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Proud NRA Member

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  1. Wirkliche Tresore dürften der Tendenz nach eher in Kellern zu finden sein, habe ich aber eigentlich nur bei Händlern (von denen manche von zuhause arbeiten) gesehen. Einen Stahlblechschhrank usw. sichert man halt so wie ein Regal usw. gegen Umfallen und gut ist. Im Keller ist ein Brett dahinter zwecks Temperaturisolation nicht doof, macht aber natürlich den geringen Schutz gegen Weghebeln auch noch kaputt.
  2. Die Schraube (oder der Gewindebolzen, wie auch immer) ist Teil den Ankers, für den sie das angeben. Bei einigen Spezifikationswerten geben sie sogar an, dass die Zugfestigkeit der Schraube, nicht der Verankerung, die Begrenzung darstellt, auf der die angegebene Zugfestigkeit beruht. Deutlich weniger wird es aus diesem Grunde auch, wenn man nicht auf Zug, sondern mit Scherkraft beansprucht.
  3. Irgendwie besteht da ein Spannungsverhältnis. Wenn man Geld vom Staat haben will, ist es da ein Wunder, wenn der Staat sagen will, was geht?
  4. Im richtigen Beton gibt Fischer 46,4 kN für eine Variante mit M10 an. Ich würde mal hoffen, dass der Sicherheitszuschlag für 50 ausreichen würde. Dazu kenne ich Zykon aus meiner Kindheit, so dass es inzwischen vermutlich für Spezialanwendungen noch stärkere Anker gibt. Was aber im Grunde nur die Absurdität der Vorstellung zeigt, dass die geforderte Stabilität der Bohrung am Tresor ein Hinweis auf irgendeine Art und Weise der tatsächlichen Verankerung, oder auch dass die überhaupt gemacht werden muss, sei. Damit könnten solche Schränke nämlich nur noch an Materialen wie gewissen Betonsorten, Naturstein, Stahlträgern überhaupt korrekt befestigt werden. Wenn es in gewissen Fällen eine Pflicht zur Verankerung geben sollte, dann ist jedenfalls die Norm bezüglich der Bohrung im Tresor nicht die Quelle dafür.
  5. (Fischer Zykon Anker z.B., bei denen man tatsächlich in der Wand fräsen muss, können das ab der Größe mit M12 Gewinde ab. Wurde zum Beispiel beim Kanaltunnel verwendet.)
  6. Die Konsequenzen daraus wird man erst noch verdauen müssen. Es scheint mir unwahrscheinlich, dass es haltbar ist, dass wenn ich ein Buch schreibe, meine Urheberrechte entschädigungslos flöten gehen, nur weil der Gesetzgeber mein Buch so gut findet, dass er sich in einem Gesetzestext darauf bezieht.
  7. Nicht nur beim Studium von Gesetzestexten ist, wer lesen kann, klar im Vorteil:
  8. Die ist, die Möglichkeit zu bieten, eine Verankerung vorzunehmen. Das ist auch schon aus Gründen des Schutzes gegen Umfallen und Verletzung je nach Schwerpunktlage bei offener Tür und Verteilung der Last innen gar keine doofe Idee wenn sich die Möglichkeit bietet. Eine bestimmte geforderte Festigkeit der Verankerung folgt daraus aber gerade nicht, auch nicht, dass sie überhaupt vorgenommen wird. Deine Feststellung, dass der Tresor nicht das schwächste Glied in der Kette ist, trifft auch dann zu, wenn die Verankerung gar nicht benutzt wird, wenn sie lediglich in eine Leichtbauwand geht, oder wenn sie mit den billigsten Chinaschrauben vorgenommen wird. Überhaupt dient die Norm eben der Beschreibung von Eigenschafen eines Tresors und nicht der Beschreibung eines gesamten Sicherheitskonzeptes.
