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Einerseits gibt es nicht wenige Juristen, die knackdumm sind. (Eine mögliche Studienmotivation ist da eben, dass man aus besserem Hause stammt, etwas werden will, aber eigentlich keine Interessen identifizieren kann.) Andererseits kann ein fähiger Jurist auch etwas knackdumm-Schikanöses ausarbeiten, wenn ihm das als Aufgabe gestellt wird.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Sind sie doch teilweise. Oder macht z.B. der TÜV bei Dir gratis, auch wenn Du an der Dienstleistung kein Interesse hast und sie offensichtlich überflüssig ist, z.B. Dein Wagen gerade in einer guten Werkstatt mit null Mängeln zur Inspektion war? -
Blick über die Grenze: Waffenlobby und Waffenrecht im Ausland
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenlobby
Wären die genannten 5'500 Kronen nicht rund 200 Franken? Trotzdem natürlich Witzgebühren für Sesselfurzer: Waffensachkundeprüfung 1.300,- Kč, Honorar für den Prüfungskommissar bei der Prüfung 600,- Kč, Bestätigung des Nachweises der persönlichen Eignung vom praktischen Arzt 500,- Kč. Alles keine riesigen Gebühren, aber auch nicht klar, dass irgendetwas schlechter würde, würde man den Quark einfach weglassen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und wenn der nicht betätigt ist, oder nicht vollständig, dann klappt es einem in die Pfote wenn man mit einer gewissen Kraft rangeht? -
EDC nach der neuen gesetzlichen Regelung zum Führen von Messern.
Proud NRA Member antwortete auf duck's Thema in Survival
Wo haben sie die denn überhaupt und wie weit geht die? Und was passiert wenn man höflich sagt, dass man einer Durchsuchung nicht zustimme, auch nichts vorzeigen wolle? Bei den amerikanischen Fernzügen haben sie das einmal probiert, und da ist es dann mangels Rechtsgrundlage für Durchsuchungen so ausgegangen, dass man zwar nicht durchsucht wurde, aber die Eisenbahn wegen irgendeines Passus in den Beförderungsbedingungen einem die Fahrt verweigern durfte und man sein Geld zurückbekam, aber eben nicht an sein Fahrtziel. -
Wenn man sich erstmal über Beweispflichten streitet, dann kann man ein Garantieversprechen doch eigentlich eh knicken. Wer klagt so etwas schon ein? Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass ein Hersteller keine Aussagen machen und keine Versprechen geben will, was passiert, wenn man in seiner Kanone Selbstgedrehte raucht. Die Frage ist eben, wie in der Praxis damit umgegangen wird.
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Schusswaffen Unfall auf Schießstand
Proud NRA Member antwortete auf Cannon Balls's Thema in Allgemein
Sicher. Aber eine Maschinenübersetzung eines Enzyklopädieartikels durch ein Sprachmodell, dass offensichtlich nicht groß an waffentechnischen Dingen trainiert wurde, mag als Quelle suboptimal sein. -
Schusswaffen Unfall auf Schießstand
Proud NRA Member antwortete auf Cannon Balls's Thema in Allgemein
Ich einer offensichtlich nicht redigierten Maschinenübersetzung des englischen Artikels... (Dass "Erinnert sich" in dem Zusammenhang nicht die richtige Übersetzung für "Recall" ist, wäre sogar noch im Spiegel aufgefallen.) -
Schusswaffen Unfall auf Schießstand
Proud NRA Member antwortete auf Cannon Balls's Thema in Allgemein
Zumindest einzelne Versicherer veröffentlichen von Zeit zu Zeit. Das Problem bei der Sache: Die Differenzen liegen vermutlich weniger an der Konstruktion als an der Nutzung der Autos. Wenn ein Auto bevorzugt von Vielfahrern gefahren wird, dann wird man mehr Unfälle erwarten als bei Autos, die typischerweise kaum bewegt werden. Das könnte man im Prinzip korrigieren, wenn man abschätzen würde, welche Kilometerleistung die Autos gefahren werden. Dann dürfte der Fahrstil auch mit dem Modell korrelieren. Stell Dir mal zwei Mercedes vor, gleiches Grundmodell, gleiche Kilometerleistung pro Jahr, gleiche Sicherheitspakete drin, aber einer ist die Buchhalter-Variante mit Basismotorisierung, der andere ist der AMG mit dem überkandidelsten Motor, wo jede Werkstattrechnung wegen eines Motorschadens auf den Preis eines Kleinwagens kommt. Wir können uns wohl denken, welches Auto eher in tödliche Unfälle verwickelt sein wird. -
