagt, die sei lediglich durch Andeutungen impliziert, dann kann man viel verbieten. Reden selbst noch von Sozis vor Vertriebenenverbänden in den Achtzigern waren bisweilen deutlich revanchistischer. Reden bei den Linken sind sozialistischer und haben kaum weniger antisemitsche Untertöne dabei. Insgesamt wirkt das auf mich, als habe ein arbeitsloser Schulabbrecher auf der Suche nach Intellektualität mal Carl Schmitt usw. nebst ein paar Nazireden aufgeblättert und seinen Sohn mit der typographischen Gestaltung und dem Design beauftragt. Beschlossen wurde das 2010. Ich denke, Reden lassen wäre da zur Diskreditierung wirksamer als die Typen einerseits in die Opferrolle zu drängen, andererseits sie mutmaßlich über den Verfassungsschutz auch noch zu fördern.
  17. Welchen anderen Gegenstand soll das den vortäuschen? Also das Problem sehe ich jetzt nicht. Machen wir aber einmal ein anderes Beispiel: Wie wäre es mit einer Modellkanone für einen Modellpanzer, die mit einer Platzpatrone eine Leuchtkugel abschießt? Oder einfach mit einer Modellkanone als solcher, die das tut? Dass das Modell auch fliegen kann, scheint ja in keiner besonderen Regelung bedacht zu sein, zumal der Abschussapparat selbst auch nicht an den Flug gebunden ist, sondern genauso gut auf einem Modellfahrzeug oder eben stationär installiert werden könnte. Im Prinzip käme ich da auf zwei mir so halbwegs plausible Einordnungen: Entweder, das Ding ist eine Schreckschusswaffe (ohne PTB). Dafür spricht, dass es das technisch ist, mit eigentlich der einzigen Besonderheit, dass der Abzug nicht zur Bedienung mit dem Finger gedacht ist, aber wohl durchaus händisch bedient werden kann. Oder aber es ist eine Feuerwerksanlage (aus welchen Gründen auch immer, die z.B. auch ein römisches Licht nicht unter die Definition der Schusswaffe fallen lassen, obwohl da ohne Frage technisch gesehen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen Lauf geht).
  18. Da müsste man sich über die Abgrenzung zwischen Punkt 1.1 (der nicht auf die Tragbarkeit abstellt) und Punkt 1.2.1. (der auf die Tragbarkeit abstellt) von Anlage 1 WaffG streiten... Abgesehen davon, warum soll das Ding nicht tragbar sein?
  19. Offenbar das Gericht im ersten Beitrag nicht, das im dritten Beitrag schon. Zugegeben: Wenn man sich das zweite Urteil durchliest, dann kann man sich als Möglichkeit vorstellen, dass der Typ sich mit seinem Auftreten und seinen Einlassungen vor Gericht keinen Gefallen getan hat. Was allerdings kein guter Grund für einen Satz wie diesen ist: "Auch wenn der Kläger selbst nicht eindeutig mit rechten Gedankengut in Erscheinung getreten ist, so fällt er doch immer wieder im Zusammenhang zu Veranstaltungen auf, die der rechten Szene zugeordnet werden können." "Im Zusammenhang zu" einer "Szene" "auffallen" ist eben für sich kein aktiv-kämpferischer Einsatz gegen die FDGO. Es ist selbstverständlich auch "rechtes Gedankengut" für sich nicht verfassungsfeindlich. Man stelle sich einen solchen Satz einmal bezüglich "linken Gedankenguts" vor.
  20. Hmm. Also wenn man jetzt den Lichtzeiger mit einer Entfernungsmessung ausstattete und dann entsprechend den Lichtstrahl im richtigen Vorhaltewinkel projizieren würde? Wäre mal ein Projekt...
  21. Ist bei Waffengrapschern eigentlich meistens das Ziel. Sag mir, wie jemand über das Recht auf Waffenbesitz denkt, und ich kann ziemlich gut raten, wie er über das Recht auf Redefreiheit denkt.
  22. Tun sie doch nicht. Sie bauen bestenfalls Vorfelddruck für Dinge auf, die die Politik eh schon haben will. Es ist logischerweise schwieriger, Politik zu verändern, als sie zu beklatschen.
  23. Deutsche Hersteller weiß ich Dir jetzt nicht, aber nach dem, was ich bisher in die Richtung gesehen habe, kann ich Dir eine Frage zum Überlegen anbieten, bevor zu konzipierst: Geht es Dir um die möglichst platzsparende Aufbewahrung von möglichst viel Zeug, oder geht es Dir um die Präsentation von Schmuckstücken, die zu ihrem Effekt leeren Raum braucht, oder eine Mischung aus beidem? Für eine vertikale Lagerung ist das Einfachste wohl, dass das Gewicht vom Hinterschaft getragen wird und am Lauf gegen Umkippen stabilisiert wird. Unten braucht es dann im Grunde nur eine normales Regal, oder eine U-förmige Führung auf dem Regalboden. Oben eine kleinere U-förmige Führung mit einem Gummizug zum Festhalten. Sinnvoll ist eine Höhenverstellbarkeit der oberen Halterung für unterschiedlich lange Langwaffen. Ich habe Halterungen von SecureIt, aber im Grunde kann man das sogar als Laubsägearbeit aus Sperrholz gut machen, oder natürlich schöner.
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