  9. Ich weiß nicht, warum man überhaupt gute Argumente dafür zu liefern bräuchte. Meiner Auffassung von Staat und sogar von Stil würde eher die Frage entsprechen, ob es gute Argumente dagegen gebe. Wenn nicht, warum denn nicht? Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass z.B. Schlossknackerbanden sich auf Antiktresore spezialisieren würden -- selbst dann, wenn sich da wirklich über die Jahrzehnte früher unbekannte Sicherheitslücken gefunden hätten, existiert das doch einfach nicht als praktisches Problem, und schon gar nicht wenn noch nicht einmal große Werte drin sind.
  10. Selbst wenn, was wäre daran denn schlecht? Sonst reden alle von Nachhaltigkeit und Upcycling usw.
  11. Ich muss alle zwei Jahre zum Fliegerarzt und meine Fliegerei von einem Fluglehrer anschauen lassen. (Tatsächlich ist die Rechtslage etwas komplizierter, weil es zum beidem auch alternative Angebote gibt, aber vom Prinzip her sind die ähnlich.) Das unterscheidet sich allerdings massiv von einem gar nicht auf konkrete Probleme abstellenden Psychotest. Dass sich bei jemandem die Sehkraft verschlechtert, er Diabetes entwickelt, er etwas am Herzen hat und das anfangs selbst nicht bemerkt, ist soweit plausibel. Ebenso ist plausibel, dass der Steuerknüppel eines Flugzeugs oder das Lenkrad eines Vierzigtonner besonders ungünstige Orte wären, wenn das an diesen Orten zuerst auffallen würde. Dass solche Untersuchungen sinnvoll sein können, zeigt sich auch daran, dass auch Leute, die nicht zu ihnen verpflichtet sind, aus freien Stücken ähnliche Vorsorgeuntersuchungen vornehmen lassen. Eine Psychobegutachtung, die nicht auf vom Patienten selbst empfundene Probleme oder selbst auf Dritten wirklich massiv auffallende und über politische Ausrichtung, Glaubensüberzeugung usw. hinweg allgemein als solche anerkannte Probleme zurückgeht, ist dagegen schon dem Konzept nach unseriös und übergriffig. Ihre Ergebnisse dürften deswegen auch wenig Korrelation mit später auftretendem massiv selbst- oder fremdschädigendem Verhalten aufweisen. Wenn die Begutachtung gesetzlich vorgeschrieben ist, ohne dass Evidenz für ihre Wirksamkeit vorliegt, dann ist sie logischerweise damit auch von allen Ansprüchen an Evidenzbasiertheit schon dem Konzept nach ausgenommen. Ich würde da einen Gegenvorschlag machen: Wenn die Politik Psychobegutachtungen von ansonsten nicht auffällig gewordenen Personen für auch nur im Geringsten aussagekräftig hält, sollte man sie nicht zuerst für Politiker und Beamte einführen, speziell für solche, deren Amt die Möglichkeit beinhaltet, die Anwendung von Gewalt anzuordnen?
  12. Einen privaten Herausgeber eines urheberrechtliche geschützten Werkes wird man kaum dazu zwingen können, das kostenlos oder überhaupt in einer bestimmten Form zu veröffentlichen. Selbstverständlich. Ich würde aber noch einen Schritt weitergehen. Wenn ein Bezug auf eine Norm überhaupt in einem Gesetz oder einer Verordnung als notwendig erachtet wird, dann legt das mindestens den Verdacht nahe, dass der Staat sich als Ingenieur usw. betätigt, das Leben der Leute in viel zu feinem Detail regeln will, und bestimmte technische Lösungen vorschreibt, wozu er erfahrungsgemäß wenig Talent hat.