Zumindest reinschreiben wird's wohl fast jeder Hersteller, so ähnlich wie der Wiederlader selbst den Haftungsausschluss unter seine Rezepte. Die meisten Hersteller -- jedenfalls bei mir, wenn jemand nur Distributor ist kann's wohl anders sein -- werden sich darauf aber nur berufen, wenn ein Problem auch recht offenbar mit der Munition zusammenhängt. Wie soll er das sonst überhaupt wissen? Andererseits hat auch der Wunsch nach Laderezepten von einem Waffenhersteller schon zumindest etwas Blauäugiges. Jemand, der spezialisierte Sportwaffen als Auftragsarbeit macht, lässt sich auf diese Diskussion vielleicht noch ein, aber ein Massenhersteller wird aus nachvollziehbaren Gründen einen Teufel tun, seinen Kundendienst darauf etwas anderes antworten zu lassen, als dass man damit alleine ist. Geh doch mal zum Auto-Vertragshändler Deines Vertrauens und frage ihn nach dem besten Rezept für selbstgemischten Sprit, der ein paar PS mehr herausholt... Doof gesagt: Wer die Frage stellt, sollte es vielleicht lassen, oder jedenfalls vorher noch etwas lernen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
💰 regelt die Sache nicht. Selbst die NRA hat nicht entfernt das Geld, dass das ein nennenswerter Einflussfaktor wäre. Das sind Größenordnungen wie der Verband der Gurken- und Chilibauern (gibt's wirklich als einen Verband). In Deutschland käme man wohl eher auf Größenordnungen wie beim deutschen Verband der Chilibauern, sollte es einen geben. Wirklich Einfluss hätte, wenn von den von Dir erhofften Wählern "im sieben stelligen Bereich am start" auch nur 1% sich entsprechend engagieren und 5% entsprechend wählen würden. -
Vergleichbare Heischebräuche irgendwie in Verbindung mit dem Herbst und dem Heiligenkalender sind ziemlich verbreitet. Martinstag (in jeweils unterschiedlicher katholischer und evangelischer Ausprägung), Rübengeister, Rummelpott, Christbaumloben für die Erwachsenen, usw. Auch für den Trick-Teil gibt es irgendwelche Freinächte usw. z.B. Walpurgisnacht in Verbindung mit den Hexen. Es stimmt sicher, dass die amerikanische Kultur wegen ihres Effekts der Durchmischung unterschiedlicher Herkunftskulturen da einen nivellierenden Effekt hat. Aber wenn der sich in Europa durchsetzt, dann hängt das oft auch damit zusammen, dass örtliche Traditionen schon vorher außer Gebrauch kamen weil sich keiner mehr die Mühe gemacht hat. Wo zum Martinstag noch Laternen gebaut und Umzüge, vielleicht gar noch mit Pferden, gemacht und Weckmänner gebacken werden usw. dürfte sich Halloween wegen der Ähnlichkeit des Brauchs und der zeitlichen Nähe tatsächlich schwer durchsetzen. Zwei Heischefeste für die Kinder innerhalb von zwei Wochen wird's eher nicht geben. Wenn das den Alten zuviel Arbeit wird oder sie tatsächlich nicht mehr die Traditionen auch nur kennen oder kennen wollen, dann ist es kein Wunder, wenn sich die vereinfachte und globalisierte Variante des Brauchs durchsetzt. Da braucht man nur einmal damit anzufangen, wie viele Eltern ihren Kindern noch erklären können, wessen Evangelische und Katholiken jeweils hauptsächlich mit dem Martinstag gedenken und was dieses Person gemacht hat. Wenn darauf keiner eine Antwort weiß, man dann auch noch kultursensibel mit den Atheisten und Muslimen sein will, dann wird es eben zum säkularisierten Halloween. Daran ist aber nicht der Ami schuld und auch nicht die Süßwarenindustrie.
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Multitool in der Range Bag jetzt illegal?