  13. Dafür wurde ja gerade die Waffenmeisterin verurteilt. Maximalstrafe sind wohl achtzehn Monate, die sie ohne Vorstrafen und angesichts des Umstandes, das sie ein kleines Mädchen unter Baldwins Fuchtel war, vermutlich nicht entfernt bekommen wird. Auch Baldwin ist selbstverständlich wegen einer unabsichtlichen Tötung angeklagt. Das Delikt entspricht im Wesentlichen der fahrlässigen Tötung im deutschen StGB (die einen erstaunlich weiten Strafrahmen von der Geldstrafe bis zu fünf Jahren hat).
  14. Er war Gott am Set. Er ist auf Film festgehalten, wie er beispielsweise die völlig unerfahrene und junge Waffenmeisterin anherrscht "Nochmal! Nochmal! Nochmal! Sofort! Nachladen!" Und er weiß genau, dass sein Wort für ein junges Mädel mit Träumen von Hollywood das Wort Gottes ist. Er hätte sich einen Typen als Waffenmeister nehmen können, der zwanzig Jahre bei der Marineinfanterie war und da Achtzehnjähirgen gemischter Intelligenz das Schießen beigebracht hat, und der auf eine solche Aufforderung einfach antworten würde: "Es dauert so lange es dauert." Oder er hätte bei dem jungen Mädel als vernünftiger Mentor fungieren können, sie bestärken, dass ihr Job Sicherheit und Kontrolle ist, und jedem, der sie so anherrscht, auf Schwäbisch gesagt den Rost runterholen (Wortspiel...), bis sie selbst das nötige Selbstvertrauen hat. Hat er aber nicht. Er hat ein ihm völlig ergebenes Mädel angeherrscht, sie solle bloß schnell machen. Ich würde einmal darauf tippen, dass die einen Markt nur da haben, wo sie entweder rechtliche Vorteile bieten oder aber technische (z.B. ein MG, das nur mit einer Durchflussbegrenzung im Lauf mit Platzpatronen läuft). Patronen aus der Kammer einer Waffe fernzuhalten ist eigentlich nicht schwieriger als Feuerzeuge von pyrotechnischen Gegenständen wegzuhalten usw.
  15. Letztlich sind die Dinger eher durch soziale Prozesse als durch die Qualität und Einzigartigkeit von Schlüsseln und Schlössern gesichert. Zufällig hat Lockpickinglawyer gerade ein aktuelles Video zu einem Bankschließfach. Dass ein Experte das Schloss recht schnell zerstörungsfrei aufbekommen kann, hat aber eine Deliktrelevanz von exakt Null. Selbst im etwas wahrscheinlicheren Fall, dass ein gewisser Klan mal versuchen sollte, einfach Bankgebäude und Schließfächer mit roher Gewalt aufzumachen, und auch nicht innerhalb der nötigen Zeit daran gehindert wird: Die nehmen Bargeld und Schmuck mit, aber weder Unterlagen noch irgendwelche Schlüssel. Wozu auch? Solange der Gesetzgeber nicht sagt, dass nur Zahlenschlösser mit ausschließlich memoriertem Code als letztes Glied in einer Kette von gleichwertig zertifizierten Schlüsseltresoren zulässig sei -- worauf @ASEs Argument hinauslaufen würde, was der Gesetzgeber aber nicht getan hat -- dürfte eine Aufbewahrung in einem Bankschließfach auch gegen die vom Gesetzgeber befürchteten Gefahren als besonders zuverlässig annehmbar sein. Jedenfalls wird z.B. ein amokender Sohnemann augenscheinlich viel plausibler an einem unbeaufsichtigten Tag den heiligen 0er-Schlüsseltresor öffnen als eine Bank leermachen. Hat man Angst vor wirklich motivierten und fähigen Angreifern mit unbegrenzter staatlicher Finanzierung -- sagen wir für das Originalprotokoll eines Geheimtreffens, das bundesweite Demonstrationen auslösen wird, wenn es rauskommt -- dann dürfte ein reines Vertrauen auf Schlosstechnik prinzipiell nicht geeignet sein, Zugriff zu verhindern.