Proud NRA Member antwortete auf Marder's Thema in Waffenrecht
Plastikspork...(oder ist im Deutschen 'Göffel' als Wort gebräuchlich?) --natürlich Mehrweg. -
Will er doch nicht. Ich auch nicht. (Und im Übrigen passiert einem deswegen auch nichts, sollte man es wollen. Ich bin allerdings auch Pilot und ansonsten ein Biedermann, und sollte ich es einmal in Colorado ausprobiert haben, würde ich es auch nicht anders gefunden haben als sonstiges leicht sedierendes Zeug, das man in jeder Apotheke bekommt. Rein hypothetisch gesprochen. Beim völlig problemlosen Zeug aus der Apotheke sollte man allerdings aufpassen, weil Antihistamine offenbar am häufigsten mit tödlichen Flugunfällen in Verbindung gebracht werden, offenbar unterschätzt werden. Also danach halt drei Tage lang nicht fliegen.)
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Multitool in der Range Bag jetzt illegal?
Proud NRA Member antwortete auf Marder's Thema in Waffenrecht
Ich hatte mal bei 3Gun einen abgebrochenen Auszieher (Mossberg) und mich dann damit durch das Match gerettet, wenn der Gasdruck nicht zum Auswurf gereicht hat, das mit dem Messer als Zahnstocher zu machen. Mühsam, aber lehrreich. (Übrigens ein Messer mit kleiner Klingenlänge, absichtlich. Das Winz-Klappmesser von Geissele, geile Klinge, aber eben winzig, damit in der Tasche nicht störend wenn die Kanone ebenfalls nicht stört.) -
Spätestens seit 2018 eindeutig nicht mehr, solange "CBD" nicht Code für "THC" in nicht vernachlässigbarer Menge ist. Die Fallzahl von Personen, die sich irgendwelche CBD-, aber nicht nennenswert THC-haltigen Cremes gegen Entzündungen aufgetragen haben, und deswegen waffenrechtlich belangt wurden, dürfte wohl ebenfalls Null betragen.
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Das kannst Du bei uns selbst in den kulturell reaktionärsten Bundesstaaten problemlos kaufen und benutzen. Ich würde Deine Hoffnungen insofern ein wenig dämpfen, als dass es eindeutig nicht als Schmerzmittel wirksam ist, deswegen eigentlich für Optiate kein Konkurrent ist. Es hat wohl eine gewisse entzündungshemmende Wirkung. Insofern vielleicht vergleichbar mit Omega-3-Fettsäuren. Nur weil einem die Durchgeknallten etwas verbieten wollen, ist es leider kein Wundermittel.
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Nee. Bei normalen Leuten die Krankenkasse, bei denen ohne Job und Geld und vielleicht bei Konflikten mit dem Strafrecht die Staatskasse. Es gibt natürlich Luxussanatorien für Reiche und deren Kinder, aber die gibt's anderswo auch. Erfolgreicher als das Programm fürs gemeine Volk sind sie nicht unbedingt. Das Argument kannst Du ebensogut bei Übergewichtigen machen, bei Legalsüchtlern (sollte man da dann bei Rauchern aufwiegen, dass den Kosten ihrer Behandlung entgegensteht, dass sie durch ihr kürzeres Leben der Kasse möglicherweise viel Geld sparen?), umgekehrt auch bei Sportlern -- sitzt Du auf dem Sofa, bist Du selbst schuld, reißt Du 80 Kilometer Lauftraining in der Woche ab ebenso, und dazwischen findet sich schon auch ein Grund.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auch nur, dass Fachanwälte sich das einmal anschauen sollen. Wobei wenn die einen verfassungswidrigen Aspekt finden, dieser Aspekt natürlich keineswegs das Gesetzesvorhaben als Ganzes sein muss. Ich sehe da nicht den direkten Angriffspunkt. Der Verfassungsgericht ist, und das ist auch gut so, nicht die Anlaufstelle für bescheuerte Gesetze. Wenn man sich auf die allgemeine Handlungsfreiheit beruft, dann ist das Ergebnis eigentlich klar. Ja, natürlich deckt die allgemeine Handlungsfreiheit auch das Tragen von Messerchen, so wie sie höchstrichterlich bestätigt auch das "Reiten im Walde" und das "Recht auf Rausch" im Grunde schon beinhaltet. Allerdings hat der Gesetzgeber da einen großen Handlungsspielraum, weswegen eine Klage dagegen scheitert. Das Gesetz wirkt auf mich auch nicht so offensichtlich sachfremd und böswillig, dass man es darüber angreifen könnte. Da muss schon wirklich viel zusammenkommen. Das schließt nicht aus, dass irgendeine Detailregelung wegen handwerklicher Mängel wie beispielsweise allzu großer Unbestimmtheit angreifbar sein könnte, aber darum geht es ja nicht bei den Leuten, die pauschal nach einer "Verfassungsklage" rufen. -