  16. Ist aber auch irgendwie eine exotische Konstruktion. Und warum/woher sollen sie denn Ahnung haben? Eine Büxerlehre ist ja nicht gerade Voraussetzung, vermutlich auch kein Schnellkurs. Man könnte da natürlich die prinzipiellere Frage stellen, warum der Staat denn überhaupt regeln muss, was offenbar mit keinerlei sozialen Problemen verbunden ist, und wofür Sachverstand auf Seite derer, die die Regeln umsetzen sollen, auch mangels entsprechender Probleme nicht für erforderlich gehalten wird. Die Dinger haben ja so sehr Spielzeugcharakter, dass der Gesetzgeber sogar vom heiligen Bedürfnisprinzip eine Ausnahme macht. Da hätte man auch sagen können, freier Erwerb ab 18 und gut ist, selbst wenn man nicht einem prinzipiell freiheitlichen Waffenrecht anhängt.
  17. Nicht unbedingt. Ich würde Baldwins Problem eher woanders sehen, nämlich dass er nicht nur einfacher und Schauspieler und als solcher anweisungsgebundener Angestellter war, sondern auch Produzent. In dieser Eigenschaft hat er wohl einerseits ein unerfahrene und unsichere Waffenmeisterin angeheuert und ihr andererseits unangemessenen Druck gemacht. Ein Komparse frisch von der Straße oder der Schauspielschule könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass er bei Feuerwaffen wie auch allen anderen Gegenständen an einem Dreh, die ihm in die Hand gedrückt werden, darauf vertraut, dass sich jemand anders über die Sicherheit Gedanken gemacht hat, und solange er alle Anweisungen, die er bekommen hat, befolgt, auch nichts passieren wird. Man macht ja auch als Schauspieler keine Überprüfung der elektrischen Sicherheit an Requisiten mit Strom oder der Fahrsicherheit an irgendwie modifizierten Fahrzeugen. Dieses Argument funktioniert aber nicht so gut, wenn es kein einfacher Schauspieler war, sondern ein Produzent, der gerade dafür verantwortliche wäre, sichere Arbeitsweise zu organisieren oder organisieren zu lassen. Wenn Dir als abhängigem Angestellten der Chef sagt, dass man für den Stapler keine besondere Unterweisung brauche, dazu auch nicht sagt, dass bei dem Stapler die Bremse kaputt ist, und Dich anweist, damit zu stapeln, dann vielleicht schon. Jedenfalls wird hoffentlich der Chef wesentlich mehr auf die Rübe kriegen. Und Baldwin war in diesem Falle nicht der einfache Lagerarbeiter, sondern der Betriebsleiter.
  18. Irgendwie erstaunlich, wie die Deutschen Denglisch sprechen, in diesem Fall die im deutschen Wort "Sicherheit" nicht existierende Unterscheidung zwischen "security" und "safety" nicht kannten... Ein "security officer" ist ein Wachmann gegen Einbrecher usw. Für Unfallsicherheit und korrekten Ablauf ist er nicht zuständig.
  19. Aus Sicht eines Angreifers auf die FDGO, sei er in- oder ausländisch, ganz bestimmt nicht, denn der erklärt sie natürlich zu illegalen Waffenbesitzern. Allerdings ist es doch so, dass ich in einem Land wohne, dessen Gründungsgeschichte es ist, dass sich die Miliz eines kleinen Dorfes gegen mit die bestorganisierten Regierungstruppen der Welt gestellt haben, und das so ausgegangen ist, dass diese Regierungstruppen mit eingezogenen Schwanz und unter Dauerbeschuss, den sie nicht erwidern konnten, in ihre Garnison zurückmarschiert sind. (Dass beide Seiten eigentlich Befehl hatten, nicht zu schießen, und man bis heute nicht weiß, wer zuerst geschossen hat oder nur aus Doofheit eine in die Luft hat fliegen lassen: sei's drum.) Dann ist diese Land heute selbst im Besitz der bestorganisierten und -finanzierten Regierungstruppen der Welt, und diese Truppen mussten in einem Fünfte-Welt-Staat am Ende der Welt ebenfalls den Schwanz einziehen und unter Beschuss abfliegen, nachdem sie das Hundertfache des Bruttosozialprodukts dieses Landes (!!!) in den Krieg dort gesteckt und sogar in diesem Land einiges an Verbündeten hatten. Natürlich ist das keine absolute Überlegenheit: Die Briten hätten damals zur Strafe Boston samt Bevölkerung abfackeln können und dazu jede andere Garnisonsstadt. Die Russen oder die Amis hätten Afghanistan mit hunderten thermonuklearen Sprengkörpern eindecken und so ebenfalls abfackeln können. Aber nicht jeder Angreifer ist so irrational und kaputt, dass er um jeden Preis einfach Zivilisten töten will, ohne danach überhaupt etwas zu haben, das zu besitzen sich lohnen würde.