Zumindest beim ICD-10-CM, das ich befragt habe, geht es damit weiter (oder fängt in der Reihenfolge damit an), dass es auch die entsprechenden Diagnosen ausdrücklich ohne Abhängigkeit gibt, und die dann auch ausdrücklich in leichten Fällen ohne sonstige Schäden oder Probleme.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mit welcher Begründung? -
Sucht kommt von Siechen, bedeutet ursprünglich allgemein "Krankheit". Damit wird man um dieses Wort sinnvoll verwenden zu können, schon einen gewissen Leidensdruck auf sich oder andere verlangen müssen. Eine Sehnsucht nach einem Espresso oder Heißhunger nach einer selbstgebackenen belegten Dinkelseele ist eben doch nicht das Gleiche wie der Umstand, dass man seine Frau sowohl verprügelt, weil kein Alk im Haus ist, als auch nachdem man Alk konsumiert hat. Das trifft selbst dann zu, wenn man zeigen kann, dass das Koffein des Espressos oder das Carvon im Kümmel auf der Seele in Verbindung mit dem Salz dieselben Belohnungssysteme im Hirn aktivieren wie der tägliche Liter Wodka auf einmal. Es gibt so etwas wie ein rechtes Maß -- es sei denn man ist Puritaner und dann gleichzeitig meistens Heuchler -- unterhalb dessen ein normales Verhalten eben nicht krankhaft, damit auch nicht süchtig ist.
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Argumente bezüglich der Zuverlässigkeit sollten sich mit der Legalisierung erledigt haben, aber für Argumente der Eignung, um die es hier wohl geht, ist es nicht offensichtlich, welchen Einfluss erlaubt oder unerlaubt für sich genommen haben sollten. Wenn man Sorgen um den Rechtstaat hat, dann müsste man für die Feststellung einer mangelnden Eignung ziemlich enge Grenzen verlangen. Es verwendet ja auch der Gesetzestext in §6 (1) 2 ziemlich harte Worte: Man muss nicht nur ein wenig doof, sondern "debil" sein, nicht nur Konsument, sondern "abhängig", nicht nur ein komischer Kauz, sondern "psychisch krank". Dann weicht er das aber im nächsten Absatz durch jeder und keiner Auslegung zugängliche Allgemeinplätze auf, mit denen man alles und jedes meinen kann oder auch nicht: "In der Person liegende" Umstände können alles sein, jedenfalls "liegen" in jeder Person "Umstände". Dem Waffenbesitzer drohen da gleich von zwei Seiten Ungemach: Einerseits gibt es eine Tradition, Konsumenten von "Drogen" weniger wegen konkreter Tatsachen, sondern als angebliche oder wirkliche Mitglieder einer Subkultur vom Rechtstaat auszunehmen, früher ganz offen mit Sprüchen wie "lange Haare gleich kurzer Prozess". Dieser Härte stand auch keineswegs entgegen, dass der Richter schon am Morgen wegen "Überreizung" und "ich hab's ja mit dem Herzen" ein verschriebenes Beruhigungsmittel mit zwei Schnaps heruntergespült hat und seine Frau ihren Gatten nur mit ebenfalls am Morgen anfangendem Konsum von früher Frauengold, dann Klosterfrau Melissengeist, dann vielleicht Prosecco ertragen konnte und kann. Andererseits gibt es eine ähnliche Tradition gegen "Waffennarren", die sich ja jeder selbst plastisch vorstellen kann. Der Waffenbesitzer ist nun der Angeschmierte, wenn er an einen Richter kommt, der nur einer dieser beiden Traditionen, bei bestimmten verhassten Subkulturen einfach mal im angeblichen Allgemeininteresse das Recht maximal missgünstig auszulegen, anhängt, und das WaffG ermöglicht das mit windelweichen Formulierungen. Und er ist im falschen Beruf. Wer seine eigenen Vorstellungen von Lebensreform anderen Leuten dadurch aufdrücken will, dass er sie mit medizinisch klingender Terminologie und einem weißen Kittel erschrecken will, der nutzt diese Dinge zur Machtausübung. Die Macht, jemanden "gesund" oder "krank" zu erklären, ist eine große. Man kann damit z.B. dafür sorgen, dass einerseits ein Kind (mit positiven oder negativen Konsequenzen) dank "Inklusion" durch die Schule geschleppt wird, andererseits diesem Kind schon vom Kindesalter an möglicherweise gewisse Berufe (z.B. Berufssoldat oder Pilot) lebenslang verbaut sein werden. Man kann (mit positiven oder negativen Konsequenzen) jemandem ermöglichen, auf Kosten der Allgemeinheit daheim zu hocken statt zu arbeiten, kurzfristig oder gar dauerhaft. Die Definition von "Krankheit" ist wirkmächtig, insbesondere bei Krankheiten, die keine klare ätiologische oder diagnostische Abgrenzung von der Gesundheit haben. Diese Probleme der Abgrenzung und die Möglichkeit, Dinge, die eigentlich soziale Machtsprüche und keine medizinischen Urteile sind, offiziell aussehen zu lassen, ist leider sogar in die Diagnosehandbücher eingeflossen. Es gibt z.B. im ICD-10-CM Varianten des Alkoholmissbrauchs, denen die meisten Leute klaren Krankheitswert zuschreiben würden, z.B. F10.250: Alkoholabhängigkeit mit alkoholinduzierter psychotischer Störung mit Wahnvorstellungen. Es gibt aber auch z.B. einen Diagnosecode F10.10 für "milden Alkoholgebrauch" und sogar F10.11 für einen solchen "in Remission" -- darunter fällt je nach Geschmack, dass man früher mal als Studi ab und zu ein Bier getrunken hat, damit nie Probleme hatte, und seit Jahren überhaupt nichts mehr trinkt. Das kann man nach Wunsch 95% der Bevölkerung reinknallen. Jedenfalls wird für die F10.1* Gruppe ausdrücklich keine Abhängigkeit und kein Schaden gefordert und sind "milde" und "unkomplizierte" Varianten miterfasst. Die Schreiber der Handbücher würden das wohl damit rechtfertigen, dass man so jemandem, der z.B. nur einen Verdacht hat, dass es etwas zu viel sein könnte, eine von der Kasse gezahlte Therapie vermitteln kann, noch bevor er wirklich krank wird, aber die damit erworbene Macht über die Kassenerstattung kommt eben zusammen mit der Macht, jeden zum Alki zu erklären.
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Das sind aber zwei unterschiedliche Ansätze. Zuverlässigkeit und Eignung. Dass jemand, der zugeknallt auf dem Stand erscheint, unzuverlässig ist, ist wohl unstrittig, auch wenn man sich darüber streiten kann, ob da eine wie auch immer definierte "Nullgrenze" Sinn ergibt, ob das plausibel z.B. mit einer Alkoholexposition, mit der er sogar noch legal als Verkehrspilot fungieren dürfte, auch schon der Fall sein kann. Die Eignung nach §6 dagegen hat damit nichts zu tun. Die kann man auch bei jemandem bestreiten, dem niemand je einen unsauberen Umgang mit Waffen und der Droge seiner Wahl vorgeworfen hat. Wo ein Richter da die Grenze zieht, dürfte bis sich eine einigermaßen einheitliche Rechtssprechung etabliert Glücksache sein. Der eine gerät an einen Richter, der gar keinen Konflikt mit seinen Dienstpflichten sieht, sich schon mal mit den entsprechenden Pflanzen seines Privatanbaus auf den sozialen Medien abgebildet zu sehen, auch schon vor der "Freigabe". Der andere gerät an einen Richter, der mit der Sicherheit eines selbsternannten Experten davon schwadroniert, schon der erste Zug mache auf Dauer abhängig, man habe nach monatelanger Abstinenz plötzlich fiese "Flashbacks", und "auch wer nur einmal Haschisch raucht, verletzt die Pflicht zum treuen Dienen."
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LKA Bayern als Waffenbeschaffungsbehörde?
Proud NRA Member antwortete auf Ulrich Eichstädt's Thema in Allgemein
Bei Betäubungsmitteln würde ich drauf wetten. Die Versuchung muss jedenfalls riesig sein. Der Beschuldigte eines Verfahrens ist ja froh, wenn zum Gerichtstermin nur noch deutlich weniger übrig ist oder die grünen Blätter nur noch Oregano und Pfefferminz sind, das weiße Pulver im Labor sich als Puderzucker herausstellt...