  20. Ohne konkrete Annahmen wäre es für einen Arzt auch schwierig, zu wissen, was er da eigentlich beurteilen soll. Fertige Standards wie z.B. für verschiedenen Klassen fliegerärztlicher Untersuchungen existieren für das Wiederladen nicht, wären auch nicht besonders sinnvoll, alldieweil auch Versehrte, Rheumatiker usw. einwandfrei und sicher wiederladen können, nur langsamer.
  21. §8 ... Es muss immer noch ein "besonders anerkennenswertes" Bedürfnis vorliegen. Bei Gelb hat der Gesetzgeber das vereinfacht, aber eine Bedürfnis für eine größere Zahl identischer Waffen wäre wohl eher schwer zu begründen. Ersatzwaffe, unterschiedliche Visierung, unterschiedliche Möblierung, vielleicht auch einfach unterschiedlich eingeschossen schiene mir noch plausibel.
  22. Ich habe sogar einen Hort mit tausenden von Büchern, und Ideen sind allemal gefährlicher als Kanonen. So viele sind das, ich habe ein eigenes Zimmer dafür eingerichtet, und das reicht trotzdem nicht. Und direkt ein Stockwerk darunter ist der Waffenhort.
  23. Schon. Aber zur gleichen Zeit hat der Staatsfunk auch einen Film mit einem Drehbuch von Ulrike Meinhof produziert und ausgestrahlt. Meinhof war damals ungefähr so beliebt wie Martin Sellner heute. Stellt Euch mal vor, im Interesse der Meinungsvielfalt dürfte Sellner heute einen steuerfinanzierten Fernsehfilm über den Verlust der Gemeinschaftsgefühls in einem mitteldeutschen Dorf machen, in dem sich nach der Eröffnung eines Asylantenheims die Gruppenvergewaltigungen häufen. Bekloppt waren sie auch damals schon, aber man war noch nicht der Ansicht, dass es unerträglich sei, wenn im Fernsehen mehr als eine Meinung liefe.
  24. Es ist jedenfalls bezeichnend für den Zustand der deutschen Debatte, womit man sich schon in die rechte Sünderecke stellt: Nicht nur mit dem Wunsch nach einem liberalen Waffenrecht, sondern sogar schon mit der Feststellung, dass Kritik an der Regierung in einem freien Land keine "verfassungsschutzrelevante Delegitimation", sondern eine Selbstverständlichkeit ist.
  25. Und da könnte er durchaus schon von daher auf den Gedanken kommen, dass sein Satz in dieser Allgemeinheit nicht zu halten ist. Vielmehr ist er ja entgegen alter Parteitradition zum Schluss gekommen, dass man den Ukrainern Waffen liefern muss (während die ehemals grünen Positionen auf diesem Feld jetzt von Linken und Teilen der AfD bearbeitet werden). Er meint also schon, dass irgendwer Waffen haben soll, auch halb- und vollautomatische. Damit stellt sich notwendig die Frage: Wer?
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